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Schriftliche Frage 5 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele automatisierte Abrufe von Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von Auskunftsersuch…

dip / schriftliche_frage 17.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 5 von Mirco Hanker (AfD): Wie viele automatisierte Abrufe von Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von Auskunftsersuch… Frage 5 (Mirco Hanker, AfD): Wie viele automatisierte Abrufe von Kontoinformationen sind im Jahr 2024 durch das Bundeszentralamt für Steuern aufgrund von Auskunftsersuchen der Verfassungsschutzbehörden der Länder in deren Eigenschaft als ersuchende Stellen unter Anwendung des § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3 i. V. m. § 93b der Abgabenordnung (AO) bei Banken bzw. Sparkassen durchgeführt worden, und in wie vielen dieser Fälle ist die betroffene Person vor dem Abrufersuchen von der ersuchenden Stelle auf die Möglichkeit des Abrufs hingewiesen worden bzw. wurde die betroffene Person nach Durchführung des Kontoinformationsabrufs von der ersuchenden Stelle darüber benachrichtigt (bitte die Anzahl nach den ersuchenden Verfassungsschutzbehörden der jeweiligen Länder aufgliedern)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 14. Oktober 2025: Im Jahr 2024 wurden durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) für Verfassungsschutzbehörden der Länder insgesamt 543 Kontenabrufersuchen nach § 93 Absatz 8 Satz 1 Nummer 3, § 93b der Abgabenordnung (AO) i. V. m. § 24c des Kreditwesengesetzes (KWG) durchgeführt. Diese Ersuchen verteilen sich wie folgt: Baden-Württemberg Landesamt für Verfassungsschutz  43 Bayern Landesamt für Verfassungsschutz 404 Brandenburg Ministerium des Inneren und für Kommunales des Landes Brandenburg (Abteilung Verfassungsschutz) 13 Hamburg Landesamt für Verfassungsschutz   1 Hessen Landesamt für Verfassungsschutz  30 Mecklenburg-Vorpommern Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern (Abteilung Verfassungsschutz) 6 Niedersachsen Ministerium für Inneres und Sport des Landes Niedersachsen (Abteilung Verfassungsschutz) 19 Rheinland-Pfalz Ministerium des Inneren und für den Sport des Landes Rheinland-Pfalz (Abteilung 6 Verfassungsschutz) 27 Sachsen-Anhalt Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (Abteilung IV – Verfassungsschutz) 0 Andere Landesverfassungsschutzbehörden waren im Jahr 2024 nicht beim BZSt zum Kontenabrufverfahren zugelassen. Zu den Informationspflichten vor und nach einem Kontenabruf durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder wird auf die Regelungen des § 93 Absatz 9 Satz 6 AO verwiesen. Informationen darüber, ob und wenn ja in wie viel Fällen die Verfassungsschutzbehörden der Länder den Betroffen im Vorfeld auf die Möglichkeit eines Kontenabrufersuchens bzw. im Nachgang über die Durchführung eines Kontenabrufes informiert haben, liegen dem Bundesministerium der Finanzen nicht vor.

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