Schriftliche Frage 30 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie viele Drohnenvorfälle oder -sichtungen im Umfeld kritischer Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet in den Jahren 2019 bis 2025 konnten e…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 31. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 30 von Dr. Rainer Rothfuß (AfD): Wie viele Drohnenvorfälle oder -sichtungen im Umfeld kritischer Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet in den Jahren 2019 bis 2025 konnten e…
Frage 30 (Dr. Rainer Rothfuß, AfD):
Wie viele Drohnenvorfälle oder -sichtungen im Umfeld kritischer Infrastruktur im gesamten Bundesgebiet in den Jahren 2019 bis 2025 konnten eindeutig russischen staatlichen oder nichtstaatlichen Akteuren zugeordnet werden (bitte auch die Gesamtzahl aller Drohnenvorfälle angeben), und in wie vielen dieser Russland zugeordneten Fälle wurden strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet oder rechtskräftige Verurteilungen erreicht (bitte jeweils nach Jahren aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 2. September 2026:
Eine strukturierte Erfassung von Drohnensachverhalten wird seitens des Bundeskriminalamtes (BKA) seit Januar 2025 vorgenommen. Daher liegen erst ab diesem Zeitpunkt entsprechende Daten vor. Die Bundesregierung ist bezüglich der vom BKA erhobenen Zahlen nach sorgfältiger Abwägung zur Auffassung gelangt, dass diese erbetenen Angaben nicht in offener Form erfolgen können. Gegenstand der Frage sind solche Informationen, die in besonderem Maße das Staatswohl berühren. Durch eine offene Beauskunftung wären Rückschlüsse auf die Methodik, den genauen Erkenntnisstand und die Bearbeitungsschwerpunkte des BKA möglich. Dies könnte die Funktionsfähigkeit des BKA nachhaltig beeinträchtigen und damit einen Nachteil für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland bedeuten. Deshalb ist die Information gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (VS-Anweisung – VSA) als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird als nicht zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage separat übermittelt.1 Was die weiteren Fragen zu einer quantitativen Aufschlüsselung der Sachverhalte angeht, teilt die Bundesregierung mit, dass eine solche nicht vorliegt. Die Bewertung der jeweiligen Urheberschaft erfolgt vielmehr einzelfallbezogen, gegebenenfalls auch in der Zusammenarbeit von Bundes- und Landesbehörden im Austausch. Soweit sich daraus ein weiterer Bearbeitungsbedarf ergibt, erfolgt die Befassung regelmäßig durch die zuständigen Landesbehörden. Verfahren im fragegegenständlichen Sinne fallen zunächst in die dortige Zuständigkeit. Zu Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit des Bundes, sondern in die Zuständigkeit der Länder fallen, erteilt die Bundesregierung aufgrund der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes keine Auskünfte. 1 Das Bundesministerium des Innern hat einen Teil der Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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