Schriftliche Frage 78 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung der Aufforderung des obersten namibischen Gerichtes Folge leisten und am 7. Oktober 2025 dort vor Gericht erscheine…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 78 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Wird die Bundesregierung der Aufforderung des obersten namibischen Gerichtes Folge leisten und am 7. Oktober 2025 dort vor Gericht erscheine…
Frage 78 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Wird die Bundesregierung der Aufforderung des obersten namibischen Gerichtes Folge leisten und am 7. Oktober 2025 dort vor Gericht erscheinen im Prozess zur „Joint Declaration“ (www.namibia n.com.na/high-court-summons-germany-to-appea r-over-genocide/; Entscheidung bitte begründen), und wenn ja, welche Vertreter/-innen der Bundesregierung werden den Prozess vor Ort begleiten?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 8. Oktober 2025:
Die Bundesregierung hat lediglich aus den Medien Kenntnis von dem Verfahren vor dem obersten Gericht in Namibia („High Court of Namibia“). Nach dem völkergewohnheitsrechtlich anerkannten Grundsatz der Staatenimmunität kann hoheitliches Handeln eines souveränen Staates nicht von einem anderen Staat (oder dessen Gerichten) überprüft werden. Dies basiert auf dem Prinzip der souveränen Gleichheit der Staaten. Daher stellt sich die Frage einer Teilnahme am genannten Termin nicht.
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