Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof (Antwort zu Drs. 21/3144)
Text
Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof (Antwort zu Drs. 21/3144)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3454
21. Wahlperiode 19.12.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/3144 –
Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer
Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach Recherchen des „Stern“ und Drop Site News („Hat die Bundesregierung
vor Gericht nur die halbe Wahrheit gesagt?“, Stern vom 31. Oktober 2025) hat
sich die Bundesregierung vor ihrer Stellungnahme im Verfahren Nicaragua
gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag
mit der israelischen Regierung abgestimmt. Demnach erfolgte die
Offenlegung von Informationen zu sogenannten Länderabgaben aus Beständen der
Bundeswehr „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat [Israel]“. Dies geht
aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg)
vom 29. Januar 2025 hervor.
Vor dem IGH hatte die Bundesregierung öffentlich erklärt, im Jahr 2023 seien
keine Kriegswaffen aus Bundeswehrbeständen an Israel geliefert worden,
sondern ausschließlich medizinische Hilfsgüter und Schutzhelme. Dokumente aus
dem BMVg lassen, so die Berichterstattung, jedoch insbesondere im Hinblick
auf die Länderabgaben Zweifel an der Vollständigkeit dieser Angaben
aufkommen.
Diese Zweifel werden auch durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts
Köln vom 26. Mai 2025 bestärkt, in der festgehalten wird, dass die
Darstellung der Bundesregierung „nach Angaben der Antragsgegnerin im
Einvernehmen mit dem Staat Israel“ erfolgt sei.
Vor diesem Hintergrund soll die Kleine Anfrage dazu beitragen, Transparenz
darüber herzustellen, inwieweit die Bundesregierung gegenüber dem
Internationalen Gerichtshof vollständige und zutreffende Angaben gemacht hat,
und ob, und wenn ja, in welchem Umfang, die israelische Regierung Einfluss
auf die Darstellung deutscher Regierungsstellen in einem laufenden Verfahren
vor einem internationalen Gericht genommen hat.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Dezember 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren Nicaragua gegen
Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 9. April 2025 ist
öffentlich einsehbar (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/193/193-20
240409-ora-01-00-bi.pdf). Die in der Stellungnahme getätigten Angaben
erfolgten wahrheitsgemäß und vollständig. Die Angaben in der mündlichen
Verhandlung vor dem IGH bezogen sich auf den Zeitraum vom 7. Oktober 2023
bis zum 9. April 2024 (Datum der mündlichen Verhandlung).
Das in der Fragestellung in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts
Köln vom 26. Mai 2025 ist ebenfalls öffentlich einsehbar (https://nrwe.justiz.nr
w.de/ovgs/vg_koeln/j2025/6_L_2205_24_Beschluss_20250526.html). Darin
heißt es:
„Die Antragsgegnerin hat in den Schriftsätzen vom 3. Dezember 2024 (Bl.
138 f. GA) und vom 15. Januar 2025 (Bl. 150 ff. GA) ausgeführt, dass
Informationen zu Länderabgaben, wie über konkrete Exportgenehmigungsverfahren,
grundsätzlich vertraulich behandelt würden, da es sich bei ihnen um ein
weiteres Instrument unmittelbarer staatlicher Unterstützung und Form der
Kooperation auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen, an die die Bundesregierung
gebunden sei, handele. Die entsprechenden Überlassungsvereinbarungen
enthielten regelmäßig eine Vertragsbestimmung „Vertraulichkeit, Verschwiegenheit“,
in der beide Seiten gegenüber der Öffentlichkeit Vertraulichkeit und
Verschwiegenheit über den Inhalt der Vereinbarung vereinbarten. Die Vereinbarung der
Verschwiegenheit beziehe sich auf den gesamten Inhalt der Absprache und
umfasse demzufolge auch die vom Antragsteller begehrten Informationen, ob und
in welchem Umfang Abgaben aus Bundeswehrbeständen erfolgt seien. […]
Auch mit Israel bestehe […] eine solche Vereinbarung, die Vertraulichkeit
festlege. Die zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland umfassend
vereinbarte Vertraulichkeit beziehe sich ausnahmslos auf alle Aspekte möglicher
Länderabgaben und damit auch auf die Höhe des Wertes. Eine Entscheidung im
Sinne des Antragstellers würde im Ergebnis bedeuten, dass die
Bundesregierung verpflichtet wäre, vereinbarungswidrig Informationen offen zu legen. Dies
wäre dazu geeignet, die künftige bilaterale Zusammenarbeit, namentlich das
Vertrauen zwischen Deutschland und Israel, nachhaltig zu beeinträchtigen und
würde dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und der
Verlässlichkeit als Partner abträglich sein. Israel könne dies als mangelnde
Rücksichtnahme auf seine sicherheitspolitischen Interessen auffassen, was
zukünftige Kooperationen mit wechselseitigen Verbindlichkeiten, aber auch
sonstige Aspekte der bilateralen Zusammenarbeit erschweren würde. […] Auch die
in dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof getätigte Aussage, die
einzigen Güter, die direkt von der deutschen Bundeswehr an Israel geliefert
würden, seien Sanitätsmaterial und Helme (Bl. 147 f. GA), erfolgte nach
Angaben der Antragsgegnerin im Einvernehmen mit dem Staat Israel.“
Wie sich daraus ergibt, bezog sich das in der Vorbemerkung der Fragesteller
erwähnte Einvernehmen ausschließlich darauf, dass angesichts der
Vertraulichkeit der Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel überhaupt in
einem öffentlichen Verfahren konkrete inhaltliche Angaben zur Art der direkt
von der deutschen Bundeswehr an Israel gelieferten Güter gemacht wurden.
Das angesprochene Einvernehmen betraf keine darüber hinausgehenden
Fragen und bezog sich auch nicht auf solche. Die israelische Zustimmung zur
Veröffentlichung der konkreten Angaben war rechtlich erforderlich; es lassen sich
aus ihr keine Zweifel an deren Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit ableiten.
Ferner sind Aussagen aus dem in Bezug genommenen Verfahren vor dem
Verwaltungsgericht Köln nicht geeignet, um Rückschlüsse auf das Verfahren vor
dem IGH zu ziehen, da die Verfahren unterschiedliche Zeiträume betreffen:
Während sich die Angaben in der mündlichen Verhandlung vor dem IGH wie
oben angegeben auf den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 9. April 2024
beziehen, erstrecken sich die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln
ersuchten Informationen auf die gesamten Jahre 2023 und 2024 und damit auf
einen deutlich längeren Zeitraum.
1. Mit welchen israelischen Regierungsstellen oder diplomatischen
Vertretungen hat sich die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung ihre nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit der
Aussage der Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof
(IGH) am 8. und 9. April 2024 abgestimmt?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der
Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Regierung
oder in deren Auftrag handelnden Personen haben nach Wissen der
Bundesregierung seit Einreichen der Klage durch Nicaragua stattgefunden
(bitte unter Angabe der jeweiligen Termine und der Ebene der
Beteiligung aufseiten der Bundesregierung aufschlüsseln)?
3. In welcher Form und zu welchem Zweck fanden diese Gespräche nach
Kenntnis der Bundesregierung statt?
4. Welchen Gegenstand hatten diese Gespräche laut Bundesregierung
jeweils?
Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung steht mit der israelischen Regierung zu allen bilateralen
sowie sicherheits- und außenpolitischen Fragen auf verschiedenen Ebenen in
regelmäßigem Austausch.
5. Trifft es nach Wissen der Bundesregierung zu, dass Angaben zu
sogenannten Länderabgaben aus Bundeswehrbeständen „im Einvernehmen
mit dem betroffenen Staat Israel“ erfolgten?
6. Wer innerhalb der Bundesregierung hat laut Bundesregierung die
Entscheidung über dieses Einvernehmen getroffen?
7. Auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage erfolgte nach
Auffassung der Bundesregierung das Einvernehmen mit der israelischen
Seite?
8. Wurden der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis durch israelische
Stellen vor der Anhörung vor dem IGH Bedingungen oder Einschränkungen
hinsichtlich der Offenlegung bestimmter Informationen auferlegt?
9. Wurden konkrete Informationen über Lieferungen oder Länderabgaben
der Bundeswehr an Israel laut Bundesregierung aufgrund dieses
Einvernehmens nicht offengelegt, und wenn ja, welche?
Die Fragen 5 bis 9 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Hat die Bundesregierung nach eigener Kenntnis gegenüber dem IGH
oder dessen Sekretariat offengelegt, dass ihre Angaben im Einvernehmen
mit Israel abgestimmt waren?
Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnte Stellungnahme
der Bundesregierung im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wird
verwiesen. Es erfolgte keine darüber hinaus gehende Kommunikation mit dem
Gericht.
11. Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach nur die von Israel genehmigten Teile der
Länderabgaben öffentlich gemacht wurden?
12. Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung der
Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach Israel durch das Vorgehen vor dem IGH
Einfluss auf den Umfang der von Deutschland offengelegten
Informationen genommen hat?
Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
13. Welche Rolle spielte nach Wissen der Bundesregierung die damalige
Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, bei der
Vorbereitung der Aussage der Bundesregierung vor dem IGH am 8. und
9. April 2024, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Abstimmung
mit israelischen Regierungsstellen?
14. Wurde Annalena Baerbock laut Bundesregierung in ihrer Funktion als
Außenministerin über die Entscheidung informiert oder daran beteiligt,
Angaben zu sogenannten Länderabgaben aus Bundeswehrbeständen „im
Einvernehmen mit dem betroffenen Staat Israel“ offenzulegen, und wenn
ja, in welcher Form?
Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet.
Die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnte Stellungnahme der
Bundesregierung im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof war der
damaligen Bundesministerin bekannt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
15. Wurde Annalena Baerbock nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer
derzeitigen Funktion als Präsidentin der Generalversammlung der
Vereinten Nationen nach den Veröffentlichungen von „Stern“ und Drop Site
News von der Bundesregierung kontaktiert oder über die darin
dargestellten Vorgänge bzw. über die Beantwortung entsprechender
parlamentarischer Anfragen informiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form,
und zu welchem Zweck?
Nein.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang unter Verweis auf
Geheimhaltungsinteressen zurückgehaltenen Informationen über
Länderabgaben an Israel offenzulegen oder dem Deutschen Bundestag zugänglich
zu machen?
Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre bereits erteilten Auskünfte für die
Jahre 2023 und 2024 in ihrer Antwort zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der
Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14661 und auf die Antwort auf die
Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf
Bundestagsdrucksache 20/11838.
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung das
Prinzip der Unabhängigkeit eines Mitgliedstaates gegenüber einem
internationalen Gericht gewahrt, wenn Angaben zu einem laufenden
Verfahren im Einvernehmen mit einem Drittstaat abgestimmt werden, gegen
den wegen mutmaßlich schwerer Verbrechen ermittelt wird?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
18. In welchen Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen Genehmigungen
nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder dem
Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Gegenstand waren, hat die Bundesregierung
nach eigener Kenntnis in den Jahren 2023 bis 2025 Angaben zu
Lieferungen oder Länderabgaben der Bundeswehr an Israel – möglicherweise
ebenfalls – nicht offengelegt?
19. Sofern die Bundesregierung hierzu (vgl. Frage 18) über keine Statistiken
verfügt oder keine Recherchen vorzunehmen beabsichtigt, inwiefern fand
laut Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Eilantrag VG 4 L
44/24 vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegebenenfalls eine
Abstimmung oder ein Austausch mit israelischen Stellen statt?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
In den genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahren waren die
fragegegenständlichen Länderabgaben nicht Streitgegenstand. Im Übrigen verweist die
Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung.
20. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um künftig
sicherzustellen, dass hinsichtlich von Aussagen oder Eingaben vor
deutschen oder internationalen Gerichten keine Abstimmungen mit dort
angeklagten Drittstaaten mehr erfolgen?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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