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Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof (Antwort zu Drs. 21/3144)

dip / drucksache 19.12.2025 · WP 21 · 21/3454 · Antwort · Original ↗

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Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof (Antwort zu Drs. 21/3144) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3454 21. Wahlperiode 19.12.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Desiree Becker, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/3144 – Abstimmungen der Bundesregierung mit der israelischen Regierung vor ihrer Aussage vor dem Internationalen Gerichtshof V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach Recherchen des „Stern“ und Drop Site News („Hat die Bundesregierung vor Gericht nur die halbe Wahrheit gesagt?“, Stern vom 31. Oktober 2025) hat sich die Bundesregierung vor ihrer Stellungnahme im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag mit der israelischen Regierung abgestimmt. Demnach erfolgte die Offenlegung von Informationen zu sogenannten Länderabgaben aus Beständen der Bundeswehr „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat [Israel]“. Dies geht aus einer Stellungnahme des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vom 29. Januar 2025 hervor. Vor dem IGH hatte die Bundesregierung öffentlich erklärt, im Jahr 2023 seien keine Kriegswaffen aus Bundeswehrbeständen an Israel geliefert worden, sondern ausschließlich medizinische Hilfsgüter und Schutzhelme. Dokumente aus dem BMVg lassen, so die Berichterstattung, jedoch insbesondere im Hinblick auf die Länderabgaben Zweifel an der Vollständigkeit dieser Angaben aufkommen. Diese Zweifel werden auch durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Mai 2025 bestärkt, in der festgehalten wird, dass die Darstellung der Bundesregierung „nach Angaben der Antragsgegnerin im Einvernehmen mit dem Staat Israel“ erfolgt sei. Vor diesem Hintergrund soll die Kleine Anfrage dazu beitragen, Transparenz darüber herzustellen, inwieweit die Bundesregierung gegenüber dem Internationalen Gerichtshof vollständige und zutreffende Angaben gemacht hat, und ob, und wenn ja, in welchem Umfang, die israelische Regierung Einfluss auf die Darstellung deutscher Regierungsstellen in einem laufenden Verfahren vor einem internationalen Gericht genommen hat. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 19. Dezember 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) vom 9. April 2025 ist öffentlich einsehbar (www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/193/193-20 240409-ora-01-00-bi.pdf). Die in der Stellungnahme getätigten Angaben erfolgten wahrheitsgemäß und vollständig. Die Angaben in der mündlichen Verhandlung vor dem IGH bezogen sich auf den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 9. April 2024 (Datum der mündlichen Verhandlung). Das in der Fragestellung in Bezug genommene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 26. Mai 2025 ist ebenfalls öffentlich einsehbar (https://nrwe.justiz.nr w.de/ovgs/vg_koeln/j2025/6_L_2205_24_Beschluss_20250526.html). Darin heißt es: „Die Antragsgegnerin hat in den Schriftsätzen vom 3. Dezember 2024 (Bl. 138 f. GA) und vom 15. Januar 2025 (Bl. 150 ff. GA) ausgeführt, dass Informationen zu Länderabgaben, wie über konkrete Exportgenehmigungsverfahren, grundsätzlich vertraulich behandelt würden, da es sich bei ihnen um ein weiteres Instrument unmittelbarer staatlicher Unterstützung und Form der Kooperation auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen, an die die Bundesregierung gebunden sei, handele. Die entsprechenden Überlassungsvereinbarungen enthielten regelmäßig eine Vertragsbestimmung „Vertraulichkeit, Verschwiegenheit“, in der beide Seiten gegenüber der Öffentlichkeit Vertraulichkeit und Verschwiegenheit über den Inhalt der Vereinbarung vereinbarten. Die Vereinbarung der Verschwiegenheit beziehe sich auf den gesamten Inhalt der Absprache und umfasse demzufolge auch die vom Antragsteller begehrten Informationen, ob und in welchem Umfang Abgaben aus Bundeswehrbeständen erfolgt seien. […] Auch mit Israel bestehe […] eine solche Vereinbarung, die Vertraulichkeit festlege. Die zwischen Israel und der Bundesrepublik Deutschland umfassend vereinbarte Vertraulichkeit beziehe sich ausnahmslos auf alle Aspekte möglicher Länderabgaben und damit auch auf die Höhe des Wertes. Eine Entscheidung im Sinne des Antragstellers würde im Ergebnis bedeuten, dass die Bundesregierung verpflichtet wäre, vereinbarungswidrig Informationen offen zu legen. Dies wäre dazu geeignet, die künftige bilaterale Zusammenarbeit, namentlich das Vertrauen zwischen Deutschland und Israel, nachhaltig zu beeinträchtigen und würde dem internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland und der Verlässlichkeit als Partner abträglich sein. Israel könne dies als mangelnde Rücksichtnahme auf seine sicherheitspolitischen Interessen auffassen, was zukünftige Kooperationen mit wechselseitigen Verbindlichkeiten, aber auch sonstige Aspekte der bilateralen Zusammenarbeit erschweren würde. […] Auch die in dem Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof getätigte Aussage, die einzigen Güter, die direkt von der deutschen Bundeswehr an Israel geliefert würden, seien Sanitätsmaterial und Helme (Bl. 147 f. GA), erfolgte nach Angaben der Antragsgegnerin im Einvernehmen mit dem Staat Israel.“ Wie sich daraus ergibt, bezog sich das in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Einvernehmen ausschließlich darauf, dass angesichts der Vertraulichkeit der Rüstungskooperation zwischen Deutschland und Israel überhaupt in einem öffentlichen Verfahren konkrete inhaltliche Angaben zur Art der direkt von der deutschen Bundeswehr an Israel gelieferten Güter gemacht wurden. Das angesprochene Einvernehmen betraf keine darüber hinausgehenden Fragen und bezog sich auch nicht auf solche. Die israelische Zustimmung zur Veröffentlichung der konkreten Angaben war rechtlich erforderlich; es lassen sich aus ihr keine Zweifel an deren Wahrheitsgehalt und Vollständigkeit ableiten. Ferner sind Aussagen aus dem in Bezug genommenen Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln nicht geeignet, um Rückschlüsse auf das Verfahren vor dem IGH zu ziehen, da die Verfahren unterschiedliche Zeiträume betreffen: Während sich die Angaben in der mündlichen Verhandlung vor dem IGH wie oben angegeben auf den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis zum 9. April 2024 beziehen, erstrecken sich die im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln ersuchten Informationen auf die gesamten Jahre 2023 und 2024 und damit auf einen deutlich längeren Zeitraum.  1. Mit welchen israelischen Regierungsstellen oder diplomatischen Vertretungen hat sich die Bundesregierung oder haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre nachgeordneten Behörden im Zusammenhang mit der Aussage der Bundesregierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) am 8. und 9. April 2024 abgestimmt? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Gespräche zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung und Vertreterinnen und Vertretern der israelischen Regierung oder in deren Auftrag handelnden Personen haben nach Wissen der Bundesregierung seit Einreichen der Klage durch Nicaragua stattgefunden (bitte unter Angabe der jeweiligen Termine und der Ebene der Beteiligung aufseiten der Bundesregierung aufschlüsseln)?  3. In welcher Form und zu welchem Zweck fanden diese Gespräche nach Kenntnis der Bundesregierung statt?  4. Welchen Gegenstand hatten diese Gespräche laut Bundesregierung jeweils? Die Fragen 2 bis 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung steht mit der israelischen Regierung zu allen bilateralen sowie sicherheits- und außenpolitischen Fragen auf verschiedenen Ebenen in regelmäßigem Austausch.  5. Trifft es nach Wissen der Bundesregierung zu, dass Angaben zu sogenannten Länderabgaben aus Bundeswehrbeständen „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat Israel“ erfolgten?  6. Wer innerhalb der Bundesregierung hat laut Bundesregierung die Entscheidung über dieses Einvernehmen getroffen?  7. Auf welcher rechtlichen oder vertraglichen Grundlage erfolgte nach Auffassung der Bundesregierung das Einvernehmen mit der israelischen Seite?  8. Wurden der Bundesregierung nach ihrer Kenntnis durch israelische Stellen vor der Anhörung vor dem IGH Bedingungen oder Einschränkungen hinsichtlich der Offenlegung bestimmter Informationen auferlegt?  9. Wurden konkrete Informationen über Lieferungen oder Länderabgaben der Bundeswehr an Israel laut Bundesregierung aufgrund dieses Einvernehmens nicht offengelegt, und wenn ja, welche? Die Fragen 5 bis 9 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 10. Hat die Bundesregierung nach eigener Kenntnis gegenüber dem IGH oder dessen Sekretariat offengelegt, dass ihre Angaben im Einvernehmen mit Israel abgestimmt waren? Auf die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnte Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof wird verwiesen. Es erfolgte keine darüber hinaus gehende Kommunikation mit dem Gericht. 11. Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach nur die von Israel genehmigten Teile der Länderabgaben öffentlich gemacht wurden? 12. Wie begegnet die Bundesregierung der Einschätzung der Fragestellerinnen und Fragesteller, wonach Israel durch das Vorgehen vor dem IGH Einfluss auf den Umfang der von Deutschland offengelegten Informationen genommen hat? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 13. Welche Rolle spielte nach Wissen der Bundesregierung die damalige Bundesministerin des Auswärtigen, Annalena Baerbock, bei der Vorbereitung der Aussage der Bundesregierung vor dem IGH am 8. und 9. April 2024, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Abstimmung mit israelischen Regierungsstellen? 14. Wurde Annalena Baerbock laut Bundesregierung in ihrer Funktion als Außenministerin über die Entscheidung informiert oder daran beteiligt, Angaben zu sogenannten Länderabgaben aus Bundeswehrbeständen „im Einvernehmen mit dem betroffenen Staat Israel“ offenzulegen, und wenn ja, in welcher Form? Die Fragen 13 und 14 werden zusammen beantwortet. Die in der Vorbemerkung der Bundesregierung erwähnte Stellungnahme der Bundesregierung im Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof war der damaligen Bundesministerin bekannt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Wurde Annalena Baerbock nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer derzeitigen Funktion als Präsidentin der Generalversammlung der Vereinten Nationen nach den Veröffentlichungen von „Stern“ und Drop Site News von der Bundesregierung kontaktiert oder über die darin dargestellten Vorgänge bzw. über die Beantwortung entsprechender parlamentarischer Anfragen informiert, und wenn ja, wann, und in welcher Form, und zu welchem Zweck? Nein. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die bislang unter Verweis auf Geheimhaltungsinteressen zurückgehaltenen Informationen über Länderabgaben an Israel offenzulegen oder dem Deutschen Bundestag zugänglich zu machen? Die Bundesregierung verweist hierzu auf ihre bereits erteilten Auskünfte für die Jahre 2023 und 2024 in ihrer Antwort zu Frage 34 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/14661 und auf die Antwort auf die Fragen 25 und 26 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/11838. 17. Inwiefern sieht die Bundesregierung nach eigener Einschätzung das Prinzip der Unabhängigkeit eines Mitgliedstaates gegenüber einem internationalen Gericht gewahrt, wenn Angaben zu einem laufenden Verfahren im Einvernehmen mit einem Drittstaat abgestimmt werden, gegen den wegen mutmaßlich schwerer Verbrechen ermittelt wird? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 18. In welchen Verwaltungsgerichtsverfahren, in denen Genehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz (KrWaffKontrG) oder dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) Gegenstand waren, hat die Bundesregierung nach eigener Kenntnis in den Jahren 2023 bis 2025 Angaben zu Lieferungen oder Länderabgaben der Bundeswehr an Israel – möglicherweise ebenfalls – nicht offengelegt? 19. Sofern die Bundesregierung hierzu (vgl. Frage 18) über keine Statistiken verfügt oder keine Recherchen vorzunehmen beabsichtigt, inwiefern fand laut Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Eilantrag VG 4 L 44/24 vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegebenenfalls eine Abstimmung oder ein Austausch mit israelischen Stellen statt? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. In den genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahren waren die fragegegenständlichen Länderabgaben nicht Streitgegenstand. Im Übrigen verweist die Bundesregierung auf ihre Vorbemerkung. 20. Beabsichtigt die Bundesregierung, Maßnahmen zu ergreifen, um künftig sicherzustellen, dass hinsichtlich von Aussagen oder Eingaben vor deutschen oder internationalen Gerichten keine Abstimmungen mit dort angeklagten Drittstaaten mehr erfolgen? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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