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Schriftliche Frage 139 von Cem Ince (DIE LINKE): Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder der Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtli…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 139 von Cem Ince (DIE LINKE): Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder der Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtli… Frage 139 (Cem Ince, Die Linke): Nach welchen Kriterien hat die Bundesregierung die Mitglieder der Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ benannt, und welche Überlegungen gab es im Auswahlprozess zur ausgewogenen Repräsentation insbesondere der Arbeitnehmerinteressen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 7. Oktober 2025: Innerhalb der Bundesregierung ist das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) federführend für die Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie (EU) 2023/970 (ETRL) in nationales Recht zuständig. Die von der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien eingesetzte 11-köpfige Expertinnen- und Expertenkommission „Bürokratiearme Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie“ hat den Auftrag, praxisorientierte Vorschläge zu erarbeiten, wie die ETRL aufwandsarm für die Wirtschaft umgesetzt werden kann. Dementsprechend bilden Unternehmensverbände sowie Verbände mit Schwerpunkt Personalmanagement/Personalwissenschaft den Mittelpunkt der Kommission. Die Verbände bringen eine branchenübergreifende Expertise ein und repräsentieren die heterogene deutsche Arbeitgeberschaft. Ergänzt wird die Kommission durch weitere Verbände sowie Rechtswissenschaftlerinnen und Rechtswissenschaftler aus dem Bereich Arbeits- und Gleichstellungsrecht, die neben der Praxistauglichkeit auch die Rechtmäßigkeit der Vorschläge sicherstellen sollen. Schließlich sind die Sozialpartner – die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – und auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) in der Kommission vertreten. Die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden folglich gewahrt. Eine Auflistung aller Mitglieder der Kommission findet sich in der Aktuellen Meldung des BMBFSFJ vom Tag der Auftaktsitzung am 17. Juli 2025: www.bmbfsfj.bund.de/bmbfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kommission-zu r-umsetzung-der-entgelttransparenzrichtlinie-startet-267884.

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