Schriftliche Frage 191 von Agnes Conrad (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die umweltpolitischen Risiken für den Oberrhein- Grundwasserleiter durch die geplante dauerhafte Versiegelu…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.
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Schriftliche Frage 191 von Agnes Conrad (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die umweltpolitischen Risiken für den Oberrhein- Grundwasserleiter durch die geplante dauerhafte Versiegelu…
Frage 191 (Agnes Conrad, Die Linke):
Wie bewertet die Bundesregierung die umweltpolitischen Risiken für den Oberrhein- Grundwasserleiter durch die geplante dauerhafte Versiegelung der Sondermülldeponie Stocamine im elsässischen Wittelsheim, insbesondere im Hinblick auf die Gefahr einer langfristigen Grundwasserverunreinigung, und ergreift die Bundesregierung gegenüber der französischen Regierung Maßnahmen, um eine umweltverträgliche Lösung – etwa die vollständige Bergung der eingelagerten Giftstoffe – zu fördern, und wenn ja, welche konkret?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Carsten Träger vom 8. Oktober 2025:
Auf deutscher Seite ist das Land Baden-Württemberg für den Grundwasserschutz in der betroffenen Region zuständig. Das Regierungspräsidium Freiburg hat mehrfach in den französischen Verfahren zu dieser Sonderdeponie Stellung genommen und sich zuletzt im Jahr 2023 für eine weitestgehende Bergung der potenziell grundwassergefährdenden Stoffe sowie ein langfristiges Überwachungskonzept an der und um die Deponie ausgesprochen. Eine Gefährdung der Trinkwasserversorgung wurde nach dem vorliegenden Kenntnisstand nicht gesehen (vgl. https:// rp.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/RP-Internet/Freiburg/Service/Press eAnhang/2023/Stellungnahme_RP_Stocamine_09052023.pdf). Die Entscheidung zur Versiegelung der Deponie, die auf französischem Territorium liegt, ist von der dort zuständigen Stelle in Frankreich getroffen worden. Gegen diese Entscheidung läuft zurzeit noch ein Gerichtsverfahren der französischen Gebietskörperschaft Elsass vor dem Oberverwaltungsgericht in Nancy. Zu den deutschen Bedenken hatten sich vor einiger Zeit beide Staaten auf Delegationsleiterebene in der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins ausgetauscht. Die Bundesregierung wird das Thema gegenüber Frankreich bei sich bietender Gelegenheit erneut ansprechen, sieht aber keine weitergehenden Einflussmöglichkeiten aufgrund des Stands der Angelegenheit.
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