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Schriftliche Frage 70 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern die Anw…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 70 von Sylvia Rietenberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern die Anw… Frage 70 (Sylvia Rietenberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bestehen für den Bund oder das Bundesministerium für Arbeit und Soziales Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass in den Bundesländern die Anwendung der Hilfen nach den §§ 67 ff. des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Hilfen für besondere Lebenslagen) stärker auch zur Überwindung von Wohnungslosigkeit genutzt wird, und wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung, die Bundesländer dabei zu unterstützen, und wenn ja, wie? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. September 2025: Aufgrund der abschließenden Zuständigkeit der Länder für die Ausführung des Achten Kapitels des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) kann der Bund und damit auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keine Vorgaben hinsichtlich der spezifischen Umsetzung der Hilfen nach den §§ 67 ff. SGB XII machen. Die Hilfen sind normativ sehr weit ausgestaltet, so dass eine Vielzahl möglicher Maßnahmen genutzt werden kann, um von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen zu helfen. Gleichwohl hat sich das BMAS im Rahmen des Nationalen Aktionsplanes gegen Wohnungslosigkeit das Ziel gesetzt, nach Möglichkeit in enger Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen die möglicherweise bestehenden Hindernisse und Hürden, die einer Anwendung der „§§ 67er-Hilfen“ entgegenstehen könnten, zu eruieren. Hierzu wurde beispielsweise seitens des BMAS angeregt, eine Unterarbeitsgruppe zu diesem Thema im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit zu bilden. Darüber hinaus unterstützt das BMAS auch weiterhin die Arbeit des Deutschen Vereins, der jährlich Fachkongresse zu den „§§ 67er-Hilfen“ veranstaltet, und leistet damit ebenfalls mittelbar einen Beitrag zur Umsetzung dieser Hilfen zur Überwindung von Wohnungslosigkeit.

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