Schriftliche Frage 59 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig bundesweit Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze auf z.…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 59 von Linda Heitmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig bundesweit Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze auf z.…
Frage 59 (Linda Heitmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um künftig bundesweit Erkenntnisse über die gesundheitlichen Auswirkungen extremer Hitze auf z. B. obdachlose Menschen, Menschen ohne Krankenversicherung und weitere Menschen in prekären Wohn- und Lebensverhältnissen sowie über die Verfügbarkeit und Inanspruchnahme von z. B. medizinischer Akutversorgung, aufsuchender Hilfe, Trinkwasserangeboten, Schutzräumen und weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten zu gewinnen, und beabsichtigt sie, hierzu gemeinsam mit Ländern, Kommunen und Fachverbänden einheitliche Erhebungs- oder Mindeststandards zu entwickeln?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Christiane Schenderlein vom 18. August 2026:
Der „Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) definiert wohnungslose Menschen explizit als vulnerable Gruppe. Dort wurde insbesondere festgelegt, die Kommunikationsmaßnahmen zum Hitzeschutz durch adressatengerechte Ansprache vulnerabler Risikogruppen zu stärken. Entsprechende Empfehlungen hierzu wurden auf der Grundlage eines vom BMG beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens entwickelt und unter: https://hitze-service.de/kommunikation skonzept veröffentlicht. Ferner wurde auf Initiative des BMG die Verbesserung der Aufklärung und des Schutzes der wohnungslosen Personen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Hitze durch Handlungsempfehlungen als Maßnahme im „Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit“ des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verankert. Die Bereitstellung und Organisation von präventiven Maßnahmen wie Trinkwasserangeboten, Schutzräumen, aufsuchender Sozial- und Gesundheitsarbeit für obdachlose Menschen, Menschen ohne Krankenversicherung und weitere Menschen in prekären Wohn- und Lebensverhältnissen sowie weiteren niedrigschwelligen Unterstützungsangeboten liegt in der Zuständigkeit der Länder und Kommunen.
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