Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Antwort zu Drs. 21/5611)
Text
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Antwort zu Drs. 21/5611)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5884
21. Wahlperiode 11.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna
Steinmüller, Mayra Vriesema, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/5611 –
Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt Wohnen zu
einem Menschenrecht. Vielen Menschen in Deutschland bleibt dieses Recht
gleichwohl verwehrt: Laut der Hochrechnung der BAG Wohnungslosenhilfe
e. V. (BAG = Bundesarbeitsgemeinschaft) waren im Jahresverlauf 2024
mindestens 1 029 000 Menschen bundesweit wohnungslos und damit 11 Prozent
mehr als im Vorjahr (www.bagw.de/de/presse/show?tx_netnews_newsview%5
Baction%5D=show&tx_netnews_newsview%5Bcontroller%5D=News&tx_ne
tnews_newsview%5Bnews%5D=388&cHash=12a28ed54f41d543eb4d7bda67
9ef0e8). Im Vergleich dazu spricht die Bundesregierung in ihrem
Wohnungslosenbericht für Februar 2024 von 439 500 wohnungslosen Menschen (www.b
mwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/Wohnungslosenb
ericht.html). Die Gründe für die seit Jahren stetig steigende Zahl
wohnungsloser Menschen sind vielfältig. Das sich weiterhin verschärfende Problem des
Wohnungsmangels sowie stark steigende Mietpreise, insbesondere in den
städtischen Ballungsgebieten, gehören zu den wichtigsten Ursachen.
Die letzte Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP
hat im Jahr 2024 einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
beschlossen und sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Obdach- und
Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie bekennt sich damit zum Ziel 1.1 der Sustainable
Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen, extreme Armut bis 2030
zu beseitigen. Auch die EU möchte in ihren Mitgliedstaaten bis 2030
Obdachlosigkeit überwinden und hat in diesem Zusammenhang die Europäische
Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit ins Leben gerufen.
Konsequenterweise hält auch die aktuelle Bundesregierung an dem bereits vereinbarten
Nationalen Aktionsplan fest.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich weiterhin zu dem
Menschenrecht auf Wohnen und zu dem Ziel, Wohnungslosigkeit in
Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies kann aber aus Sicht der fragestellenden
Fraktion nur gelingen, indem der Nationale Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit auch konsequent umgesetzt wird. Wohnen ist ein wesentlicher
Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass gemeinsamen Anstrengun-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 8. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von
Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukommt.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündelt erstmals die
Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und
Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden.
Dieser abgestimmte Handlungsrahmen rückt die Problematik stärker in das
gesellschaftspolitische Bewusstsein und setzt auf kooperativen Föderalismus, wobei
zentrale Forderungen der Wohnungslosenhilfe integriert wurden.
Für das Ziel, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in
Deutschland zu überwinden, wurde am 24. April 2024 im Bundeskabinett der
Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet. Er verkörpert
ein Leitbild, das zentrale Ziele, Werte, Erfolgskriterien, Schlüsselmaßnahmen
und die Zusammenarbeit aller Beteiligten definiert. Die neue Bundesregierung
hat sich in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zur weiteren Umsetzung des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit bekannt. Die Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans erfolgt unter dem Dach des Nationalen Forums
gegen Wohnungslosigkeit. Das Nationale Forum trifft sich einmal jährlich zum
Jahreskongress. Es werden jährliche Arbeitsprogramme entwickelt und im
Lenkungskreis des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit beraten, die
jeweils zum Ende der Laufzeit gemeinsam evaluiert und auf Basis der erzielten
Ergebnisse fortgeschrieben werden.
Bei Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit ist die
Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu beachten. Hiernach liegt die
Vollzugskompetenz in den Bereichen Wohnen sowie Bekämpfung der
Wohnungslosigkeit bei den Ländern. Der Bund kann hier lediglich f, fördern, Wissensträger
und Entscheider zusammenbringen, forschen und Wissen vermitteln. Auf
diesen Gebieten sind wesentliche Erfolge zu verzeichnen.
1. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und
Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden?
Die Bundesregierung hält weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und
Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das Ziel ist: Bis
2030 soll allen betroffenen Personen ein Wohnraumangebot gemacht werden
können. Zugleich ist davon auszugehen, dass auch künftig Menschen ihren
Wohnraum aus individuellen Gründen unfreiwillig verlieren. Hier wird es
darauf ankommen, die Übergangszeit in einer Maßnahme der
Wohnungsnotfallhilfe möglichst kurz zu halten.
2. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten zur Erreichung
dieses Zieles ein, und welche (verbindlichen) Maßnahmen werden
ergriffen, wenn das Ziel verfehlt wird?
Das Erreichen dieses Ziels hängt von einer Vielzahl von Umständen ab;
maßgeblich auch von Umständen, die sich nicht vorherbestimmen lassen wie
beispielsweise Fluchtbewegungen aufgrund von Krisen, Konflikten und Kriegen
und unter anderem dadurch bedingter Baupreis-, Zins- und
Inflationsentwicklungen. Über Maßnahmen bei Nichterreichung des Ziels können zum jetzigen
Zeitpunkt aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten keine Aussagen
getroffen werden.
3. Verfügt die Bundesregierung über einen konkreten Zeitplan zur
Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit, wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus, und wenn
nein, bis wann plant die Bundesregierung die Aufstellung eines solchen
Zeitplans?
Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit liegen
in der Zuständigkeit unterschiedlicher Akteure des Bundes, der Länder,
Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Diese haben
unterschiedlichste Ziele zum Gegenstand und ebenso individuelle Laufzeiten. Soweit es sich
nicht um dauerhaft laufende Maßnahmen handelt, werden jeweils neben den
Zielen auch Meilensteine und Termine bestimmt. Da diese heterogen sind,
kommt ein einheitlicher Zeitplan nicht in Betracht.
4. Welche neuen konkreten Maßnahmen im Sinne von neuen Gesetzen,
Gesetzesreformen und Förderprojekten plant die Bundesregierung im
Rahmen des Nationalen Aktionsplans, um Wohnungslosigkeit effektiv zu
reduzieren?
Mit dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei
Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze vom 17. Juli 2025
(Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 163) wurde die Mietpreisbremse in angespannten
Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert. Zur Verhinderung von
Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietrückständen ist im Koalitionsvertrag
vorgesehen, dass die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung
abwenden können soll. Der am 29. April 2026 beschlossene Regierungsentwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete enthält
einen entsprechenden Regelungsvorschlag sowie weitere Vorschläge zur
Umsetzung mietrechtlicher Vorgaben des Koalitionsvertrags. Zudem werden – wie
im Koalitionsvertrag vorgesehen – in einer Expertengruppe mit Mieter- und
Vermieterorganisationen insbesondere eine Reform zur Präzisierung der
Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei
Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereitet. Darüber hinaus soll eine
Anhebung des Höchstbetrags für das Geschäftsguthaben des Mitglieds in § 67c
des Genossenschaftsgesetzes erfolgen, um Mitglieder von
Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Privatinsolvenz vor dem Verlust der selbstgenutzten
Genossenschaftswohnung zu schützen.
5. Welche Fördermittel stellt die Bundesregierung im Rahmen des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zur Verfügung, und wofür
werden sie eingesetzt?
Der Bund gibt Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale
Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen.
Zuwendungsempfänger des Bundes sind:
– Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V.
Haushalt 2026 bis zu 750.000 Euro
Zweck: Förderung der sozialen Integration wohnungsloser und von
Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen
– Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V.
Haushalt 2026 bis zu 249.802,50 Euro
Zweck: Projekt Facharbeitsgruppen zur fachlichen Begleitung der Umsetzung
des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit
– Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V.
Haushalt 2026 bis zu 100.000 Euro
Zweck: Mitwirkung an Leitlinie 5 des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit
Darüber hinaus kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich
bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im
Bereich des Sozialen Wohnungsbaus gewähren. Die Finanzhilfen des Bundes
sind für Programme der Länder zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus
bestimmt. Vor Ort wird durch die Länder sozialer Wohnraum geschaffen. In 2026
betragen die Programmmittel für den Sozialen Wohnungsbau 4 Mrd. Euro. Es
ist vorgesehen, von 2025 bis 2029 den Ländern vom Bund 23,5 Mrd. Euro zur
Verfügung zu stellen.
6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Wissensplattform zur
Unterstützung der Kommunen bei Obdach- und Wohnungslosigkeit online
gestellt?
Es ist beabsichtigt, die Wissensplattform ab dem Sommer 2026 online zu
stellen. Der offizielle Livegang ist für den Tag der Wohnungslosen am 11.
September 2026 geplant.
7. Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Erstellung
einer Wissensplattform mit Blick auf das Ziel, Wohnungs- und
Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden?
Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Wissensplattform eine systematische
Skalierung übertragbarer Strategien und Instrumente zur Bekämpfung von
Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch die Module „Werkzeugkasten“,
„Akademie“ und „Netzwerk“. Im Werkzeugkasten soll durch die Bündelung
bewährter Praxisbeispiele deren bundesweite Adaption durch Kommunen beschleunigt
werden. Die integrierte Akademie soll Lern- und Qualifizierungsangebote zur
Optimierung praxisnaher Umsetzungskompetenzen bündeln und anbieten. Im
Netzwerk soll in Fachgruppen der kontinuierliche Austausch kommunaler
Akteure und die gemeinsame Weiterentwicklung von Theorie und Praxis gefördert
werden. Die Wissensplattform dient zudem der Verbreitung von Ergebnissen,
Produkten und Instrumenten, die im Zuge des Prozesses zum Nationalen
Aktionsplan erarbeitet wurden (wie Mustervereinbarungen, Checklisten,
Leitlinien, Handlungshilfen). Sie stellt die Informationen mittels verschiedener
Formate jeweils zielgruppengerecht zur Verfügung und richtet sich dabei vor allem
an die kommunale Praxis. Über die Einbindung von Partnerportalen bietet sie
zudem eine starke Vernetzung mit anderen Akteuren der Wohnungslosenhilfe,
sodass ihr eine wichtige Schnittstellenfunktion in dem breiten Aufgabenfeld
zukommt.
Ziel ist die effiziente Verbreitung wirksamer Maßnahmen mit Blick auf das
Ende von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030.
8. Wie wird die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit
geforderte enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen, sozialen
Trägern und Akteuren der Zivilgesellschaft sichergestellt?
Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit erfolgt
derzeit unter dem Dach des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit. Die
Steuerung des Nationalen Aktionsplans und die Zusammenarbeit mit den
genannten Akteuren erfolgt durch den Lenkungskreis des Nationalen Forums
gegen Wohnungslosigkeit. Das Nationale Forum trifft sich zusätzlich einmal
jährlich zum Jahreskongress.
Es werden jährliche Arbeitsprogramme entwickelt und im Lenkungskreis des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit beraten, die jeweils zum
Ende der Laufzeit gemeinsam evaluiert und auf Basis der erzielten Ergebnisse
fortgeschrieben werden. Das Jahresarbeitsprogramm für 2025 enthielt 33
Maßnahmen von denen 17 erledigt wurden. Die weiteren sind überwiegend
fortlaufende Maßnahmen, die auch in das Jahresarbeitsprogramm 2026 aufgenommen
wurden. Dieses enthält insgesamt 50 Maßnahmen. Das Jahresarbeitsprogramm
2026 ist im März 2026 beschlossen worden.
Des Weiteren wird die Arbeit in drei im Jahr 2024 etablierten
Facharbeitsgruppen des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit fortgeführt. In den
Facharbeitsgruppen sind Bund, Länder, Kommunen, soziale Träger und Akteure der
Zivilgesellschaft vertreten und arbeiten zusammen.
Flankiert werden die Facharbeitsgruppen durch einen Bund-Länder-
Kommunal-Fachkreis. Ihm gehören die zuständigen Ressorts für Wohnen und Soziales
auf allen drei föderalen Ebenen an. Thematisch werden weitere Ressorts
beteiligt.
9. Welche Vorschläge wurden von den beteiligten Bundesressorts, den Bau-
und Sozialministerien der Länder sowie den Mitgliedern des
Lenkungskreises des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit für das
Jahresarbeitsprogramm 2026 eingereicht, und hat diesbezüglich bereits eine
Auswahl oder Vorauswahl stattgefunden?
Sämtliche eingereichte Vorschläge wurden in das Jahresarbeitsprogramm 2026
des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit aufgenommen. Diese
sind:
Lfd.
Nr.
Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch
1 Finanzhilfen des
Bundes für den Sozialen
Wohnungsbau
Wohnraumangebot Bundesministerium für
Wohnen,
Stadtentwicklung und Bauwesen
(BMWSB), Länder,
Kommunen
2 Projektförderung
„Housing First in Rheinland-
Pfalz“
Wohnraumangebot MASTD Land
Rheinland-Pfalz mit
Kommunen, Projektträgern
3 Erarbeitung von
Empfehlungen an der
Schnittstelle von
Wohnungsnotfallhilfe,
Suchthilfe und (sozial-)
psychiatrischen Hilfen
Wohnraumangebot Ministerium für
Soziales, Gesundheit und
Integration Baden-
Württemberg mit
Landesarbeitsgemeinschaft der
öffentlichen und freien
Wohlfahrtspflege Baden-
Württemberg
4 Projekt Frauen_Wohnen Wohnraumangebot Ministerium für
Soziales, Jugend, Familie,
Senioren, Integration
und Gleichstellung des
Landes Schleswig-
Holstein
Lfd.
Nr.
Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch
5 Ergänzung der
Landesinitiative gegen
Wohnungslosigkeit in
Nordrhein-Westfalen
„Endlich ein ZUHAUSE!“
um den Baustein
„Housing First“ mit einem
Umsetzungskonzept für
eine bedarfsgerechte
Implementierung von
Housing First
Wohnraumangebot MAGS NRW,
SozialstiftungNRW, Akteure auf
der kommunalen Ebene
6 In Zukunft Wohnen Wohnraumangebot Freie und Hansestadt
Hamburg, Sozialbehörde
7 Analyse- und
Empfehlungspapier für eine
zielgerichtete Nutzung
der Sozialen
Wohnraumförderung als
unterstützendes Instrument
für die
Wohnraumversorgung wohnungsloser
Menschen
Wohnraumangebot,
Kooperationen,
Wissensaustausch, Vernetzung
Facharbeitsgruppe
„Wohnraumversorgung“
8 Praxisleitfaden zur
Akquise und
Vermittlung von Wohnraum
für wohnungslose
Menschen
Wohnraumangebot,
Kooperationen,
Wissensaustausch, Vernetzung
Facharbeitsgruppe
„Wohnraumversorgung“
9 Begleitung der
Erstellung einer Empfehlung
des Rates der EU zur
Bekämpfung der
Ausgrenzung auf dem
Wohnungsmarkt
Wohnraumangebot/Prävention
BMWSB
10 ESF Plus-Programm
„JUGEND STÄR-
KEN: Brücken in
die Eigenständigkeit“
(2022-2028):
sozialpädagogische
Unterstützung für junge
Menschen (14 bis
einschließlich 26 Jahre) in
prekären
Lebenssituationen, zum Beispiel bei
Wohnungslosigkeit
Wohnraumangebot/Prävention
Bundesministerium für
Bildung, Familie,
Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ)
11 Broschüre zur Guten
Praxis der
Kooperation zwischen
Wohnungsnotfallhilfe und
Wohnungswirtschaft
Wohnraumangebot/ Prävention
Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe (BAG W),
Bundesarbeitsgemeinschaft der
Freien Wohlfahrtspflege
(BAGFW), GdW
Lfd.
Nr.
Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch
12 Klärung der rechtlichen
Rahmenbedingungen
einer Weitergabe von
Informationen bei
drohendem
Wohnungsverlust von Mieterinnen
und Mietern an
öffentliche und
gemeinnützige
Beratungsstellen zur Vermeidung
von Kündigungen
wegen vertragswidrigen
Verhaltens
Prävention BMWSB
13 Sensibilisierung der
Kinder- und
Jugendhilfe zur Umsetzung
der mit dem
Kinder- und
Jugendstärkungsgesetz
eingeführten Neuregelungen im
SGB VIII zur
Übergangsbegleitung bzw.
Nachbetreuung von
jungen Menschen unter
anderem mit Blick auf die
Wohnungssituation von
Care Leavern
Prävention BMBFSFJ
14 Schonfristregelung zur
einmaligen Abwendung
einer ordentlichen
Kündigung
Prävention Bundesministerium der
Justiz und für
Verbraucherschutz (BMJV)
15 Anhebung des
Höchstbetrags für das
Geschäftsguthaben des
Mitglieds in § 67c
Genossenschaftsgesetz
(derzeit 2.000 Euro),
um Mitglieder
von
Wohnungsgenossenschaften im Falle
ihrer Privatinsolvenz
vor dem Verlust der
selbstgenutzten
Genossenschaftswohnung zu
schützen
Prävention BMJV
16 Expertengruppe
Mietrecht
Prävention BMJV
17 Wohngeld für
Haushalte mit geringem
Einkommen zur
Verringerung der
Wohnkostenbelastung
Prävention BMWSB, Länder,
Kommunen
Lfd.
Nr.
Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch
18 Ausbau
niedrigschwelliger männerfokussierter
Beratungsangebote
Digitale Erstanlaufstelle
„Echte Männer reden“.
Prävention BMBFSFJ mit SKM
Bundesverband e. V.
19 Weiterbildungsangebot
mit dem Schwerpunkt
„männerfokussierte
Beratung“.
Prävention BMBFSFJ mit SKM
Bundesverband e. V
20 ESF-Plus-Programm
„EhAP Plus –
Eingliederung hilft gegen
Ausgrenzung der am
stärksten benachteiligten
Personen“.
Prävention BMAS
21 Erstellung eines
Papiers zur
Rechtsverwirklichung der Hilfen
nach §§ 67 ff. SGB XII
Prävention BAG W
22 Stärkung der
Prävention zur Vermeidung
von Wohnungsverlust
durch Durchführung
einer Fachtagung
Prävention/
Wissensaustausch,
Vernetzung
BAG W
23 Stärkung der
Sozialraumorientierung in
den
Wohnungsnotfallhilfen, Durchführung
einer Fachtagung auf
Grundlage der 2025
verabschiedeten
Handreichung
Prävention/
Wissensaustausch,
Vernetzung
BAG W
24 Handlungsleitfaden zur
verbesserten und
vermehrten Anwendung
der Hilfe zur
Überwindung besonderer
sozialer Schwierigkeiten
(Hilfen nach §§ 67 ff.
SGB XII)
Prävention,
Kooperationen,
Wissensaustausch,
Vernetzung
Facharbeitsgruppe
„Hilfen, Hilfesysteme &
Notversorgung“
25 Arbeitshilfe zur
Vermeidung und Überwindung
von Wohnungslosigkeit
bei der Gestaltung von
Übergängen aus der
Kinder- und Jugendhilfe
Prävention,
Kooperationen,
Wissensaustausch,
Vernetzung
Facharbeitsgruppe
„Hilfen, Hilfesysteme &
Notversorgung“
26 Umsetzungsanalyse und
Leitlinien zur Stärkung
kommunaler Fach- und
Präventionsstellen
Prävention,
Kooperationen,
Wissensaustausch,
Vernetzung
Facharbeitsgruppe
„Prävention von Wohnungs-
und Obdachlosigkeit“
27 Arbeitshilfe zum
Wohnraumerhalt bei Haft
Prävention,
Kooperationen,
Wissensaustausch,
Vernetzung
Facharbeitsgruppe
„Prävention von Wohnungs-
und Obdachlosigkeit“
Lfd.
Nr.
Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch
28 Aktivierung und
Motivation von
Wohnungsunternehmen zu
Kooperationen mit der
Wohnungsnotfallhilfe
Vernetzung und
Wissensaustausch
GdW
29 Auftakt VA best-
practice Austausch
Zuwanderung aus SOE
Vernetzung und
Wissensaustausch
Beauftragte für
Migration, Flüchtlinge und
Integration
30 Vorstellung Studie zu
den Gründen hinter
der Zu- und
Abwanderung von EU-
Bürgerinnen und Bürger
Vernetzung und
Wissensaustausch
Beauftragte für
Migration, Flüchtlinge und
Integration
31 Zugänge und
Schnittstellen zu
Gewaltschutz-einrichtungen für
gewaltbetroffene Frauen
gestalten –
diskriminierungsfreie Umsetzung
der Istanbul-Konvention
(IK) und
Gewalthilfegesetz (GewHG)
Vernetzung und
Wissensaustausch
BAG W gemeinsam
mit frauenspezifischen
Einrichtungen
32 Verbesserung der
Aufklärung und des
Schutzes der
wohnungslosen Personen vor
Gesundheitsgefahren in
Verbindung mit Hitze
durch
Handlungsempfehlungen.
Gesundheitsversorgung
Bundesministerium für
Gesundheit (BMG)
33 Gelingende
Kooperation von
Wohnungsnotfallhilfe und anderen
Bereichen der
gesundheitlichen Versorgung,
insbesondere auch im
niedrigschwelligen
Bereich
Gesundheitsversorgung und
Wissensaustausch,
Vernetzung
BAG W mit DHS,
Charité,
Gemeindepsychiatrische Verbünde und
weitere
34 Fachliche Empfehlung
Frauengesundheit
Gesundheitsversorgung
BAG W
35 Maßnahmen gegen
Diskriminierung und
Antiziganismus im Rahmen
des EhAP Plus.
Aufklärung Bundesministerium für
Arbeit und Soziales
(BMAS)
36 Medienangebote der
polizeilichen
Kriminalprävention für mehr
Respekt und
Zivilcourage gegenüber
wohnungs- und obdachlosen
Menschen, um Gewalt
gegen diese
Personengruppe zu vermeiden
Aufklärung Bundesministerium des
Innern (BMI)
Lfd.
Nr.
Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch
37 Fortschreibung der
Medienangebote zur
politischen Bildung zum
Thema wohnungs- und
obdachlose Menschen
Aufklärung BMI
Bundeszentrale für
politische Bildung
38 Casebook Wohnen und
Arbeiten für EU
Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer
Aufklärung Beauftragte für
Migration, Flüchtlinge und
Integration
39 Fachliche
Positionierung zur Digitalisierung
in der
Wohnungsnotfallhilfe und zur digitalen
Teilhabe wohnungsloser
Menschen
Digitale Teilhabe
Wissensaustausch,
Vernetzung
BAG W
40 Aufbau einer nationalen
Wissensplattform zum
Thema Überwindung
von Wohnungslosigkeit
Wissensaustausch
und Vernetzung
BMWSB und
Bundesinstitut für Bau-, Stadt-
und Raumforschung
(BBSR) –
Kompetenzstelle des Bundes
41 Förderung und
Vertiefung der internationalen
Zusammenarbeit auf
EU Ebene (EPOCH)
und darüber hinaus
Wissensaustausch
und Vernetzung
BMWSB
42 Fortführung der
akteursübergreifenden
Facharbeitsgruppen zu
den Themen
Wohnraum, Prävention sowie
Hilfen, Hilfesystem und
Notversorgung
Wissensaustausch
und Vernetzung
BMWSB
43 Forschungsvorhaben
„Bestandserhebung
Notunterkünfte“
Wissensaustausch
und Vernetzung
BMWSB
44 Bestandserhebung
frauenspezifischer Hilfen in
Deutschland
Wissensaustausch
und Vernetzung
BAG W
45 Fachforum
Digitalisierung 2026
Wissensaustausch,
Vernetzung
BAG W
46 Konferenz zu weiterem
Forschungsbedarf in der
Wohnungsnotfallhilfe
Wissensaustausch,
Vernetzung
BAG W und BAGFW
47 Projektgruppe Peer-
Arbeit und Peer-
Ausbildung.
Vernetzung und
Wissensaustausch
BAG W
48 Handreichung
Partiziption
Vernetzung und
Wissensaustausch
BAG W
49 Schließfächer für
obdach- und
wohnungslose Menschen
Akute
Unterbringung
Freie Hansestadt Bremen
50 Nachtöffnung des Ruhe-
und Regenerationsorts
(RegO)
Akute
Unterbringung
Freie Hansestadt Bremen
10. Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen bei
Maßnahmen zum Schutz obdachloser Menschen vor extremen Kälte-
und Hitzeperioden infolge der Klimakrise?
Hitze nimmt in Deutschland zu und stellt eines der größten
klimawandelbedingten Gesundheitsrisiken dar. Wohnungslose Menschen sind besonders
anfällig für gesundheitliche Probleme während hoher Temperaturen und
Hitzewellen. Obwohl vielen bewusst ist, dass Hitzewellen Gesundheitsrisiken bergen,
werden Maßnahmen zur Vorbeugung oft nicht konsequent umgesetzt oder die
Gefahr nicht realistisch eingeschätzt. Deshalb ist es wichtig, geeignete
Informationen und Verhaltenshinweise speziell für ehrenamtliche Beschäftigte in der
Wohnungslosenhilfe und wohnungslose Menschen bereitzustellen.
Der „Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit
(BMG) definiert daher wohnungslose Menschen explizit als vulnerable Gruppe.
Deshalb wurde dort auch festgelegt, die Kommunikationsmaßnahmen zum
Hitzeschutz durch adressatengerechte Ansprache vulnerabler Risikogruppen zu
stärken. Empfehlungen für die Risikogruppe wohnungslose Menschen wurden
auf der Grundlage eines vom BMG beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens
entwickelt und unter https://hitzeservice.de/wp-content/uploads/2024/05/BM
G_Hitze_Leitfaden_Wohnungslose.pdf veröffentlicht. Im Nationalen
Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit ist die Verbesserung der Aufklärung und des
Schutzes der wohnungslosen Personen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung
mit Hitze durch Handlungsempfehlungen außerdem als Maßnahme verankert.
Auch in der kalten Jahreszeit steigen insbesondere für obdachlosen Menschen
die gesundheitlichen Gefahren. Die in Deutschland für den Kälteschutz
verantwortlichen Kommunen und auch karitative Organisationen halten daher von
Beratungsstellen über Aufwärmstuben bis hin zu Nachtquartieren vielfältige
niederschwellige Angebote für wohnungslose Menschen bereit. Zu
berücksichtigen ist, dass im föderalen System in Deutschland beim gesundheitlichen
Hitze- und Kälteschutz kein durchgreifendes Organisationsrecht des Bundes
existiert. Die Initiativen des BMG dienen daher als Impuls, um die Akteurinnen
und Akteure in den föderalen Strukturen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren
und eigene, jeweils passgenaue Maßnahmen zu ergreifen, die auch
wohnungslose Menschen wirksam vor Hitze und Kälte schützen.
11. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Erfüllung
menschenwürdiger Mindeststandards im Rahmen ihrer
ordnungsrechtlichen Pflicht zur Unterbringung wohnungsloser Menschen, und hält sie
diese Unterstützung für ausreichend?
Die ordnungsrechtliche Pflicht der Unterbringung ergibt sich aus dem Polizei-
und Ordnungsrecht der Bundesländer. Der Bund kann hier nur Empfehlungen
aussprechen. Daher hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung
und Bauwesen (BMWSB) einen Bundesleitfaden für die Unterbringung
wohnungsloser Menschen erarbeitet und im Januar 2026 veröffentlicht (www.bmws
b.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/bbsr-leitfad
en-unterbringung-wohnungslose.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Dieser
stellt als Handreichung für Praktiker und Entscheider vor Ort die Rechtslage
umfassend dar und gibt Empfehlungen auch über die reine, menschenwürdige
Unterbringung hinaus, beispielsweise wie diese möglichst kurz gehalten
werden kann und wie Betroffene wieder in Wohnraum gebracht werden können.
12. Welche konkrete Wirkung erwartet die Bundesregierung von den in den
Fachgruppen erarbeiteten Produkten?
Mit den in den drei Facharbeitsgruppen „Wohnraumversorgung“, „Hilfen,
Hilfesysteme & Notversorgung“ sowie „Prävention von Wohnungs- und
Obdachlosigkeit“ erarbeiteten Produkten wird das Ziel verfolgt, konkrete Arbeitshilfen
und Empfehlungspapiere mit praxisnahem Nutzen für die Akteurinnen und
Akteure vor Ort zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zur
Verfügung zu stellen.
13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den nächsten
Wohnungslosenbericht vorzulegen, welche inhaltlichen Schwerpunkte sind hierfür
vorgesehen, und wer legt diese Schwerpunkte fest?
Gemäß dem § 8 Absatz 2 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes
veröffentlicht die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht. Die
Kabinettsbefassung mit dem Bericht ist aktuell für Dezember 2026 geplant. Im Anschluss
ist er zur Veröffentlichung vorgesehen Die Schwerpunktsetzung befindet sich
aktuell im BMWSB in der Abstimmung.
14. Welche Entwicklung der Zahlen untergebrachter wohnungsloser
Personen, verdeckt wohnungsloser Personen sowie wohnungsloser Personen
ohne Unterkunft erwartet die Bundesregierung im kommenden
Wohnungslosenbericht?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine durch neue Daten bestätigte
Erkenntnisse vor. Die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Zahlen untergebrachter
wohnungsloser Personen für den Stichtag 31. Januar 2026 werden
voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2026 veröffentlicht. Die Hochrechnungsergebnisse
des empirischen Forschungsauftrags für die verdeckt wohnungslosen Personen
und die wohnungslosen ohne Unterkunft liegen dem BMWSB derzeit noch
nicht vor und werden im nächsten Wohnungslosenbericht veröffentlicht.
15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den
Unterschieden zwischen der Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft
Wohnungslosenhilfe e. V. und dem Wohnungslosenbericht der
Bundesregierung aus dem Jahr 2024 hinsichtlich der Anzahl wohnungsloser
Menschen?
Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W)
ermittelten und die im Wohnungslosenbericht 2024 veröffentlichten Zahlen lassen
sich nur sehr eingeschränkt vergleichen, da sie auf unterschiedlichen
Erhebungsmethoden und statistischen Annahmen beruhen. Da die BAG W die
genaue Erhebungs- und Hochrechnungsmethodik der verwendeten Zahlen nicht
veröffentlicht, können auch keine Schlussfolgerungen seitens der
Bundesregierung gezogen werden.
16. Welche der beiden Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihrer
Zielsetzung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bis 2030 zugrunde, und
warum?
Der Hauptgrund für die Verabschiedung des
Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes war, dass man darauf basierend eine bundeseinheitliche
Informationsgrundlage für politisches Handeln schaffen wollte. Demzufolge ist es nur
konsequent, dass die in der Zuständigkeit des Bundes erhobenen Daten genutzt
werden.
17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Untererfassung der
institutionell untergebrachten wohnungslosen Personen – insbesondere die große
Zahl der nicht gemeldeten Fehlbelegerinnen und Fehlbeleger
(Geflüchteten) – in Zukunft zu reduzieren?
Das Statistische Bundesamt arbeitet fortlaufend daran, die meldepflichtigen
Stellen diesbezüglich zu sensibilisieren. Darüber hinaus wird zum einen
geprüft, ob eine Gesetzesänderung im Wohnungslosenberichterstattungsgesetz
eine Verbesserung bewirken könnte und zum anderen, ob bereits vorliegende
Daten für die Verbesserung der Erhebung genutzt werden können.
18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Methodik der Zählung
weiterzuentwickeln?
19. Ist beabsichtigt, weitere Gruppen wohnungsloser Menschen (z. B.
wohnungslose Menschen im Gesundheitssystem, in
Gewaltschutzeinrichtungen oder Frauen in Frauenhäusern) durch Begleitstudien empirisch zu
erfassen?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet.
Das Statistische Bundesamt arbeitet fortlaufend daran die
Erhebungsdurchführung beziehungsweise die einzelnen Prozesse zu optimieren. Darüber hinaus
wird die Erhebung der untergebrachten wohnungslosen Personen auch jährlich
in einem vom Statistischen Bundesamt einberufenen Beirat besprochen. In
diesem Kontext werden auch mögliche Änderungen im
Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) besprochen zum Beispiel § 4 Nummer 6 Wo
BerichtsG.
Gemäß § 9 WoBerichtsG wird die Bundesregierung des Weiteren im Rahmen
des 3. Wohnungslosenberichts einen Bericht über eine mögliche Erweiterung
der Erhebung nach § 3 Absatz 2 vorlegen.
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der
Stichtagserhebungen im Vergleich zu Jahresgesamtzahlen zur Abbildung von
Wohnungslosigkeit?
Grundsätzlich können Jahresgesamtzahlen die Schwankungen über das Jahr
besser abbilden. Der Aufwand für die Bildung einer Jahresgesamtzahl zum
Beispiel für die untergebrachten wohnungslosen Personen würde jedoch mit einem
unverhältnismäßig hohen Aufwand und hohen Kosten einhergehen. Für die
Arbeit der Bundesregierung reichen die Daten der Stichtagserhebung jedoch aus,
da damit die strukturelle, langfristige Wohnungslosigkeit gut abgebildet wird.
Die Erhebungen beziehungsweise der Erhebungszeitraum im Rahmen der
ergänzenden Wohnungslosenberichterstattungen orientieren sich am Datum der
Stichtagserhebung, um einen Stichtagsüberblick zu erhalten.
21. Welche Zahlen zu den zur Verfügung stehenden Plätzen der
Wohnungsnotfallhilfe bundesweit sowie je Bundesland liegen der Bundesregierung
vor, hält sie diese Kapazitäten für ausreichend, und wenn hierzu keine
Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung eine zentrale
Erfassung dieser oder anderer Angebote der Wohnungslosenhilfe?
Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den
Kommunen. Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Daten zu den
bundesweiten Kapazitäten vor. Eine zentrale Erfassung dieser oder anderer
Angebote ist derzeit nicht geplant. Grundsätzlich hat eine unfreiwillig
wohnungslose Person in Deutschland unabhängig von Unterbringungskapazitäten einen
Anspruch auf Unterbringung. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 17
verwiesen.
22. Inwiefern ist geplant, die Anzahl der Projekte, Beratungen und
erfolgreichen Übergänge in das Hilfesystem im Rahmen des „EhAP Plus“-
Programms (EhAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten
benachteiligten Personen) zu erfassen und in die Berichterstattung
aufzunehmen?
Grundsätzlich werden die Ergebnisse des EhAP Plus im Rahmen des
Monitorings aller ESF Plus Programme erfasst. Im Jahresarbeitsprogramm zum
Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit werden darüber hinaus die
konkreten Ergebnisse, wie zum Beispiel die Anzahl der Projekte, erfasst und in
ihrer Entwicklung verfolgt.
23. Ist das Jahresarbeitsprogramm zum Nationalen Aktionsplan
Wohnungslosigkeit für das Jahr 2026 bereits beschlossen, und wenn nein, aus
welchen Gründen sowie zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung
den Beschluss?
Das Jahresarbeitsprogramm 2026 ist im März 2026 beschlossen worden.
24. Gibt es eine Evaluation des Jahresarbeitsprogramms zum Nationalen
Aktionsplan Wohnungslosigkeit für das Jahr 2025 oder ist eine solche
geplant?
Eine Evaluation des Jahresarbeitsprogramms 2025 ist in Form von
Sachstandsberichten der zuständigen Akteure über deren Maßnahmen und die Erhebung
der Anzahl der in 2025 abgeschlossenen Maßnahmen erfolgt.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen
Effekte von Housing-First-Projekten in Deutschland, und welche Rolle spielt
Housing First in der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms?
Housing First ist ein wichtiger Ansatz bei der Bekämpfung der
Wohnungslosigkeit. Maßnahmen zwei und fünf des Jahresarbeitsprogramms 2026 beziehen
daher auch den Housing First-Ansatz mit ein. Ferner wird die Vermittlung von
Wissen unterstützt, so etwa durch die Wissensplattform oder in dem Bund-
Länder-Kommunal-Fachkreis. Ein wesentliches Thema ist hier die Überführung
von Housing First in die Regelfinanzierung. Housing First ist nach Auffassung
der Bundesregierung bereits heute im Rahmen der bestehenden gesetzlichen
Regelungen finanzierbar. Die Umsetzungskompetenz hierfür liegt bei den
Bundesländern. Einzelne Bundesländer sind hierbei nach Kenntnis der
Bunderegierung bereits tätig geworden.
26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmen des
Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit nicht geschlechterneutral
konzipiert werden, sondern die strukturell unterschiedlichen Bedarfe und
Lebenslagen von Frauen (insbesondere in prekären oder von Gewalt
geprägten Situationen) gezielt adressiert und mit konkreten
frauenspezifischen Maßnahmen ausgestaltet werden?
Die Bereitstellung und Ausgestaltung konkreter Angebote der
Wohnungsnotfallhilfe liegt in der Vollzugskompetenz der Länder und Kommunen. So
entscheiden diese zum Beispiel, welche Bedarfsgruppen im Rahmen der
Förderung des Sozialen Wohnungsbaus mit Wohnraum versorgt werden oder etwa,
wie diese die Notunterbringung gestalten. Der Bund kann hier nur
Empfehlungen aussprechen. Daher hat das BMWSB auch den Bundesleitfaden für die
Unterbringung wohnungsloser Menschen erarbeitet (siehe hierzu auch Antwort zu
Frage 11). Zudem haben verschiedene Maßnahmen des
Jahresarbeitsprogramms 2026 besondere Bedarfsgruppen im Fokus, wie etwa die Maßnahme
Projekt Frauen_Wohnen des Landes Schleswig-Holstein.
27. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik vieler
Sozialverbände, dass die aktuellen Verschärfungen im Rahmen einer
restriktiven Migrationspolitik (insbesondere Leistungsausschlüsse im
Asylbewerberleistungsgesetzt seit Oktober 2024 und
Leistungsausschlüsse von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern) mehr Menschen in akute
Wohnungsnot bringen und damit das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen
Wohnungslosigkeit für 2030 konterkarieren dürften?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Umsetzung des Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (Antwort)