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Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Antwort zu Drs. 21/5611)

dip / drucksache 11.05.2026 · WP 21 · 21/5884 · Antwort · Original ↗

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Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit (Antwort zu Drs. 21/5611) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5884 21. Wahlperiode 11.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Hanna Steinmüller, Mayra Vriesema, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5611 – Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Artikel 25 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte erklärt Wohnen zu einem Menschenrecht. Vielen Menschen in Deutschland bleibt dieses Recht gleichwohl verwehrt: Laut der Hochrechnung der BAG Wohnungslosenhilfe e. V. (BAG = Bundesarbeitsgemeinschaft) waren im Jahresverlauf 2024 mindestens 1 029 000 Menschen bundesweit wohnungslos und damit 11 Prozent mehr als im Vorjahr (www.bagw.de/de/presse/show?tx_netnews_newsview%5 Baction%5D=show&tx_netnews_newsview%5Bcontroller%5D=News&tx_ne tnews_newsview%5Bnews%5D=388&cHash=12a28ed54f41d543eb4d7bda67 9ef0e8). Im Vergleich dazu spricht die Bundesregierung in ihrem Wohnungslosenbericht für Februar 2024 von 439 500 wohnungslosen Menschen (www.b mwsb.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2025/01/Wohnungslosenb ericht.html). Die Gründe für die seit Jahren stetig steigende Zahl wohnungsloser Menschen sind vielfältig. Das sich weiterhin verschärfende Problem des Wohnungsmangels sowie stark steigende Mietpreise, insbesondere in den städtischen Ballungsgebieten, gehören zu den wichtigsten Ursachen. Die letzte Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP hat im Jahr 2024 einen Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit beschlossen und sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Obdach- und Wohnungslosigkeit zu überwinden. Sie bekennt sich damit zum Ziel 1.1 der Sustainable Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen, extreme Armut bis 2030 zu beseitigen. Auch die EU möchte in ihren Mitgliedstaaten bis 2030 Obdachlosigkeit überwinden und hat in diesem Zusammenhang die Europäische Plattform zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit ins Leben gerufen. Konsequenterweise hält auch die aktuelle Bundesregierung an dem bereits vereinbarten Nationalen Aktionsplan fest. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bekennt sich weiterhin zu dem Menschenrecht auf Wohnen und zu dem Ziel, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dies kann aber aus Sicht der fragestellenden Fraktion nur gelingen, indem der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit auch konsequent umgesetzt wird. Wohnen ist ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge, sodass gemeinsamen Anstrengun- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vom 8. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. gen von Bund, Ländern und Kommunen bei der Überwindung von Wohnungslosigkeit eine Schlüsselrolle zukommt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit bündelt erstmals die Anstrengungen von Bund, Ländern, Kommunen sowie Zivilgesellschaft und Wissenschaft, um Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden. Dieser abgestimmte Handlungsrahmen rückt die Problematik stärker in das gesellschaftspolitische Bewusstsein und setzt auf kooperativen Föderalismus, wobei zentrale Forderungen der Wohnungslosenhilfe integriert wurden. Für das Ziel, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis zum Jahr 2030 in Deutschland zu überwinden, wurde am 24. April 2024 im Bundeskabinett der Nationale Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit verabschiedet. Er verkörpert ein Leitbild, das zentrale Ziele, Werte, Erfolgskriterien, Schlüsselmaßnahmen und die Zusammenarbeit aller Beteiligten definiert. Die neue Bundesregierung hat sich in der aktuellen Koalitionsvereinbarung zur weiteren Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit bekannt. Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans erfolgt unter dem Dach des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit. Das Nationale Forum trifft sich einmal jährlich zum Jahreskongress. Es werden jährliche Arbeitsprogramme entwickelt und im Lenkungskreis des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit beraten, die jeweils zum Ende der Laufzeit gemeinsam evaluiert und auf Basis der erzielten Ergebnisse fortgeschrieben werden. Bei Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit ist die Kompetenzordnung des Grundgesetzes zu beachten. Hiernach liegt die Vollzugskompetenz in den Bereichen Wohnen sowie Bekämpfung der Wohnungslosigkeit bei den Ländern. Der Bund kann hier lediglich f, fördern, Wissensträger und Entscheider zusammenbringen, forschen und Wissen vermitteln. Auf diesen Gebieten sind wesentliche Erfolge zu verzeichnen.  1. Hält die Bundesregierung weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden? Die Bundesregierung hält weiterhin an dem Ziel fest, Obdach- und Wohnungslosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden. Das Ziel ist: Bis 2030 soll allen betroffenen Personen ein Wohnraumangebot gemacht werden können. Zugleich ist davon auszugehen, dass auch künftig Menschen ihren Wohnraum aus individuellen Gründen unfreiwillig verlieren. Hier wird es darauf ankommen, die Übergangszeit in einer Maßnahme der Wohnungsnotfallhilfe möglichst kurz zu halten.  2. Wie schätzt die Bundesregierung die Erfolgsaussichten zur Erreichung dieses Zieles ein, und welche (verbindlichen) Maßnahmen werden ergriffen, wenn das Ziel verfehlt wird? Das Erreichen dieses Ziels hängt von einer Vielzahl von Umständen ab; maßgeblich auch von Umständen, die sich nicht vorherbestimmen lassen wie beispielsweise Fluchtbewegungen aufgrund von Krisen, Konflikten und Kriegen und unter anderem dadurch bedingter Baupreis-, Zins- und Inflationsentwicklungen. Über Maßnahmen bei Nichterreichung des Ziels können zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund der beschriebenen Unsicherheiten keine Aussagen getroffen werden.  3. Verfügt die Bundesregierung über einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit, wenn ja, wie sieht dieser Zeitplan aus, und wenn nein, bis wann plant die Bundesregierung die Aufstellung eines solchen Zeitplans? Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit liegen in der Zuständigkeit unterschiedlicher Akteure des Bundes, der Länder, Kommunen, der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft. Diese haben unterschiedlichste Ziele zum Gegenstand und ebenso individuelle Laufzeiten. Soweit es sich nicht um dauerhaft laufende Maßnahmen handelt, werden jeweils neben den Zielen auch Meilensteine und Termine bestimmt. Da diese heterogen sind, kommt ein einheitlicher Zeitplan nicht in Betracht.  4. Welche neuen konkreten Maßnahmen im Sinne von neuen Gesetzen, Gesetzesreformen und Förderprojekten plant die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans, um Wohnungslosigkeit effektiv zu reduzieren? Mit dem Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Änderung anderer Gesetze vom 17. Juli 2025 (Bundesgesetzblatt 2025 I Nummer 163) wurde die Mietpreisbremse in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 verlängert. Zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit aufgrund von Mietrückständen ist im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass die Schonfristzahlung einmalig eine ordentliche Kündigung abwenden können soll. Der am 29. April 2026 beschlossene Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete enthält einen entsprechenden Regelungsvorschlag sowie weitere Vorschläge zur Umsetzung mietrechtlicher Vorgaben des Koalitionsvertrags. Zudem werden – wie im Koalitionsvertrag vorgesehen – in einer Expertengruppe mit Mieter- und Vermieterorganisationen insbesondere eine Reform zur Präzisierung der Mietwucher-Vorschrift im Wirtschaftsstrafgesetz und eine Bußgeldbewehrung bei Nichteinhaltung der Mietpreisbremse vorbereitet. Darüber hinaus soll eine Anhebung des Höchstbetrags für das Geschäftsguthaben des Mitglieds in § 67c des Genossenschaftsgesetzes erfolgen, um Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Privatinsolvenz vor dem Verlust der selbstgenutzten Genossenschaftswohnung zu schützen.  5. Welche Fördermittel stellt die Bundesregierung im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zur Verfügung, und wofür werden sie eingesetzt? Der Bund gibt Zuschüsse für zentrale Einrichtungen, überregionale Maßnahmen und Modellvorhaben für besondere gesellschaftliche Gruppen. Zuwendungsempfänger des Bundes sind: – Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Haushalt 2026 bis zu 750.000 Euro Zweck: Förderung der sozialen Integration wohnungsloser und von Wohnungslosigkeit bedrohter Menschen – Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. Haushalt 2026 bis zu 249.802,50 Euro Zweck: Projekt Facharbeitsgruppen zur fachlichen Begleitung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit – Selbstvertretung wohnungsloser Menschen e. V. Haushalt 2026 bis zu 100.000 Euro Zweck: Mitwirkung an Leitlinie 5 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit Darüber hinaus kann der Bund den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des Sozialen Wohnungsbaus gewähren. Die Finanzhilfen des Bundes sind für Programme der Länder zur Förderung des Sozialen Wohnungsbaus bestimmt. Vor Ort wird durch die Länder sozialer Wohnraum geschaffen. In 2026 betragen die Programmmittel für den Sozialen Wohnungsbau 4 Mrd. Euro. Es ist vorgesehen, von 2025 bis 2029 den Ländern vom Bund 23,5 Mrd. Euro zur Verfügung zu stellen.  6. Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Wissensplattform zur Unterstützung der Kommunen bei Obdach- und Wohnungslosigkeit online gestellt? Es ist beabsichtigt, die Wissensplattform ab dem Sommer 2026 online zu stellen. Der offizielle Livegang ist für den Tag der Wohnungslosen am 11. September 2026 geplant.  7. Welchen Effekt erhofft sich die Bundesregierung von der Erstellung einer Wissensplattform mit Blick auf das Ziel, Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030 zu beenden? Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Wissensplattform eine systematische Skalierung übertragbarer Strategien und Instrumente zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit durch die Module „Werkzeugkasten“, „Akademie“ und „Netzwerk“. Im Werkzeugkasten soll durch die Bündelung bewährter Praxisbeispiele deren bundesweite Adaption durch Kommunen beschleunigt werden. Die integrierte Akademie soll Lern- und Qualifizierungsangebote zur Optimierung praxisnaher Umsetzungskompetenzen bündeln und anbieten. Im Netzwerk soll in Fachgruppen der kontinuierliche Austausch kommunaler Akteure und die gemeinsame Weiterentwicklung von Theorie und Praxis gefördert werden. Die Wissensplattform dient zudem der Verbreitung von Ergebnissen, Produkten und Instrumenten, die im Zuge des Prozesses zum Nationalen Aktionsplan erarbeitet wurden (wie Mustervereinbarungen, Checklisten, Leitlinien, Handlungshilfen). Sie stellt die Informationen mittels verschiedener Formate jeweils zielgruppengerecht zur Verfügung und richtet sich dabei vor allem an die kommunale Praxis. Über die Einbindung von Partnerportalen bietet sie zudem eine starke Vernetzung mit anderen Akteuren der Wohnungslosenhilfe, sodass ihr eine wichtige Schnittstellenfunktion in dem breiten Aufgabenfeld zukommt. Ziel ist die effiziente Verbreitung wirksamer Maßnahmen mit Blick auf das Ende von Wohnungs- und Obdachlosigkeit bis 2030.  8. Wie wird die im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit geforderte enge Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen, sozialen Trägern und Akteuren der Zivilgesellschaft sichergestellt? Die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit erfolgt derzeit unter dem Dach des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit. Die Steuerung des Nationalen Aktionsplans und die Zusammenarbeit mit den genannten Akteuren erfolgt durch den Lenkungskreis des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit. Das Nationale Forum trifft sich zusätzlich einmal jährlich zum Jahreskongress. Es werden jährliche Arbeitsprogramme entwickelt und im Lenkungskreis des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit beraten, die jeweils zum Ende der Laufzeit gemeinsam evaluiert und auf Basis der erzielten Ergebnisse fortgeschrieben werden. Das Jahresarbeitsprogramm für 2025 enthielt 33 Maßnahmen von denen 17 erledigt wurden. Die weiteren sind überwiegend fortlaufende Maßnahmen, die auch in das Jahresarbeitsprogramm 2026 aufgenommen wurden. Dieses enthält insgesamt 50 Maßnahmen. Das Jahresarbeitsprogramm 2026 ist im März 2026 beschlossen worden. Des Weiteren wird die Arbeit in drei im Jahr 2024 etablierten Facharbeitsgruppen des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit fortgeführt. In den Facharbeitsgruppen sind Bund, Länder, Kommunen, soziale Träger und Akteure der Zivilgesellschaft vertreten und arbeiten zusammen. Flankiert werden die Facharbeitsgruppen durch einen Bund-Länder- Kommunal-Fachkreis. Ihm gehören die zuständigen Ressorts für Wohnen und Soziales auf allen drei föderalen Ebenen an. Thematisch werden weitere Ressorts beteiligt.  9. Welche Vorschläge wurden von den beteiligten Bundesressorts, den Bau- und Sozialministerien der Länder sowie den Mitgliedern des Lenkungskreises des Nationalen Aktionsplans Wohnungslosigkeit für das Jahresarbeitsprogramm 2026 eingereicht, und hat diesbezüglich bereits eine Auswahl oder Vorauswahl stattgefunden? Sämtliche eingereichte Vorschläge wurden in das Jahresarbeitsprogramm 2026 des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit aufgenommen. Diese sind: Lfd. Nr. Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch 1 Finanzhilfen des Bundes für den Sozialen Wohnungsbau Wohnraumangebot Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), Länder, Kommunen 2 Projektförderung „Housing First in Rheinland- Pfalz“ Wohnraumangebot MASTD Land Rheinland-Pfalz mit Kommunen, Projektträgern 3 Erarbeitung von Empfehlungen an der Schnittstelle von Wohnungsnotfallhilfe, Suchthilfe und (sozial-) psychiatrischen Hilfen Wohnraumangebot Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden- Württemberg mit Landesarbeitsgemeinschaft der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege Baden- Württemberg 4 Projekt Frauen_Wohnen Wohnraumangebot Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig- Holstein Lfd. Nr. Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch 5 Ergänzung der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen „Endlich ein ZUHAUSE!“ um den Baustein „Housing First“ mit einem Umsetzungskonzept für eine bedarfsgerechte Implementierung von Housing First Wohnraumangebot MAGS NRW, SozialstiftungNRW, Akteure auf der kommunalen Ebene 6 In Zukunft Wohnen Wohnraumangebot Freie und Hansestadt Hamburg, Sozialbehörde 7 Analyse- und Empfehlungspapier für eine zielgerichtete Nutzung der Sozialen Wohnraumförderung als unterstützendes Instrument für die Wohnraumversorgung wohnungsloser Menschen Wohnraumangebot, Kooperationen, Wissensaustausch, Vernetzung Facharbeitsgruppe „Wohnraumversorgung“ 8 Praxisleitfaden zur Akquise und Vermittlung von Wohnraum für wohnungslose Menschen Wohnraumangebot, Kooperationen, Wissensaustausch, Vernetzung Facharbeitsgruppe „Wohnraumversorgung“ 9 Begleitung der Erstellung einer Empfehlung des Rates der EU zur Bekämpfung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt Wohnraumangebot/Prävention BMWSB 10 ESF Plus-Programm „JUGEND STÄR- KEN: Brücken in die Eigenständigkeit“ (2022-2028): sozialpädagogische Unterstützung für junge Menschen (14 bis einschließlich 26 Jahre) in prekären Lebenssituationen, zum Beispiel bei Wohnungslosigkeit Wohnraumangebot/Prävention Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) 11 Broschüre zur Guten Praxis der Kooperation zwischen Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungswirtschaft Wohnraumangebot/ Prävention Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W), Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), GdW Lfd. Nr. Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch 12 Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen einer Weitergabe von Informationen bei drohendem Wohnungsverlust von Mieterinnen und Mietern an öffentliche und gemeinnützige Beratungsstellen zur Vermeidung von Kündigungen wegen vertragswidrigen Verhaltens Prävention BMWSB 13 Sensibilisierung der Kinder- und Jugendhilfe zur Umsetzung der mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz eingeführten Neuregelungen im SGB VIII zur Übergangsbegleitung bzw. Nachbetreuung von jungen Menschen unter anderem mit Blick auf die Wohnungssituation von Care Leavern Prävention BMBFSFJ 14 Schonfristregelung zur einmaligen Abwendung einer ordentlichen Kündigung Prävention Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) 15 Anhebung des Höchstbetrags für das Geschäftsguthaben des Mitglieds in § 67c Genossenschaftsgesetz (derzeit 2.000 Euro), um Mitglieder von Wohnungsgenossenschaften im Falle ihrer Privatinsolvenz vor dem Verlust der selbstgenutzten Genossenschaftswohnung zu schützen Prävention BMJV 16 Expertengruppe Mietrecht Prävention BMJV 17 Wohngeld für Haushalte mit geringem Einkommen zur Verringerung der Wohnkostenbelastung Prävention BMWSB, Länder, Kommunen Lfd. Nr. Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch 18 Ausbau niedrigschwelliger männerfokussierter Beratungsangebote Digitale Erstanlaufstelle „Echte Männer reden“. Prävention BMBFSFJ mit SKM Bundesverband e. V. 19 Weiterbildungsangebot mit dem Schwerpunkt „männerfokussierte Beratung“. Prävention BMBFSFJ mit SKM Bundesverband e. V 20 ESF-Plus-Programm „EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen“. Prävention BMAS 21 Erstellung eines Papiers zur Rechtsverwirklichung der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII Prävention BAG W 22 Stärkung der Prävention zur Vermeidung von Wohnungsverlust durch Durchführung einer Fachtagung Prävention/ Wissensaustausch, Vernetzung BAG W 23 Stärkung der Sozialraumorientierung in den Wohnungsnotfallhilfen, Durchführung einer Fachtagung auf Grundlage der 2025 verabschiedeten Handreichung Prävention/ Wissensaustausch, Vernetzung BAG W 24 Handlungsleitfaden zur verbesserten und vermehrten Anwendung der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII) Prävention, Kooperationen, Wissensaustausch, Vernetzung Facharbeitsgruppe „Hilfen, Hilfesysteme & Notversorgung“ 25 Arbeitshilfe zur Vermeidung und Überwindung von Wohnungslosigkeit bei der Gestaltung von Übergängen aus der Kinder- und Jugendhilfe Prävention, Kooperationen, Wissensaustausch, Vernetzung Facharbeitsgruppe „Hilfen, Hilfesysteme & Notversorgung“ 26 Umsetzungsanalyse und Leitlinien zur Stärkung kommunaler Fach- und Präventionsstellen Prävention, Kooperationen, Wissensaustausch, Vernetzung Facharbeitsgruppe „Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ 27 Arbeitshilfe zum Wohnraumerhalt bei Haft Prävention, Kooperationen, Wissensaustausch, Vernetzung Facharbeitsgruppe „Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ Lfd. Nr. Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch 28 Aktivierung und Motivation von Wohnungsunternehmen zu Kooperationen mit der Wohnungsnotfallhilfe Vernetzung und Wissensaustausch GdW 29 Auftakt VA best- practice Austausch Zuwanderung aus SOE Vernetzung und Wissensaustausch Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration 30 Vorstellung Studie zu den Gründen hinter der Zu- und Abwanderung von EU- Bürgerinnen und Bürger Vernetzung und Wissensaustausch Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration 31 Zugänge und Schnittstellen zu Gewaltschutz-einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen gestalten – diskriminierungsfreie Umsetzung der Istanbul-Konvention (IK) und Gewalthilfegesetz (GewHG) Vernetzung und Wissensaustausch BAG W gemeinsam mit frauenspezifischen Einrichtungen 32 Verbesserung der Aufklärung und des Schutzes der wohnungslosen Personen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Hitze durch Handlungsempfehlungen. Gesundheitsversorgung Bundesministerium für Gesundheit (BMG) 33 Gelingende Kooperation von Wohnungsnotfallhilfe und anderen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung, insbesondere auch im niedrigschwelligen Bereich Gesundheitsversorgung und Wissensaustausch, Vernetzung BAG W mit DHS, Charité, Gemeindepsychiatrische Verbünde und weitere 34 Fachliche Empfehlung Frauengesundheit Gesundheitsversorgung BAG W 35 Maßnahmen gegen Diskriminierung und Antiziganismus im Rahmen des EhAP Plus. Aufklärung Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 36 Medienangebote der polizeilichen Kriminalprävention für mehr Respekt und Zivilcourage gegenüber wohnungs- und obdachlosen Menschen, um Gewalt gegen diese Personengruppe zu vermeiden Aufklärung Bundesministerium des Innern (BMI) Lfd. Nr. Maßnahme Leitlinie Umzusetzen durch 37 Fortschreibung der Medienangebote zur politischen Bildung zum Thema wohnungs- und obdachlose Menschen Aufklärung BMI Bundeszentrale für politische Bildung 38 Casebook Wohnen und Arbeiten für EU Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Aufklärung Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration 39 Fachliche Positionierung zur Digitalisierung in der Wohnungsnotfallhilfe und zur digitalen Teilhabe wohnungsloser Menschen Digitale Teilhabe Wissensaustausch, Vernetzung BAG W 40 Aufbau einer nationalen Wissensplattform zum Thema Überwindung von Wohnungslosigkeit Wissensaustausch und Vernetzung BMWSB und Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) – Kompetenzstelle des Bundes 41 Förderung und Vertiefung der internationalen Zusammenarbeit auf EU Ebene (EPOCH) und darüber hinaus Wissensaustausch und Vernetzung BMWSB 42 Fortführung der akteursübergreifenden Facharbeitsgruppen zu den Themen Wohnraum, Prävention sowie Hilfen, Hilfesystem und Notversorgung Wissensaustausch und Vernetzung BMWSB 43 Forschungsvorhaben „Bestandserhebung Notunterkünfte“ Wissensaustausch und Vernetzung BMWSB 44 Bestandserhebung frauenspezifischer Hilfen in Deutschland Wissensaustausch und Vernetzung BAG W 45 Fachforum Digitalisierung 2026 Wissensaustausch, Vernetzung BAG W 46 Konferenz zu weiterem Forschungsbedarf in der Wohnungsnotfallhilfe Wissensaustausch, Vernetzung BAG W und BAGFW 47 Projektgruppe Peer- Arbeit und Peer- Ausbildung. Vernetzung und Wissensaustausch BAG W 48 Handreichung Partiziption Vernetzung und Wissensaustausch BAG W 49 Schließfächer für obdach- und wohnungslose Menschen Akute Unterbringung Freie Hansestadt Bremen 50 Nachtöffnung des Ruhe- und Regenerationsorts (RegO) Akute Unterbringung Freie Hansestadt Bremen 10. Wie unterstützt die Bundesregierung die Länder und Kommunen bei Maßnahmen zum Schutz obdachloser Menschen vor extremen Kälte- und Hitzeperioden infolge der Klimakrise? Hitze nimmt in Deutschland zu und stellt eines der größten klimawandelbedingten Gesundheitsrisiken dar. Wohnungslose Menschen sind besonders anfällig für gesundheitliche Probleme während hoher Temperaturen und Hitzewellen. Obwohl vielen bewusst ist, dass Hitzewellen Gesundheitsrisiken bergen, werden Maßnahmen zur Vorbeugung oft nicht konsequent umgesetzt oder die Gefahr nicht realistisch eingeschätzt. Deshalb ist es wichtig, geeignete Informationen und Verhaltenshinweise speziell für ehrenamtliche Beschäftigte in der Wohnungslosenhilfe und wohnungslose Menschen bereitzustellen. Der „Hitzeschutzplan Gesundheit“ des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) definiert daher wohnungslose Menschen explizit als vulnerable Gruppe. Deshalb wurde dort auch festgelegt, die Kommunikationsmaßnahmen zum Hitzeschutz durch adressatengerechte Ansprache vulnerabler Risikogruppen zu stärken. Empfehlungen für die Risikogruppe wohnungslose Menschen wurden auf der Grundlage eines vom BMG beauftragten wissenschaftlichen Gutachtens entwickelt und unter https://hitzeservice.de/wp-content/uploads/2024/05/BM G_Hitze_Leitfaden_Wohnungslose.pdf veröffentlicht. Im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit ist die Verbesserung der Aufklärung und des Schutzes der wohnungslosen Personen vor Gesundheitsgefahren in Verbindung mit Hitze durch Handlungsempfehlungen außerdem als Maßnahme verankert. Auch in der kalten Jahreszeit steigen insbesondere für obdachlosen Menschen die gesundheitlichen Gefahren. Die in Deutschland für den Kälteschutz verantwortlichen Kommunen und auch karitative Organisationen halten daher von Beratungsstellen über Aufwärmstuben bis hin zu Nachtquartieren vielfältige niederschwellige Angebote für wohnungslose Menschen bereit. Zu berücksichtigen ist, dass im föderalen System in Deutschland beim gesundheitlichen Hitze- und Kälteschutz kein durchgreifendes Organisationsrecht des Bundes existiert. Die Initiativen des BMG dienen daher als Impuls, um die Akteurinnen und Akteure in den föderalen Strukturen zu sensibilisieren, schnell zu reagieren und eigene, jeweils passgenaue Maßnahmen zu ergreifen, die auch wohnungslose Menschen wirksam vor Hitze und Kälte schützen. 11. Wie unterstützt die Bundesregierung die Kommunen bei der Erfüllung menschenwürdiger Mindeststandards im Rahmen ihrer ordnungsrechtlichen Pflicht zur Unterbringung wohnungsloser Menschen, und hält sie diese Unterstützung für ausreichend? Die ordnungsrechtliche Pflicht der Unterbringung ergibt sich aus dem Polizei- und Ordnungsrecht der Bundesländer. Der Bund kann hier nur Empfehlungen aussprechen. Daher hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) einen Bundesleitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen erarbeitet und im Januar 2026 veröffentlicht (www.bmws b.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/wohnen/bbsr-leitfad en-unterbringung-wohnungslose.pdf?__blob=publicationFile&v=8). Dieser stellt als Handreichung für Praktiker und Entscheider vor Ort die Rechtslage umfassend dar und gibt Empfehlungen auch über die reine, menschenwürdige Unterbringung hinaus, beispielsweise wie diese möglichst kurz gehalten werden kann und wie Betroffene wieder in Wohnraum gebracht werden können. 12. Welche konkrete Wirkung erwartet die Bundesregierung von den in den Fachgruppen erarbeiteten Produkten? Mit den in den drei Facharbeitsgruppen „Wohnraumversorgung“, „Hilfen, Hilfesysteme & Notversorgung“ sowie „Prävention von Wohnungs- und Obdachlosigkeit“ erarbeiteten Produkten wird das Ziel verfolgt, konkrete Arbeitshilfen und Empfehlungspapiere mit praxisnahem Nutzen für die Akteurinnen und Akteure vor Ort zur Überwindung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit zur Verfügung zu stellen. 13. Wann beabsichtigt die Bundesregierung, den nächsten Wohnungslosenbericht vorzulegen, welche inhaltlichen Schwerpunkte sind hierfür vorgesehen, und wer legt diese Schwerpunkte fest? Gemäß dem § 8 Absatz 2 des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes veröffentlicht die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht. Die Kabinettsbefassung mit dem Bericht ist aktuell für Dezember 2026 geplant. Im Anschluss ist er zur Veröffentlichung vorgesehen Die Schwerpunktsetzung befindet sich aktuell im BMWSB in der Abstimmung. 14. Welche Entwicklung der Zahlen untergebrachter wohnungsloser Personen, verdeckt wohnungsloser Personen sowie wohnungsloser Personen ohne Unterkunft erwartet die Bundesregierung im kommenden Wohnungslosenbericht? Der Bundesregierung liegen hierzu keine durch neue Daten bestätigte Erkenntnisse vor. Die vom Statistischen Bundesamt erhobenen Zahlen untergebrachter wohnungsloser Personen für den Stichtag 31. Januar 2026 werden voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli 2026 veröffentlicht. Die Hochrechnungsergebnisse des empirischen Forschungsauftrags für die verdeckt wohnungslosen Personen und die wohnungslosen ohne Unterkunft liegen dem BMWSB derzeit noch nicht vor und werden im nächsten Wohnungslosenbericht veröffentlicht. 15. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus den Unterschieden zwischen der Hochrechnung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. und dem Wohnungslosenbericht der Bundesregierung aus dem Jahr 2024 hinsichtlich der Anzahl wohnungsloser Menschen? Die von der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) ermittelten und die im Wohnungslosenbericht 2024 veröffentlichten Zahlen lassen sich nur sehr eingeschränkt vergleichen, da sie auf unterschiedlichen Erhebungsmethoden und statistischen Annahmen beruhen. Da die BAG W die genaue Erhebungs- und Hochrechnungsmethodik der verwendeten Zahlen nicht veröffentlicht, können auch keine Schlussfolgerungen seitens der Bundesregierung gezogen werden. 16. Welche der beiden Datengrundlagen legt die Bundesregierung ihrer Zielsetzung zur Bekämpfung von Wohnungslosigkeit bis 2030 zugrunde, und warum? Der Hauptgrund für die Verabschiedung des Wohnungslosenberichterstattungsgesetzes war, dass man darauf basierend eine bundeseinheitliche Informationsgrundlage für politisches Handeln schaffen wollte. Demzufolge ist es nur konsequent, dass die in der Zuständigkeit des Bundes erhobenen Daten genutzt werden. 17. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Untererfassung der institutionell untergebrachten wohnungslosen Personen – insbesondere die große Zahl der nicht gemeldeten Fehlbelegerinnen und Fehlbeleger (Geflüchteten) – in Zukunft zu reduzieren? Das Statistische Bundesamt arbeitet fortlaufend daran, die meldepflichtigen Stellen diesbezüglich zu sensibilisieren. Darüber hinaus wird zum einen geprüft, ob eine Gesetzesänderung im Wohnungslosenberichterstattungsgesetz eine Verbesserung bewirken könnte und zum anderen, ob bereits vorliegende Daten für die Verbesserung der Erhebung genutzt werden können. 18. Wie beabsichtigt die Bundesregierung, die Methodik der Zählung weiterzuentwickeln? 19. Ist beabsichtigt, weitere Gruppen wohnungsloser Menschen (z. B. wohnungslose Menschen im Gesundheitssystem, in Gewaltschutzeinrichtungen oder Frauen in Frauenhäusern) durch Begleitstudien empirisch zu erfassen? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Das Statistische Bundesamt arbeitet fortlaufend daran die Erhebungsdurchführung beziehungsweise die einzelnen Prozesse zu optimieren. Darüber hinaus wird die Erhebung der untergebrachten wohnungslosen Personen auch jährlich in einem vom Statistischen Bundesamt einberufenen Beirat besprochen. In diesem Kontext werden auch mögliche Änderungen im Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG) besprochen zum Beispiel § 4 Nummer 6 Wo BerichtsG. Gemäß § 9 WoBerichtsG wird die Bundesregierung des Weiteren im Rahmen des 3. Wohnungslosenberichts einen Bericht über eine mögliche Erweiterung der Erhebung nach § 3 Absatz 2 vorlegen. 20. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussagekraft der Stichtagserhebungen im Vergleich zu Jahresgesamtzahlen zur Abbildung von Wohnungslosigkeit? Grundsätzlich können Jahresgesamtzahlen die Schwankungen über das Jahr besser abbilden. Der Aufwand für die Bildung einer Jahresgesamtzahl zum Beispiel für die untergebrachten wohnungslosen Personen würde jedoch mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand und hohen Kosten einhergehen. Für die Arbeit der Bundesregierung reichen die Daten der Stichtagserhebung jedoch aus, da damit die strukturelle, langfristige Wohnungslosigkeit gut abgebildet wird. Die Erhebungen beziehungsweise der Erhebungszeitraum im Rahmen der ergänzenden Wohnungslosenberichterstattungen orientieren sich am Datum der Stichtagserhebung, um einen Stichtagsüberblick zu erhalten. 21. Welche Zahlen zu den zur Verfügung stehenden Plätzen der Wohnungsnotfallhilfe bundesweit sowie je Bundesland liegen der Bundesregierung vor, hält sie diese Kapazitäten für ausreichend, und wenn hierzu keine Erkenntnisse vorliegen, plant die Bundesregierung eine zentrale Erfassung dieser oder anderer Angebote der Wohnungslosenhilfe? Die Zuständigkeit für die Unterbringung wohnungsloser Personen liegt bei den Kommunen. Der Bundesregierung liegen keine vollständigen Daten zu den bundesweiten Kapazitäten vor. Eine zentrale Erfassung dieser oder anderer Angebote ist derzeit nicht geplant. Grundsätzlich hat eine unfreiwillig wohnungslose Person in Deutschland unabhängig von Unterbringungskapazitäten einen Anspruch auf Unterbringung. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 22. Inwiefern ist geplant, die Anzahl der Projekte, Beratungen und erfolgreichen Übergänge in das Hilfesystem im Rahmen des „EhAP Plus“- Programms (EhAP = Europäischer Hilfsfonds für die am stärksten benachteiligten Personen) zu erfassen und in die Berichterstattung aufzunehmen? Grundsätzlich werden die Ergebnisse des EhAP Plus im Rahmen des Monitorings aller ESF Plus Programme erfasst. Im Jahresarbeitsprogramm zum Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit werden darüber hinaus die konkreten Ergebnisse, wie zum Beispiel die Anzahl der Projekte, erfasst und in ihrer Entwicklung verfolgt. 23. Ist das Jahresarbeitsprogramm zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit für das Jahr 2026 bereits beschlossen, und wenn nein, aus welchen Gründen sowie zu welchem Zeitpunkt plant die Bundesregierung den Beschluss? Das Jahresarbeitsprogramm 2026 ist im März 2026 beschlossen worden. 24. Gibt es eine Evaluation des Jahresarbeitsprogramms zum Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit für das Jahr 2025 oder ist eine solche geplant? Eine Evaluation des Jahresarbeitsprogramms 2025 ist in Form von Sachstandsberichten der zuständigen Akteure über deren Maßnahmen und die Erhebung der Anzahl der in 2025 abgeschlossenen Maßnahmen erfolgt. 25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die bisherigen Effekte von Housing-First-Projekten in Deutschland, und welche Rolle spielt Housing First in der Umsetzung des Jahresarbeitsprogramms? Housing First ist ein wichtiger Ansatz bei der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit. Maßnahmen zwei und fünf des Jahresarbeitsprogramms 2026 beziehen daher auch den Housing First-Ansatz mit ein. Ferner wird die Vermittlung von Wissen unterstützt, so etwa durch die Wissensplattform oder in dem Bund- Länder-Kommunal-Fachkreis. Ein wesentliches Thema ist hier die Überführung von Housing First in die Regelfinanzierung. Housing First ist nach Auffassung der Bundesregierung bereits heute im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen finanzierbar. Die Umsetzungskompetenz hierfür liegt bei den Bundesländern. Einzelne Bundesländer sind hierbei nach Kenntnis der Bunderegierung bereits tätig geworden. 26. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit nicht geschlechterneutral konzipiert werden, sondern die strukturell unterschiedlichen Bedarfe und Lebenslagen von Frauen (insbesondere in prekären oder von Gewalt geprägten Situationen) gezielt adressiert und mit konkreten frauenspezifischen Maßnahmen ausgestaltet werden? Die Bereitstellung und Ausgestaltung konkreter Angebote der Wohnungsnotfallhilfe liegt in der Vollzugskompetenz der Länder und Kommunen. So entscheiden diese zum Beispiel, welche Bedarfsgruppen im Rahmen der Förderung des Sozialen Wohnungsbaus mit Wohnraum versorgt werden oder etwa, wie diese die Notunterbringung gestalten. Der Bund kann hier nur Empfehlungen aussprechen. Daher hat das BMWSB auch den Bundesleitfaden für die Unterbringung wohnungsloser Menschen erarbeitet (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 11). Zudem haben verschiedene Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms 2026 besondere Bedarfsgruppen im Fokus, wie etwa die Maßnahme Projekt Frauen_Wohnen des Landes Schleswig-Holstein. 27. Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Kritik vieler Sozialverbände, dass die aktuellen Verschärfungen im Rahmen einer restriktiven Migrationspolitik (insbesondere Leistungsausschlüsse im Asylbewerberleistungsgesetzt seit Oktober 2024 und Leistungsausschlüsse von EU-Bürgerinnen und EU-Bürgern) mehr Menschen in akute Wohnungsnot bringen und damit das Ziel des Nationalen Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit für 2030 konterkarieren dürften? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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