Queere Wohnungslosigkeit
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Queere Wohnungslosigkeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7313
21. Wahlperiode 24.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Rietenberg, Nyke Slawik, Kassem Taher Saleh, Hanna
Steinmüller, Mayra Vriesema, Karoline Otte, Timon Dzienus, Julia Schneider,
Dr. Alaa Alhamwi und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Queere Wohnungslosigkeit
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans*, inter* und queere Menschen (LSBTIQ,
(s. S. 3) im Folgenden unter dem Begriff „queer“ zusammengefasst) sind
überproportional betroffen von Wohnungslosigkeit. So hat europaweit zum Beispiel
fast jede fünfte queere Person einmal in ihrem Leben Wohnungslosigkeit erlebt
(www.ilga-europe.org/report/intersections-the-lgbti-ii-survey-homelessness-ana
lysis/). Die Ursachen für dieses erhöhte Risiko sind vielschichtig: familiäre
Ablehnung und Coming-out-bedingte Obdachlosigkeit, Diskriminierung auf dem
Arbeits- und Wohnungsmarkt, Gewalterfahrungen sowie der Minoritätenstress
mit erhöhten psychischen Erkrankungsraten. Für viele junge queere Menschen
erscheint deshalb die Straße subjektiv sicherer als das Elternhaus.
Auch im Hilfesystem selbst erleben queere Personen Barrieren. Beispielsweise
stellt das überwiegend binär strukturierte Unterbringungssystem, wie zum
Beispiel getrennte Schlafsäle nach Männern und Frauen, nicht-binäre, inter* und
trans* Personen vor Schutzprobleme. In einer Studie unter Fachkräften der
Wohnungslosenhilfe in München gaben beispielsweise nur 16,4 Prozent der
Mitarbeitenden an, dass ein offenes Auftreten von trans* und inter* Personen in
ihrer Einrichtung problemlos möglich sei (https://stadt.muenchen.de/dam/jcr:eb
d14095-aa51-476b-9418-b408bce463ae/RZ_Broschuere_Wohnungslosigkeit_
web.pdf). Für Berlin schätzt die erste landesweite Grundlagenstudie zu queerer
Wohnungslosigkeit, dass zwar rund 15 Prozent aller wohnungs- und
obdachlosen Personen in der Hauptstadt dem queeren Spektrum angehören, ihr Anteil in
der Wohnungsnotfallhilfe jedoch lediglich bei 5 bis 6 Prozent liegt (www.berli
n.de/sen/lads/schwerpunkte/lsbti/artikel.1508470.php). Durch das Meiden des
Hilfesystems entstehen gefährliche Risiken für queere Wohnungslose und ihr
Bedarf bleibt verdeckt.
Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes verbietet eigentlich die Benachteiligung
von Menschen aufgrund ihres Geschlechts. Das Bundesverfassungsgericht hat
in seinem Beschluss von 2017 klargestellt, dass diese Schutzgarantie auch
inter* und trans* Personen umfasst. Staatliches Handeln, das die spezifische
Lage dieser Gruppen bei der Bekämpfung von Wohnungslosigkeit systematisch
ausblendet, steht daher in einem Spannungsverhältnis zu diesem
Verfassungsauftrag.
Auf Bundesebene fehlt eine systematische politische Reaktion auf diese
Situation. Im Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit (www.bmwsb.bun
d.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/wohnen/NAP.pdf?__blob=publi
cationFile&v=6) wird queere Wohnungslosigkeit nicht thematisiert. Auch das
Jahresarbeitsprogramm 2026 mit seinen 50 Maßnahmen enthält keinen
einzigen Bezug zu Wohnungslosigkeit von queeren Menschen. Gleichzeitig erklärte
das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend den
Aktionsplan „Queer Leben“ im Januar 2026 für planmäßig abgeschlossen,
obwohl von 134 geplanten Vorhaben nur 83 umgesetzt oder angestoßen wurden
und ein Nachfolgeprogramm nicht geplant ist. Auf die Kleine Anfrage zum
Thema Wohnungslosigkeit bei jungen Menschen antwortete die
Bundesregierung im März 2026 auf Bundestagsdrucksache 21/4671 lediglich vage und
ausweichend. Sowohl die empirische Datenlage als auch die Ressourcen für
queersensible Beratungsangebote sind bundesweit unzureichend.
Die Fragestellenden sehen hier eine erhebliche Informationslücke. Das Ziel der
Bundesregierung, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu überwinden,
muss alle von Wohnungslosigkeit betroffenen Personengruppen einschließen.
Dazu gehört ein diskriminierungsfreier und menschenwürdiger Zugang zum
bestehenden Hilfesystem.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Gründen enthalten der Nationale Aktionsplan gegen
Wohnungslosigkeit sowie das Jahresarbeitsprogramm 2026 keine
eigenständigen Maßnahmen zu queerer Wohnungslosigkeit, und plant die
Bundesregierung, diese Personengruppen in künftigen Arbeitsprogrammen
gesondert zu berücksichtigen?
2. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass die im
Rahmen des Nationalen Forums gegen Wohnungslosigkeit erarbeiteten
und umgesetzten Maßnahmen des Jahresarbeitsprogramms 2026 die
spezifischen Bedarfe queerer wohnungsloser Menschen berücksichtigen, und
plant die Bundesregierung, entsprechende Erkenntnisse künftig
systematisch zu erheben?
3. Plant die Bundesregierung, den Schutz- und Unterstützungsbedarf queerer
wohnungsloser Menschen künftig im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans gegen Wohnungslosigkeit zu adressieren, und wenn ja, durch welche
konkreten Maßnahmen?
4. Mit welchen Akteuren hat die Bundesregierung im Rahmen der von ihr
als Maßnahme genannten „Sensibilisierung in Gesprächen“ zum
diskriminierungsfreien Zugang queerer wohnungsloser Menschen zu
Hilfsangeboten bislang Gespräche geführt, und welche Inhalte oder Ergebnisse gab es
bei diesen Gesprächen?
5. Plant die Bundesregierung, die Ergebnisse und Wirksamkeit der von ihr
genannten „Sensibilisierung in Gesprächen“ zum diskriminierungsfreien
Zugang queerer wohnungsloser Menschen zu Hilfsangeboten zu
evaluieren, und welche konkreten Maßnahmen sollen aus diesen Gesprächen
folgen?
6. Plant die Bundesregierung, nach dem Vorbild der im Dezember 2024
veröffentlichten Studie zu queerer Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Land
Berlin eine vergleichbare Erhebung auf Bundesebene in Auftrag zu
geben?
7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um queere Menschen,
queere Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, queere Menschen mit Flucht-
und Migrationserfahrung, Regenbogenfamilien sowie queere Frauen,
jeweils sowohl minder- als auch volljährig, präventiv vor
Wohnungslosigkeit zu schützen?
8. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass nicht-binäre, inter* und trans* Personen in Einrichtungen der
Wohnungsnotfallhilfe eine dem Schutzauftrag des Grundgesetzes
entsprechende Unterbringung erhalten?
9. Plant die Bundesregierung, bundesweite Standards oder Empfehlungen für
Einrichtungsträger der Wohnungsnotfallhilfe zu entwickeln, um die
Unterbringung von nicht-binären, inter* und trans* Personen in Einrichtungen
zu verbessern?
10. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass queere wohnungslose Menschen die ihnen nach den §§ 67 ff. des
Zwölften Buches Sozialgesetzbuch zustehenden Hilfen zur Überwindung
besonderer sozialer Schwierigkeiten in der Praxis tatsächlich in Anspruch
nehmen können?
11. Inwiefern bezieht die Bundesregierung Housing-First-Ansätze sowie den
Ausbau von Eingliederungshilfeangeboten wie Trägerwohnungen und
Wohnheime in ihre Strategie zur Überwindung queerer
Wohnungslosigkeit ein, und hat sie vergleichbare Programme anderer EU-Mitgliedstaaten
zur eigenständigen und selbstbestimmten Wohnraumversorgung von
LSBTIQ-Personen geprüft?
12. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um den aus der
Istanbul-Konvention erwachsenden Schutzpflichten gegenüber
nichtbinären, inter* und trans* Personen in der Wohnungsnotfallhilfe
nachzukommen?
13. Über welche konkreten Instrumente nimmt die Bundesregierung eine
koordinierende oder fördernde Rolle beim Thema „queere
Wohnungslosigkeit“ wahr?
14. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um der Forderung
der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe nach bundesweit
geschlechtssensiblen und queerspezifischen Angeboten in der
Wohnungsnotfallhilfe nachzukommen?
15. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung auf Grundlage
der Studie „Bestandserhebung der Unterkünfte und unterbringenden
Einrichtungen für Wohnungslose in Deutschland“ zu entwickeln, um die
Unterbringungssituation queerer Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe zu
verbessern, und wie plant sie auf dieser Grundlage, den Anteil
bedarfsgerechter Angebote für diese Personengruppen zu erhöhen?
16. Inwiefern wird das Forschungsprojekt „Kommunale Strategien zur
Unterbringung wohnungsloser Menschen sowie deren Kostenvergleiche und
integrierte Herangehensweisen“ die spezifischen Versorgungslücken für
queere wohnungslose Menschen in der Wohnungsnotfallhilfe
berücksichtigen?
17. Plant die Bundesregierung, Modellprojekte zur queersensiblen
Wohnungslosenhilfe wie die Wohnraumberatung „Queer*Home“ des Sonntags-
Clubs e. V. in Berlin, die im Rahmen des bundesweiten Arbeitskreises
QUEER WOHNEN mit Interessierten aus dem gesamten Bundesgebiet
vernetzt ist, finanziell zu fördern, um eine überregionale Vernetzung und
die Verbreitung vergleichbarer Angebote zu ermöglichen?
18. Plant die Bundesregierung angesichts des vom Lesben- und
Schwulenverband in Deutschland e. V. gemeldeten erneuten Höchststands
queerfeindlicher Hasskriminalität, die Entscheidung zu überprüfen, den Aktionsplan
„Queer Leben“ ohne ein Nachfolgeprogramm abzuschließen?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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