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Schriftliche Frage 77 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden bei den Beratungen des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Pa…

dip / schriftliche_frage 02.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 29. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.

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Schriftliche Frage 77 von Dr. Anna Lührmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden bei den Beratungen des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Pa… Frage 77 (Dr. Anna Lührmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden bei den Beratungen des damaligen Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) die Auswirkungen auf kleine politische Akteure (z. B. Ortsvereine) und wirtschaftliche Akteure (z. B. Werbetreibende und Medien) dokumentiert sowie in die Entscheidungsfindung einbezogen, und falls nicht, welche Maßnahmen wurden getroffen, um Dokumentations- und Transparenzpflichten verhältnismäßig zu gestalten? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 2. Oktober 2025: Die EU-Kommission hat die Belange von Kleinstunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen in der Begründung für den Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung berücksichtigt. Im Verlauf der Verhandlungen hat die Bundesregierung die Berücksichtigung dieser Belange unterstützt. In der Verordnung (EU) 2024/900 finden Belange von Kleinstunternehmen und kleinen und mittleren Unternehmen an diversen Stellen besondere Berücksichtigung (z. B. in Artikel 9 Absatz 5, Artikel 11 Absatz 5, Artikel 12 Absatz 5 und 7, Artikel 14 Absatz 1, Artikel 15 Absatz 6 und 7, Artikel 16 Absatz 3 bis 5 sowie bei der Evaluierung der Verordnung in Artikel 27 Buchstabe f). Dokumentations- und Transparenzpflichten treffen die in der Verordnung genannten „Sponsoren“ oder „Anbieter politischer Werbedienstleistungen“. Die Eigenschaft als politischer Akteur ist vielmehr für die Einordnung einer Botschaft als politische Werbung von Belang.

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