Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Veranlassungskonnexität"
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Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Veranlassungskonnexität"
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4859
21. Wahlperiode 20.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke Finger, Torben Braga,
Jörn König, Reinhard Mixl, Diana Zimmer, Carolin Bachmann, Christian Reck und
der Fraktion der AfD
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“
Die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sieht eine klare
Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen vor. Insbesondere das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“)
soll sicherstellen, dass den Kommunen aus bundesgesetzlich veranlassten
Aufgaben keine dauerhaft ungedeckten Mehrbelastungen entstehen (s. Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache
21/3772; Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
21/1831).
Vor dem Hintergrund wachsender kommunaler Pflichtaufgaben – insbesondere
in den Bereichen soziale Sicherung, Klimapolitik und der Bewältigung von
Migrationsfolgen – hat die Bundesregierung in der vergangenen Legislaturperiode
die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
„Veranlassungskonnexität“ angekündigt. Diese Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen der
Veranlassungskonnexität sowie einer adäquaten finanziellen Beteiligung des Bundes an
Folgekosten bundesgesetzlicher Regelungen befassen (vgl. Antwort der
Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1831).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der
Abgeordneten Iris Nieland (Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3772) legen
nach Auffassung der Fragesteller jedoch nahe, dass der Bundesregierung weder
konkrete Ergebnisse noch inhaltliche Zwischenergebnisse dieser Arbeitsgruppe
bekannt sind. Angesichts der Bedeutung des Themas für die finanzielle
Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen wirft dies bei den Fragestellern
grundlegende Fragen zur Zielsetzung, Arbeitsweise, Transparenz und
Ergebnisorientierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Themen und Prüfaufträge bearbeitet die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur „Veranlassungskonnexität“ derzeit (bitte die einzelnen
Arbeitsaufträge, den jeweiligen Bearbeitungsstand sowie den
vorgesehenen Zeitpunkt der Ergebnisvorlage benennen)?
2. Welche konkreten Fragestellungen zur praktischen Umsetzung der
Veranlassungskonnexität wurden der Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung
ausdrücklich übertragen?
3. Welche Ressorts des Bundes sind an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
beteiligt, und welche Länder wirken mit?
4. Wie findet die Koordinierung dieser Arbeitsgruppe statt (welches Ressort
bzw. welches Land übernimmt den Vorsitz, und gibt es Untergruppen)?
5. In welcher Form sind oder sollen die kommunalen Spitzenverbände an der
Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligt werden – insbesondere
vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsgruppe die finanzielle Situation der
Kommunen unmittelbar betrifft?
6. Welche Definition verwendet die Bundesregierung für den Begriff der
„bundesgesetzlich veranlassten Mehrbelastungen“ von Ländern und
Kommunen, die innerhalb der Arbeitsgruppe zugrunde gelegt werden soll?
7. Welche Beispiele führt die Bundesregierung für solche „bundesgesetzlich
veranlassten Mehrbelastungen“ an?
8. Welche konkreten Kriterien oder Prüfmaßstäbe sollen nach Auffassung
der Bundesregierung angewendet werden, um festzustellen, ob eine
bundespolitische Maßnahme eine vollständige finanzielle Kompensation der
Länder und Kommunen auslöst?
9. Welche Politikfelder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung vorrangig
Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe sein (z. B. Migration,
soziale Leistungen, Klima- und Transformationspolitik), und aus welchen
Gründen wurden diese ausgewählt?
10. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung bislang keine
Ergebnisse, Zwischenberichte oder Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe vor,
obwohl diese bereits seit Längerem eingesetzt ist und das Thema auf
Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erörtert wurde (vgl.
Vorläufiges Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4.
Dezember 2025, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_vorl.-er
gebnisprotokoll.pdf)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Karoline Otte auf
Bundestagsdrucksache 21/1831 der zuständige Staatsminister Dr. Michael Meister
konkrete Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe für Dezember 2025 in
Aussicht stellte, diese der Bundesregierung ausweislich der Antwort auf
die Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Iris Nieland auf
Bundestagsdrucksache 21/3772 jedoch nicht vorliegen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung selbst die bisherige Arbeitsweise und
Ergebnisorientierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor dem
Hintergrund, dass nach eigener Auskunft lediglich bekannt ist, dass das Thema
„erörtert“ wurde (s. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der MPK vom 4.
Dezember 2025, S. 7, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_vor
l.-ergebnisprotokoll.pdf)?
13. Inwieweit hält die Bundesregierung es für effizient und förderlich, dass
die Ministerpräsidentenkonferenz (vgl. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der
MPK vom 4. Dezember 2025, https://cdn.table.media/assets/europa/25120
4_mpk_vorl.-ergebnisprotokoll.pdf) über eine von der Bundesregierung
initiierte Arbeitsgruppe zum Austausch zwischen Bund und Ländern
berät, ohne dass die Bundesregierung an dieser teilnimmt oder über deren
Ergebnisse informiert wird?
14. In welcher Form sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dokumentiert
und dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht werden, und
weshalb ist dies bislang nicht erfolgt?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in
verbindliche gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvereinbarungen oder
Bund-Länder-Vereinbarungen zu überführen, und wenn ja, welche
Regelungsformate werden derzeit konkret geprüft?
16. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer
abgeschlossenen Verständigung über die praktische Umsetzung der
Veranlassungskonnexität, und welche Konsequenzen zieht sie, wenn die
Arbeitsgruppe auch weiterhin keine belastbaren Ergebnisse vorlegt?
Berlin, den 20. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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