Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Veranlassungskonnexität" (Antwort zu Drs. 21/4859)
Text
Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Veranlassungskonnexität" (Antwort zu Drs. 21/4859)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5193
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Iris Nieland, Kay Gottschalk, Hauke
Finger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4859 –
Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland sieht eine klare
Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung zwischen Bund, Ländern und
Kommunen vor. Insbesondere das Konnexitätsprinzip („Wer bestellt, bezahlt“) soll
sicherstellen, dass den Kommunen aus bundesgesetzlich veranlassten
Aufgaben keine dauerhaft ungedeckten Mehrbelastungen entstehen (s. Antworten
der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache
21/3772; Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache
21/1831).
Vor dem Hintergrund wachsender kommunaler Pflichtaufgaben –
insbesondere in den Bereichen soziale Sicherung, Klimapolitik und der Bewältigung von
Migrationsfolgen – hat die Bundesregierung in der vergangenen
Legislaturperiode die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur
„Veranlassungskonnexität“ angekündigt. Diese Arbeitsgruppe soll sich mit Fragen der
Veranlassungskonnexität sowie einer adäquaten finanziellen Beteiligung des
Bundes an Folgekosten bundesgesetzlicher Regelungen befassen (vgl.
Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 21/1831).
Die Antworten der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen der
Abgeordneten Iris Nieland (Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 21/3772)
legen nach Auffassung der Fragesteller jedoch nahe, dass der Bundesregierung
weder konkrete Ergebnisse noch inhaltliche Zwischenergebnisse dieser
Arbeitsgruppe bekannt sind. Angesichts der Bedeutung des Themas für die
finanzielle Handlungsfähigkeit von Ländern und Kommunen wirft dies bei den
Fragestellern grundlegende Fragen zur Zielsetzung, Arbeitsweise, Transparenz
und Ergebnisorientierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Folgen der demografischen Entwicklung, die gestiegenen Anforderungen
im Bereich der inneren und äußeren Sicherheit sowie dringende
Investitionsbedarfe in wichtigen Bereichen der Infrastruktur führen für die öffentlichen
Haushalte auf allen staatlichen Ebenen zu erheblichen finanziellen
Herausforderungen.
Die Antwort wurde mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Die föderale Struktur ist in Deutschland durch die Verteilung der
Zuständigkeiten auf Bund und Länder gekennzeichnet. Die Gemeinden sind der staatlichen
Ebene der Länder zugeordnet. Sie haben das verfassungsrechtlich
gewährleistete Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener
Verantwortung zu regeln. Für ihre finanzielle Ausstattung ist zuvörderst das jeweilige
Land zuständig.
Die Sicherung der Eigenständigkeit von Bund und Ländern erfordert zum einen
eine klare Zuordnung der staatlichen Aufgaben zu den staatlichen Ebenen und
zum anderen die Gewährleistung einer aufgabenadäquaten Finanzausstattung.
Nach der Verfassung hat jede staatliche Ebene ihre Aufgaben grundsätzlich
gesondert, also jeweils für sich, zu finanzieren. Die Finanzierungskompetenz ist
im Regelfall an die Umsetzung der Aufgaben gekoppelt (vgl. Artikel 104a
Absatz 1 und 5 GG). Dies sichert die Effizienz des Einsatzes der öffentlichen
Mittel und ist zu unterscheiden von der Mehrbelastungsausgleichsverpflichtung der
Länder gegenüber ihren Kommunen, die mit einem Aufsichtsrecht verbunden
ist. Die allgemeine Grundregel in Artikel 104a Absatz 1 und 5 GG hat im
Zusammenwirken mit der regelmäßigen Verwaltungskompetenz der Länder zur
Folge, dass die Länder zur Finanzierung einer Vielzahl von Aufgaben
verpflichtet sind. Weil die Gesetzgebungskompetenz einerseits und die
Ausführungskompetenz und Finanzierungskompetenz andererseits häufig nicht auf
derselben staatlichen Ebene liegen, müssen die Gebietskörperschaften intensiv
miteinander kooperieren.
So verfügen die Länder über ausgebaute Mitwirkungsrechte an der
Gesetzgebung des Bundes über den Bundesrat (Artikel 50, 76 ff. GG). Insbesondere
bedürfen Bundesgesetze, die in die Verwaltungshoheit der Länder einwirken oder
ihnen Kostenlasten überbürden, der Zustimmung durch den Bundesrat (vgl.
Artikel 84 Absatz 1 und 5 GG oder Artikel 104a Absatz 4 GG).
Die aufgabenadäquate Finanzausstattung der staatlichen Ebenen soll über den
vertikalen Finanzausgleich sichergestellt werden. Danach haben Bund und
Länder im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung gleichmäßig Anspruch auf
Deckung ihrer notwendigen Ausgaben.
1. Welche konkreten Themen und Prüfaufträge bearbeitet die Bund-Länder-
Arbeitsgruppe zur „Veranlassungskonnexität“ derzeit (bitte die einzelnen
Arbeitsaufträge, den jeweiligen Bearbeitungsstand sowie den
vorgesehenen Zeitpunkt der Ergebnisvorlage benennen)?
Zu dem Themenbereich Veranlassungskonnexität haben sich der Bundeskanzler
und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 4. Dezember
2025 darauf verständigt, zunächst verstärkt die Ausgabenbelastung der Länder
und Kommunen durch die Gesetzgebung des Bundes zu diskutieren. Dazu
findet derzeit ein Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei
Leistungsgesetzen“ statt. Ziel ist es, die Ausgabendynamik im Bereich der Leistungsgesetze
des Bundes zu durchbrechen und die Belastungen insbesondere für die
Haushalte der Kommunen zu reduzieren.
2. Welche konkreten Fragestellungen zur praktischen Umsetzung der
Veranlassungskonnexität wurden der Arbeitsgruppe seit ihrer Einsetzung
ausdrücklich übertragen?
Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder haben am 18. Juni 2025 vereinbart, den im Koalitionsvertrag niedergelegten
Grundsatz der Veranlassungskonnexität mit Leben zu füllen. Bund und Länder
haben sich in der dafür eingerichteten Arbeitsgruppe insbesondere mit den
verfassungsrechtlichen Grundlagen auseinandergesetzt und unterschiedliche
Lösungsansätze diskutiert.
3. Welche Ressorts des Bundes sind an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe
beteiligt, und welche Länder wirken mit?
In der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind das Bundeskanzleramt, das
Bundesministerium der Finanzen, das Bundesministerium des Innern sowie das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vertreten. Die AG ist grundsätzlich
länderoffen. Die Koordinierung erfolgt über die Vorsitzländer der
Ministerpräsidentenkonferenz.
In einem Austausch „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“ sind
das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium der Finanzen, das
Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie
die Länder Bayern, Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen,
Rheinland-Pfalz und Sachsen vertreten.
4. Wie findet die Koordinierung dieser Arbeitsgruppe statt (welches Ressort
bzw. welches Land übernimmt den Vorsitz, und gibt es Untergruppen)?
Der Vorsitz liegt beim Bundeskanzleramt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
5. In welcher Form sind oder sollen die kommunalen Spitzenverbände an
der Arbeit der Bund-Länder-Arbeitsgruppe beteiligt werden –
insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Arbeitsgruppe die finanzielle
Situation der Kommunen unmittelbar betrifft?
Die Kommunalen Spitzenverbände sind eingebunden. Sie können eigene
Vorschläge einbringen und nehmen an den Sitzungen teil.
6. Welche Definition verwendet die Bundesregierung für den Begriff der
„bundesgesetzlich veranlassten Mehrbelastungen“ von Ländern und
Kommunen, die innerhalb der Arbeitsgruppe zugrunde gelegt werden
soll?
7. Welche Beispiele führt die Bundesregierung für solche
„bundesgesetzlich veranlassten Mehrbelastungen“ an?
8. Welche konkreten Kriterien oder Prüfmaßstäbe sollen nach Auffassung
der Bundesregierung angewendet werden, um festzustellen, ob eine
bundespolitische Maßnahme eine vollständige finanzielle Kompensation der
Länder und Kommunen auslöst?
9. Welche Politikfelder sollen nach Kenntnis der Bundesregierung
vorrangig Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe sein (z. B. Migration,
soziale Leistungen, Klima- und Transformationspolitik), und aus
welchen Gründen wurden diese ausgewählt?
Die Fragen 6 bis 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für eine faire Aufgaben- und Finanzierungsverteilung zwischen Bund, Ländern
und Kommunen ist nach Auffassung der Bundesregierung sicherzustellen, dass
alle staatlichen Ebenen über die nötige Finanzausstattung verfügen, um den
ihnen gesetzlich zugewiesenen Verpflichtungen nachkommen zu können. Dafür
sind die Deckungsbedürfnisse des Bundes und der Länder inklusiveihrer
Kommunen im Rahmen der vertikalen Verteilung der Umsatzsteuer so aufeinander
abzustimmen, dass ein billiger Ausgleich erzielt, eine Überbelastung der
Steuerpflichtigen vermieden und die Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet gewahrt wird. Hierfür werden unterschiedliche Lösungsansätze
diskutiert, ungeachtet des jeweiligen Politikfeldes. Auch Länder und Kommunale
Spitzenverbände können selbst Vorschläge einbringen. Weitere Angaben zum
Inhalt der Gespräche können zum Schutz der Offenheit laufender Beratungs-
und Abstimmungsprozesse nicht gemacht werden.
10. Aus welchen Gründen liegen der Bundesregierung bislang keine
Ergebnisse, Zwischenberichte oder Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe vor,
obwohl diese bereits seit Längerem eingesetzt ist und das Thema auf
Ebene der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) erörtert wurde (vgl.
Vorläufiges Ergebnisprotokoll der Ministerpräsidentenkonferenz vom 4.
Dezember 2025, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_vorl.-e
rgebnisprotokoll.pdf)?
11. Wie bewertet die Bundesregierung, dass in der Antwort auf die
Schriftliche Frage 2 der Abgeordneten Karoline Otte auf Bundestagsdrucksache
21/1831 der zuständige Staatsminister Dr. Michael Meister konkrete
Lösungsvorschläge der Arbeitsgruppe für Dezember 2025 in Aussicht
stellte, diese der Bundesregierung ausweislich der Antwort auf die
Schriftliche Frage 7 der Abgeordneten Iris Nieland auf Bundestagsdrucksache
21/3772 jedoch nicht vorliegen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung selbst die bisherige Arbeitsweise und
Ergebnisorientierung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vor dem
Hintergrund, dass nach eigener Auskunft lediglich bekannt ist, dass das Thema
„erörtert“ wurde (s. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der MPK vom 4.
Dezember 2025, S. 7, https://cdn.table.media/assets/europa/251204_mpk_v
orl.-ergebnisprotokoll.pdf)?
13. Inwieweit hält die Bundesregierung es für effizient und förderlich, dass
die Ministerpräsidentenkonferenz (vgl. Vorläufiges Ergebnisprotokoll der
MPK vom 4. Dezember 2025, https://cdn.table.media/assets/europa/2512
04_mpk_vorl.-ergebnisprotokoll.pdf) über eine von der Bundesregierung
initiierte Arbeitsgruppe zum Austausch zwischen Bund und Ländern
berät, ohne dass die Bundesregierung an dieser teilnimmt oder über deren
Ergebnisse informiert wird?
14. In welcher Form sollen die Ergebnisse der Arbeitsgruppe dokumentiert
und dem Deutschen Bundestag zur Kenntnis gebracht werden, und
weshalb ist dies bislang nicht erfolgt?
15. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ergebnisse der Arbeitsgruppe in
verbindliche gesetzliche Regelungen, Verwaltungsvereinbarungen oder
Bund-Länder-Vereinbarungen zu überführen, und wenn ja, welche
Regelungsformate werden derzeit konkret geprüft?
16. Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Bundesregierung mit einer
abgeschlossenen Verständigung über die praktische Umsetzung der
Veranlassungskonnexität, und welche Konsequenzen zieht sie, wenn die
Arbeitsgruppe auch weiterhin keine belastbaren Ergebnisse vorlegt?
Die Fragen 10 bis 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Regelungen der bundesstaatlichen Verfassung, von den Gesetzgebungs-
und Verwaltungskompetenzen über die Finanzierungszuständigkeiten und die
Steuergesetzgebungskompetenz bis zum vertikalen und horizontalen
Finanzausgleich, sind Bestandteile eines sorgfältig austarierten Systems. Aus ihm
können nicht beliebig einzelne Bausteine herausgebrochen oder ausgewechselt
werden, ohne zugleich das System insgesamt auf seine Fortschreibungs- und
Anpassungsbedürftigkeit zu überprüfen.
Dazu ist die Bundesregierung seit September 2025 in einem intensiven
Austausch mit den Ländern. Derzeit liegt der Fokus auf einer Reduzierung der
Ausgabenbelastung. In die Prozesse sind auch die Kommunalen Spitzenverbände
sowie die Koalitionsfraktionen des Deutschen Bundestages eingebunden.
Den Besprechungen des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder geht in der Regel eine Vorabstimmung der Länder im
Rahmen der länderinternen Konferenz der Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder voraus. Die Bundesregierung hält dieses Vorgehen mit
Blick auf eine Verständigung zwischen Bund und Ländern für effizient.
Die Ergebnisse des Austauschprozesses sollen so bald wie möglich im Rahmen
der Ergebnisprotokolle der Konferenzen des Bundeskanzlers mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vorgelegt werden. Ob die
Ergebnisse verbindliche gesetzliche Änderungen, Verwaltungsvereinbarungen
oder Bund-Länder-Vereinbarungen erfordern werden, ist derzeit nicht absehbar.
Die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen ist der Bundesregierung ein
wichtiges Anliegen. Sie hat deswegen auch in dieser Legislaturperiode bereits
Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Länder und Kommunen
ergriffen: So stehen den Ländern 100 Mrd. Euro aus dem Sondervermögen
Infrastruktur und Klimaschutz flexibel zur eigenen Bewirtschaftung für die
Investitionen in die Infrastruktur der Länder und Kommunen zur Verfügung. Auch
von den restlichen Mitteln des Sondervermögens profitieren die Länder und
Kommunen in erheblichem Umfang. Darüber hinaus werden die
Mindereinnahmen des steuerlichen Investitionssofortprogramms weitgehend vom Bund
getragen. Die ausgewiesenen Einnahmeausfälle der Kommunen in Höhe von
13,5 Mrd. Euro werden durch eine Anpassung der Festbeträge bei der
Umsatzsteuer sogar vollständig übernommen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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