Position der Bundesregierung zu den im Diskussionspapier der EU-Außenbeauftragten formulierten europäischen Kernforderungen für eine Friedensregelung im Krieg zwischen Russland und der Ukraine
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Position der Bundesregierung zu den im Diskussionspapier der EU-Außenbeauftragten formulierten europäischen Kernforderungen für eine Friedensregelung im Krieg zwischen Russland und der Ukraine
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6140
21. Wahlperiode 27.05.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Markus Frohnmaier, Gerold Otten, Tobias Teich, Dr. Alexander
Gauland, Udo Theodor Hemmelgarn, Uwe Schulz, Diana Zimmer, Kay Gottschalk,
Iris Nieland, Hauke Finger, Christian Douglas, Rainer Groß, Marcel Queckemeyer,
Christian Reck, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD
Position der Bundesregierung zu den im Diskussionspapier der
EU‑Außenbeauftragten formulierten europäischen Kernforderungen für eine
Friedensregelung im Krieg zwischen Russland und der Ukraine
Die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas hat unter den EU-Mitgliedstaaten ein
internes Diskussionspapier mit dem Titel „European Core Interests in Ensuring a
Comprehensive, Just and Lasting Peace and Continent’s Security“ in Umlauf
gebracht (www.rferl.org/a/wider-europe-jozwiak-ukraine-eu-moscow/3368037
5.html), in dem zentrale außen- und sicherheitspolitische Forderungen im
Hinblick auf eine Friedenslösung im Ukrainekrieg formuliert werden. Zugleich
wird darin festgestellt, dass die seit nahezu einem Jahr unter Federführung der
USA geführten diplomatischen Gespräche bislang ohne unmittelbare
Beteiligung der EU stattfinden. Angesichts der erheblichen finanziellen, militärischen
und politischen Unterstützung der Ukraine sowie der Berührung zentraler
europäischer Zuständigkeiten im Rahmen potenzieller Friedensregelungen –
insbesondere im Hinblick auf eine mögliche EU-Mitgliedschaft der Ukraine – wird
eine substanzielle Einbindung der EU in etwaige Verhandlungen als
erforderlich bezeichnet (ebd.).
Zu den im Diskussionspapier formulierten inhaltlichen Forderungen zählen
insbesondere der vollständige Abzug russischer Truppen aus den besetzten
ukrainischen Gebieten, der Verzicht auf deren völkerrechtliche Anerkennung als Teil
Russlands, die Beendigung der Kernwaffenstationierung in Belarus sowie der
weiteren militärischen Präsenz in der Republik Moldau, Georgien und
Armenien, Entschädigungsleistungen insbesondere für den Wiederaufbau der Ukraine,
für Schäden in europäischen Staaten und Unternehmen sowie für verursachte
ökologische Schäden. Im Zusammenhang mit den geforderten
Entschädigungsleistungen wird auf eingefrorene russische Staatsvermögen in Höhe von rund
210 Mrd. Euro verwiesen, für deren weiteren Umgang bislang keine
einheitliche rechtliche Lösung gefunden wurde.
Ferner wird im erwähnten Papier gefordert, dass Russland
Desinformationskampagnen, Sabotageakte, Cyberangriffe, Luftraumverletzungen sowie
Einmischungen in politische Prozesse und Wahlen auf europäischem Gebiet und in
benachbarten Staaten einstellt, innenpolitisch freie und faire Wahlen unter
internationaler Beobachtung durchführt, politische Gefangene freilässt,
Medienfreiheit gewährleistet, repressive Gesetzgebung zurücknimmt sowie
umfassende internationale Untersuchungen zulässt.
In einer Pressemitteilung vom 23. Februar 2026 im Anschluss an den Foreign
Affairs Council (FAC), in dessen Rahmen die Inhalte des Papiers erörtert
wurden, erklärte Kaja Kallas, der Schwerpunkt möglicher Verhandlungen müsse
auf russischen Konzessionen liegen und dürfe sich nicht auf ukrainische
Zugeständnisse beschränken. Auf Russlands „maximalistische Forderungen“ könne
nicht mit einer „minimalistischen Antwort“ reagiert werden; dies sei vor
jeglichen Gesprächen mit russischen Vertretern klarzustellen (www.eeas.europa.eu/
eeas/foreign-affairs-council-press-conference-high-representative-kaja-kallas-
2_en). Zugleich griff sie eine zunächst von der estnischen Regierung erhobene
und später auch vom ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj
übernommene Initiative auf, wonach sämtlichen an der russischen Aggression
beteiligten Personen die Einreise in EU‑Mitgliedstaaten verwehrt werden solle,
darunter sowohl Angehörigen der russischen Streitkräfte als auch beteiligten
Zivilpersonen (www.faz.net/aktuell/politik/ukraine/eu-beitritt-der-ukraine-wolodym
yr-selenskyj-will-ein-beitrittsdatum-110843420.html).
Nach Auffassung der Fragesteller enthalten die im Diskussionspapier
formulierten Positionen Vorgaben, die den erklärten Zielsetzungen Russlands in
zentralen Punkten entgegenstehen und deren Umsetzung faktisch eine umfassende
militärische Niederlage Russlands voraussetzen würde. Vor dem Hintergrund
der fortdauernden militärischen Auseinandersetzung, der erheblichen
wirtschaftlichen Auswirkungen auf Deutschland sowie der sicherheitspolitischen
Risiken einer weiteren Eskalation stellt sich den Fragestellern die Frage,
inwieweit die Bundesregierung die im Diskussionspapier niedergelegten Positionen
teilt, welche Auswirkungen diese auf diplomatische Lösungsansätze haben
könnten und ob deutsche Interessen hierbei hinreichend berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Entstehung, Inhalt und
Zielsetzung des von der EU-Außenbeauftragten vorgelegten internen
Diskussionspapiers „European Core Interests in Ensuring a Comprehensive,
Just and Lasting Peace and Continent’s Security“?
2. Handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem genannten
Diskussionspapier um ein ausschließlich von der EU-Außenbeauftragten
initiiertes Dokument, oder wurden die Inhalte zuvor mit den EU-
Mitgliedstaaten abgestimmt, und in welcher Form war die
Bundesregierung an einer solchen Abstimmung beteiligt?
3. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu der von der
EU-Außenbeauftragten nach dem Foreign Affairs Council am 23. Februar
2026 geäußerten Auffassung, wonach sich Verhandlungen in erster Linie
auf russische Konzessionen konzentrieren müssten, und wenn ja, wie
lautet diese?
4. Wie ordnet die Bundesregierung die Rolle Deutschlands und der EU im
gegenwärtigen Konflikt ein, insbesondere, ob sie diese primär als
vermittelnde Akteure oder als politisch und militärisch involvierte
Konfliktparteien betrachtet?
5. Setzt sich die Bundesregierung für eine Intensivierung diplomatischer
Initiativen ein, und welche konkreten Schritte unternimmt sie hierzu,
insbesondere vor dem Hintergrund der Kritik, dass Deutschland und die EU
bislang nicht ausreichend in entsprechende Gespräche einbezogen
wurden?
6. In welcher Form stimmt sich die Bundesregierung mit den USA zu Zielen,
Sequenz und Parametern möglicher Friedensverhandlungen ab, und
welche deutschen Positionen hat sie hierbei seit Januar 2026 gegenüber
den USA vorgetragen?
7. Beabsichtigt die Bundesregierung, dass Deutschland an möglichen
Friedensverhandlungen im Ukrainekrieg mit einem eigenen Vertreter
teilnimmt, und wer wäre nach der derzeitigen Zuständigkeitsordnung
innerhalb der Bundesregierung für eine solche Vertretung Deutschlands
zuständig sowie ob neben dieser institutionellen Zuständigkeit die Benennung
eines besonderen Beauftragten oder eines zusätzlichen deutschen
Vertreters vorgesehen ist oder erwogen wird?
8. Geht die Bundesregierung davon aus, dass die im genannten
Diskussionspapier formulierten Forderungen unter den gegenwärtigen militärischen
und politischen Kräfteverhältnissen kurzfristig durchsetzbar sind, und
welche Schlussfolgerung zieht sie vor diesem Hintergrund aus der im
Diskussionspapier vertretenen Auffassung, dass sich Friedensverhandlungen
primär auf russische Konzessionen konzentrieren sollten?
9. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung zu den im
Diskussionspapier formulierten Forderungen erarbeitet (und wenn ja, wie lautet
diese), insbesondere dahin gehend, ob sie nach Auffassung der
Bundesregierung unverzichtbare Bestandteile einer Friedensregelung im
Ukrainekrieg darstellen, und wie realistisch unter den gegenwärtigen politischen
und militärischen Rahmenbedingungen erscheint es, dass Russland diesen
Forderungen im Rahmen von Friedensverhandlungen zustimmen würde,
insbesondere hinsichtlich
a) des vollständigen Abzugs russischer Truppen aus den derzeit von
Russland kontrollierten ukrainischen Gebieten,
b) des Verzichts auf deren völkerrechtliche Anerkennung als Teil
Russlands,
c) der Beendigung der Kernwaffenstationierung in Belarus,
d) der Beendigung russischer Militärpräsenz in der Republik Moldau,
Georgien und Armenien,
e) Entschädigungsleistungen Russlands für Schäden in der Ukraine
sowie in europäischen Staaten und Unternehmen und für verursachte
ökologische Schäden,
f) der Verwendung eingefrorener russischer Staatsvermögen,
g) der Forderungen nach innenpolitischen Veränderungen in Russland,
h) der Initiative, sämtlichen an der russischen Aggression beteiligten
Personen, die Einreise in EU-Mitgliedstaaten zu verwehren?
10. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass
erfolgreiche Friedensverhandlungen in bewaffneten Konflikten regelmäßig auf
gegenseitigen Zugeständnissen beruhen, und wenn ja, welche
Zugeständnisse könnten nach Auffassung der Bundesregierung im Rahmen
möglicher Verhandlungen zur Beendigung des Ukrainekrieges auf
nichtrussischer Seite grundsätzlich in Betracht kommen, und falls nach Auffassung
der Bundesregierung keine solchen Zugeständnisse in Betracht kommen
sollten, auf welcher Grundlage geht sie davon aus, dass dennoch eine
verhandelte Friedenslösung zustande kommen könnte?
11. Welche weiteren konkreten politischen, wirtschaftlichen oder
militärischen Einflussmöglichkeiten werden von der Bundesregierung ggf.
geprüft, um Russland zu den im Diskussionspapier formulierten
Konzessionen zu bewegen, welche militärischen Entwicklungen hält sie in diesem
Zusammenhang für realistisch, die zu einer Veränderung der militärischen
Lage und damit zu einer erhöhten Verhandlungsbereitschaft Russlands
beitragen könnten, und mit welchem zeitlichen Horizont rechnet sie?
12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass
europäische Akteure bislang nicht zu den zentralen Gesprächsformaten über
eine Friedenslösung gehörten, und teilt sie die Einschätzung der
Fragesteller, dass weitreichende politische und sicherheitspolitische Forderungen
gegenüber Russland die Bereitschaft verringern könnten, die EU als
konstruktiven Vermittlungsakteur in Friedensverhandlungen einzubeziehen?
13. Hält die Bundesregierung es unter den gegenwärtigen militärischen und
geopolitischen Rahmenbedingungen für zielführend, Forderungen zu
erheben, deren Umsetzung weitreichende Veränderungen der politischen
oder sicherheitspolitischen Strukturen Russlands voraussetzen würde, und
wie bewertet sie deren Realisierbarkeit im Rahmen möglicher
Friedensverhandlungen?
14. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zur
Einbeziehung innenpolitischer Reformforderungen gegenüber Russland (und
wenn ja, wie lautet diese) im Hinblick auf das völkerrechtliche
Interventionsverbot und das Prinzip staatlicher Souveränität, und teilt sie die
Einschätzung der Fragesteller, dass weitreichende innenpolitische
Reformforderungen faktisch einen Regimewandel voraussetzen würden sowie
welche Auswirkungen dies aus Sicht der Bundesregierung auf die
Bereitschaft Russlands hätte, sich auf Friedensverhandlungen einzulassen?
15. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. hinsichtlich einer
rechtlichen Anerkennung der von Russland kontrollierten ukrainischen Gebiete
im Rahmen eines Friedensabkommens, und hat sie bereits eine Position zu
einer solchen Anerkennung erarbeitet, wenn ein entsprechender
territorialer Status im Rahmen eines umfassenden, von der Ukraine akzeptierten
Abkommens vereinbart würde, und wenn ja, wie lautet diese?
16. Betrachtet die Bundesregierung eine abschließende Klärung des
territorialen Status der von Russland kontrollierten ukrainischen Gebiete als
zwingende Voraussetzung für das Zustandekommen eines Friedensvertrags,
oder wäre aus ihrer Sicht auch ein Abkommen denkbar, das die
Statusfrage zunächst offenlässt?
17. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zur Frage, ob und in
welcher Sequenz Schritte im EU-Beitrittsprozess der Ukraine mit einer
Friedensregelung oder einem Waffenstillstand im Ukrainekrieg verknüpft
werden sollten, und welche Auswirkungen erwartet sie ggf. von einer
Festlegung eines konkreten EU-Beitrittspfades der Ukraine auf die
Verhandlungsbereitschaft Russlands sowie auf die sicherheitspolitische Lage
in Europa?
18. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zu
Forderungen nach einer Beendigung russischer militärischer Präsenz in Belarus,
der Republik Moldau, Georgien und Armenien vor dem Hintergrund
bestehender bilateraler Stationierungsabkommen zwischen Russland und
den jeweiligen Staaten, deren völkerrechtlichem Status sowie der
jeweiligen sicherheitspolitischen Interessen dieser Staaten, und wenn ja, wie
lautet diese (www.europarl.europa.eu/cmsdata/108547/Russia%20military%
20in%20EaP_Workshop.pdf; https://eurasianet.org/russia-agrees-to-pull-tr
oops-from-georgia-by-2008; https://cdn.osce.org/sites/default/files/f/docu
ments/1/5/39571.pdf; https://eurasianet.org/russia-agrees-to-pull-troops-fr
om-georgia-by-2008)?
19. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
welche sicherheitspolitischen und regionalpolitischen Auswirkungen von
einer Beendigung russischer Militärpräsenz insbesondere im Hinblick auf
die Konfliktregionen Transnistrien, Abchasien und Südossetien sowie auf
die Sicherheitslage im Kontext des armenisch-aserbaidschanischen
Konflikts zu erwarten sind, und inwiefern rechnet sie in diesem
Zusammenhang ggf. mit Stabilitätsrisiken?
20. Welche Auswirkungen könnten nach Einschätzung der Bundesregierung
ggf. Forderungen nach einem vollständigen Rückzug russischer
Streitkräfte aus den zuvor genannten Staaten auf die Bereitschaft Russlands zu
Friedensverhandlungen haben, und inwiefern hält die Bundesregierung ggf.
die Ausweitung derartiger Forderungen über den Ukrainekrieg hinaus für
geeignet, Fortschritte bei der vorrangigen Zielsetzung eines Abzugs
russischer Truppen aus den besetzten ukrainischen Gebieten zu fördern?
21. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen dazu vor,
ob die Stationierung russischer Kernwaffen in Belarus einen
sicherheitspolitischen Vorgang darstellt, der sich grundsätzlich von der Stationierung
US-amerikanischer Kernwaffen in europäischen NATO-Staaten
unterscheidet, und wenn ja, worin bestehen nach ihrer Auffassung die
maßgeblichen Unterschiede, insbesondere hinsichtlich Kontrolle, Einsatzdoktrin
und völkerrechtlicher Bewertung?
22. Inwiefern hält die Bundesregierung ggf. eine irreversible Konfiszierung
der in EU-Staaten eingefrorenen russischen Staatsvermögenswerte für
völkerrechtskonform, insbesondere im Hinblick auf die Staatenimmunität
gemäß der UN-Übereinkunft über die Immunität staatlicher
Vermögenswerte von der Gerichtsbarkeit (New Yorker Konvention 2004, https://lega
l.un.org/ilc/texts/instruments/english/conventions/4_1_2004.pdf) sowie
auf die Voraussetzungen zulässiger Gegenmaßnahmen nach den „Articles
on Responsibility of States for Internationally Wrongful Acts“ (https://leg
al.un.org/ilc/texts/instruments/english/draft_articles/9_6_2001.pdf), und
hat die Bundesregierung hierzu eine völkerrechtliche Prüfung veranlasst,
und wenn ja, durch welche Stelle wurde diese durchgeführt, und zu
welchem Ergebnis ist sie gelangt?
23. Welche Einnahmen aus Zins- oder sonstigen Erträgen eingefrorener
russischer Staatsvermögenswerte sind seit 2022 jeweils jährlich entstanden, in
welcher Höhe wurden diese Mittel für Maßnahmen zugunsten der Ukraine
verwendet, und welchen konkreten Zwecken dienten diese Maßnahmen?
24. Zieht die Bundesregierung in Erwägung, eingefrorene russische
Staatsvermögenswerte ganz oder teilweise für Reparationsleistungen zugunsten der
Ukraine oder zur Befriedigung europäischer staatlicher oder privater
Entschädigungsansprüche zu verwenden, und wenn ja, auf welcher jeweiligen
völkerrechtlichen Grundlage hält sie eine solche Verwendung für
zulässig?
25. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu möglichen
Reparationsleistungen Russlands gegenüber der Ukraine sowie nach Entschädigungen
für Schäden in europäischen Staaten, bei europäischen Unternehmen und
für verursachte ökologische Schäden, und auf welche völkerrechtlichen
oder sonstigen Grundlagen stützt sie ggf. über den unmittelbar
angegriffenen Staat hinausgehende Entschädigungsansprüche?
26. Hat sich die Bundesregierung eine Positionierung erarbeitet zur
praktischen Umsetzbarkeit möglicher Individual- oder Unternehmensansprüche
gegen Russland angesichts eines potenziell sehr weit gefassten und
schwer abgrenzbaren Schadensspektrums, insbesondere im Hinblick auf
notwendige Kriterien der Kausalität, Anspruchsberechtigung und
Bezifferbarkeit, und wenn ja, wie lautet diese?
27. Welche Voraussetzungen müssen nach Auffassung der Bundesregierung
ggf. erfüllt sein, damit eingefrorene russische Staatsvermögenswerte
vollständig wieder freigegeben werden können, und hält die Bundesregierung
ein Szenario für möglich, in dem eine solche Freigabe ohne eine Bindung
an Reparations- oder Entschädigungszahlungen erfolgt?
28. Hat die Bundesregierung geprüft, ob ein kreditfinanziertes Modell, bei
dem eingefrorene russische Staatsvermögenswerte erst im Falle
ausbleibender Reparationszahlungen verwertet würden, wirtschaftlich oder
rechtlich zu einer dauerhaften Vorfestlegung über die Verwendung fremden
Staatseigentums führt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, sowie ob im
Rahmen dieser Prüfung die Deutsche Bundesbank oder die Europäische
Zentralbank konsultiert wurden und welche Hinweise diese jeweils zu
möglichen Folgen für Finanzstabilität oder den Reservewährungsstatus
des Euro gegeben haben?
29. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Bundeskanzlers
Friedrich Merz, das beschlossene EU-Modell zur Nutzung eingefrorener
russischer Staatsvermögen sende ein Signal, dass sich der Krieg für
Russland wirtschaftlich nicht lohne (www.tagesspiegel.de/internationales/ukrai
ne-krieg-eu-erzielt-kompromiss-im-streit-um-ukraine-finanzierung-15065
929.html), im Hinblick auf die Frage, ob aus Sicht der Bundesregierung
politisch-strategische Zielsetzungen die Anwendung völkerrechtlich
umstrittener Maßnahmen gegenüber geschütztem staatlichem Vermögen
rechtfertigen können und ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass
die Bindung staatlichen Handelns an das Völkerrecht auch dann
uneingeschränkt gilt, wenn dessen Einhaltung die Durchsetzung außenpolitischer
Ziele erschwert?
30. Welche Gründe waren nach Kenntnis der Bundesregierung
ausschlaggebend dafür, dass der auf EU-Ebene diskutierte weitergehende Vorschlag
zur unmittelbaren Nutzung oder umfassenden Besicherung eingefrorener
russischer Staatsvermögen im Europäischen Rat keine Mehrheit fand
(www.handelsblatt.com/politik/international/ukraine-ukraine-erhaelt-kredi
t-von-90-milliarden-euro/100182377.html)?
31. Nach welchen Kriterien und welchem Beweismaßstab ordnet die
Bundesregierung Cyberangriffe, Sabotageakte oder Desinformationskampagnen
staatlichen russischen Akteuren zu, und inwieweit hält die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund die Beendigung solcher hybriden
Einflussoperationen im Rahmen einer Friedensregelung für überprüfbar und durch
geeignete Verifikationsmechanismen kontrollierbar?
32. Welche konkreten nationalen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit
2022 gegen hybride Einfluss- und Sabotageaktivitäten ergriffen,
insbesondere im Bereich kritischer Infrastruktur, Wahlprozesssicherheit und Schutz
staatlicher IT‑Systeme?
33. Auf welche konkrete rechtliche Grundlage stützt sich nach Auffassung der
Bundesregierung ein generelles Einreiseverbot für russische
Staatsangehörige mit militärischem Bezug zum Ukrainekrieg?
34. Welche konkreten Personengruppen würden nach Auffassung der
Bundesregierung unter einen solchen Einreiseausschluss (vgl. Frage 33) fallen,
insbesondere im Hinblick auf Reservisten, ehemalige Militärangehörige,
Angehörige militärnaher Behörden, zivile Beschäftigte im
Verteidigungssektor oder Personen mit formaler Wehrpflicht?
35. Welche praktischen Mechanismen sieht die Bundesregierung vor, um bei
der Visumerteilung oder bei Grenzkontrollen verlässlich festzustellen, ob
ein russischer Staatsangehöriger einen militärischen Bezug aufweist,
insbesondere wenn entsprechende Informationen regelmäßig nicht
zugänglich sind?
36. Welche militärischen Mittel, Strukturen oder sicherheitspolitischen
Instrumente sieht die Bundesregierung bei der EU, um Sicherheitsgarantien für
die Ukraine im Ernstfall praktisch durchsetzen zu können, und welche
konkrete Rolle würde Deutschland im Rahmen solcher EU-
Sicherheitsgarantien übernehmen, insbesondere im Hinblick auf
militärische Beiträge?
37. Welche Rolle misst die Bundesregierung den USA bei
Sicherheitsgarantien für die Ukraine bei, und inwiefern hält sie Sicherheitsgarantien der EU
auch ohne eine Einbindung der USA für umsetzbar?
38. Hat sich die Bundesregierung zu dem Umstand eine eigene Auffassung
gebildet, dass europäische Positionen teilweise weitergehende
Forderungen gegenüber Russland enthalten als Positionen der Vereinigten Staaten,
obwohl diesen bei möglichen Sicherheitsgarantien für die Ukraine
absehbar eine zentrale Rolle zukommt, und wenn ja, wie lautet diese, und
welche Auswirkungen sieht sie darin ggf. auf die Realisierbarkeit
entsprechender Friedensregelungen?
39. Inwiefern geht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der derzeitigen
Schwierigkeiten bei der Personalgewinnung für die Stationierung der
Panzerbrigade 45 in Litauen, bei der trotz umfangreicher Anreize bislang nur
ein Bruchteil der vorgesehenen Soldatenstellen durch freiwillige
Meldungen besetzt werden konnte (https://www.tagesspiegel.de/politik/trotz-attra
ktiver-zulagen-bundeswehr-findet-offenbar-deutlich-zu-wenig-freiwillige-
fur-litauen-brigade-15244746.html), ggf. davon aus, dass Deutschland im
Falle militärischer Beiträge zur Absicherung möglicher
Sicherheitsgarantien über ausreichend Personal innerhalb der Bundeswehr verfügt, das zu
entsprechenden Auslandseinsätzen bereit ist?
40. Wie hoch sind die seit 2022 angefallenen finanziellen Belastungen des
Bundes im Zusammenhang mit der Unterstützung der Ukraine,
einschließlich aller Ausgaben aus dem Kernhaushalt, aus Sondervermögen des
Bundes, aus Verpflichtungsermächtigungen, Garantie- und Haftungszusagen
sowie aus dem deutschen Anteil an EU-finanzierten
Unterstützungsinstrumenten (bitte nach Haushaltsjahren aufschlüsseln)?
41. Welche Kosten sind Bund, Ländern und Kommunen seit 2022 durch die
Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter entstanden, und mit
welchen jährlichen Kosten rechnet die Bundesregierung bei einem
fortdauernden Ukrainekrieg (bitte nach Haushaltsjahren und
Ausgabenkategorien aufschlüsseln)?
42. Wie hoch ist nach Berechnung der Bundesregierung seit 2022 der
fiskalische Saldo der Aufnahme und Versorgung ukrainischer Geflüchteter (bitte
nach Haushaltsjahren aufschlüsseln und die Berechnungsmethode
darlegen)?
43. Welche Risiken sieht die Bundesregierung für die Einhaltung der
verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln des Bundes, insbesondere vor dem
Hintergrund der seit 2025 erfolgten Lockerungen der Schuldenbremse und
der Einführung zusätzlicher kreditfinanzierter Sondervermögen, falls die
militärische, finanzielle und humanitäre Unterstützung der Ukraine über
mehrere Jahre fortgesetzt oder ausgeweitet wird?
44. Inwiefern berücksichtigt die Bundesregierung bei der Festlegung ihrer
außenpolitischen Zielsetzungen im Ukrainekrieg die strukturelle
Haushaltslage des Bundes sowie absehbare Konsolidierungserfordernisse, und
wie priorisiert sie im Falle wachsender struktureller Haushaltsdefizite die
Finanzierung von Unterstützungsleistungen für die Ukraine gegenüber
anderen staatlichen Aufgaben, insbesondere den sozialen
Sicherungssystemen, Bildung, Infrastrukturinvestitionen, Gesundheits- und
Pflegeausgaben sowie der inneren Sicherheit?
Berlin, den 22. April 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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