Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa (Antwort zu Drs. 21/2308)
Text
Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und Wirtschaftsstandorts in Europa (Antwort zu Drs. 21/2308)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2565
21. Wahlperiode 04.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Keuter, Kay Gottschalk, Gerold
Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/2308 –
Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte
der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das
Interesse Deutschlands am Erhalt eines rechtsstaatlichen Finanz- und
Wirtschaftsstandorts in Europa
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Nach dem russischen Einmarsch in die Ukraine am 24. Februar 2022 wurden
Vermögenswerte der russischen Zentralbank im Wert von insgesamt rund
260 Mrd. Euro in westlichen Ländern eingefroren, davon mit etwa 210 Mrd.
Euro der weitaus größte Teil in der EU (www.ft.com/content/adb09fd6-e5f7-4
099-9994-806814b4c9b4). Mit rund 191 Mrd. Euro befindet sich der Großteil
bei dem Unternehmen Euroclear, der größten europäischen Verwahrstelle mit
Sitz in Brüssel (www.euroclear.com/newsandinsights/en/press/2024/2024-mr-
04-strong-performance-fy2023.html). 170 Mrd. Euro davon stehen inzwischen
als Guthaben in der Bilanz, weil die Anleihen ausgelaufen sind; die
Halbjahreszahlen von Euroclear zeigen ferner außerdem, dass das russische Vermögen
in den ersten sechs Monaten 2025 rund 2,7 Mrd. Euro an Zinsen abgeworfen
hat (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-
dasrussische-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/100155970.html). Das
Geld steckte, bevor es eingefroren wurde, vor allem in Staatsanleihen und
sollte Rentenzahlungen absichern (www.faz.net/aktuell/politik/ausland/eu-aus
senminister-vermoegen-aus-russland-wecken-begehrlichkeiten-accg-1106628
63.html).
Staatsvermögen haben gemäß Völkerrecht einen Immunitätsschutz und sind
nach dem Prinzip der Staatensouveränität einem fremden Zugriff
grundsätzlich entzogen; für eine Konfiszierung von ebenfalls rechtlich geschützten
Privatvermögen wäre zuerst eine individuelle, persönliche Verantwortung der
betroffenen Menschen nachzuweisen (www.nzz.ch/wirtschaft/gesperrte-gelder-d
er-russischen-zentralbank-die-eu-kommission-sorgt-fuer-ernuechterung-ld.177
0035).
Wie in diesem Jahr aus Medienberichten bekannt wurde, betraf bzw. betrifft
das Einfrieren durch die EU effektiv nicht nur die staatlichen Vermögenswerte
der Russischen Föderation, sondern gleichzeitig auch angelegte private Gelder
von rund 5 Millionen russischen Staatsbürgern, von denen die allermeisten
nicht unter die westlichen Sanktionen fallen und die dennoch seither nicht auf
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 3.
November 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
ihr Privateigentum zurückgreifen können (meduza.io/amp/feature/2025/04/02/
es-zamorozil-rossiyskie-aktivy-na-sotni-milliardov-evro-ih-ne-konfiskovyvay
ut-dlya-pomoschi-ukraine-no-i-ne-vozvraschayut-rf-poka-idet-voyna).
Westliche Staaten beraten laut Medienberichten spätestens seit dem Herbst
2022 immer wieder darüber, inwieweit sie auf die eingefrorenen staatlichen
Vermögenswerte im Sinne einer Verwendung zugunsten der Ukraine
zurückgreifen könnten, und konstatierten wiederholt intern wie auch öffentlich im
Ergebnis die Befürchtung, hierdurch
– einen völkerrechtswidrigen Präzedenzfall zu schaffen (a. a. O.) sowie
– finanzökonomische bzw. währungspolitische Negativfolgen für den
gesamten Euroraum auszulösen (a. a. O.).
Als ein weiteres Risiko gerade hinzugekommen ist, dass angesichts der heute
laufenden Debatten bzw. Planungen über die Verwendung bzw. Entwendung
der Gelder die russischen Behörden für den Fall, dass die EU tatsächlich
beschließt, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu beschlagnahmen,
an einem Plan arbeiten, in Reaktion ausländische Vermögenswerte in
Russland alsbald zu verstaatlichen und schnell zu verkaufen. Trotz der westlichen
Sanktionen sind in Russland weiterhin viele Hunderte westliche Unternehmen
tätig, darunter etwa Uniсredit oder die Raiffeisen Bank (www.bloomber
g.com/news/articles/2025-10-01/russia-drafts-plan-to-seize-foreign-assets-if-e
u-acts-on-funds?srnd=homepage-europe).
„Wenn die Gelder direkt eingestrichen würden, würde dies [ferner schließlich]
die in den Entwicklungs- und Schwellenländern weitverbreitete Ansicht
verstärken, dass sich der Westen nur um das Völkerrecht schert, wenn es ihm
gerade passt. Der Vorwurf der Heuchelei und des Diebstahls wäre schnell bei der
Hand, zumal die USA und die EU-Staaten nicht direkt mit Russland im Krieg
sind“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-fuer-seine-aggression-g
egen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlechte-idee-ld.182
7860).
Eine in der EU im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe kam noch im
Juni 2023 zu dem Ergebnis, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine
Konfiskation der Vermögenswerte gibt. Die Arbeitsgruppe prüfte daher auch zwei
andere Optionen, namentlich entweder die Gelder durch die EU zu
reinvestieren und die Gewinne für den Wiederaufbau der Ukraine zu verwenden; oder
die Gelder europäische Unternehmen investieren zu lassen, einen Teil der
Gewinne an die EU abzuführen und an die Ukraine weiterzuleiten. Beide
Optionen würden rechtliche Risiken bergen und drohten, die finanzielle Stabilität
der EU zu stören, befand die Arbeitsgruppe der EU im Juni 2023. Der
österreichische Außenminister sagte seinerzeit in diesem Zusammenhang: „Wir
sind Rechtsstaaten. […] Sollte eine dieser Maßnahmen von einem Richter
aufgehoben werden, wäre das eine diplomatische und wirtschaftliche
Katastrophe“ (www.bloomberg.com/news/articles/2023-06-21/eu-sees-legal-hurdles-t
o-seizing-russian-assets-to-help-ukraine).
Ebenfalls bereits im Juni 2023 warnte die Europäische Zentralbank (EZB) die
Europäische Kommission, dass eine derartige Maßnahme das Vertrauen in den
Euro als globale Währung untergraben, ein negatives Signal an die globalen
Märkte aussenden und die Zentralbanken von Ländern mit großen
Bargeldreserven in der EU bewegen könnte, sich vom Euro abzuwenden. Ein EU-
Diplomat sagte auf anonymer Basis damals in diesem Zusammenhang: „Man kann
nicht einfach das Gesetz umgehen. Und selbst wenn es eine rechtliche
Rechtfertigung gibt, ist nicht klar, welche Folgen diese Entscheidung für den Status
des Euro als Weltwährung haben wird“ (www.ft.com/content/4e6499e0-33db-
423a-a74b-528118792d22).
Als sich daraufhin zum Jahresende 2023 abzeichnete, dass damals die US-
Demokraten und die US-Republikaner sich politisch nicht auf weitere finanzielle
Hilfen für die Ukraine seitens der USA einigen können, forderten im Oktober
2023 hochrangige US-Beamte unter der damaligen Biden-Administration die
europäischen Länder verstärkt dazu auf, das eingefrorene Vermögen der
russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden (www.washin
gtonpost.com/business/2023/10/11/us-intensifies-push-use-moscows-300-billi
on-war-chest-kyiv/). Im Dezember 2023 bereiteten die USA und die EU trotz
der in der EU befundenen Rechtswidrigkeit und der einhergehenden
finanzwirtschaftlichen Risiken „in zunehmend dringlicher Weise eine Strategie für
die Verwendung eingefrorener russischer Vermögenswerte zum zweiten
Jahrestag des Krieges“ vor (www.nytimes.com/2023/12/21/us/politics/russian-ass
ets-ukraine.html).
Obgleich die USA unter Präsident Joe Biden öffentlich nicht die Konfiskation
eingefrorener Vermögenswerte befürworteten, schlugen sie vor, die in der EU
eingefrorenen Zentralbankreserven als „Vorschuss“ für die Entschädigung der
Ukraine zu übergeben, die Russland ihrer Meinung nach „in jedem Fall“ zu
zahlen hätte. Auch dieser Vorschlag war, wie die „Financial Times“ damals
schrieb, mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen behaftet, weil die
eingefrorenen Reserven der russischen Zentralbank unverändert durch internationales
Recht geschützt sind; demnach würde darüber hinaus eine jede derartige
Maßnahme Ländern wie China vermitteln, dass ihre in Euro oder Dollar
gehaltenen Vermögenswerte nicht rechtssicher angelegt sind, sondern ohne judikative
Entscheidung einem Zugriff ausgesetzt sein könnten. Da sich die meisten der
eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte in der EU und nicht in
den USA befinden, habe die EU nach den damaligen anonymen Worten eines
EU-Diplomaten „viel mehr zu verlieren“ (www.ft.com/content/adb09fd6-e5f
7-4099-9994-806814b4c9b4).
Ende Januar 2024 einigten sich die EU-Botschafter auf einen Plan, laut dem
die Gewinne der Euroclear-Verwahrstelle aus der Anlage der eingefrorenen
russischen staatlichen Vermögenswerte nicht an die Aktionäre ausgezahlt,
sondern gesondert registriert und an einen EU-Fonds zur gezielten Unterstützung
der Ukraine überwiesen werden sollen (www.ft.com/content/a0200868-282c-4
ff6-a37b-8a38ddd04c4a). Am 12. Februar 2024 hat der Rat der Europäischen
Union die Entscheidung gebilligt, Gewinne aus eingefrorenen
Vermögenswerten der russischen Zentralbank für die anschließende weitere Verwendung
dieser Mittel zur Unterstützung und zum Wiederaufbau der Ukraine
einzubehalten (www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2024/02/12/immobilise
d-russian-assets-councildecides-to-set-aside-extraordinary-revenues/).
Seither werden die Erträge aus den eingefrorenen Vermögenswerten zur
Unterstützung der Ukraine verwendet – bisher sind drei Tranchen an
Zinszahlungen, die auf den russischen Vermögen angefallen sind, an die Ukraine
weitergereicht worden (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/mex_
25_1953).
Die an Kiew weitergereichten Zinserträge zur Finanzierung der Beschaffung
von Waffen und Munition dürften sich bis 2027 auf 15 Mrd. bis 20 Mrd. Euro
belaufen. Der Finanzbedarf der Ukraine ist weit höher, er soll für die
kommenden beiden Jahre vom Internationalen Währungsfonds (IWF) ermittelt
werden (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-arbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-r
ussische-vermoegen-accg-110695769.html).
Zwischen einer Konfiskation und dem Rückgriff auf Zinserträge zeichnete die
EU mithin „eine künstliche Trennlinie. Denn der Eigentümer der
Vermögenswerte ist in der Regel auch der Eigentümer der Erträge. Brüssel greift jedoch
auf die besonderen vertraglichen Regeln von Euroclear zurück, laut denen die
Clearing-Gesellschaft keine Zinsen auf Bargeld von Kunden zahlt. Die Erträge
aus dem russischen Vermögen sind nach EU-Lesart ‚frei‘ verfügbar. Im
vergangenen Jahr machten sie 4,4 Mrd. Euro aus. Ob die Lösung tatsächlich
juristisch hält, ist unklar. Für die relativ kleine Summe ist das Schrauben an
Rechtsprinzipien groß“ (www.nzz.ch/meinung/russland-soll-doch-selbst-
fuerseine-aggression-gegen-die-ukraine-zahlen-eine-verfuehrerische-aber-schlecht
e-idee-ld.1827860).
Bereits diese Entscheidung – die Verwendung nur der Zinserträge – war vor
dem dargestellten Hintergrund auch nach Auffassung der Fragesteller politisch
begründet und birgt unvermindert rechtliche und finanzwirtschaftliche
Risiken, wie sie im Rahmen der EU schon im Juni 2023 nach eigener Prüfung
festgestellt wurden (s. o.) oder auch mit einer Warnung von der EZB
konstatiert wurden (s. o.).
Gegen die damalige Entscheidung der EU, mit den Zinserträgen eine
kontinuierliche Quelle von 3 Mrd. bis 5 Mrd. Euro pro Jahr für die militärische
Unterstützung der Ukraine zu schaffen und so die Ausgaben für die Militärhilfe an
Kiew zu kompensieren, hat laut Medienberichten im Juli 2025 die ungarische
Regierung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union geklagt. Der
Gerichtshof hat demnach die mit dem Ziel der Anfechtung eingereichte Klage am
25. August 2025 zur Prüfung angenommen. Die ungarische Regierung trägt
vor, dass diese Entscheidung ohne Berücksichtigung der Meinung Budapests
getroffen worden sei und hiermit gegen die geltenden europäischen
Abstimmungsverfahren verstoßen habe (www.portfolio.hu/unios-forrasok/20250827/
a-magyar-kormany-beperelte-az-europai-tanacsot-az-ukrajnanak-fizetett-epf-t
amogatasok-miatt-782097).
Im Juni 2025 berichtete „Politico“, dass die Europäische Kommission erwäge,
rund 200 Mrd. Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten von
Euroclear aus in einen neuen, gezielt risikoreicheren Investmentfonds unter der
Schirmherrschaft der EU zu übertragen, der höhere Gewinne bzw. Zinsen
erbringen soll. Dabei würde diese Option demnach jedoch nicht zu einer
Enteignung von den Vermögenswerten führen, gegen die sich mehrere EU-Länder,
darunter Deutschland und Italien, noch ausgesprochen haben. So „hoffe die
EU“ für die Einrichtung eines solchen Sonderfonds einerseits, durch die
Verwendung nur der Zinsen Vorwürfe wegen Verstößen gegen das Völkerrecht zu
vermeiden, und andererseits zu verhindern, dass Ungarn ein Veto gegen die
Verlängerung der Sanktionen einlegt (die alle sechs Monate verlängert werden
müssen) und das Geld faktisch an Russland zurückfließt (www.politico.eu/arti
cle/eu-russia-frozen-assets-moscow-money-war-ukraine/).
Diese Pläne der EU, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte mittels
eines speziellen EU-Fonds in riskante Wertpapiere zu investieren, wurden
alsbald von der Wertpapierverwahrstelle Euroclear – in der die meisten der
Gelder liegen – abgelehnt und scharf kritisiert, weil sie, so die Geschäftsführerin
von Euroclear, Valérie Urben, gegenüber der „Financial Times“, „einer ‚
Enteignung‘ gleichkommen“. Valérie Urben warnte ferner, dass eine solche
Entscheidung eine Reaktion Russlands „in jeder Form“ nach sich ziehen und sich
negativ auf den Ruf von Euroclear auswirken könnte, weil auch die
Verantwortung für diese Mittel gegenüber der Zentralbank Russlands beim
Verwahrer liege: „Wenn Sie die Erträge steigern, erhöhen Sie auch die Risiken. Und
wer trägt dieses Risiko?“, fragte sie (www.ft.com/content/7c6ae0e9-aebf-479
3-8bc1-35c695466381).
Am 30. August 2025 war der grundsätzliche weitere Umgang mit dem
eingefrorenen Staatsvermögen Russlands Gegenstand von informellen Beratungen
der Außenminister der EU-Mitglieder in Kopenhagen, deren Inhalte der
„Frankfurter Allgemeinen“ bekannt wurden. Die baltischen Staaten
wiederholten ihre Befürwortung einer Enteignung, „schließlich werde die Debatte
darüber, wie man die Ukraine im nächsten Jahr finanziell unterstützen könne, ‚echt
schwierig‘“. Danach gefragt, was wäre, wenn ein Gericht im Nachhinein die
Abschöpfung für rechtswidrig erklärte, antwortete der litauische
Außenminister Kęstutis Budrys: „Dann tragen wir alle die Folgen, alle zusammen als
Nationen“. Für Belgien hingegen, wo in Euroclear fast die gesamte Summe der
immobilisierten russischen Vermögen deponiert ist und welches handfeste
Garantien verlangt, dass es nicht auf dem Schaden sitzen bliebe, führte
Außenminister Maxime Prévot an, dass „diese Vermögenswerte durch das Völkerrecht
solide geschützt sind und ihre Beschlagnahme systemische finanzielle
Instabilität verursachen und das Vertrauen in den Euro untergraben würde.“ Die
belgische Position teilten auch Deutschland, Frankreich und Italien, die, wie die
„Frankfurter Allgemeine“ schreibt, als die drei großen Staaten der Eurozone
„am meisten zu verlieren“ hätten, „wenn Anleger, die nicht in die Kategorie
lupenreine Demokraten fallen, in Panik ihre Vermögen aus der Eurozone
abzögen. Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde, hat
eindringlich vor solchen Verwerfungen gewarnt.“ Der italienische
Außenminister Antonio Tajani sagte öffentlich: „Wir müssen die Regeln einhalten […]
Das ist ein juristisches Problem, keine politische Entscheidung.“ Die
Berichterstattung über die Beratungen nimmt schließlich Bezug zum vorgeschlagenen
– und von Euroclear kritisierten (s. o.) – EU-Fonds für Investitionen in
riskante Wertpapiere, den Litauen in einem internen Diskussionspapier zur Sitzung
der Minister erwähnte: „Bei höherem Risiko könne man auch höhere Erträge
erwirtschaften, legte Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis den
Ministern dar. Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen will der Kommissar in zwei
Monaten einen konkreten Vorschlag dazu präsentieren“ (www.faz.net/aktuell/
politik/ausland/eu-aussenminister-vermoegen-aus-russland-wecken-begehrlich
keiten-accg-110662863.html).
Am 12. September 2025 wurde aufgrund eines „Bloomberg“ vorliegenden
entsprechenden Dokuments der heutigen US-Administration bekannt, dass die
USA den Ländern der G7 vorschlagen, einen Mechanismus zur schrittweisen
Enteignung der eingefrorenen russischen Vermögenswerte von etwa 300 Mrd.
Dollar zu entwickeln – der Großteil liegt weiterhin in Europa –, um dieses
Geld zur Finanzierung der Verteidigung der Ukraine zu verwenden, und dies
bereits mit europäischen Staaten diskutiert haben (www.bloomberg.com/new
s/articles/2025-09-12/us-proposes-broad-g-7-sanctions-on-russian-energy-to-e
nd-war). In einem Memo Washingtons an die G7-Staaten, dessen Inhalt der
„Financial Times“ bekannt wurde, heißt es, dass die G7-Mitglieder „die
Möglichkeit prüfen sollten, das Grundkapital russischer Vermögenswerte auf
innovative Weise zu beschlagnahmen, um die Verteidigung der Ukraine zu
finanzieren“ (https://meduza.io/news/2025/09/17/es-gotovit-dva-varianta-ispolzova
niya-zamorozhennyh-rossiyskih-aktivov-germaniya-uzhe-smyagchila-svoyu-p
ozitsiyu-v-otnoshenii-etoy-idei, m. w. N.).
„Die G7 haben in diesem Jahr bereits die Zinserträge als Sicherheit genutzt,
um einen 45-Milliarden-Euro-Kredit an die Ukraine zu vergeben. Die G7-
Staaten USA, Japan, Deutschland, Frankreich, Italien, Großbritannien und
Kanada tragen einen Anteil je nach Wirtschaftsleistung bei. Der EU-Anteil
beträgt 18,1 Mrd. Euro. Bis August wurden nach Angaben der Kommission
neun Milliarden Euro davon an Kiew überwiesen“ (www.handelsblatt.com/pol
itik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russische-vermoegen-fuer-die-u
kraine-nutzen-will/100155970.html).
Laut aktuellen Medienberichten bereitet die Europäische Kommission derzeit
zwei Optionen bzw. Mechanismen für die weitere Verwendung der
eingefrorenen russischen Vermögenswerte vor. Diese zielen darauf ab, die Einwände
mehrerer Länder – insbesondere Belgiens, Deutschlands und Frankreichs –
auszuräumen, die bislang befürchteten, dass die Beschlagnahmung von
Vermögenswerten gegen geltendes Recht verstoßen oder das Vertrauen in den
Euro als Reservewährung untergraben könnte. Nun aber sei Deutschland laut
Quellen von „Bloomberg“ „zu einem der wichtigsten Befürworter“ der
Maximierung der Erträge aus den russischen Geldern geworden. Ihren Angaben
zufolge hängt die Änderung der Position Berlins mit seiner Befürchtung
zusammen, dass dann, wenn die Unterstützung der Ukraine durch die USA
nachlässt, die Last der Hilfe für die Ukraine auf Deutschland fallen werde – was
das Wachstum von „rechten Kräften“ im Land noch weiter verstärken könne
(https://meduza.io/news/2025/09/17/es-gotovit-dva-varianta-ispolzovaniya-za
morozhennyh-rossiyskih-aktivov-germaniya-uzhe-smyagchila-svoyu-pozitsiy
u-v-otnoshenii-etoy-idei, m. w. N.; vgl. auch www.handelsblatt.com/politik/de
utschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russische-vermoegen-fuer-die-ukrain
e-nutzen-will/100155970.html).
– Eine Option sieht vor, dass die Vermögenswerte in Höhe von rund
170 Mrd. Euro in Euroclear für den Kauf von EU-Anleihen mit
Nullzinssatz verwendet werden und das aufgenommene Kapital dann schrittweise
als Kredit an die Ukraine weitergeleitet wird (ebd.).
– Eine andere Option sieht die Nutzung einer speziell geschaffenen Struktur
(engl. Special Purpose Vehicle – SPV) vor, über das Kredite an Kiew
fließen könnten, wodurch auch Nicht-EU-Länder an dem Programm
teilnehmen könnten (ebd.).
Diese beiden Optionen bzw. Mechanismen waren auch Diskussionsgegenstand
beim informellen Treffen der Finanzminister der EU-Länder am 19.
September 2025 in Kopenhagen, wo Wirtschaftskommissar Valdis Dombrovskis zur
erstgenannten Option sagte, „die Finanzminister sähen in den
Kommissionsplänen einen möglichen Weg nach vorn“ (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eu-a
rbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-russische-vermoegen-accg-110695769.html).
Auch dieser Plan begegnete breiter Kritik, erneut von der EZB und anderen:
– „Je weniger die EU ausländische Eigentumsrechte respektiert, desto mehr
dürften sich andere Staaten ermuntert sehen, auf Vermögenswerte
europäischer Unternehmen und von Zentralbanken des Eurosystems zuzugreifen“
(ebd.).
– „Die Glaubwürdigkeit der Eurozone als Investitionsraum und des Euros
als Reservewährung leide, wenn Investoren daran zu zweifeln begönnen,
dass ihre Eigentumsrechte in der EU uneingeschränkt geachtet werden“
(ebd.).
– „Euroclear will nicht haftbar gemacht werden und pocht deshalb darauf,
dass die EU-Regierungen sämtliche Risiken auf sich nehmen. Schon jetzt
laufen mehrere Klagen gegen Euroclear vor russischen Gerichten“ (www.
handelsblatt.com/politik/deutschland/ukraine-krieg-wie-die-eu-das-russisc
he-vermoegen-fuer-die-ukraine-nutzen-will/100155970.html).
– „Ein weiteres Problem ist, dass die EU-Sanktionen, mit denen das
russische Vermögen eingefroren wurde, alle sechs Monate einstimmig
verlängert werden müssen. Das erhöht das Risiko für potenzielle Käufer der
langfristigen EU-Anleihen. Die EU-Regierungen müssten daher wohl
zusätzlich für die Rückzahlung garantieren“ (ebd.).
Dennoch gebe es „einen Stimmungswandel in den Hauptstädten, berichten
mehrere EU-Diplomaten. Vor einigen Monaten hätten mehrere Regierungen
auf keinen Fall das Vermögen antasten wollen. […] Selbst die
Bundesregierung hat [jedoch nunmehr] ihre grundsätzliche Ablehnung aufgegeben. […]
Der Stimmungswandel hat zwei Gründe“ (ebd.), die nach Ansicht der
Fragesteller auf keines der angeführten rechtlichen und finanzökonomischen
Risiken eingehen:
– „Bei der Finanzierung für die Ukraine gibt es [erstens] im kommenden
Jahr eine große Lücke. Derzeit berechnet der Internationale
Währungsfonds (IWF), der Kiew im Rahmen eines Hilfsprogramms unterstützt, den
Finanzbedarf. […] Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj
beziffert die Kriegskosten für das kommende Jahr auf 120 Milliarden Dollar.
Die Hälfte davon brauche er von den westlichen Partnern“ (ebd.).
– „Und zweitens fürchten die Europäer, dass sich die USA unter Präsident
Donald Trump früher oder später aus der Finanzierung der Ukraine
zurückziehen. Das würde bedeuten, dass Deutschland als größte
Volkswirtschaft die Hauptlast schultern müsste. Auch Berlin verfügt nicht über
unbegrenzte Mittel – auch wenn die Militärhilfe für die Ukraine wie die
übrigen Verteidigungsausgaben mittlerweile größtenteils nicht mehr der
Schuldenbremse unterliegen“ (ebd.).
„Ihre Bedenken hätten sich nicht geändert“, äußerte EZB-Präsidentin
Christine Lagarde. Die Befürworter verwiesen hingegen darauf, dass „die Zeit
dränge: Die Ukraine benötige die Finanzierung ab 2026“ (www.faz.net/aktuel
l/wirtschaft/eu-arbeitet-an-plan-fuer-zugriff-auf-russische-vermoegen-accg-11
0695769.html).
Nun hat Bundeskanzler Friedrich Merz in der „Financial Times“
vorgeschlagen, „ohne in die Eigentumsverhältnisse einzugreifen“, die eingefrorenen
russischen Vermögenswerte „für die Verteidigung der Ukraine nutzbar“ zu
machen: Demnach soll von den europäischen Ländern der Ukraine ein zinsloser
Kredit in Höhe von insgesamt fast 140 Mrd. Euro in mehreren Tranchen zur
Verfügung gestellt werden und als Absicherung dessen das eingefrorene
russische Vermögen dienen, das nicht vor Reparationszahlungen Moskaus
freigegeben werden soll. Der Kredit soll erst dann zurückgezahlt werden, wenn nach
einem Ende des Krieges „Russland die Ukraine für die verursachten Schäden
entschädigt hat“ – sollte dies allerdings nicht gelingen, müssten die EU-
Länder oder die Ukraine selbst dafür einstehen. „Für diese umfassende Hilfe wird
es Haushaltsgarantien der Mitgliedstaaten bedürfen“, die abgelöst werden
könnten, sobald der neue EU-Haushalt ab 2028 stehe, so der deutsche
Bundeskanzler. Dabei stellte sich Bundeskanzler Friedrich Merz erneut gegen eine
„Konfiszierung“ der in Europa eingefrorenen Vermögenswerte der russischen
Zentralbank und führte dafür „völkerrechtliche Probleme“ sowie
„grundlegende Fragen der Rolle des Euro als globaler Reservewährung“ an. Er werde
über seinen Vorschlag mit den europäischen Staats- und Regierungschefs beim
informellen Treffen in Kopenhagen am 1. Oktober 2025 beraten, sodass schon
beim EU-Gipfel Ende Oktober 2025 in Brüssel der Auftrag erteilt werden
könnte, „dieses Instrument rechtssicher auszuarbeiten“ (www.n-tv.de/politik/
Merz-will-massiven-Ukraine-Kredit-mit-eingefrorenen-russischen-Geldern-ab
sichern-article26057658.html; https://www.ft.com/content/3aacc930-9f5e-455
8-90f1-62bf47a31cd5).
Zu jenem Treffen am 1. Oktober 2025 lautete die Berichterstattung betreffend
den Vorschlag: „Seitdem Deutschland seinen Widerstand aufgegeben hat, auch
die eingefrorenen russischen Gelder zu verwenden und nicht nur die
Zinserträge, ist Bewegung in die Diskussion gekommen. Noch gibt es erheblichen
Diskussionsbedarf, weil die Zeit aber drängt, will man schon in drei Wochen beim
nächsten Gipfel konkrete Linien vorgeben“ (www.tagesschau.de/tagesschau_2
0_uhr/ts-73706.html). Im Nachgang sagte Bundeskanzler Friedrich Merz
noch: „Ich werde jeden Weg unterstützen, der es ermöglicht, russische
Vermögenswerte zu nutzen“ (www.tagesschau.de/tagesschau_20_uhr/ts-73668.html).
Gleichzeitig lässt in den laufenden Diskussionen die Bundesregierung in
Abkehr von ihrer bisherigen Position darüber hinaus mitunter ausdrücklich „eine
zunehmende Bereitschaft erkennen“, auf das russische Staatsvermögen im
Wege einer Enteignung zuzugreifen, um, so die von den Fragestellern geteilte
Kritik, „die Verlängerung des Krieges zu finanzieren, ohne selbst zu zahlen“.
Zum Vorschlag von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von
noch Anfang September 2025, die Mittel – im Vorgriff auf mögliche russische
Reparationen – von der EU als „Reparationsdarlehen“ nach Kiew zu
überweisen, erklärte der außenpolitische Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz,
Günter Sautter, die Debatte in der EU bewege sich „in die richtige Richtung“.
Nach diesem Vorschlag solle für neue EU-Darlehen an die Ukraine von bis zu
rund 300 Mrd. US-Dollar Kiew im Gegenzug zusagen, die Darlehen aus den
Reparationen zurückzuzahlen und die EU dann, falls Russland keine
Reparationen leistet, sich selbst aus den eingefrorenen russischen Vermögen bedienen“
(www.german-foreign-policy.com/news/detail/10115, m. w. N.).
Die Fragesteller weisen darauf hin, dass dieser von der
Kommissionspräsidentin unterbreitete Vorschlag demjenigen nahe bzw. gleich kommt, den noch die
Biden-Administration im Dezember 2023 den europäischen Staaten
unterbreitete, namentlich die Gelder als „Vorschuss“ der Ukraine zu übergeben, den
Russland in dieser Logik in jedem Fall zu zahlen hätte – jener Vorschlag
verstieß gegen das geltende Völkerrecht und war behaftet mit erheblichen Risiken
für den Finanz- und Wirtschaftsstandort in Europa, so die von der „Financial
Times“ seinerzeit wiedergegebenen Befunde (a. a. O.).
„Die Vorschläge haben alle einen Haken: Ein international anerkanntes
Gremium muss weiterhin feststellen, wie viel Russland an die Ukraine zu zahlen
hat, und schließlich eine Beschlagnahmung zulassen. Dazu wäre aber eine
breit abgestützte Koalition von willigen Staaten notwendig. […] Die
Schwierigkeit ist nur, dass Russland als ständiges Mitglied des Sicherheitsrates
künftige Verfahren blockieren kann, um diese Forderung auch durchzusetzen. […]
Die Grenzen zwischen Blockieren und Konfiszieren sind fließend. Es ist
einhellige Absicht, die russischen Gelder so lange blockiert zu halten, bis
Russland seinen Verpflichtungen zum Schadenersatz nachkommt. […] Das kann
aber noch lange gehen, wenn es überhaupt zustande kommt.
Reparationszahlungen werden in der Regel mit einem besiegten Staat ausgehandelt oder ihm
aufgezwungen, nachdem der Konflikt eingestellt worden ist, und nicht
auferlegt und durchgesetzt, während der Krieg noch im Gange ist. […] [Den für
Staatsvermögen geltenden Immunitätsschutz ausnahmsweise aufhebende]
Gegenmaßnahmen oder Sanktionen sollten [laut Völkerrecht zudem schließlich]
zeitlich beschränkt und wieder aufhebbar sein. Sie sollten dazu dienen, den
Aggressor zu einem anderen Verhalten zu zwingen, was ein sinnvolles Prinzip
ist. Der Westen reagierte auf die russische Invasion mit einer Blockade von
Notenbankgeldern, was zwar auch ungewöhnlich war, aber diesen Vorgaben
entspricht. Eine Konfiskation und Weiterverwendung würde aber bedeuten,
dass die Maßnahme nicht mehr umkehrbar ist“ (www.nzz.ch/meinung/russlan
d-soll-doch-selbst-fuer-seine-aggression-gegen-die-ukraine-zahlen-eine-verfue
hrerische-aber-schlechte-idee-ld.1827860; vgl. auch https://internationalepoliti
k.de/de/die-heikle-frage-der-enteignung).
Auch der Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz in der „Financial
Times“, den Zugriff auf souveränes Staatseigentum dauerhaft unter die
einseitig auferlegte Bedingung von Reparationen (in obendrein bislang noch
unbekannter Höhe) zu stellen und dabei ferner die Vermögenswerte dauerhaft als
Absicherung für einen Kredit einzusetzen, ist entgegen diesem Grundsatz
nicht „zeitlich beschränkt“ sowie sieht unter Umgehung des VN-
Sicherheitsrats (VN = Vereinte Nationen) keinen entsprechenden Beschluss eines
international anerkannten Gremiums vor und ist bereits deswegen nach Auffassung
der Fragesteller völkerrechtswidrig.
Die Fragesteller weisen ferner darauf hin, dass im Euroraum und besonders in
Deutschland das Finanzsystem derzeit zwar oberflächlich noch robust wirkt,
doch hinter der Fassade u. a. schwaches Wachstum, steigende Kreditrisiken
und hochverschuldete Staaten lasten und dazuhin zuletzt internationale
Zollkonflikte als eine weitere Gefahr für die Finanzstabilität im Euroraum
hinzugekommen sind (www.ecb.europa.eu/press/financial-stability-publications/fsr/
html/ecb.fsr202505~0cde5244f6.en.html).
Die Fragesteller sind der Auffassung, dass es im Sinne einer
Wiederherstellung von Frieden, Sicherheit und Stabilität auf dem europäischen Kontinent
unabdingbar ist und bleibt, geopolitische Spannungen auf konstruktive und
nicht auf destruktive Weise zu lösen, was eine rechtswidrige und für den
Finanzwirtschaftsstandort Europa schädliche sowie insbesondere auch einseitige
Enteignung der Vermögenswerte der russischen Zentralbank – und damit
sämtlicher russischer Staatsbürger – unmöglich machen würde. Darüber
hinaus teilen die Fragesteller auch die Auffassung des US-amerikanischen
Professors und Politikwissenschaftlers am Quincy Institute for Responsible
Statecraft Dr. Nicolai Petro, dass eine derartige Maßnahme jahrzehntelang
dauernde Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen würde, ohne dass den Menschen in
der Ukraine damit geholfen wäre (https://responsiblestatecraft.org/ukraine-rec
onstruction/).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Der
Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts
und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Russland führt ihn auf
erbarmungslose Weise. Es liegt an Russland, seinen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden.
Die Bundesregierung steht gemeinsam mit ihren europäischen und
internationalen Partnern an der Seite der Ukraine und unterstützt sie gegen den
völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg. Deutschland wird die Ukraine auch
weiterhin politisch, finanziell, humanitär, zivil und militärisch unterstützen,
solange es nötig ist.
Entsprechend der G7-Erklärungen vom 6. Dezember 2023 und 17. Juni 2024
sowie den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 19.
Dezember 2024 vertritt die Bundesregierung die Position, dass die
Vermögenswerte Russlands unter Beachtung des EU-Rechts immobilisiert bleiben sollen, bis
Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine einstellt und die Ukraine für
den durch diesen Krieg verursachten Schaden entschädigt. Die nach EU-
Sanktionsrecht erfolgte Immobilisierung des russischen Zentralbankvermögens steht
im Einklang mit EU- und Völkerrecht. Der Bestand der Reserven und
Vermögenswerte bleibt unberührt.
Für die Zeit der Immobilisierung prüft die Bundesregierung in enger
Abstimmung mit ihren europäischen und internationalen Partnern laufend die völker-,
europa- und sanktionsrechtlichen sowie finanzökonomische und
währungspolitische Rahmenbedingungen einer Nutzung der Vermögenswerte der russischen
Zentralbank zu Gunsten der Ukraine. Deutschland misst dem völkerrechtlichen
Grundsatz der Immunität staatlichen Vermögens eine hohe Bedeutung bei.
Russland genießt Immunität nach Maßgabe des Völkergewohnheitsrechts, die
sich auch auf hoheitlich genutztes Vermögen erstreckt.
Im Jahr 2024 wurde nach intensiven Beratungen mit den G7-Partnern wie auch
den übrigen europäischen Mitgliedsstaaten ein Mechanismus konzipiert, um die
außerordentlichen Erträge der Vermögenswerte der russischen Zentralbank in
der EU für die finanzielle Unterstützung der Ukraine zu nutzen. Ausweislich
der Begründung für den einschlägigen EU-Rechtsakt vom Juni 2024 schöpft
die EU bei den Zentralverwahrern keine Erträge ab, die der russischen
Zentralbank oder dem russischen Staat gehören. Die sogenannten „windfall profits“
entstehen als sogenannte Zufallsgewinne ausschließlich auf Grund der
Immobilisierung der russischen Vermögenswerte bei den Zentralverwahrern aus dem
Cash-Management der bei ihnen immobilisierten Vermögenswerte der
russischen Zentralbank. Der russische Vermögensbestand selbst sowie die darauf
anfallenden, der russischen Zentralbank zustehenden, Zinsen werden nicht
angetastet.
Der Bundeskanzler hat sich in einem Artikel der „Financial Times“ vom
25. September 2025 für ein gemeinsames Vorangehen der EU zur mehrjährigen
und belastbaren finanziellen Unterstützung der Ukraine ausgesprochen. Aktuell
prüft die Bundesregierung gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten und der
Europäischen Kommission Rahmenbedingungen für die Nutzung der mit den
immobilisierten Vermögenswerten der russischen Zentralbank im
Zusammenhang stehenden Barbeständen bei den Zentralverwahrern, darunter auch die
Vereinbarkeit mit EU- und Völkerrecht.
In seinen Schlussfolgerungen vom 23. Oktober 2025 ersucht der Europäische
Rat die Europäische Kommission, angesichts des dringenden finanziellen
Bedarfs der Ukraine für den Zeitraum 2026 bis 2027 so bald wie möglich
Optionen für finanzielle Unterstützung vorzulegen, und ersucht die Kommission und
den Rat, die Arbeit voranzubringen. Die Bundesregierung teilt das Ziel der
Europäischen Kommission und der anderen EU-Mitgliedstaaten, der Ukraine
weitere Unterstützung zukommen zu lassen und koordiniert hierzu ihre
Bemühungen eng mit ihren G7-Partnern.
1. Wie erklärt die Bundesregierung die über die Zeit erfolgte Veränderung
ihrer Position in Bezug auf den Umgang mit eingefrorenen russischen
Vermögenswerten – insbesondere von einer anfänglich ablehnenden
Haltung gegenüber jeglicher Nutzung oder Enteignung hin zu einer
zunehmenden Bereitschaft, diese Vermögenswerte für Kredite,
Reparationsvorleistungen oder andere Maßnahmen zur Unterstützung der Ukraine
einzusetzen –, und welche rechtlichen, politischen, wirtschaftlichen oder
anderen Faktoren haben zu dieser Entwicklung beigetragen (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
2. Welche konkreten rechtlichen sowie finanzökonomischen bzw.
währungspolitischen Überlegungen liegen dem in der „Financial Times“
unterbreiteten Vorschlag von Bundeskanzler Friedrich Merz zugrunde,
eingefrorene russische Vermögenswerte als Sicherheiten für einen zinslosen
Kredit an die Ukraine zu verwenden (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Welche völkerrechtlichen Probleme wurden von Bundeskanzler
Friedrich Merz in diesem Zusammenhang ggf. konkret
angesprochen, und wie soll nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt
werden, dass eingefrorene Vermögenswerte im Rahmen des
Kreditmodells nicht als faktische Konfiskation erfolgen bzw. gewertet
werden?
b) Welche juristischen Unterschiede bestehen nach Auffassung von
Bundeskanzler Friedrich Merz zwischen dauerhaftem Einfrieren,
Beschlagnahmung bzw. Konfiskation, Reinvestition und
Kreditsicherung, und welche national-, europa- und völkerrechtlichen Normen
sind nach Ansicht der Bundesregierung beim Umgang mit staatlichen
Vermögenswerten jeweils zu beachten?
c) Wie will Bundeskanzler Friedrich Merz mit dem von ihm
unterbreiteten Vorschlag den Zugriff auf fremdes, souveränes Eigentum
dauerhaft unter eine einseitig auferlegte Bedingung stellen, „ohne in die
Eigentumsverhältnisse einzugreifen“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
d) Mit welcher Arbeitsdefinition des Begriffes „Eigentumsverhältnisse“
arbeitet Bundeskanzler Friedrich Merz, in die er „nicht eingreifen“
wolle, im Hinblick auf völkerrechtlich geschützte souveräne
Staatsvermögen, wo zieht er eine Grenze zur Enteignung, und auf welcher
Rechts- oder anderen Grundlage (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
e) Welche rechtlichen und finanzökonomischen Folgewirkungen für
Deutschland und Europa hat Bundeskanzler Friedrich Merz bei dem
von ihm in der „Financial Times“ unterbreiteten Vorschlag ggf.
eingeplant (bitte ggf. aufschlüsseln)?
f) Warum sieht der von Bundeskanzler Friedrich Merz unterbreitete
Vorschlag keinen entsprechenden Beschluss eines international
anerkannten Gremiums vor, dass und wie viel Russland zu zahlen hätte,
wie es das Völkerrecht fordert (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
g) Auf welcher Berechnungsgrundlage schlug Bundeskanzler Friedrich
Merz einen Kredit in Höhe von 140 Mrd. Euro vor angesichts dessen,
dass einerseits der IWF den Finanzbedarf der Ukraine derzeit noch
ermittelt und andererseits Wolodymyr Selenskyj die Kriegskosten für
das kommende Jahr abweichend auf 120 Mrd. Dollar bezifferte (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
h) Welche Risiken für den deutschen Haushalt und anteilsmäßig die
Haushalte der EU-Mitgliedstaaten sieht die Bundesregierung ggf. in
dem von Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen
Kreditmodell, falls Russland keine Reparationszahlungen leistet?
i) Welche Folgen hätte es bei der Umsetzung des Vorschlags von
Bundeskanzler Friedrich Merz nach der Planung oder Einschätzung der
Bundesregierung, wenn die Ukraine selbst im Falle ausbleibender
Reparationszahlungen für die Rückzahlung des Kredits einstehen
müsste?
j) Sieht die Bundesregierung bei der von Bundeskanzler Friedrich Merz
vorgeschlagenen bzw. geplanten Ablösung nationaler
Haushaltsgarantien durch den neuen EU-Haushalt ab 2028 rechtliche, politische
oder andere Hürden, und wenn ja, welche?
k) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung bei der
Umsetzung des Vorschlags von Bundeskanzler Friedrich Merz auf die
Stabilität und Glaubwürdigkeit des Euros als globale Reservewährung
durch die Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte als
Sicherheiten?
l) Welche Rückmeldungen hat die Bundesregierung ggf. seitens der
EZB sowie im Rahmen der EU und der G7 zu diesem von
Bundeskanzler Friedrich Merz vorgeschlagenen Kreditmodell erhalten (bitte
ggf. aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 bis 2l werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung war stets offen für die Prüfung von Optionen für eine
völkerrechtskonforme Nutzung der immobilisierten Vermögenswerte der
russischen Zentralbank. Sie hat sich dabei zu keinem Zeitpunkt für deren
Konfiskation bzw. eine Enteignung der russischen Zentralbank eingesetzt. Der
Koalitionsvertrag sieht vor, dass „wir (…) in Abstimmung mit unseren Partnern nach
Möglichkeiten [suchen], das eingefrorene russische Staatsvermögen zur
finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine wirtschaftlich zu nutzen“.
Die Position der Bundesregierung hat sich insoweit nicht verändert.
Eine Nutzung der mit den immobilisierten Vermögenswerten der russischen
Zentralbank im Zusammenhang stehenden Barbestände bei den
Zentralverwahrern würde nach Ansicht der Bundesregierung keine Konfiskation der
immobilisierten Vermögenswerte der russischen Zentralbank bzw. Enteignung der
russischen Zentralbank beinhalten. Der Bestand der Reserven und Vermögen
bliebe weiterhin unberührt.
Eine Einschätzung möglicher Risiken wird von den konkreten Modalitäten des
Vorgehens abhängen. Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung für eine
faire Verteilung von möglichen Risiken ein und ist der Ansicht, dass eine
Absicherung über den EU-Haushalt ab 2028 grundsätzlich möglich ist.
Die in Rede stehenden Zahlen beruhen auf vorläufigen, indikativ zu
verstehenden Annahmen, die im Kontext einer sich fortentwickelnden europäischen
Diskussion stehen. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der tatsächliche
Finanzbedarf der Ukraine für die Jahre 2026 bis 2028 und damit die
entsprechenden Bewertungsgrundlagen großer Unsicherheit unterliegen und Gegenstand
von Gesprächen mit internationalen Institutionen und mit internationalen
Partnern ist. Eine abschließende Bewertung einzelner Beträge oder
Berechnungsansätze wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht sachgerecht.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass eine in der EU
im Februar 2023 eingerichtete Arbeitsgruppe noch im Juni 2023 zu dem
Ergebnis kam, dass es keinerlei Rechtsgrundlage für eine Konfiskation
der Vermögenswerte gibt sowie andere geprüfte Optionen erhebliche
rechtliche und finanzökonomische Risiken bergen, wenn ja, wie lauten
diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre Position zog
damals bzw. zieht heute die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Vertreter der Bundesregierung waren ggf. an der im Februar
2023 eingerichteten EU-Arbeitsgruppe beteiligt?
b) Welche konkreten Beiträge oder Stellungnahmen hat die
Bundesregierung in dieser Arbeitsgruppe ggf. eingebracht?
c) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die rechtlichen
Erwägungen der Arbeitsgruppe?
d) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. darüber, welche
wirtschaftlichen Risiken für die Finanzstabilität der EU die
Arbeitsgruppe hervorgehoben hat?
e) Hat sich die Bundesregierung zu der nach Ansicht der Fragesteller
nach wie vor aktuellen sowie zutreffenden Aussage des damaligen
österreichischen Außenministers, dass eine Aufhebung solcher
Maßnahmen durch Gerichte eine „diplomatische und wirtschaftliche
Katastrophe“ darstellen würde, eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
Die Fragen 3 bis 3e werden zusammen beantwortet.
Der Rat der Europäischen Union hat im Jahr 2023 eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe
eingesetzt, an der Vertreterinnen und Vertreter der Ständigen Vertretung der
Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union teilnahmen, die mit
der Prüfung von Optionen für die Nutzung der eingefrorenen und
immobilisierten russischen Vermögenswerte zur Unterstützung der Ukraine beauftragt
wurde. Die Arbeitsgruppe prüfte umfassend sanktions-, europa- und
völkerrechtliche Aspekte sowie finanzökonomische und währungspolitische
Fragestellungen zur weiteren Verwendung der immobilisierten Vermögenswerte der
russischen Zentralbank zu Gunsten der Ukraine, unter anderem auch Möglichkeiten
zur Konfiskation dieser Vermögenswerte. Die Arbeitsgruppe einigte sich im
Juni 2023 darauf, ihre Arbeit auf die Abschöpfung der sogenannten „windfall
profits“ bei den Zentralverwahrern zu konzentrieren.
4. Welche Schlussfolgerungen zog bzw. zieht die Bundesregierung daraus,
dass ebenfalls noch bereits im Juni 2023 (vgl. Frage 3)
a) die EZB die Europäische Kommission warnte, dass eine derartige
Maßnahme das Vertrauen in den Euro als globale Währung
untergraben, ein negatives Signal an die globalen Märkte aussenden und die
Zentralbanken von Ländern mit großen Bargeldreserven in der EU
bewegen könnte, sich vom Euro abzuwenden?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
b) ein EU-Diplomat auf anonymer Basis damals in diesem
Zusammenhang sagte: „Man kann nicht einfach das Gesetz umgehen. Und selbst
wenn es eine rechtliche Rechtfertigung gibt, ist nicht klar, welche
Folgen diese Entscheidung für den Status des Euro als Weltwährung
haben wird“ (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Bundesregierung äußert sich grundsätzlich nicht zu Aussagen anonymer
Quellen.
5. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass, als sich zum
Jahresende 2023 abzeichnete, dass damals die US-Demokraten und die
US-Republikaner sich politisch nicht auf weitere finanzielle Hilfen für
die Ukraine seitens der USA einigen können, im Oktober 2023
hochrangige US-Beamte unter der damaligen Biden-Administration die
europäischen Länder verstärkt dazu aufforderten, das eingefrorene Vermögen
der russischen Zentralbank zur Unterstützung der Ukraine zu verwenden,
wenn ja, wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen
für ihre Position zog die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die
Bundesregierung steht in einem fortlaufenden Austausch mit ihren internationalen
Partnern, insbesondere im G7-Kreis sowie bilateral mit den USA, zur
Finanzierung der Unterstützung der Ukraine. Dies betrifft auch die Frage des Umgangs
mit den in den USA und Europa immobilisierten Vermögenswerten der
russischen Zentralbank.
6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber und wie bewertete bzw.
bewertet sie ggf., dass zu dem damaligen Vorschlag (vgl. Frage 5), die in
der EU eingefrorenen Zentralbankreserven als „Vorschuss“ für die
Entschädigung der Ukraine zu übergeben, die Russland demnach in jedem
Fall zu zahlen hätte,
a) die „Financial Times“ damals schrieb, er sei mit rechtlichen Risiken
behaftet, und würde darüber hinaus eine jede derartige Maßnahme
Ländern wie China vermitteln, dass ihre in Euro gehaltenen
Vermögenswerte nicht rechtssicher angelegt sind, sondern ohne judikative
Entscheidung einem Zugriff ausgesetzt sein könnten,
b) ein EU-Diplomat sagte, die EU habe, weil sich die meisten der
eingefrorenen russischen staatlichen Vermögenswerte in der EU und nicht
in den USA befinden, „viel mehr zu verlieren“ (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die Mehrheit
der innerhalb der G7 immobilisierten Vermögenswerte der russischen
Zentralbank befindet sich in der EU. Des Weiteren kommentiert die Bundesregierung
grundsätzlich keine Presseberichterstattung.
7. Hat sich die Bundesregierung zu der in der „NZZ“ getroffenen
Einschätzung betreffend die Entscheidung vom Frühjahr 2024, die Zinserträge
abzuschöpfen und an die Ukraine weiterzuleiten, zu einer Enteignung
wäre eine „künstliche Trennlinie“ gezeichnet worden, weil der
Eigentümer der Vermögenswerte in der Regel auch der Eigentümer der Erträge
sei, Brüssel jedoch auf die besonderen vertraglichen Regeln von
Euroclear zurückgegriffen habe, laut denen die Clearing-Gesellschaft keine
Zinsen auf Bargeld von Kunden zahlt, eine eigene Auffassung gebildet, und
wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die genaue
Rechtsgrundlage, auf die sich die EU stützt, um Zinserträge als „frei
verfügbar“ zu deklarieren?
b) Hat sich die Bundesregierung Rat eingeholt zu der Gefahr, dass
Gerichte diese Trennlinie als Umgehung des Immunitätsschutzes werten
könnten, und wenn ja, was besagt dieser Rat?
c) Welche juristischen Gutachten zur Eigentumsfrage von Erträgen
eingefrorener Vermögenswerte liegen der Bundesregierung ggf. vor?
d) Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse (ggf. welche) zu den
auf EU-Ebene ggf. getroffenen Abwägungen zwischen einerseits der
nach Auffassung der „NZZ“ (a. a. O.) sowie der Fragesteller „relativ
kleinen Summe“ und andererseits den genannten rechtlichen und
politischen Risiken?
Die Fragen 7 bis 7d werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Des Weiteren
kommentiert die Bundesregierung grundsätzlich keine Presseberichterstattung.
8. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass gegen diese
Entscheidung (vgl. Frage 7d) laut Medienberichten im Juli 2025 die
ungarische Regierung vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
geklagt hat und vorträgt, dass diese Entscheidung ohne Berücksichtigung
der Meinung Budapests getroffen worden sei und hiermit gegen die
geltenden europäischen Abstimmungsverfahren verstoßen habe, wenn ja,
wie lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre
Position zieht die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Die Bundesregierung hat die Klagen Ungarns gegen den Rat der Europäischen
Union und den Europäischen Fazilitätsausschuss vor dem Gericht der
Europäischen Union (Rechtssachen T-457/24, T-452/25 und T-605/25) zur Kenntnis
genommen. Die Bundesregierung hat in den Verfahren T-457/24 und T-452/25
einen Antrag auf Zulassung als Streithelferin auf Seiten des Rates und des
Europäischen Fazilitätsausschusses gestellt. Die Bundesregierung teilt die
Rechtsauffassung des Rates, dass die Klage Ungarns vor dem Gericht der
Europäischen Union abzuweisen ist.
9. Hat sich die Bundesregierung dazu,
a) dass im Sommer 2025 die Europäische Kommission erwog, rund
200 Mrd. Euro an eingefrorenen russischen Vermögenswerten von
Euroclear aus in einen neuen, gezielt risikoreicheren
Investmentfonds unter der Schirmherrschaft der EU zu übertragen, der höhere
Gewinne bzw. Zinsen erbringen sollte bzw. soll, eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, wie lautet ggf. diese Auffassung (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
b) Ist der Bundesregierung bekannt, dass dies von Euroclear – wo die
meisten der Gelder liegen – alsbald abgelehnt und scharf kritisiert
wurde, weil dies „einer ‚Enteignung‘ gleichkommen“, eine Reaktion
Russlands „in jeder Form“ nach sich ziehen und sich negativ auf den
Ruf von Euroclear auswirken würde, weil auch die Verantwortung
für diese Mittel gegenüber der Zentralbank Russlands bei Euroclear
liege, und wenn ja, seit wann (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Die Fragen 9a und 9b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
10. Hat sich die Bundesregierung im Nachgang der Beratungen der
Außenminister der EU-Mitgliedstaaten vom 30. August 2025 eine eigene
Bewertung, Auffassung oder Positionierung erarbeitet zu
a) der Stellungnahme des belgischen Außenminister Maxime Prévot,
dass „diese Vermögenswerte durch das Völkerrecht solide geschützt
sind und ihre Beschlagnahme systemische finanzielle Instabilität
verursachen und das Vertrauen in den Euro untergraben würde“;
b) der Stellungnahme des italienischen Außenministers Antonio Tajani,
der sagte: „Wir müssen die Regeln einhalten […] Das ist ein
juristisches Problem, keine politische Entscheidung“;
c) der Einschätzung der „Frankfurter Allgemeinen“, dass Deutschland,
Frankreich und Italien als die drei großen Staaten der Eurozone nebst
Belgien „am meisten zu verlieren“ hätten;
d) der Forderung der baltischen Staaten nach einer Enteignung auch
angesichts einer möglichen gerichtlichen Aufhebung („Dann tragen wir
alle die Folgen, alle zusammen“), weil sonst „die Debatte darüber,
wie man die Ukraine im nächsten Jahr finanziell unterstützen könne,
‚echt schwierig‘“ werden würde,
und wenn ja, wie lautet diese jeweils (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
den Fragen 1, 2 und 13 verwiesen.
11. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu dem Memo
Washingtons an die G7-Staaten vom Anfang September 2025, laut welchem
die G7-Mitglieder „die Möglichkeit prüfen sollten, das Grundkapital
russischer Vermögenswerte auf innovative Weise zu beschlagnahmen, um
die Verteidigung der Ukraine zu finanzieren“ (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Haltung der übrigen
G7-Staaten, und wenn ja, welche?
b) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Haltung von Staaten
des Globalen Südens (z. B. Südafrika, Brasilien, Indonesien)
gegenüber dieser Initiative sowie vergleichbaren Initiativen, und wenn ja,
welche?
Die Fragen 11 bis 11b werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung verweist auf die G7-Erklärung der Finanzministerinnen
und Finanzminister vom 1. Oktober 2025, in dem sich die G7-
Finanzministerinnen und Finanzminister verständigt haben, eine Vielzahl von Optionen zu
entwickeln, um den Finanzierungsbedarf der Ukraine zu decken. Dazu gehört
unter anderem die koordinierte und rechtskonforme Nutzung der in den
jeweiligen Jurisdiktionen immobilisierten Vermögenswerte der russischen
Zentralbank, um den Krieg zu beenden und einen gerechten und dauerhaften Frieden
in der Ukraine zu gewährleisten.
Die Bundesregierung steht mit zahlreichen Partnern im engen Austausch,
einschließlich zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
12. Welche Rolle nehmen die vielfach und u. a. von der EZB konstatierten
rechtlichen und finanzökonomischen Risiken in der Erarbeitung der
Positionierung der Bundesregierung spezifisch vor dem Hintergrund
dessen ein, dass Deutschland aus dem Grund zuletzt „zu einem der
wichtigsten Befürworter“ der Maximierung der Erträge aus den russischen
Geldern geworden ist, dass dann, wenn die Unterstützung der Ukraine durch
die USA nachlässt, die Last der Hilfe für die Ukraine auf Deutschland
fallen werde – was im Ergebnis das Wachstum von „rechten Kräften“ im
Land noch weiter verstärken könne (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Antwort zu
Frage 13 verwiesen.
13. Hat sich die Bundesregierung im Nachgang der Beratungen der
Finanzminister der EU-Mitgliedstaaten vom 19. September 2025, bei denen
u. a. die Option diskutiert wurde, dass die Vermögenswerte in Höhe von
rund 170 Mrd. Euro in Euroclear für den Kauf von EU-Anleihen mit
Nullzinssatz verwendet werden und das aufgenommene Kapital dann
schrittweise als Kredit an die Ukraine weitergeleitet wird, ein eigenes
Urteil dazu gebildet, dass auch dieser Plan breiter Kritik u. a. von Euroclear
und der EZB begegnete und abermals rechtliche und finanzökonomische
Risiken konstatiert wurden, und wenn ja, welches (vgl. Vorbemerkung
der Fragesteller)?
Die Bundesregierung ist in die laufenden europäischen Gespräche zur Nutzung
der immobilisierten Vermögenswerte der russischen Zentralbank aktiv
eingebunden und steht hierbei in engem Austausch mit der Europäischen
Kommission, der Europäischen Zentralbank, den EU-Mitgliedstaaten, insbesondere
auch Belgien, sowie den übrigen G7-Partnern. Dabei werden die
unterschiedlichen Argumente und Risikodimensionen sorgfältig abgewogen, um einen
konstruktiven Beitrag zu einer abgestimmten, tragfähigen und rechtssicheren
Lösung zu leisten.
14. Sprach der außenpolitische Berater von Bundeskanzler Friedrich Merz,
Günter Sautter, für die Bundesregierung, als er zum nach Auffassung der
Fragesteller evident völkerrechtswidrigen Vorschlag von EU-
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen von noch Anfang September 2025,
die Mittel – im Vorgriff auf mögliche russische Reparationen – von der
EU als „Reparationsdarlehen“ nach Kiew zu überweisen, erklärte, die
Debatte in der EU bewege sich „in die richtige Richtung“ (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, mit welchem Mandat, in wessen Auftrag oder auf welcher
Grundlage äußerte sich Günter Sautter ggf. in dieser Angelegenheit
für die Bundesregierung?
b) Wenn nein, in welcher Eigenschaft äußerte sich Günter Sautter dann,
und inwieweit hat die Bundesregierung seine Aussage ggf.
nachträglich richtiggestellt oder kommentiert?
Die Fragen 14 bis 14b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Hat sich die Bundesregierung zu der in der „NZZ“ getroffenen
Einschätzung, dass dann, wenn die Gelder illegal verwendet werden würden, dies
die in den Entwicklungs- und Schwellenländern weitverbreitete Ansicht
verstärken würde, „dass sich der Westen nur um das Völkerrecht schert,
wenn es ihm gerade passt“, eine eigene Auffassung gebildet, und wenn
ja, wie lautet diese (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet (wenn ja,
welche) hinsichtlich der nach Auffassung der Fragesteller
bestehenden Möglichkeit, dass durch eine solche Wahrnehmung die Schwelle
für jene Staaten, sich als neutral oder pro-russisch bzw. grundsätzlich
anti-westlich zu positionieren, sinkt?
b) Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet (wenn ja,
welche) zu der nach Auffassung der Fragesteller bestehenden Gefahr,
dass dies langfristig die Fähigkeit des Westens schwächt, Normen
des Völkerrechts international und insbesondere gegenüber
nichtwestlichen Staaten glaubwürdig durchzusetzen?
Die Fragen 15 bis 15b werden zusammen beantwortet.
Es wird auf die Aussagen im Sinne der Fragestellung im Koalitionsvertrag
sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
16. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung ggf. aus der Tatsache, dass die Staatsgelder, bevor sie
eingefroren wurden, Rentenzahlungen absichern sollten, und durch das Einfrieren
der Vermögenswerte auch die soziale Absicherung russischer Rentner
mittelbar betroffen sein könnte (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Welche Einschätzung bzw. Auffassung oder Kenntnisse hat die
Bundesregierung ggf. dazu, ob die Einschränkung sozialer Sicherungssysteme in
Russland durch eingefrorene Gelder beabsichtigte oder unbeabsichtigte
humanitäre Folgen für die russische Bevölkerung haben könnte (vgl.
Frage 16; bitte ausführen)?
18. Hat die Bundesregierung eigene Erkenntnisse dazu, dass das Einfrieren
durch die EU effektiv nicht nur die staatlichen Vermögenswerte der
Russischen Föderation betraf bzw. betrifft, sondern gleichzeitig auch private
Gelder von rund 5 Millionen russischen Staatsbürgern, von denen die
allermeisten nicht unter die westlichen Sanktionen fallen und die dennoch
seither nicht auf ihr Privateigentum zurückgreifen können, wenn ja, wie
lauten diese Erkenntnisse, und welche Schlussfolgerungen für ihre
Position zieht die Bundesregierung ggf. hieraus (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Hat die Bundesregierung selbst eigene Kenntnis davon, aus welchen
Gründen nicht sichergestellt ist, dass die Betroffenen rechtlich die
Möglichkeit haben, gegen das Einfrieren ihrer privaten
Vermögenswerte Rechtsmittel einzulegen (bitte ggf. ausführen)?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die
durchschnittliche Höhe der eingefrorenen privaten Vermögenswerte pro
betroffene Person?
c) Hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die EU und hat die
Bundesregierung selbst juristischen Rat eingeholt zu der
Vereinbarkeit des Einfrierens privater Vermögenswerte von nichtsanktionierten
Menschen mit dem Grundsatz des Eigentumsschutzes gemäß
Artikel 17 der EU-Grundrechtecharta, und wenn ja, wie lautet dieser?
d) Hat sich die Bundesregierung selbst damit beschäftigt, welche
humanitären Härten ggf. für nichtsanktionierte Menschen entstanden sind,
die auf ihr eigenes Privateigentum nicht mehr zugreifen können (bitte
ggf. ausführen)?
e) Welche politischen oder rechtlichen Diskussionen innerhalb der EU
zu diesem Thema sind der Bundesregierung ggf. bekannt?
f) Welche Einschätzung hat die Bundesregierung ggf. dazu, ob das
Einfrieren privater Gelder insbesondere langfristig rechtlich haltbar ist?
Die Fragen 16 bis 18f werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu hypothetischen Fragestellungen.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zu den den Fragen
zugrunde liegenden Annahmen vor.
19. Welche Kriterien legt die Bundesregierung für die politische Abwägung
zwischen einerseits der Unterstützung der Ukraine und andererseits der
Wahrung des internationalen Rechts sowie der Wahrnehmung des
nationalen Interesses von Deutschland an der Bewahrung von
Währungsstabilität im Euroraum zugrunde (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
Russland verletzt durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die
Ukraine täglich das Völkerrecht und bedroht damit die internationale
Rechtsordnung. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
sowie auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen.
20. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu erarbeitet
bzw. Schlussfolgerungen für ihre weitere Positionierung daraus gezogen,
dass angesichts der derzeit laufenden Debatten bzw. Planungen über die
Verwendung bzw. Entwendung der Gelder die russischen Behörden an
einem Plan für den Fall arbeiten, in welchem die EU tatsächlich
beschließt, die eingefrorenen russischen Vermögenswerte zu
beschlagnahmen, in Reaktion ausländische Vermögenswerte in Russland zu
verstaatlichen und schnell zu verkaufen, und wenn ja, welche (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Welche westlichen – insbesondere deutschen – Unternehmen sind
nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell noch in Russland tätig,
und in welcher Größenordnung sind ihre dortigen Vermögenswerte
möglicherweise betroffen?
b) Bezieht die Bundesregierung diesen russischen Plan für westliche
Vermögenswerte betreffende Gegenmaßnahmen ein in ihre
Positionierung über den weiteren Umgang mit den eingefrorenen russischen
Geldern zugunsten der Ukraine, und wenn ja, inwieweit (bitte
begründen)?
c) Welche Gespräche hat die Bundesregierung ggf. bislang mit
möglicherweise betroffenen deutschen Unternehmen über mögliche
Risiken und Schutzmaßnahmen bzw. mögliche deutsche
Unterstützungsleistungen geführt oder plant sie, ggf. zu führen?
d) Welche wirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung für
Deutschland, sollte Russland in Reaktion westliche Vermögenswerte
in größerem Umfang verstaatlichen, und hat Bundeskanzler Friedrich
Merz diese Folgen ggf. bei seinem in der „Financial Times“
unterbreiteten Vorschlag einkalkuliert (bitte begründen)?
Die Fragen 20 bis 20d werden zusammen beantwortet.
Russland hat gegen sogenannte „unfreundliche Staaten“ bereits eine Vielzahl
von Sanktionen verhängt. Hiervon sind auch deren Bürger, z. B. durch die
Einschränkung von Geldtransfers ins Ausland, sowie Unternehmen betroffen. So
wird der Rückzug von Unternehmen aus Russland stark erschwert oder
verhindert bzw. versucht, die Kontrolle über die entsprechenden Vermögenswerte zu
erlangen. Genaue Zahlen über die Höhe der betroffenen Vermögenswerte liegen
der Bundesregierung nicht vor. Das Sanktionsregime der Europäischen Union
sieht Instrumente vor, die europäischen Unternehmen eine Handhabe gegen
rechtswidrige, in Russland ergangene Entscheidungen oder Maßnahmen geben.
Darüber hinaus äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen
Fragestellungen.
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ISSN 0722-8333]
Relationen
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- part_of_vorgang → Völkerrechtliche sowie finanzökonomische und währungspolitische Aspekte der Verwendung des eingefrorenen russischen Staatsvermögens und das (Antwort)