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Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1449)

dip / drucksache 30.09.2025 · WP 21 · 21/1916 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1449) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1916 21. Wahlperiode 30.09.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, René Springer, Jan Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/1449 – Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ hat der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika Donald Trump mit Bundeskanzler Friedrich Merz und weiteren europäischen Regierungschefs mögliche Szenarien für einen künftigen Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland erörtert (vgl. www.w sj.com/world/europe/trump-tells-europeans-he-is-open-to-u-s-security-guarant ees-in-ukraine-347892f6). Demnach stehen insbesondere Sicherheitsgarantien für die Ukraine im Zentrum der Überlegungen. Dabei wurden laut dem genannten Bericht sowohl die Stationierung europäischer Truppen in der Ukraine (der Bericht lässt offen, ob darunter auch Soldaten der Bundeswehr wären), als sogenannte Stolperdraht-Truppen, logistisch unterstützt von den USA, als auch eine Beistandsklausel nach dem Vorbild von Artikel 5 des NATO-Vertrags diskutiert (ebd.). Letztere könnte im Fall eines erneuten russischen Angriffs möglicherweise eine direkte Kriegsbeteiligung europäischer Staaten nach sich ziehen (ebd.). Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die Sicherstellung der robusten Sicherheitsgarantien für die Ukraine, auf die sich mehrere europäische Staats- und Regierungschefs nach dem Alaska-Gipfel geeinigt haben, auf einem deutschen Entwurf basiert (vgl. www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfe l-ukraine-friedrich-merz-100.html). Während die Ukraine weiterhin auf einer Waffenruhe vor Beginn von Verhandlungen besteht, hält Bundeskanzler Friedrich Merz mittlerweile ein schnelles Friedensabkommen für wertvoller als einen Waffenstillstand (vgl. www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-10 0.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Es liegt an Russland, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort zu beenden. Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten von Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, was auch eine Weitergabe an das Parlament umfasst, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch, auch auf persönlicher Ebene, und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten. Somit würde die Beantwortung eines Teils der Fragen die Bundesregierung in ihrem außenpolitischen Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarische Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort nicht erteilt wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen.  1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Gespräche mit US-Präsident Donald Trump über mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine stattgefunden haben, und wenn ja, a) welche konkreten Szenarien wurden nach Kenntnis der Bundesregierung dabei diskutiert, b) welche Vereinbarungen oder Zusagen hat der Bundeskanzler im Rahmen dieser Gespräche gemacht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 21/1406 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  2. Welche Folgen sieht die Bundesregierung in solchen Szenarien (vgl. Frage 1) für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik? Die Bundesregierung setzt sich im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine, der auch die Sicherheit Europas gefährdet, mit Nachdruck für einen dauerhaften und gerechten Frieden ein. Dazu steht sie im engen Austausch mit ihren europäischen und internationalen Partnern.  3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen Stationierung von Bundeswehrsoldaten in der Ukraine als Bestandteil möglicher Sicherheitsgarantien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  4. Sieht die Bundesregierung in der Stationierung sogenannter Stolperdraht- Truppen eine Option zur Abschreckung russischer Angriffe, und wenn ja, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein Mandat zur Stationierung deutscher Soldaten in der Ukraine zur Abstimmung vorlegen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  5. Beteiligt sich die Bundesregierung an Überlegungen zu einer Beistandsklausel für die Ukraine nach dem Vorbild von Artikel 5 des NATO- Vertrags, und wenn ja, inwiefern? Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine gemeinsam mit ihren Partnern weiter dabei, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen. Bei Sicherheitsgarantien geht es insbesondere um die Frage, wie künftig eine erneute Aggression Russlands verhindert werden kann. Von besonderer Bedeutung ist dabei unter anderem die weitere Stärkung der ukrainischen Streitkräfte. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen Fragestellungen.  6. Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit einer solchen Stationierung mit geltendem nationalen und internationalen Recht (vgl. Frage 3) juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, wie lautet dieser? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 4. Ganz generell sind juristische Bewertungen Teil der Vorbereitung jeglicher außen- und sicherheitspolitischer Entscheidungen der Bundesregierung.  7. Auf welchem deutschen Entwurf beruhen die robusten Sicherheitsgarantien für die Ukraine, auf die sich mehrere europäische Staaten in einer gemeinsamen Stellungnahme nach dem Alaska-Gipfel geeinigt haben, und wo ist dieser Entwurf einsehbar (vgl. www.zdfheute.de/politik/trum p-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-100.html)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.  8. Plant die Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über ein mögliches militärisches Engagement in der Ukraine anzustoßen oder zu fördern, und wenn ja, in welcher Form (wenn nein, bitte begründen)? Aus Sicht der Bundesregierung werden öffentliche Diskussionen zur breit gefächerten Unterstützung der Ukraine bereits geführt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.  9. Zieht die Bundesregierung Alternativen zu militärischen Sicherheitsgarantien in Betracht, um die Sicherheit der Ukraine zu gewährleisten, beispielsweise eine stärkere Einbindung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wenn ja, welche? Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit ihren europäischen und internationalen Partnern für einen dauerhaften und gerechten Frieden für die Ukraine. Dazu gehört ebenfalls ein Austausch innerhalb der OSZE. 10. Erwägt die Bundesregierung neue Maßnahmen, um diplomatische Kanäle zur Deeskalation offenzuhalten, gibt es direkte Gesprächskanäle oder Kontakte mit der russischen Regierung, und wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung, mit der russischen Regierung in Kontakt zu treten, um Friedensverhandlungen zu ermöglichen? Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine setzt sich die Bundesregierung intensiv für dessen rasches Ende ein. Hierzu steht die Bundesregierung in engem Austausch mit ihren internationalen Partnern, auch im Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren. Deutschland hat zudem gemeinsam mit engen Partnern die Gesprächsrunden zwischen der Ukraine und Russland begleitet. Hier hat sich Russland jedoch bisher nicht ernsthaft gesprächsbereit gezeigt. Vielmehr hält es an inakzeptablen Maximalforderungen fest und setzt unterdessen seine Angriffe mit unverminderter Härte fort. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 11. Welche konkreten Erwartungen hat die ukrainische Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung an Deutschland im Hinblick auf Sicherheitsgarantien, und in welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit, diese Erwartungen finanziell und militärisch zu erfüllen? Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit der ukrainischen Regierung zu möglichen Schritten, um den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu beenden und einen dauerhaften und gerechten Frieden zu erreichen und zu sichern. Dabei wird die Bundesregierung auch weiterhin die Ukraine militärisch, finanziell, humanitär und politisch unterstützen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und langfristige Unterstützung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Ukraine vom 16. Februar 2024 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 12. Erwägt die Bundesregierung, die eingefrorenen russischen Vermögen für den Wiederaufbau in der Ukraine einzusetzen? Der Koalitionsvertrag sieht vor, in Abstimmung mit den Partnern Deutschlands nach Möglichkeiten zu suchen, das eingefrorene russische Staatsvermögen zur finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine wirtschaftlich zu nutzen. Der Europäische Rat hat im Juni 2025 bekräftigt, dass die russischen Vermögenswerte immobilisiert bleiben, bis Russland seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine beendet und die Ukraine für den durch diesen Krieg verursachten Schaden entschädigt. Die anfallenden außergewöhnlichen Erträge aus den immobilisierten russischen Vermögenswerten werden zu Gunsten der Ukraine eingesetzt. Auf Grundlage dieser Erträge unterstützen die EU und die G7 die Ukraine mit Krediten in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar (Extraordinary Revenue Acceleration-Loans). Die Bundesregierung bleibt offen für die Prüfung von Vorschlägen zu einer weitergehenden Verwertung der immobilisierten russischen Vermögenswerte. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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