Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1449)
Text
Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik Deutschland (Antwort zu Drs. 21/1449)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1916
21. Wahlperiode 30.09.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Frohnmaier, René Springer, Jan
Wenzel Schmidt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/1449 –
Mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine und die Rolle der Bundesrepublik
Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einem Bericht des „Wall Street Journal“ hat der Präsident der Vereinigten
Staaten von Amerika Donald Trump mit Bundeskanzler Friedrich Merz und
weiteren europäischen Regierungschefs mögliche Szenarien für einen
künftigen Friedensvertrag zwischen der Ukraine und Russland erörtert (vgl. www.w
sj.com/world/europe/trump-tells-europeans-he-is-open-to-u-s-security-guarant
ees-in-ukraine-347892f6). Demnach stehen insbesondere Sicherheitsgarantien
für die Ukraine im Zentrum der Überlegungen.
Dabei wurden laut dem genannten Bericht sowohl die Stationierung
europäischer Truppen in der Ukraine (der Bericht lässt offen, ob darunter auch
Soldaten der Bundeswehr wären), als sogenannte Stolperdraht-Truppen, logistisch
unterstützt von den USA, als auch eine Beistandsklausel nach dem Vorbild
von Artikel 5 des NATO-Vertrags diskutiert (ebd.). Letztere könnte im Fall
eines erneuten russischen Angriffs möglicherweise eine direkte
Kriegsbeteiligung europäischer Staaten nach sich ziehen (ebd.).
Die Bundesregierung hat eingeräumt, dass die Sicherstellung der robusten
Sicherheitsgarantien für die Ukraine, auf die sich mehrere europäische Staats-
und Regierungschefs nach dem Alaska-Gipfel geeinigt haben, auf einem
deutschen Entwurf basiert (vgl. www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfe
l-ukraine-friedrich-merz-100.html).
Während die Ukraine weiterhin auf einer Waffenruhe vor Beginn von
Verhandlungen besteht, hält Bundeskanzler Friedrich Merz mittlerweile ein
schnelles Friedensabkommen für wertvoller als einen Waffenstillstand (vgl.
www.zdfheute.de/politik/trump-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-10
0.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 30. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine ist ein eklatanter Bruch des
Völkerrechts und gefährdet die Sicherheit Europas und der Welt. Es liegt an
Russland, seinen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine sofort
zu beenden.
Zu den Inhalten vertraulicher Gespräche mit den Vereinigten Staaten von
Amerika und anderen Staaten äußert sich die Bundesregierung grundsätzlich nicht.
Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend
für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland.
Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten
Gesprächs- oder Korrespondenzinhalte Dritten bekannt, was auch eine
Weitergabe an das Parlament umfasst, würden sich die Gesprächspartner bei einem
zukünftigen Zusammentreffen oder zugehöriger schriftlicher Kommunikation
nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener
Austausch, auch auf persönlicher Ebene, und die damit verbundene
Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere,
weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr
möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die
erörterten Themen ermöglichen könnten. Somit würde die Beantwortung eines
Teils der Fragen die Bundesregierung in ihrem außenpolitischen
Entscheidungsspielraum erheblich einschränken. Das parlamentarische
Informationsinteresse muss dahinter zurückstehen. Dabei ist der Umstand, dass die Antwort
nicht erteilt wird, weder als Bestätigung noch als Verneinung des angefragten
Sachverhaltes zu verstehen.
1. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Gespräche mit US-Präsident
Donald Trump über mögliche Sicherheitsgarantien für die Ukraine
stattgefunden haben, und wenn ja,
a) welche konkreten Szenarien wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung dabei diskutiert,
b) welche Vereinbarungen oder Zusagen hat der Bundeskanzler im
Rahmen dieser Gespräche gemacht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 35 des
Abgeordneten Tobias Matthias Peterka auf Bundestagsdrucksache 21/1406
sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
2. Welche Folgen sieht die Bundesregierung in solchen Szenarien (vgl.
Frage 1) für die deutsche Außen- und Sicherheitspolitik?
Die Bundesregierung setzt sich im Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine,
der auch die Sicherheit Europas gefährdet, mit Nachdruck für einen
dauerhaften und gerechten Frieden ein. Dazu steht sie im engen Austausch mit ihren
europäischen und internationalen Partnern.
3. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu einer möglichen
Stationierung von Bundeswehrsoldaten in der Ukraine als Bestandteil
möglicher Sicherheitsgarantien (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
4. Sieht die Bundesregierung in der Stationierung sogenannter Stolperdraht-
Truppen eine Option zur Abschreckung russischer Angriffe, und wenn ja,
wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag ein Mandat zur
Stationierung deutscher Soldaten in der Ukraine zur Abstimmung
vorlegen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
5. Beteiligt sich die Bundesregierung an Überlegungen zu einer
Beistandsklausel für die Ukraine nach dem Vorbild von Artikel 5 des NATO-
Vertrags, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 3 bis 5 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterstützt die Ukraine gemeinsam mit ihren Partnern
weiter dabei, sich gegen den russischen Angriffskrieg zu verteidigen. Bei
Sicherheitsgarantien geht es insbesondere um die Frage, wie künftig eine erneute
Aggression Russlands verhindert werden kann. Von besonderer Bedeutung ist
dabei unter anderem die weitere Stärkung der ukrainischen Streitkräfte. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 1 wird
verwiesen. Im Übrigen äußert sich die Bundesregierung nicht zu hypothetischen
Fragestellungen.
6. Hat sich die Bundesregierung zur Vereinbarkeit einer solchen
Stationierung mit geltendem nationalen und internationalen Recht (vgl. Frage 3)
juristischen Rat eingeholt, und wenn ja, wie lautet dieser?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 4. Ganz generell sind
juristische Bewertungen Teil der Vorbereitung jeglicher außen- und
sicherheitspolitischer Entscheidungen der Bundesregierung.
7. Auf welchem deutschen Entwurf beruhen die robusten
Sicherheitsgarantien für die Ukraine, auf die sich mehrere europäische Staaten in einer
gemeinsamen Stellungnahme nach dem Alaska-Gipfel geeinigt haben,
und wo ist dieser Entwurf einsehbar (vgl. www.zdfheute.de/politik/trum
p-putin-alaska-gipfel-ukraine-friedrich-merz-100.html)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
8. Plant die Bundesregierung, eine breite gesellschaftliche Debatte über ein
mögliches militärisches Engagement in der Ukraine anzustoßen oder zu
fördern, und wenn ja, in welcher Form (wenn nein, bitte begründen)?
Aus Sicht der Bundesregierung werden öffentliche Diskussionen zur breit
gefächerten Unterstützung der Ukraine bereits geführt. Darüber hinaus wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Zieht die Bundesregierung Alternativen zu militärischen
Sicherheitsgarantien in Betracht, um die Sicherheit der Ukraine zu gewährleisten,
beispielsweise eine stärkere Einbindung der Organisation für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (OSZE), und wenn ja, welche?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit ihren europäischen und
internationalen Partnern für einen dauerhaften und gerechten Frieden für die
Ukraine. Dazu gehört ebenfalls ein Austausch innerhalb der OSZE.
10. Erwägt die Bundesregierung neue Maßnahmen, um diplomatische
Kanäle zur Deeskalation offenzuhalten, gibt es direkte Gesprächskanäle oder
Kontakte mit der russischen Regierung, und wenn nein, beabsichtigt die
Bundesregierung, mit der russischen Regierung in Kontakt zu treten, um
Friedensverhandlungen zu ermöglichen?
Seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine setzt sich die
Bundesregierung intensiv für dessen rasches Ende ein. Hierzu steht die
Bundesregierung in engem Austausch mit ihren internationalen Partnern, auch im
Rahmen internationaler Organisationen und multilateraler Foren. Deutschland hat
zudem gemeinsam mit engen Partnern die Gesprächsrunden zwischen der
Ukraine und Russland begleitet. Hier hat sich Russland jedoch bisher nicht
ernsthaft gesprächsbereit gezeigt. Vielmehr hält es an inakzeptablen
Maximalforderungen fest und setzt unterdessen seine Angriffe mit unverminderter Härte
fort. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche konkreten Erwartungen hat die ukrainische Regierung nach
Kenntnis der Bundesregierung an Deutschland im Hinblick auf
Sicherheitsgarantien, und in welchem Umfang ist die Bundesregierung bereit,
diese Erwartungen finanziell und militärisch zu erfüllen?
Die Bundesregierung steht im engen Austausch mit der ukrainischen Regierung
zu möglichen Schritten, um den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg
zu beenden und einen dauerhaften und gerechten Frieden zu erreichen und zu
sichern. Dabei wird die Bundesregierung auch weiterhin die Ukraine
militärisch, finanziell, humanitär und politisch unterstützen. In diesem
Zusammenhang wird auch auf die Vereinbarung über Sicherheitszusammenarbeit und
langfristige Unterstützung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der
Ukraine vom 16. Februar 2024 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die Antwort
zu Frage 1 verwiesen.
12. Erwägt die Bundesregierung, die eingefrorenen russischen Vermögen für
den Wiederaufbau in der Ukraine einzusetzen?
Der Koalitionsvertrag sieht vor, in Abstimmung mit den Partnern Deutschlands
nach Möglichkeiten zu suchen, das eingefrorene russische Staatsvermögen zur
finanziellen und militärischen Unterstützung der Ukraine wirtschaftlich zu
nutzen. Der Europäische Rat hat im Juni 2025 bekräftigt, dass die russischen
Vermögenswerte immobilisiert bleiben, bis Russland seinen Angriffskrieg gegen
die Ukraine beendet und die Ukraine für den durch diesen Krieg verursachten
Schaden entschädigt. Die anfallenden außergewöhnlichen Erträge aus den
immobilisierten russischen Vermögenswerten werden zu Gunsten der Ukraine
eingesetzt. Auf Grundlage dieser Erträge unterstützen die EU und die G7 die
Ukraine mit Krediten in Höhe von 50 Mrd. US-Dollar (Extraordinary Revenue
Acceleration-Loans). Die Bundesregierung bleibt offen für die Prüfung von
Vorschlägen zu einer weitergehenden Verwertung der immobilisierten
russischen Vermögenswerte.
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ISSN 0722-8333]
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