Wort halten, Leben schützen - Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen
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Wort halten, Leben schützen - Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3031
21. Wahlperiode 02.12.2025
Antrag
der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Luise Amtsberg, Leon
Eckert, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya
Kaddor, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Agnieszka
Brugger, Deborah Düring, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth,
Robin Wagener, Max Lucks, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Lisa Paus,
Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wort halten, Leben schützen – Visa für afghanische Staatsangehörige mit
Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Weiterhin befinden sich rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit
Aufnahmezusage aus unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen in Pakistan und warten darauf, dass
die deutschen Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die
Einreisevisa für Deutschland erteilen. Sie haben ihr Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich
für unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie, Menschenrechte und den
Rechtsstaat eingesetzt und sitzen in Pakistan fest. Die pakistanische Regierung hat
Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis zum 31.12.2025 gesetzt,
nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach
Afghanistan droht. Es steht in der Verantwortung der Bundesregierung, gemachte
Zusagen einzuhalten und die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan
zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde.
Seit dem letzten Charterflug unter der Ampelregierung im April 2025 erfolgten
ausschließlich Einreisen über Linienflüge von Personen, die eine Visa-Erteilung
erfolgreich vor deutschen Verwaltungsgerichten eingeklagt hatten.
Trotz der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist nicht ersichtlich, dass sich die
Bundesregierung an die Aufnahmezusagen gebunden fühlt. Vielen Familien wird auch
nach erfolgreicher Klage die Aufnahmezusage mit einem Rücknahme- bzw.
Widerrufsverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entzogen
(www.fr.de/politik/afghanen-in-pakistan-die-methode-von-dobrindts-innenministe-
rium-94049560.html).
In der Konsequenz befinden sich diese Personen nach Jahren der Wartezeit über
weitere Wochen und Monate in Pakistan, wo sie der Gefahr der Verhaftung und
Abschiebung durch pakistanische Behörden schutzlos ausgeliefert sind. Die Bundesregierung
nimmt dies wissentlich und billigend in Kauf. Zahlreiche Familien haben schon
Gewalt durch die pakistanische Polizei erlitten, Familien wurden auseinandergerissen,
auch Kinder und schwangere Frauen wurden verhaftet und viele von ihnen nach
Afghanistan abgeschoben.
Die Bundesregierung ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden,
wodurch sie verpflichtet ist, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen einzuhalten. Diese
Verpflichtung gilt auch ohne Zwangsgeldandrohungen der Gerichte, so dass die
Bundesregierung nicht darauf warten darf, bis die Betroffenen dies individuell gerichtlich
durchsetzen.
Über 210 Personen mit Aufnahmezusage, die im August und September 2025 durch
die pakistanische Polizei nach Afghanistan abgeschoben wurden, warten bislang
vergeblich darauf, dass die Bundesregierung für sie pakistanische Visa zur Wiedereinreise
beantragt.
Für den Verzicht auf die erteilte Aufnahmezusage bot das Bundesinnenministerium
Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste mit
Aufnahmezusagen nach § 22 Satz 2 AufenthG Geld und Sachleistungen an. Nach
Ablauf der zweiwöchigen Frist am 17. November 2025 nahmen lediglich zehn Familien
(62 Menschen) das Angebot an (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/aufnahme-
programm-afghanistan-108.html). Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion hat
das Bundesinnenministerium Gelder aus dem Haushaltstitel „Resettlement und
humanitäre Aufnahme“ zweckwidrig verwendet.
Während die Bundesregierung Taliban-Vertretern in Deutschland faktisch
konsularische Strukturen ermöglicht und diplomatisch aufwertet – mit Zugang zu Daten und
mutmaßlich auch Bargeld in Millionenhöhe –, sollen deren Opfer in Pakistan mit
Druck und Geld dazu bewegt werden, auf ihre Schutzzusagen zu verzichten. Schlechte
Koordination und mangelnde Personalausstattung, das ständige Infragestellen von
Aufnahmezusagen, ignorieren von Gerichtsbeschlüssen und von Gerichten verhängte
Zwangsgelder sowie die Widersprüche zwischen Auswärtigem Amt und
Bundesinnenministerium machen das administrative Chaos der Bundesregierung deutlich und
haben zu erheblichem menschlichen Leid geführt. Die Bundesregierung schuldet
Parlament und Öffentlichkeit Transparenz und den Betroffenen endlich Sicherheit.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
– alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das
Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das
Ortskräfteverfahren umzusetzen, das heißt afghanischen Staatsangehörigen, die über eine
deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren
Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland
auszufliegen;
– afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland
verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan
zurückzubringen und ihre Verfahren zu Ende zu bearbeiten und auch diese
Personen nach Deutschland auszufliegen;
– angesichts der knappen Zeit bis zum Jahresende den betroffenen afghanischen
Staatsangehörigen mitzuteilen, ob es für sie ab 1.1.2026 weiter eine
Unterbringung in Pakistan geben wird, ob ihre Verfahren auch 2026 weiterbearbeitet
werden und Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden bzw. welche
Alternativen die Bundesregierung für sie vorsieht;
– Verhandlungen mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der
Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31.12.2025 zu führen.
III. Der Deutsche Bundestag rügt die zweckwidrige Mittelverwendung durch das
Bundesinnenministerium im Einzelplan 06, Titel „Resettlement und Leistungen
im Rahmen der humanitären Aufnahme“, in dem Personen mit Aufnahmezusage
gegen Geldzahlungen ein Verzicht auf diese Aufnahmezusage nahegelegt wurde.
Berlin, den 2. Dezember 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch
verschärft. Sie ist durch systematische und tiefgreifende Verletzungen der Grundrechte gekennzeichnet,
insbesondere mit Blick auf Rechte von Frauen und Mädchen, religiöser Minderheiten und der LGBTIQ+-Community.
Die Taliban inhaftieren willkürlich Menschen, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder die Bildung von
Frauen und Mädchen einsetzen. Sie haben öffentlich durchgeführte Hinrichtungen und Körperstrafen wieder
eingeführt. Sie lassen Menschen verschwinden, foltern und töten sie.
Homosexualität und Transidentität sind gesellschaftlich geächtet und durch die De-facto-Regierung bis hin zur
Todesstrafe verfolgt. Berichte über öffentliche Körperstrafen, Inhaftierungen sowie physische und sexuelle
Gewalt in Haft belegen, dass queere Menschen einer systematischen und existenziellen Bedrohung ausgesetzt sind.
Die Entrechtung von Frauen und Mädchen ist beispiellos und institutionell verankert. Mit dem Ausschluss von
politischer Teilhabe, dem Verbot weiterführender und universitärer Bildung, Beschäftigungsverboten, massiven
Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie weiteren Maßnahmen unter dem sogenannten „Tugendgesetz“
werden Frauen und Mädchen gezielt und vollständig aus dem öffentlichen Leben verdrängt.
Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan muss sich Deutschland für die Einhaltung
fundamentaler Rechte einsetzen, Betroffenen Schutz gewähren und die internationale Gemeinschaft zu einer
entschlossenen Reaktion mobilisieren. Vor allem betrifft das die Schutzversprechen, die Deutschland bereits
rechtsverbindlich erklärt hat. Auf internationaler Bühne fordert die Bundesregierung die Taliban zur Achtung der
Menschenrechte auf, gleichzeitig verwehrt sie jedoch denjenigen Schutz, die sich genau für diese Werte eingesetzt
haben oder unter dem Schutz der Menschenrechtskonvention stehen. Damit droht die Bundesregierung die
internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands zu verspielen und verrät die eigenen humanitären Grundwerte.
Der Titel im Einzelplan 06, aus dem die Ausgaben für den Verzicht auf die Aufnahmezusagen geleistet werden
sollen, lautet „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“. In den Erläuterungen des
Bundesinnenministeriums wird auf das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Maßnahmen im Bereich der
humanitären Aufnahme verwiesen. Sowohl die Bezeichnung des Titels als auch das Programm sehen – soweit
erkennbar – keine Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise nach Deutschland vor. Daher dürfen Ausgaben für
die Verhinderung einer Einreise nach Deutschland nicht aus dem genannten Titel geleistet werden.
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ISSN 0722-8333]
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