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Wort halten, Leben schützen - Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen

dip / drucksache 02.12.2025 · WP 21 · 21/3031 · Antrag · Original ↗

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Wort halten, Leben schützen - Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3031 21. Wahlperiode 02.12.2025 Antrag der Abgeordneten Schahina Gambir, Marcel Emmerich, Luise Amtsberg, Leon Eckert, Dr. Konstantin von Notz, Lukas Benner, Dr. Lena Gumnior, Lamya Kaddor, Dr. Irene Mihalic, Filiz Polat, Marlene Schönberger, Agnieszka Brugger, Deborah Düring, Boris Mijatović, Omid Nouripour, Claudia Roth, Robin Wagener, Max Lucks, Jamila Schäfer, Dr. Sebastian Schäfer, Lisa Paus, Dr. Paula Piechotta, Katrin Uhlig und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wort halten, Leben schützen – Visa für afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage erteilen und gerichtliche Entscheidungen umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Weiterhin befinden sich rund 1.900 afghanische Staatsangehörige mit Aufnahmezusage aus unterschiedlichen Aufnahmeprogrammen in Pakistan und warten darauf, dass die deutschen Behörden ihr Verfahren entweder zu Ende bearbeiten oder aber die Einreisevisa für Deutschland erteilen. Sie haben ihr Vertrauen in Deutschland gesetzt, sich für unsere Soldatinnen und Soldaten, Demokratie, Menschenrechte und den Rechtsstaat eingesetzt und sitzen in Pakistan fest. Die pakistanische Regierung hat Deutschland eine Frist für den Bearbeitungs- und Ausreiseprozess bis zum 31.12.2025 gesetzt, nach der den Menschen die Abschiebung zu den radikal-islamistischen Taliban nach Afghanistan droht. Es steht in der Verantwortung der Bundesregierung, gemachte Zusagen einzuhalten und die Verantwortung für das deutsche Engagement in Afghanistan zu übernehmen und diejenigen zu schützen, denen Schutz zugesagt wurde. Seit dem letzten Charterflug unter der Ampelregierung im April 2025 erfolgten ausschließlich Einreisen über Linienflüge von Personen, die eine Visa-Erteilung erfolgreich vor deutschen Verwaltungsgerichten eingeklagt hatten. Trotz der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte ist nicht ersichtlich, dass sich die Bundesregierung an die Aufnahmezusagen gebunden fühlt. Vielen Familien wird auch nach erfolgreicher Klage die Aufnahmezusage mit einem Rücknahme- bzw. Widerrufsverfahren durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) entzogen (www.fr.de/politik/afghanen-in-pakistan-die-methode-von-dobrindts-innenministe- rium-94049560.html). In der Konsequenz befinden sich diese Personen nach Jahren der Wartezeit über weitere Wochen und Monate in Pakistan, wo sie der Gefahr der Verhaftung und Abschiebung durch pakistanische Behörden schutzlos ausgeliefert sind. Die Bundesregierung nimmt dies wissentlich und billigend in Kauf. Zahlreiche Familien haben schon Gewalt durch die pakistanische Polizei erlitten, Familien wurden auseinandergerissen, auch Kinder und schwangere Frauen wurden verhaftet und viele von ihnen nach Afghanistan abgeschoben. Die Bundesregierung ist gemäß Art. 20 Abs. 3 GG an Recht und Gesetz gebunden, wodurch sie verpflichtet ist, rechtsverbindliche Aufnahmezusagen einzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch ohne Zwangsgeldandrohungen der Gerichte, so dass die Bundesregierung nicht darauf warten darf, bis die Betroffenen dies individuell gerichtlich durchsetzen. Über 210 Personen mit Aufnahmezusage, die im August und September 2025 durch die pakistanische Polizei nach Afghanistan abgeschoben wurden, warten bislang vergeblich darauf, dass die Bundesregierung für sie pakistanische Visa zur Wiedereinreise beantragt. Für den Verzicht auf die erteilte Aufnahmezusage bot das Bundesinnenministerium Schutzsuchenden aus dem Überbrückungsprogramm und der Menschenrechtsliste mit Aufnahmezusagen nach § 22 Satz 2 AufenthG Geld und Sachleistungen an. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist am 17. November 2025 nahmen lediglich zehn Familien (62 Menschen) das Angebot an (www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/aufnahme- programm-afghanistan-108.html). Nach Auffassung der antragstellenden Fraktion hat das Bundesinnenministerium Gelder aus dem Haushaltstitel „Resettlement und humanitäre Aufnahme“ zweckwidrig verwendet. Während die Bundesregierung Taliban-Vertretern in Deutschland faktisch konsularische Strukturen ermöglicht und diplomatisch aufwertet – mit Zugang zu Daten und mutmaßlich auch Bargeld in Millionenhöhe –, sollen deren Opfer in Pakistan mit Druck und Geld dazu bewegt werden, auf ihre Schutzzusagen zu verzichten. Schlechte Koordination und mangelnde Personalausstattung, das ständige Infragestellen von Aufnahmezusagen, ignorieren von Gerichtsbeschlüssen und von Gerichten verhängte Zwangsgelder sowie die Widersprüche zwischen Auswärtigem Amt und Bundesinnenministerium machen das administrative Chaos der Bundesregierung deutlich und haben zu erheblichem menschlichen Leid geführt. Die Bundesregierung schuldet Parlament und Öffentlichkeit Transparenz und den Betroffenen endlich Sicherheit. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, – alle bisher ausgesprochenen Aufnahmezusagen über das Bundesaufnahmeprogramm, die Menschenrechtsliste, das Überbrückungsprogramm und das Ortskräfteverfahren umzusetzen, das heißt afghanischen Staatsangehörigen, die über eine deutsche Aufnahmezusage verfügen und sicherheitsgeprüft sind, und ihren Familienangehörigen umgehend ein Visum auszustellen und sie nach Deutschland auszufliegen; – afghanische Staatsangehörige, die über eine Aufnahmezusage aus Deutschland verfügen und nach Afghanistan abgeschoben wurden, umgehend nach Pakistan zurückzubringen und ihre Verfahren zu Ende zu bearbeiten und auch diese Personen nach Deutschland auszufliegen; – angesichts der knappen Zeit bis zum Jahresende den betroffenen afghanischen Staatsangehörigen mitzuteilen, ob es für sie ab 1.1.2026 weiter eine Unterbringung in Pakistan geben wird, ob ihre Verfahren auch 2026 weiterbearbeitet werden und Visa zur Einreise nach Deutschland erteilt werden bzw. welche Alternativen die Bundesregierung für sie vorsieht; – Verhandlungen mit der pakistanischen Regierung über eine Verlängerung der Bearbeitungs- und Ausreisefrist über den 31.12.2025 zu führen. III. Der Deutsche Bundestag rügt die zweckwidrige Mittelverwendung durch das Bundesinnenministerium im Einzelplan 06, Titel „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“, in dem Personen mit Aufnahmezusage gegen Geldzahlungen ein Verzicht auf diese Aufnahmezusage nahegelegt wurde. Berlin, den 2. Dezember 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Mit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 hat sich die Menschenrechtslage in Afghanistan dramatisch verschärft. Sie ist durch systematische und tiefgreifende Verletzungen der Grundrechte gekennzeichnet, insbesondere mit Blick auf Rechte von Frauen und Mädchen, religiöser Minderheiten und der LGBTIQ+-Community. Die Taliban inhaftieren willkürlich Menschen, die sich für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit oder die Bildung von Frauen und Mädchen einsetzen. Sie haben öffentlich durchgeführte Hinrichtungen und Körperstrafen wieder eingeführt. Sie lassen Menschen verschwinden, foltern und töten sie. Homosexualität und Transidentität sind gesellschaftlich geächtet und durch die De-facto-Regierung bis hin zur Todesstrafe verfolgt. Berichte über öffentliche Körperstrafen, Inhaftierungen sowie physische und sexuelle Gewalt in Haft belegen, dass queere Menschen einer systematischen und existenziellen Bedrohung ausgesetzt sind. Die Entrechtung von Frauen und Mädchen ist beispiellos und institutionell verankert. Mit dem Ausschluss von politischer Teilhabe, dem Verbot weiterführender und universitärer Bildung, Beschäftigungsverboten, massiven Einschränkungen der Bewegungsfreiheit sowie weiteren Maßnahmen unter dem sogenannten „Tugendgesetz“ werden Frauen und Mädchen gezielt und vollständig aus dem öffentlichen Leben verdrängt. Angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan muss sich Deutschland für die Einhaltung fundamentaler Rechte einsetzen, Betroffenen Schutz gewähren und die internationale Gemeinschaft zu einer entschlossenen Reaktion mobilisieren. Vor allem betrifft das die Schutzversprechen, die Deutschland bereits rechtsverbindlich erklärt hat. Auf internationaler Bühne fordert die Bundesregierung die Taliban zur Achtung der Menschenrechte auf, gleichzeitig verwehrt sie jedoch denjenigen Schutz, die sich genau für diese Werte eingesetzt haben oder unter dem Schutz der Menschenrechtskonvention stehen. Damit droht die Bundesregierung die internationale Glaubwürdigkeit Deutschlands zu verspielen und verrät die eigenen humanitären Grundwerte. Der Titel im Einzelplan 06, aus dem die Ausgaben für den Verzicht auf die Aufnahmezusagen geleistet werden sollen, lautet „Resettlement und Leistungen im Rahmen der humanitären Aufnahme“. In den Erläuterungen des Bundesinnenministeriums wird auf das Bundesaufnahmeprogramm Afghanistan und Maßnahmen im Bereich der humanitären Aufnahme verwiesen. Sowohl die Bezeichnung des Titels als auch das Programm sehen – soweit erkennbar – keine Maßnahmen zur Verhinderung der Einreise nach Deutschland vor. Daher dürfen Ausgaben für die Verhinderung einer Einreise nach Deutschland nicht aus dem genannten Titel geleistet werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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