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Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Hilfen leistet die Bundesregierung den vom Erdbeben vom 31. August/1. September 2025 Betroffenen in Afghanistan, insbesondere auch Fr…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 48 von Cansu Özdemir (DIE LINKE): Welche Hilfen leistet die Bundesregierung den vom Erdbeben vom 31. August/1. September 2025 Betroffenen in Afghanistan, insbesondere auch Fr… Frage 48 (Cansu Özdemir, Die Linke): Welche Hilfen leistet die Bundesregierung den vom Erdbeben vom 31. August/1. September 2025 Betroffenen in Afghanistan, insbesondere auch Frauen und Kindern, und in welcher Höhe (bitte die Hilfeleistungen so konkret wie möglich auflisten), und wie gewährleistet sie, dass die Hilfe bei ihnen ankommt? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 16. September 2025: Im Jahr 2025 leistete die Bundesregierung in Afghanistan humanitäre Hilfe in Höhe von bisher rund 32 Mio. Euro, die auch den vom Erdbeben betroffenen Menschen zugutekommt. Die humanitäre Hilfe wird regierungsfern, ausschließlich über humanitäre Organisationen geleistet, um sicherzustellen, dass sie direkt bei den Menschen ankommt, die am dringendsten darauf angewiesen sind, vor allem auch Frauen und Kinder. Dafür hat die Bundesregierung sich mit anderen Gebern darauf verständigt nur Projekte zu fördern, in denen Frauen weiterhin arbeiten können und in deren Implementierung Frauen und Kinder erreicht werden. Für die humanitäre Nothilfe aufgrund des Erbebens hat die Bundesregierung Caritas International 700.000 Euro und Save the Children 300.000 Euro im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung zur Verfügung gestellt. Zudem hat die Bundesregierung 1 Mio. Euro in den Afghanistan Humanitarian Fund (AHF) der Vereinten Nationen eingezahlt, der humanitären Partnern vor Ort für die Umsetzung im Erdbebengebiet Mittel bereitstellt. Die Bundesregierung steuert die Verteilung der Mittel über ihre Mitgliedschaft im Beirat des Fonds. Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung Maßnahmen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Form von Hilfsgüterlieferungen über die humanitäre Luftbrücke der EU sowie Unterstützung für den Türkischen Roten Halbmond in Afghanistan (insgesamt 200.000 Euro). Die Bundesregierung setzt sich aktiv dafür ein, dass humanitäre Hilfe vor Ort weiterhin entsprechend der humanitären Prinzipien geleistet werden kann – also unparteiisch, unabhängig, neutral und menschlich.

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