Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos (Antwort zu Drs. 21/6496)
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Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos (Antwort zu Drs. 21/6496)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6788
21. Wahlperiode 29.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Deborah Düring, Claudia
Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6496 –
Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem
Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die menschenrechtliche und humanitäre Lage in Kuba ist geprägt von
Menschenrechtsverletzungen, staatlicher Repression sowie den Folgen einer
massiven Versorgungskrise. Letztere wurde durch die von US-Präsident Donald
Trump mit der am 29. Januar 2026 erlassenen Executive Order 14380
eingesetzten Ölblockade noch deutlich zugespitzt. Die US-Regierung hat zuletzt
den Druck auf die kubanische Regierung unter Präsident Miguel Díaz-Canel
stark erhöht und wiederholt grundlegende wirtschaftliche und politische
Reformen gefordert. Zugleich erwog US-Präsident Donald Trump in der ihm
eigenen Rhetorik mehrfach öffentlich, Kuba zu übernehmen. Zudem hat er
jüngst weitere Gespräche zwischen Regierungsvertreterinnen und
Regierungsvertretern beider Länder angekündigt (www.reuters.com/world/us/trump-
sayscuba-is-seeking-help-will-hold-talks-2026-05-12/), nachdem die offenbar im
Frühjahr geführten Gespräche keine sichtbaren Ergebnisse zur Folge hatten.
Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich öffentlich klar gegen eine mögliche
US-amerikanische Intervention in Kuba ausgesprochen und angemahnt, für
Themen wie Freizügigkeit, offene Grenzen und Menschenrechte das Gespräch
zu suchen (www.reuters.com/de/hauslich/merz-es-gibt-keinen-grund-fr-us-inte
rvention-auf-kuba-2026-04-20/).
Die Ölblockade hat weitreichende Folgen für den Inselstaat und dessen
Bevölkerung, die ohnehin seit Jahrzehnten mit den Folgen des US-
Handelsembargos, aber auch mit systematischer Misswirtschaft und zunehmender
Repression konfrontiert ist. Unter Verweis auf die nationale Sicherheit der USA, die
durch Kuba bedroht sei, sieht die Executive Order 14380 hohe US-Zölle für
Länder vor, die Kuba mit Rohöl oder Derivaten beliefern und stellt dadurch
eine deutliche Verschärfung des seit 1962 bestehenden US-
Wirtschaftsembargos dar (www.whitehouse.gov/presidentialactions/2026/01/addressing-
threatsto-the-united-states-by-the-government-of-cuba/). Zwar gab es seit März 2026
vereinzelt Rohöllieferungen durch mindestens einen Tanker unter russischer
Flagge (www.nytimes.com/2026/03/29/world/americas/cuba-russian-oil-tanlk
er.html), auf die humanitären Auswirkungen der Ölblockade dürfte der Effekt
allerdings vernachlässigbar sein. Am 1. Mai 2026 hat die US-Regierung die
Sanktionen gegen Kuba per Dekret zudem weiter verschärft (www.whitehous
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts
vom 29. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
e.gov/presidential-actions/2026/05/imposing-sanctions-on-those-responsible-f
or-repression-in-cuba-and-for-threats-to-united-states-national-security-and-fo
reign-policy/). Der Fokus der neuen Strafmaßnahmen liegt auf Personen, die
sich in Kuba schwerer Menschenrechtsverletzungen oder Korruption schuldig
gemacht hätten, sowie auf ausländischen Akteuren in Schlüsselbranchen der
kubanischen Wirtschaft wie dem Energie-, Verteidigungs-, Bergbau-,
Finanzdienstleistungs- oder Sicherheitssektor. Außerdem kündigten die USA an,
auch Banken und andere Unternehmen weltweit zu sanktionieren, wenn sie
weiterhin Geschäfte mit den betroffenen Akteuren machten.
Die Folgen des derart verschärften Embargos trägt zuvorderst die kubanische
Zivilgesellschaft. Bereits Anfang Februar 2026 warnten die Vereinten
Nationen (VN, United Nations [UN]) vor einem „humanitären Kollaps“ (www.ohch
r.org/en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-executive-order-impo
sing-fuel-blockade-cuba). Zuletzt forderten drei UN-
Sonderberichterstatterinnen und UN-Sonderberichterstatter die US-Regierung Anfang Mai 2026
eindringlich auf, ihre Taktik der „energy starvation“ ob ihrer desaströsen Effekte
auf das Leben und grundlegende Menschenrechte der Menschen in Kuba
umgehend zu beenden (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/05/united-
statesmust-end-energy-starvation-cuba-severe-human-rights-impacts-un). Die
Bevölkerung Kubas leidet bereits seit langem unter einer sich nun immer
weiter ausbreitenden akuten Ernährungsunsicherheit sowie massiven
Energieengpässen, die mittlerweile fast alle Bereiche des täglichen Lebens eines
Großteils der Bevölkerung massiv einschränken. Durch den stark limitierten
Zugang zu Treibstoff kommt es immer wieder zu langanhaltenden
Stromausfällen, die in vielen Regionen bis zu 20 Stunden täglich andauern können. Dies
beeinträchtigt nicht nur Haushalte, sondern auch kritische zivile Infrastruktur:
Krankenhäuser können nur eingeschränkt arbeiten, die Wasserversorgung und
Abwassersysteme geraten unter Druck und Kühlketten für Lebensmittel und
Medikamente brechen zunehmend zusammen. Auch die
Lebensmittelproduktion ist direkt betroffen. Treibstoffmangel erschwert die Bewässerung, die
Ernte, den Transport und die Verteilung von Lebensmitteln erheblich. In der
Folge steigen die Preise weiter an, während die Verfügbarkeit selbst von
Grundnahrungsmitteln sinkt – eine Entwicklung, die insbesondere vulnerable
Bevölkerungsgruppen hart trifft (www.ft.com/content/78fb6ca6-2616-4561-b8
15-9ffedcaed6fa?syn-25a6b1a6=1; www.crisisgroup.org/qna/latin-america-car
ibbean/cuba-united-states/hunger-havana-can-us-cutoff-bring-change-cuba;
www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2026/03/03/cuba-relentless-us-pr
essure-human-suffering). Die Ölblockade hat somit weitreichende sowohl
humanitäre als auch menschenrechtliche Auswirkungen. Mitte Februar 2026
warnten mehrere UN-Expertinnen und UN-Experten davor, dass die
Konsequenzen der Blockade eine Form kollektiver Bestrafung der Zivilbevölkerung
darstellen könnten und damit unvereinbar mit internationalen
Menschenrechten seien (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-e
xecutive-order-imposing-fuel-blockade-cuba). Da Kubas Wirtschaft und
Gesellschaft wesentlich vom Tourismus als Devisenquelle abhängen, tragen die
Versorgungsengpässe und der drastische Einbruch der Touristenzahlen zu
einer dramatischen Verschärfung der Einkommenslage im Land bei.
Während die US-Sanktionen die Versorgungskrise in Kuba weiter verstärken,
leidet die Bevölkerung zusätzlich unter der schlechten Menschenrechtslage
unter der Regierung von Präsident Miguel Díaz-Canel. Es kommt immer
wieder zu systematischen, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen,
insbesondere durch Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und
Versammlungsfreiheit. Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten und
Oppositionelle berichten von Überwachung, Einschüchterung und
willkürlichen Festnahmen. Die Pressefreiheit in Kuba gehört zu den am stärksten
eingeschränkten weltweit, in der Rangliste zur Pressefreiheit von „Reporter ohne
Grenzen“ liegt Kuba 2026 auf Platz 160 von 180 (www.reporter-ohne-grenze
n.de/rangliste/2026). Das seit 1959 regierende autoritäre Regime kontrolliert
nahezu alle Medien. Kurzzeitig entstandene unabhängige Online-Medien
werden seit 2021 zunehmend eingeschränkt. Ausländische Medien werden streng
kontrolliert und Akkreditierungen selektiv vergeben. Kritische
Berichterstattung kann zur Ausweisung führen. Willkürliche Festnahmen und
Verhaftungen, die Androhung von Gefängnisstrafen, Hausdurchsuchungen, die
Beschlagnahmung oder Zerstörung von Arbeitsmaterialien sowie weitere Formen
der Einschüchterung gehören zum Alltag von Journalistinnen und
Journalisten, die nicht der offiziellen Linie folgen. Viele Journalistinnen und
Journalisten sind deshalb ins Ausland geflohen.
Zudem werden die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
massiv verletzt. Öffentliche Demonstrationen gegen die Regierung sind verboten.
Nach den landesweiten Protesten im Jahr 2021, bei denen Tausende Menschen
demonstrierten, wurden zahlreiche Personen verhaftet und zu teils langen
Haftstrafen verurteilt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/kuba-
2021). Die kubanische Justiz agiert dabei nicht unabhängig, deshalb sind faire
Gerichtsverfahren gerade gegenüber Oppositionellen, Kritikerinnen und
Kritikern nicht gewährleistet. Entsprechende Fälle wurden und werden von
Menschenrechtsorganisationen regelmäßig dokumentiert. Kubas Regierung hat im
April 2026 als eine so bezeichnete „humanitäre Geste“ die Freilassung von ca.
2 000 Häftlingen angekündigt (www.zeit.de/politik/ausland/2026-04/kuba-hae
ftlinge-freilassung-gefaengnisse). Ob dies auch politische Gefangene umfasst,
ist nach Kenntnis der Fragestellenden unklar. Anfang April 2026 wurde mit
den ersten Freilassungen begonnen, von denen Medienberichten zufolge
ausschließlich Personen betroffen waren, die wegen gewöhnlicher Straftaten
verurteilt wurden. Die US-Regierung hat auch unter Präsident Donald Trump
immer wieder die Freilassung von Häftlingen gefordert (https://taz.de/Amnestie-
auf-Kuba/!6168476/). Auf der US-Basis Guantanamo Bay in Kuba sind
hingegen aktuell noch 15 Menschen inhaftiert, bislang ohne Verurteilung.
Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass die anhaltende Verzögerung des
Prozessbeginns auch mit den teils massiven körperlichen Folgen von Folter
einiger der Inhaftierten durch US-Militärs zusammenhängen könne (www.tag
esschau.de/ausland/amerika/guantanamo-25-jahre-100.html).
1. Hat die Bundesregierung eine aktuelle Beurteilung der
Menschenrechtslage in Kuba, wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung
über Menschenrechtsverletzungen und staatliche Repressionen in Kuba,
und wenn nein, warum nicht?
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Menschenrechtslage in Kuba,
insbesondere bei bürgerlichen und politischen Rechten wie Versammlungs-,
Meinungs- und Pressefreiheit, prekär. Eine organisierte Zivilgesellschaft gibt es
faktisch nicht. Medien werden vom Staat überwacht, private Medien bleiben
durch die Verfassung verboten. Freie und faire Wahlen finden nicht statt.
2. Unterstützt die Bundesregierung die demokratische kubanische
Zivilgesellschaft vor Ort und in Deutschland, wenn ja, auf welche Weise, und
wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Ebenen im ständigen Austausch
mit Akteuren der kubanischen Zivilgesellschaft.
3. Wie wirkt sich die US-amerikanischen Ölblockade gegen Kuba fast fünf
Monate nach Erlass der Executive Order 14380 und der damit erfolgten
Verschärfung des Embargos nach Kenntnis der Bundesregierung aus auf
a) die Menschenrechtslage, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf
Wasser, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nahrung, sowie
b) die humanitäre Lage in Kuba?
4. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Dauer der
Ölblockade und der weiteren Sanktionen den gestiegenen Bedarf für
humanitäre Hilfe in Kuba, reichen die bislang via EU und UN mobilisierten
Gelder nach Einschätzung der Bundesregierung aus, und wie plant die
Bundesregierung, sich hier weiter einzubringen?
Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung stützt sich für die Bewertung und Bedarfsermittlungen
humanitärer Notlagen auf die humanitären Bedarfspläne und weitere
Informationen der Vereinten Nationen und der Rotkreuz- Rothalbmondbewegung und
verweist insofern auf die von diesen Organisationen veröffentlichten
Informationen, einschließlich zu den Auswirkungen der US-amerikanische Executive
Order 14380 auf die humanitäre Lage in Kuba. Darüber hinaus verweist die
Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion
Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903.
Die Bundesregierung stellt über zahlreiche flexible Förderinstrumente Mittel
für humanitäre Hilfe bereit, die in akuten Krisenfällen eingesetzt werden
können, und über die bisher auch Mittel für Kuba genutzt wurden. So ist die
Bundesregierung großer Geber für den Immediate Response Account (IRA) des
Welternährungsprogramms WFP (2025: 13,2 Mio. Euro), den Global
Humanitarian Thematic Fund (GHTF) des Kinderhilfswerks UNICEF (2025: 6,5 Mio.
Euro), den Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF, 2025: 44 Mio. Euro,
2026 bisher 35 Mio. Euro) und den Disaster Response Emergency Fund
(DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und
Rothalbmondgesellschaften (IFRK) (2025 und 2026 jeweils 2 Mio. Euro). Außerdem stellt die
Bundesregierung humanitäre Mittel über die Fonds Start Fund und Start Ready
des Nichtregierungsorganisations-Netzwerks Start Network bereit (2026:
5 Mio. Euro). Der WFP IRA hat 2026 bisher 1,4 Mio. US-Dollar für die
humanitäre Situation in Kuba ausgeschüttet, der UNICEF GHTF hat 2026 bisher
0,8 Mio. US-Dollar ausgeschüttet.
Für humanitäre Notlagen in der Region Lateinamerika und Karibik verfügt die
EU 2026 über 123,3 Mio. Euro aus humanitären Mitteln. Die EU stellt davon
4 Mio. Euro humanitäre Hilfe für verschiedene Notsituationen in Kuba bereit.
Die Bundesregierung ist am humanitären Budget der EU über den regulären
EU-Haushalt mit knapp 22 Prozent beteiligt.
5. Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung mehrerer UN-
Expertinnen und UN-Experten an, dass die Ölblockade der USA gegen
internationale Menschenrechte verstoßen könnte, und wenn nein, mit
welcher Begründung?
Die Bundesregierung nimmt diese Einschätzungen zur Kenntnis.
6. Welche Verantwortung trägt die Regierung Kubas nach Auffassung der
Bundesregierung für die aktuelle massiv eingeschränkte Versorgungslage
der kubanischen Zivilbevölkerung (bezüglich Nahrungsmittel,
medizinischer Versorgung und Wasserversorgung)?
7. Wie wird sich die humanitäre Lage in Kuba nach Einschätzung der
Bundesregierung bei weiter bestehendem und durch zusätzliche Erlasse
verschärftem Embargo kurz- und mittelfristig entwickeln, und welche
Effekte kann dies für die Region zeitigen?
Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet.
Die humanitäre Versorgungslage in Kuba hat sich in den vergangenen Jahren
immer weiter verschlechtert, u. a. aufgrund von Misswirtschaft,
Reformunwillen und wiederkehrenden Naturkatastrophen. Von Spekulationen zu weiteren
Entwicklungen basierend auf hypothetischen Szenarien sieht die
Bundesregierung ab.
8. Welche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kuba
mit deutscher Beteiligung laufen aktuell noch, nach Beendigung des
Status als bilateraler Partner, im Bereich
a) bilaterale EZ, auch zivilgesellschaftlicher Art,
b) wirtschaftliche Zusammenarbeit,
c) europäische Zusammenarbeit,
d) multilaterale Zusammenarbeit, auch der Entwicklungsbanken und der
VN, und
e) trilaterale Kooperation – zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder
gemeinsam mit weiteren Gebern wie Brasilien?
9. Inwiefern gibt es Überlegungen auf europäischer und deutscher Seite, die
Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba wieder aufzunehmen, um
beispielsweise die Ernährungssouveränität zu verbessern oder den Ausbau
erneuerbarer Energien zu fördern?
Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet.
Die seitens der Fragesteller getroffene Aussage zu Kuba als ehemals
bilateralem Partner ist nicht zutreffend. Kuba war auch in der Vergangenheit kein
bilaterales Partnerland des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), somit wurde auch nie ein bilateraler Status
beendet. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903
verwiesen. Darüber hinaus wird auf die im Transparenzportal des BMZ (www.tran
sparenzportal.bund.de/de/) verfügbaren Informationen verwiesen.
Bezüglich zu Frage 8a nach zivilgesellschaftlicher
Entwicklungszusammenarbeit wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3767 verwiesen.
Zudem sind die Informationen zur Zusammenarbeit der EU mit Kuba öffentlich
einsehbar unter: https://international-partnerships.ec.europa.eu/countries/cub
a_en.
10. Welches Ziel verfolgen die USA unter Präsident Donald Trump nach
Einschätzung der Bundesregierung mit dem am 29. Januar 2026 per
Executive Order verhängten Ölembargo gegen Kuba und mit deren
Ergänzung um weitere Sanktionen am 1. Mai 2026?
Die Bundesregierung spekuliert nicht über etwaige Motive im Sinne der
Fragestellung.
11. Setzt sich die Bundesregierung aktuell gegenüber der US-Regierung für
eine Änderung oder Rücknahme der Executive Order 14380 etwa aus
humanitären Gründen ein sowie für ein Ende des Embargos, wenn ja, wie,
und wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903
verwiesen.
12. Inwiefern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Erlass
des Ölembargos durch die USA Öllieferungen in Kuba an, wenn dies der
Fall ist, aus welchen Ländern lässt die US-Regierung Lieferungen zu,
und wie bewertet die Bundesregierung dies hinsichtlich der außen- und
menschenrechtspolitischen Ausrichtung der USA und ihrer
Implikationen auch für Deutschland und Europa?
13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die USA
offenbar den russischen Öltanker Anatoli Kolodkin in Kuba anlaufen ließ,
welche Auswirkungen hatte dieser Schritt nach Auffassung der
Bundesregierung auf die humanitäre Lage in Kuba, und sind der
Bundesregierung weitere Öltanker bekannt, die anlaufen konnten?
Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet.
Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
14. Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Gespräche
zwischen den USA und Kuba zur Beilegung des Konflikts statt, und wie
konstruktiv ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung das
Treffen zwischen Vertretern und Vertreterinnen der US- und der
kubanischen Regierung im April 2026 in Havanna verlaufen?
Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Gespräche zwischen den
Regierungen der USA und Kubas stattgefunden, was die Bundesregierung begrüßt.
Diesbezügliche Äußerungen der US-Administration sowie der kubanischen
Regierung sind der Bundesregierung bekannt. Darüber hinaus nimmt die
Bundesregierung keine Bewertung von laufenden Gesprächen zwischen Drittstaaten
vor.
15. Wie plant die Bundesregierung, sich bilateral und auf europäischer
Ebene für eine diplomatische Lösung auch im Interesse der humanitären
und menschenrechtspolitischen Interessen der kubanischen
Zivilbevölkerung einzubringen?
Die Bundesregierung begrüßt die Gespräche zwischen den USA und Kuba, um
eine diplomatische Lösung herbeizuführen. Aus Sicht der Bundesregierung
sind diese Gespräche ein wichtiger Schritt, die aktuellen Spannungen
beizulegen, die im bilateralen Verhältnis zwischen den betroffenen Staaten geklärt
werden müssen. Mit Blick auf ihr humanitäres Engagement wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
16. Thematisiert die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen in Kuba
in Gesprächen mit dem kubanischen Regime, und wie setzt sie sich für
die Freilassung der politischen Gefangenen ein?
17. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur aktuellen Situation
von politischen Gefangenen in Kuba, gerade auch vor dem Hintergrund
der angekündigten Amnestie von 2 000 Häftlingen, und wie hat sie sich
seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode für deren Freilassung,
insbesondere von Luis Manuel Otero Alcántara, Maykel Castillo, Loreto
Hernández, Donaida Pérez, Roberto Pérez Fonseca und Félix und Sayli
Navarro sowie dem 16-jährigen Jonathan David Muir Burgos, der seit dem
16. März 2026 in Ciego de Ávila festgehalten wird, eingesetzt?
Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in Kuba regelmäßig
in Gesprächen mit kubanischen Regierungsvertretern und spricht in diesem
Rahmen auch einzelne Haftfälle an. Darüber hinausgehende Äußerungen
nimmt die Bundesregierung zum Schutz und mit Blick auf die
Persönlichkeitsrechte Betroffener nicht vor. Zur defizitären Lage der Rechtsstaatlichkeit
allgemein wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinausgehende
detaillierte Kenntnisse zur Lage von Personen im Sinne der Fragestellung liegen
der Bundesregierung nicht vor.
18. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration für die
Schließung des Gefangenenlagers auf dem US-Militärstützpunkt
Guantanamo Bay Naval Base auf Kuba sowie die Freilassung nicht
tatverdächtiger Gefangener beziehungsweise für faire, rechtstaatliche
Gerichtsverfahren für die übrigen Gefangenen ein, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren für eine baldige Schließung
des Gefangenlagers auf dem US-Stützpunkt Guantánamo Bay ein.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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