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Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos (Antwort zu Drs. 21/6496)

dip / drucksache 29.06.2026 · WP 21 · 21/6788 · Antwort · Original ↗

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Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos (Antwort zu Drs. 21/6496) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6788 21. Wahlperiode 29.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Max Lucks, Deborah Düring, Claudia Roth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6496 – Die menschenrechtspolitische und humanitäre Lage in Kuba vor dem Hintergrund des US-amerikanischen Ölembargos V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die menschenrechtliche und humanitäre Lage in Kuba ist geprägt von Menschenrechtsverletzungen, staatlicher Repression sowie den Folgen einer massiven Versorgungskrise. Letztere wurde durch die von US-Präsident Donald Trump mit der am 29. Januar 2026 erlassenen Executive Order 14380 eingesetzten Ölblockade noch deutlich zugespitzt. Die US-Regierung hat zuletzt den Druck auf die kubanische Regierung unter Präsident Miguel Díaz-Canel stark erhöht und wiederholt grundlegende wirtschaftliche und politische Reformen gefordert. Zugleich erwog US-Präsident Donald Trump in der ihm eigenen Rhetorik mehrfach öffentlich, Kuba zu übernehmen. Zudem hat er jüngst weitere Gespräche zwischen Regierungsvertreterinnen und Regierungsvertretern beider Länder angekündigt (www.reuters.com/world/us/trump- sayscuba-is-seeking-help-will-hold-talks-2026-05-12/), nachdem die offenbar im Frühjahr geführten Gespräche keine sichtbaren Ergebnisse zur Folge hatten. Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich öffentlich klar gegen eine mögliche US-amerikanische Intervention in Kuba ausgesprochen und angemahnt, für Themen wie Freizügigkeit, offene Grenzen und Menschenrechte das Gespräch zu suchen (www.reuters.com/de/hauslich/merz-es-gibt-keinen-grund-fr-us-inte rvention-auf-kuba-2026-04-20/). Die Ölblockade hat weitreichende Folgen für den Inselstaat und dessen Bevölkerung, die ohnehin seit Jahrzehnten mit den Folgen des US- Handelsembargos, aber auch mit systematischer Misswirtschaft und zunehmender Repression konfrontiert ist. Unter Verweis auf die nationale Sicherheit der USA, die durch Kuba bedroht sei, sieht die Executive Order 14380 hohe US-Zölle für Länder vor, die Kuba mit Rohöl oder Derivaten beliefern und stellt dadurch eine deutliche Verschärfung des seit 1962 bestehenden US- Wirtschaftsembargos dar (www.whitehouse.gov/presidentialactions/2026/01/addressing- threatsto-the-united-states-by-the-government-of-cuba/). Zwar gab es seit März 2026 vereinzelt Rohöllieferungen durch mindestens einen Tanker unter russischer Flagge (www.nytimes.com/2026/03/29/world/americas/cuba-russian-oil-tanlk er.html), auf die humanitären Auswirkungen der Ölblockade dürfte der Effekt allerdings vernachlässigbar sein. Am 1. Mai 2026 hat die US-Regierung die Sanktionen gegen Kuba per Dekret zudem weiter verschärft (www.whitehous Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 29. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. e.gov/presidential-actions/2026/05/imposing-sanctions-on-those-responsible-f or-repression-in-cuba-and-for-threats-to-united-states-national-security-and-fo reign-policy/). Der Fokus der neuen Strafmaßnahmen liegt auf Personen, die sich in Kuba schwerer Menschenrechtsverletzungen oder Korruption schuldig gemacht hätten, sowie auf ausländischen Akteuren in Schlüsselbranchen der kubanischen Wirtschaft wie dem Energie-, Verteidigungs-, Bergbau-, Finanzdienstleistungs- oder Sicherheitssektor. Außerdem kündigten die USA an, auch Banken und andere Unternehmen weltweit zu sanktionieren, wenn sie weiterhin Geschäfte mit den betroffenen Akteuren machten. Die Folgen des derart verschärften Embargos trägt zuvorderst die kubanische Zivilgesellschaft. Bereits Anfang Februar 2026 warnten die Vereinten Nationen (VN, United Nations [UN]) vor einem „humanitären Kollaps“ (www.ohch r.org/en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-executive-order-impo sing-fuel-blockade-cuba). Zuletzt forderten drei UN- Sonderberichterstatterinnen und UN-Sonderberichterstatter die US-Regierung Anfang Mai 2026 eindringlich auf, ihre Taktik der „energy starvation“ ob ihrer desaströsen Effekte auf das Leben und grundlegende Menschenrechte der Menschen in Kuba umgehend zu beenden (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/05/united- statesmust-end-energy-starvation-cuba-severe-human-rights-impacts-un). Die Bevölkerung Kubas leidet bereits seit langem unter einer sich nun immer weiter ausbreitenden akuten Ernährungsunsicherheit sowie massiven Energieengpässen, die mittlerweile fast alle Bereiche des täglichen Lebens eines Großteils der Bevölkerung massiv einschränken. Durch den stark limitierten Zugang zu Treibstoff kommt es immer wieder zu langanhaltenden Stromausfällen, die in vielen Regionen bis zu 20 Stunden täglich andauern können. Dies beeinträchtigt nicht nur Haushalte, sondern auch kritische zivile Infrastruktur: Krankenhäuser können nur eingeschränkt arbeiten, die Wasserversorgung und Abwassersysteme geraten unter Druck und Kühlketten für Lebensmittel und Medikamente brechen zunehmend zusammen. Auch die Lebensmittelproduktion ist direkt betroffen. Treibstoffmangel erschwert die Bewässerung, die Ernte, den Transport und die Verteilung von Lebensmitteln erheblich. In der Folge steigen die Preise weiter an, während die Verfügbarkeit selbst von Grundnahrungsmitteln sinkt – eine Entwicklung, die insbesondere vulnerable Bevölkerungsgruppen hart trifft (www.ft.com/content/78fb6ca6-2616-4561-b8 15-9ffedcaed6fa?syn-25a6b1a6=1; www.crisisgroup.org/qna/latin-america-car ibbean/cuba-united-states/hunger-havana-can-us-cutoff-bring-change-cuba; www.thenewhumanitarian.org/news-feature/2026/03/03/cuba-relentless-us-pr essure-human-suffering). Die Ölblockade hat somit weitreichende sowohl humanitäre als auch menschenrechtliche Auswirkungen. Mitte Februar 2026 warnten mehrere UN-Expertinnen und UN-Experten davor, dass die Konsequenzen der Blockade eine Form kollektiver Bestrafung der Zivilbevölkerung darstellen könnten und damit unvereinbar mit internationalen Menschenrechten seien (www.ohchr.org/en/press-releases/2026/02/un-experts-condemn-us-e xecutive-order-imposing-fuel-blockade-cuba). Da Kubas Wirtschaft und Gesellschaft wesentlich vom Tourismus als Devisenquelle abhängen, tragen die Versorgungsengpässe und der drastische Einbruch der Touristenzahlen zu einer dramatischen Verschärfung der Einkommenslage im Land bei. Während die US-Sanktionen die Versorgungskrise in Kuba weiter verstärken, leidet die Bevölkerung zusätzlich unter der schlechten Menschenrechtslage unter der Regierung von Präsident Miguel Díaz-Canel. Es kommt immer wieder zu systematischen, schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen, insbesondere durch Einschränkungen der Meinungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Aktivistinnen und Aktivisten, Journalistinnen und Journalisten und Oppositionelle berichten von Überwachung, Einschüchterung und willkürlichen Festnahmen. Die Pressefreiheit in Kuba gehört zu den am stärksten eingeschränkten weltweit, in der Rangliste zur Pressefreiheit von „Reporter ohne Grenzen“ liegt Kuba 2026 auf Platz 160 von 180 (www.reporter-ohne-grenze n.de/rangliste/2026). Das seit 1959 regierende autoritäre Regime kontrolliert nahezu alle Medien. Kurzzeitig entstandene unabhängige Online-Medien werden seit 2021 zunehmend eingeschränkt. Ausländische Medien werden streng kontrolliert und Akkreditierungen selektiv vergeben. Kritische Berichterstattung kann zur Ausweisung führen. Willkürliche Festnahmen und Verhaftungen, die Androhung von Gefängnisstrafen, Hausdurchsuchungen, die Beschlagnahmung oder Zerstörung von Arbeitsmaterialien sowie weitere Formen der Einschüchterung gehören zum Alltag von Journalistinnen und Journalisten, die nicht der offiziellen Linie folgen. Viele Journalistinnen und Journalisten sind deshalb ins Ausland geflohen. Zudem werden die Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit massiv verletzt. Öffentliche Demonstrationen gegen die Regierung sind verboten. Nach den landesweiten Protesten im Jahr 2021, bei denen Tausende Menschen demonstrierten, wurden zahlreiche Personen verhaftet und zu teils langen Haftstrafen verurteilt (www.amnesty.de/informieren/amnesty-report/kuba- 2021). Die kubanische Justiz agiert dabei nicht unabhängig, deshalb sind faire Gerichtsverfahren gerade gegenüber Oppositionellen, Kritikerinnen und Kritikern nicht gewährleistet. Entsprechende Fälle wurden und werden von Menschenrechtsorganisationen regelmäßig dokumentiert. Kubas Regierung hat im April 2026 als eine so bezeichnete „humanitäre Geste“ die Freilassung von ca. 2 000 Häftlingen angekündigt (www.zeit.de/politik/ausland/2026-04/kuba-hae ftlinge-freilassung-gefaengnisse). Ob dies auch politische Gefangene umfasst, ist nach Kenntnis der Fragestellenden unklar. Anfang April 2026 wurde mit den ersten Freilassungen begonnen, von denen Medienberichten zufolge ausschließlich Personen betroffen waren, die wegen gewöhnlicher Straftaten verurteilt wurden. Die US-Regierung hat auch unter Präsident Donald Trump immer wieder die Freilassung von Häftlingen gefordert (https://taz.de/Amnestie- auf-Kuba/!6168476/). Auf der US-Basis Guantanamo Bay in Kuba sind hingegen aktuell noch 15 Menschen inhaftiert, bislang ohne Verurteilung. Menschenrechtsorganisationen vermuten, dass die anhaltende Verzögerung des Prozessbeginns auch mit den teils massiven körperlichen Folgen von Folter einiger der Inhaftierten durch US-Militärs zusammenhängen könne (www.tag esschau.de/ausland/amerika/guantanamo-25-jahre-100.html).  1. Hat die Bundesregierung eine aktuelle Beurteilung der Menschenrechtslage in Kuba, wenn ja, welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über Menschenrechtsverletzungen und staatliche Repressionen in Kuba, und wenn nein, warum nicht? Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Menschenrechtslage in Kuba, insbesondere bei bürgerlichen und politischen Rechten wie Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit, prekär. Eine organisierte Zivilgesellschaft gibt es faktisch nicht. Medien werden vom Staat überwacht, private Medien bleiben durch die Verfassung verboten. Freie und faire Wahlen finden nicht statt.  2. Unterstützt die Bundesregierung die demokratische kubanische Zivilgesellschaft vor Ort und in Deutschland, wenn ja, auf welche Weise, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung steht auf verschiedenen Ebenen im ständigen Austausch mit Akteuren der kubanischen Zivilgesellschaft.  3. Wie wirkt sich die US-amerikanischen Ölblockade gegen Kuba fast fünf Monate nach Erlass der Executive Order 14380 und der damit erfolgten Verschärfung des Embargos nach Kenntnis der Bundesregierung aus auf a) die Menschenrechtslage, insbesondere im Hinblick auf das Recht auf Wasser, das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Nahrung, sowie b) die humanitäre Lage in Kuba?  4. Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Dauer der Ölblockade und der weiteren Sanktionen den gestiegenen Bedarf für humanitäre Hilfe in Kuba, reichen die bislang via EU und UN mobilisierten Gelder nach Einschätzung der Bundesregierung aus, und wie plant die Bundesregierung, sich hier weiter einzubringen? Die Fragen 3 und 4 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung stützt sich für die Bewertung und Bedarfsermittlungen humanitärer Notlagen auf die humanitären Bedarfspläne und weitere Informationen der Vereinten Nationen und der Rotkreuz- Rothalbmondbewegung und verweist insofern auf die von diesen Organisationen veröffentlichten Informationen, einschließlich zu den Auswirkungen der US-amerikanische Executive Order 14380 auf die humanitäre Lage in Kuba. Darüber hinaus verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903. Die Bundesregierung stellt über zahlreiche flexible Förderinstrumente Mittel für humanitäre Hilfe bereit, die in akuten Krisenfällen eingesetzt werden können, und über die bisher auch Mittel für Kuba genutzt wurden. So ist die Bundesregierung großer Geber für den Immediate Response Account (IRA) des Welternährungsprogramms WFP (2025: 13,2 Mio. Euro), den Global Humanitarian Thematic Fund (GHTF) des Kinderhilfswerks UNICEF (2025: 6,5 Mio. Euro), den Nothilfefonds der Vereinten Nationen (CERF, 2025: 44 Mio. Euro, 2026 bisher 35 Mio. Euro) und den Disaster Response Emergency Fund (DREF) der Internationalen Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften (IFRK) (2025 und 2026 jeweils 2 Mio. Euro). Außerdem stellt die Bundesregierung humanitäre Mittel über die Fonds Start Fund und Start Ready des Nichtregierungsorganisations-Netzwerks Start Network bereit (2026: 5 Mio. Euro). Der WFP IRA hat 2026 bisher 1,4 Mio. US-Dollar für die humanitäre Situation in Kuba ausgeschüttet, der UNICEF GHTF hat 2026 bisher 0,8 Mio. US-Dollar ausgeschüttet. Für humanitäre Notlagen in der Region Lateinamerika und Karibik verfügt die EU 2026 über 123,3 Mio. Euro aus humanitären Mitteln. Die EU stellt davon 4 Mio. Euro humanitäre Hilfe für verschiedene Notsituationen in Kuba bereit. Die Bundesregierung ist am humanitären Budget der EU über den regulären EU-Haushalt mit knapp 22 Prozent beteiligt.  5. Schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung mehrerer UN- Expertinnen und UN-Experten an, dass die Ölblockade der USA gegen internationale Menschenrechte verstoßen könnte, und wenn nein, mit welcher Begründung? Die Bundesregierung nimmt diese Einschätzungen zur Kenntnis.  6. Welche Verantwortung trägt die Regierung Kubas nach Auffassung der Bundesregierung für die aktuelle massiv eingeschränkte Versorgungslage der kubanischen Zivilbevölkerung (bezüglich Nahrungsmittel, medizinischer Versorgung und Wasserversorgung)?  7. Wie wird sich die humanitäre Lage in Kuba nach Einschätzung der Bundesregierung bei weiter bestehendem und durch zusätzliche Erlasse verschärftem Embargo kurz- und mittelfristig entwickeln, und welche Effekte kann dies für die Region zeitigen? Die Fragen 6 und 7 werden zusammen beantwortet. Die humanitäre Versorgungslage in Kuba hat sich in den vergangenen Jahren immer weiter verschlechtert, u. a. aufgrund von Misswirtschaft, Reformunwillen und wiederkehrenden Naturkatastrophen. Von Spekulationen zu weiteren Entwicklungen basierend auf hypothetischen Szenarien sieht die Bundesregierung ab.  8. Welche Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) mit Kuba mit deutscher Beteiligung laufen aktuell noch, nach Beendigung des Status als bilateraler Partner, im Bereich a) bilaterale EZ, auch zivilgesellschaftlicher Art, b) wirtschaftliche Zusammenarbeit, c) europäische Zusammenarbeit, d) multilaterale Zusammenarbeit, auch der Entwicklungsbanken und der VN, und e) trilaterale Kooperation – zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder gemeinsam mit weiteren Gebern wie Brasilien?  9. Inwiefern gibt es Überlegungen auf europäischer und deutscher Seite, die Entwicklungszusammenarbeit mit Kuba wieder aufzunehmen, um beispielsweise die Ernährungssouveränität zu verbessern oder den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die seitens der Fragesteller getroffene Aussage zu Kuba als ehemals bilateralem Partner ist nicht zutreffend. Kuba war auch in der Vergangenheit kein bilaterales Partnerland des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), somit wurde auch nie ein bilateraler Status beendet. Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903 verwiesen. Darüber hinaus wird auf die im Transparenzportal des BMZ (www.tran sparenzportal.bund.de/de/) verfügbaren Informationen verwiesen. Bezüglich zu Frage 8a nach zivilgesellschaftlicher Entwicklungszusammenarbeit wird ergänzend auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion AfD auf Bundestagsdrucksache 21/3767 verwiesen. Zudem sind die Informationen zur Zusammenarbeit der EU mit Kuba öffentlich einsehbar unter: https://international-partnerships.ec.europa.eu/countries/cub a_en. 10. Welches Ziel verfolgen die USA unter Präsident Donald Trump nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem am 29. Januar 2026 per Executive Order verhängten Ölembargo gegen Kuba und mit deren Ergänzung um weitere Sanktionen am 1. Mai 2026? Die Bundesregierung spekuliert nicht über etwaige Motive im Sinne der Fragestellung. 11. Setzt sich die Bundesregierung aktuell gegenüber der US-Regierung für eine Änderung oder Rücknahme der Executive Order 14380 etwa aus humanitären Gründen ein sowie für ein Ende des Embargos, wenn ja, wie, und wenn nein, aus welchen Gründen tut sie dies nicht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 3 und 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/4903 verwiesen. 12. Inwiefern kommen nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Erlass des Ölembargos durch die USA Öllieferungen in Kuba an, wenn dies der Fall ist, aus welchen Ländern lässt die US-Regierung Lieferungen zu, und wie bewertet die Bundesregierung dies hinsichtlich der außen- und menschenrechtspolitischen Ausrichtung der USA und ihrer Implikationen auch für Deutschland und Europa? 13. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass die USA offenbar den russischen Öltanker Anatoli Kolodkin in Kuba anlaufen ließ, welche Auswirkungen hatte dieser Schritt nach Auffassung der Bundesregierung auf die humanitäre Lage in Kuba, und sind der Bundesregierung weitere Öltanker bekannt, die anlaufen konnten? Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 14. Inwiefern finden nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Gespräche zwischen den USA und Kuba zur Beilegung des Konflikts statt, und wie konstruktiv ist nach Kenntnis und Einschätzung der Bundesregierung das Treffen zwischen Vertretern und Vertreterinnen der US- und der kubanischen Regierung im April 2026 in Havanna verlaufen? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Gespräche zwischen den Regierungen der USA und Kubas stattgefunden, was die Bundesregierung begrüßt. Diesbezügliche Äußerungen der US-Administration sowie der kubanischen Regierung sind der Bundesregierung bekannt. Darüber hinaus nimmt die Bundesregierung keine Bewertung von laufenden Gesprächen zwischen Drittstaaten vor. 15. Wie plant die Bundesregierung, sich bilateral und auf europäischer Ebene für eine diplomatische Lösung auch im Interesse der humanitären und menschenrechtspolitischen Interessen der kubanischen Zivilbevölkerung einzubringen? Die Bundesregierung begrüßt die Gespräche zwischen den USA und Kuba, um eine diplomatische Lösung herbeizuführen. Aus Sicht der Bundesregierung sind diese Gespräche ein wichtiger Schritt, die aktuellen Spannungen beizulegen, die im bilateralen Verhältnis zwischen den betroffenen Staaten geklärt werden müssen. Mit Blick auf ihr humanitäres Engagement wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 16. Thematisiert die Bundesregierung Menschenrechtsverletzungen in Kuba in Gesprächen mit dem kubanischen Regime, und wie setzt sie sich für die Freilassung der politischen Gefangenen ein? 17. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung zur aktuellen Situation von politischen Gefangenen in Kuba, gerade auch vor dem Hintergrund der angekündigten Amnestie von 2 000 Häftlingen, und wie hat sie sich seit Beginn der aktuellen Legislaturperiode für deren Freilassung, insbesondere von Luis Manuel Otero Alcántara, Maykel Castillo, Loreto Hernández, Donaida Pérez, Roberto Pérez Fonseca und Félix und Sayli Navarro sowie dem 16-jährigen Jonathan David Muir Burgos, der seit dem 16. März 2026 in Ciego de Ávila festgehalten wird, eingesetzt? Die Fragen 16 und 17 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in Kuba regelmäßig in Gesprächen mit kubanischen Regierungsvertretern und spricht in diesem Rahmen auch einzelne Haftfälle an. Darüber hinausgehende Äußerungen nimmt die Bundesregierung zum Schutz und mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte Betroffener nicht vor. Zur defizitären Lage der Rechtsstaatlichkeit allgemein wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Darüber hinausgehende detaillierte Kenntnisse zur Lage von Personen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 18. Setzt sich die Bundesregierung gegenüber der US-Administration für die Schließung des Gefangenenlagers auf dem US-Militärstützpunkt Guantanamo Bay Naval Base auf Kuba sowie die Freilassung nicht tatverdächtiger Gefangener beziehungsweise für faire, rechtstaatliche Gerichtsverfahren für die übrigen Gefangenen ein, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich seit vielen Jahren für eine baldige Schließung des Gefangenlagers auf dem US-Stützpunkt Guantánamo Bay ein. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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