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Schriftliche Frage 10 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele zusätzliche Mittel für investive Klimaschutzmaßnahmen stehen unter Berücksichtigung bereits getätigter Verpflichtungsermächtigunge…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 10 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele zusätzliche Mittel für investive Klimaschutzmaßnahmen stehen unter Berücksichtigung bereits getätigter Verpflichtungsermächtigunge… Frage 10 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele zusätzliche Mittel für investive Klimaschutzmaßnahmen stehen unter Berücksichtigung bereits getätigter Verpflichtungsermächtigungen (d. h. ausgenommen „Ohnehin-Investitionen“) im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (KTF) von 2025 bis 2029 gegenüber dem ersten Regierungsentwurf für den Haushalt 2025 zur Verfügung, und sind die zusätzlichen Zuweisungen in den KTF nach Einschätzung der Bundesregierung hinreichend, um den in Artikel 143h des Grundgesetzes definierten Zweck des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIKG) zur Erreichung der Klimaneutralität 2045 zu erfüllen und der verfassungsgemäßen Aufgabe des Staates zur Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele (Bundesverfassungsgericht, 24. März 2021) nachzukommen, und wenn ja, warum, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 8. September 2025: Für die neue Bundesregierung ist der KTF weiterhin zentral für Investitionen in die Klimaneutralität. In der letzten Legislaturperiode wies der Klima- und Transformationsfonds (KTF) – auch infolge des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 – zuletzt enorme Handlungsbedarfe auf. Im 1. Regierungsentwurf zum KTF-Wirtschaftsplan 2025 (1. RegE 2025) drückte sich dies vorrangig in einer sehr hohen Globalen Minderausgabe in Höhe von 9 Mrd. Euro aus. Dies entsprach rund 25 Prozent der im 1. RegE 2025 geplanten Programmausgaben. Darüber hinaus war in der alten Finanzplanung eine Zuführung an den Bundeshaushalt als Kompensation für die Übernahme der Ausgaben für die Förderungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) durch den Kernhaushalt in Höhe von rund 20 Mrd. Euro vorgesehen. Die Bundesregierung hat den KTF deshalb finanziell neu stabil aufgestellt und damit die notwendige Sicherheit und Verlässlichkeit für Investitionen geschaffen: Unter anderem erhält der KTF aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) insgesamt 100 Mrd. Euro über jährliche Zuweisungen in Höhe von 10 Mrd. Euro. Diese Mittel setzt der KTF gemäß Artikel 143h Absatz 1 Satz 1 Var. 2 des Grundgesetzes für Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 ein. Zudem wurden die aus der alten Finanzplanung herrührenden erheblichen Handlungsbedarfe deutlich reduziert. Damit werden nicht in geplanter Höhe umzusetzende Programme abgesichert. Zugleich werden sinkende Erlöse aus der CO2-Bepreisung abgefedert. Auch wird auf die vorgesehene Zuführung an den Kernhaushalt verzichtet. Neben der Zuführung aus dem SVIK stehen dem KTF die auf ihn entfallenden Anteile der Erlöse aus den Versteigerungen von Berechtigungen gemäß Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (ETS), die Erlöse aus der CO2- Bepreisung gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) und die Rücklage als Einnahmen zur Verfügung. Die Erlöse gemäß ETS und BEHG betragen im Finanzplanzeitraum 2025 bis 2029 insgesamt rund 123 Mrd. Euro (Stand: RegE 2026). Konkret sieht der Entwurf des KTF-Wirtschaftsplans 2025 gegenüber dem 1. RegE 2025 • eine Absicherung von ansonsten nicht zu tätigenden Programmausgaben durch Absenkung der Globalen Minderausgabe um knapp 7 Mrd. Euro, • zusätzliche Programmausgaben von 2,2 Mrd. Euro und • eine Zuführung zur Rücklage für künftige Programmausgaben in Höhe von 2,1 Mrd. Euro vor. Die Programmausgaben des KTF belaufen sich allein im Jahr 2025 auf insgesamt 36,6 Mrd. Euro, davon 25,7 Mrd. Euro für investive Maßnahmen. Sie liegen damit um 13,5 Mrd. Euro höher als im Jahr 2024 verausgabt wurden (ohne die mittlerweile in den Kernhaushalt verlagerten Ausgaben für die EEG-Förderung).

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