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Schriftliche Frage 4 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche zusätzlichen Vorhaben sind im Haushalt 2026 für die Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele nach dem Bundes- Klimaschut…

dip / schriftliche_frage 06.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 4 von Lisa Badum (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche zusätzlichen Vorhaben sind im Haushalt 2026 für die Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele nach dem Bundes- Klimaschut… Frage 4 (Lisa Badum, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche zusätzlichen Vorhaben sind im Haushalt 2026 für die Erreichung der gesetzlich vorgeschriebenen Klimaziele nach dem Bundes- Klimaschutzgesetz (KSG) sowie für die Erfüllung der Anforderungen nach der europäischen Klimaschutzverordnung (ESR) vorgesehen (bitte Titel und Treibhausgasminderung angeben), und welche dieser Vorhaben werden über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) finanziert? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 6. Februar 2026: Im KTF-Wirtschaftsplan 2026 sind gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ (KTFG) zusätzliche Programmausgaben zur Förderung von Maßnahmen etatisiert, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes- Klimaschutzgesetz dienen. Dies stellt den ganz überwiegenden Teil der Programmausgaben des KTF dar. Darüber hinaus sind nach § 2 Absatz 2 KTFG Programmausgaben möglich, die insbesondere der Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen bei den Energiepreisen dienen, wie z. B. die Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich von emissionshandelsbedingten Strompreiserhöhungen oder der Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten. Der KTF-Wirtschaftsplan 2026 kann unter folgendem Link abgerufen werden: www.bundeshaushalt.de/static/daten/2026/soll/epl60.pdf. Im Jahr 2026 erhält der KTF aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) 10 Mrd. Euro zur Stärkung seines gesetzlichen Zwecks. Informationen zur Treibhausgasminderung der aus KTF-Mitteln finanzierten Maßnahmen lassen sich der jährlichen Berichterstattung der Bundesregierung zum KTF an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages („KTF-Bericht“) und dem vom Umweltbundesamt herausgegebenen Bericht „Treibhausgas-Projektionen 2025 für Deutschland“ (Projektionsbericht 2025) entnehmen. Spezifisch zur Erfüllung der Anforderungen nach der Europäischen Lastenteilungsverordnung (ESR) sind keine Bundesmittel veranschlagt. Im Übrigen wird derzeit das Klimaschutzprogramm 2026 erarbeitet, das in Kürze vom Kabinett beschlossen wird.

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