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Schriftliche Frage 41 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Personen hat Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 aus humanitären Gründen, beispielsweise zur medizinischen oder psychologischen V…

dip / schriftliche_frage 12.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 41 von Sascha Lensing (AfD): Wie viele Personen hat Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 aus humanitären Gründen, beispielsweise zur medizinischen oder psychologischen V… Frage 41 (Sascha Lensing, AfD): Wie viele Personen hat Deutschland seit dem 7. Oktober 2023 aus humanitären Gründen, beispielsweise zur medizinischen oder psychologischen Versorgung, aus Israel sowie Gaza aufgenommen (bitte nach den fünf häufigsten Staatsangehörigkeiten, Geschlecht sowie Kind, Jugendlicher und Erwachsener differenziert auflisten), und zieht die Bundesregierung Schlüsse für ihr eigenes Handeln aus den – im Zusammenhang mit der Aufnahme von Kindern aus Gaza – seitens der sozialdemokratischen dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen vorgebrachten Bedenken (https://rmx.news/denmark/denmark-re fuses-to-treat-gaza-patients-pm-says-she-fears-fa mily-reunification-could-bring-more-palestini ans/), wobei diese u. a. Sicherheitsbedenken und vermutete Familienzusammenführungen vorbringt und sich folglich – unter alleiniger Wahrung dänischer Interessen – vollständig auf eine Hilfe vor Ort konzentriert, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 9. September 2025: Seit dem 7. Oktober 2023 wurde für insgesamt 144 staatenlose Palästinenserinnen und Palästinenser – 29 hauptberechtigte Personen (davon 15 weiblich und 14 männlich) und deren 115 Familienangehörigen (davon 69 weiblich und 46 männlich) – die Aufnahme zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland nach § 22 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes durch das Bundesministerium des Innern erklärt. Die 29 hauptberechtigten Personen haben alle für deutsche Einrichtungen im Gaza-Streifen gearbeitet. 69 Familienangehörige waren zum Zeitpunkt der Aufnahmeerklärung minderjährig. Außerdem wurde in den Jahren 2024 und 2025 je ein schwerverletztes Kind aus Gaza in Deutschland medizinisch behandelt. Die Kinder wurden jeweils durch die Mutter und in einem Fall durch zwei minderjährige Geschwister begleitet. Alle Personen sind wieder nach Ägypten ausgereist. Im Übrigen sollte aus Sicht der Bundesregierung für verletzte oder gefährdete Kinder aus Gaza oder Israel die Hilfe vor Ort im Vordergrund stehen. Die Bundesregierung prüft in Einzelfällen die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Einreise von schwerverletzten und -kranken Kindern aus Gaza, damit sie in Deutschland lebensrettende medizinische Behandlungen erhalten, die vor Ort nicht angeboten werden können. Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die medizinische Versorgung der Menschen in Gaza und den Nachbarländern, zum Beispiel durch ein Feldkrankenhaus des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes in Rafah über das Deutsche Rote Kreuz und durch die Lieferung von medizinischen Gütern, um Patientinnen und Patienten aus Gaza in Ägypten zu behandeln. Zudem fördert die Bundesregierung das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen sowie die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und stellt über das Amt der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten grundlegende Gesundheitsdienstleistungen bereit.

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