Schriftliche Frage 98 von Ulrich von Zons (AfD): Vor dem Hintergrund der aktuellen Überlastung der Strafjustiz, die zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führt, welche konkreten Schritte b…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 98 von Ulrich von Zons (AfD): Vor dem Hintergrund der aktuellen Überlastung der Strafjustiz, die zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führt, welche konkreten Schritte b…
Frage 98 (Ulrich von Zons, AfD):
Vor dem Hintergrund der aktuellen Überlastung der Strafjustiz, die zu erheblichen Verfahrensverzögerungen führt, welche konkreten Schritte beabsichtigt die Bundesregierung, und welche Maßnahmen der Landesregierungen sind der Bundesregierung bekannt, um die personellen und organisatorischen Kapazitäten der Strafgerichte zeitnah zu stärken?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 11. September 2025:
Die Gerichte erster und zweiter Instanz fallen grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Etwaige Maßnahmen der Länder im Sinne der Fragestellung sind dort zu erfragen. Die Bundesregierung wird im Rahmen des im Koalitionsvertrag vereinbarten Pakts für den Rechtsstaat Mittel in Höhe von 240 Mio. Euro für die personelle Stärkung der Justiz zur Verfügung stellen. Im Gegenzug dazu verpflichten sich die Länder, Stellen in der Justiz zu schaffen. Die Einzelheiten zur Umsetzung werden mit den Ländern gemeinsam festgelegt. Die Gespräche hierzu laufen noch. Neben der Verbesserung der Personalsituation in der Justiz setzt sich die Bundesregierung im Rahmen des Pakts für den Rechtsstaat auch kraftvoll für die Verschlankung und Beschleunigung von Verfahrensabläufen sowie die fortgesetzte Digitalisierung der Justiz ein. Damit gerichtliche Verfahren auf fachlich hohem Niveau und zugleich noch effektiver und zügiger durchgeführt werden können, sollen etwa die Prozessordnungen modernisiert werden. Dies gilt insbesondere auch für die Strafprozessordnung, für deren Überarbeitung eine Reformkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder bis zur Mitte der Legislaturperiode Empfehlungen erarbeiten soll. Zur Förderung von Digitalisierungsprojekten, die ihrerseits zu beschleunigten Verfahren und einer Entlastung der Beschäftigten in der (Straf-)Justiz beitragen können, wird der Bund für die Jahre 2027 bis 2029 insgesamt bis zu 210 Mio. Euro (70 Mio. Euro jährlich) zur Verfügung stellen und sich in diesem Bereich auch künftig fachlich einbringen.
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