Schriftliche Frage 105 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Sieht die Bundesregierung angesichts der vom Deutschen Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Text
Schriftliche Frage 105 von Dr. Ingo Hahn (AfD): Sieht die Bundesregierung angesichts der vom Deutschen Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten…
Frage 105 (Dr. Ingo Hahn, AfD):
Sieht die Bundesregierung angesichts der vom Deutschen Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e. V. (DRB) beschriebenen Überlastungslage in der Justiz (Handelsblatt, Gastkommentar „Wir müssen die Justiz vor dem Kollaps bewahren“, Sven Rebehn, 23. Januar 2026) – 100.494 neue Asyl-Hauptsacheverfahren im Jahr 2024 (nach 71.885 im Jahr 2023), 950.900 offene Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften zum Jahresende 2024, 5.491.700 neue Ermittlungsverfahren im Jahr 2024, nur jedes 16. Strafverfahren mit Anklage sowie Medienbrüche trotz gesetzlicher E-Akte-Pflicht ab 1. Januar 2026 – Handlungsbedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich, und falls ja, welche konkreten Maßnahmen wird sie noch im Jahr 2026 oder im Jahr 2027 vorlegen, um Abhilfe zu schaffen?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 3. Februar 2026:
Die Belastung der Justiz ist hoch. Um dem entgegenzuwirken, sind die personelle Ausstattung, die weitere Digitalisierung der Justiz und gute Verfahrensordnungen zentral. Die Bundesregierung plant, die Länder in allen drei Bereichen mit dem angestrebten Pakt für den Rechtsstaat zu unterstützen. Sie beabsichtigt, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen. Mit der Verfahrenssäule ist eine Reform der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und der Verwaltungsgerichtsordnung geplant. Die derzeit tagende Expertenkommission aus Wissenschaft und Praxis unter Beteiligung der Länder erarbeitet Vorschläge zur Reform der Strafprozessordnung, welche noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Im Bereich des Zivilverfahrens hat die Reformkommission „Zivilprozess der Zukunft“ bereits Handlungsempfehlungen erarbeitet, die die Grundlage der anstehenden Reform der Zivilprozessordnung bilden sollen. Zu der geplanten Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung befindet sich ein Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in der Abstimmung mit Ländern und Verbänden. Ziel ist es, die Verfahrensabläufe in den Verfahrensordnungen zu verschlanken und zu beschleunigen. Die zur umfassenden Einführung der elektronischen Aktenführung in der Justiz erforderlichen gesetzgeberischen Maßnahmen wurden bereits mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz vom 8. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 319) getroffen.
Relationen
- asked ← Ingo Hahn (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung