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Schriftliche Frage 59 von Ulrich von Zons (AfD): Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung von Bundesmitteln wesentliche strukturelle…

dip / schriftliche_frage 12.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 59 von Ulrich von Zons (AfD): Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung von Bundesmitteln wesentliche strukturelle… Frage 59 (Ulrich von Zons, AfD): Kennt die Bundesregierung die Kritik am Pakt für den Rechtsstaat, wonach trotz der Bereitstellung von Bundesmitteln wesentliche strukturelle Probleme, wie unterschiedliche Besoldungssysteme in den Bundesländern, eine schleppende Digitalisierung und ein sich verstärkender Nachwuchsmangel, weiterhin bestehen bleiben und wohl die Effektivität des Pakts beeinträchtigen werden (www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fuer-den-rechtssta at-millionen-euro-2000-neue-richterstellen-staatsa nwaelte-justiz-praedikatsjuristen; https://anwaltve rein.de/newsroom/pm-32-25-neuer-pakt-fuerdenrechtsstaat-die-uhren-ticken), und wie reagiert sie darauf? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 12. Januar 2026: Die Bundesregierung nimmt öffentliche Stellungnahmen zum geplanten Pakt für den Rechtsstaat zur Kenntnis und berücksichtigt diese bei dessen Ausgestaltung. Sie plant, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen. Aus Sicht der Bundesregierung wirkt der Pakt für den Rechtsstaat den angesprochenen Herausforderungen bewusst entgegen. Er soll die Justiz als attraktiven Arbeitgeber stärken. Die Einzelheiten des Pakts werden derzeit noch mit den Ländern verhandelt.

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