Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Teil von Protokoll der 30. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/1949)
Wie viele der rund 2 000 zusätzlichen Stellen in der Justiz, die für den „Pakt für den Rechtsstaat“ geschaffen werden sollen, sollen auf Stellen entfallen, für die zwei abgeschlossene juristische Staatsexamen Voraussetzung sind, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um diese zusätzlich geschaffenen Stellen zu besetzen angesichts der bereits jetzt in vielen Bundesländern unbesetzten Stellen in der Justiz (Bremen: www.lto.de/recht/justiz/j/bremischer-richterbund-schlaegt-alarm-personalmangel-justiz; Nordrhein-Westfalen: www.nrz.de/niederrhein/article407717045/richterbund-warnt-vor-nachwuchsmangel-in-nrw-justiz.htm) und angesichts der Pensionierungswelle und des damit einhergehenden zukünftig noch weitaus größeren Nachwuchsmangels in der Justiz, vor allem in den ostdeutschen Bundesländern (www.drb.de/positionen/verbandsthemen/belastung)?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe:
Zur Personalsäule des neuen Pakts für den Rechtsstaat dauern die Verhandlungen an. Vorrangig geht es um die personelle Stärkung im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Bereich. Daneben ist aus Sicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz auch ein Stellenaufbau im Bereich der Justiz-IT sinnvoll. Denn der Weg zu einer modernen digitalen Justiz erfordert auch entsprechendes Fachpersonal. Zudem werden heute vielfach Aufgaben in diesem Bereich ebenfalls durch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte wahrgenommen – diese Kapazitäten könnten dadurch ebenfalls freigesetzt werden.
Die Schaffung und Besetzung der zusätzlichen Stellen ist im Weiteren Aufgabe der Länder.
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