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Schriftliche Frage 6 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Mit welchen Erstattungen der ostdeutschen Länder für die überführten Ansprüche aus Zusatzund Sonderversorgungssystemen der DDR rechnet der B…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 6 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Mit welchen Erstattungen der ostdeutschen Länder für die überführten Ansprüche aus Zusatzund Sonderversorgungssystemen der DDR rechnet der B… Frage 6 (Dr. Dietmar Bartsch, Die Linke): Mit welchen Erstattungen der ostdeutschen Länder für die überführten Ansprüche aus Zusatzund Sonderversorgungssystemen der DDR rechnet der Bund in den Jahren 2025, 2026 und 2027 (bitte jährlich und für die ostdeutschen Länder jeweils einzeln aufschlüsseln), und plant die Bundesregierung eine Ausweitung des jeweiligen Bundesanteils? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 2. September 2025: Die voraussichtlichen Erstattungen der Länder sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich. Zusatzversorgung Sonderversorgung 2025 2026 2027 2025 2026 2027 1.725.000.000 € 1.375.000.000 € 1.374.000.000 € 904.510.000 € 912.460.000 € 917.410.000 € Der auf das jeweilige Bundesland entfallende Anteil an dem Erstattungsbetrag richtet sich nach dem Verhältnis, in dem die Anzahl der Einwohner dieses Landes zu der Gesamtzahl der Einwohner im Beitrittsgebiet steht und wird nachträglich festgestellt. Für das Jahr 2024 hat sich folgende prozentuale Aufteilung der Erstattung ergeben: SN 29,3 Prozent, BB 18,5 Prozent, ST 15,5 Prozent, TH 15,3 Prozent, MV 11,4 Prozent, BE 10,0 Prozent. Im Bereich der Zusatzversorgung tragen die ostdeutschen Länder und der Bund die Lasten zu gleichen Teilen. Der Bundesanteil an der Erstattung wurde zuletzt im Jahr 2021 um zehn Prozentpunkte von 40 auf 50 Prozent erhöht. Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass der Bund in der Kostenaufteilung zwischen Bund und Ländern weitere zehn Prozentpunkte übernimmt. Dies spiegelt sich in der angepassten Erläuterung zu Kapitel 1102 Titel 232 01 im Haushaltsentwurf 2026 wider.

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