Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
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Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4216
21. Wahlperiode 20.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Cem Ince, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Jörg Cezanne, Agnes Conrad, Mirze Edis, Christian
Görke, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović, Lisa
Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Stellung des Betroffenenschutzes bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Der Auftrag der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) beinhaltet die Prüfung,
ob Arbeitnehmende zu ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt
werden. In diesem Zusammenhang soll sie auch Ermittlungen im Bereich
Menschenhandel vornehmen. Dementsprechend obliegt ihr eine große
Verantwortung gegenüber Betroffenen in häufig prekären und schutzlosen Lagen.
Von verschiedenen Seiten wird jedoch die Kritik geäußert, dass die FKS ihrer
Verantwortung nicht ausreichend gerecht wird und der Schutz fiskalischer
Interessen überwiegt. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zur Reform des
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) forderte beispielsweise
der Bundesrat, „den Schutz und die Unterstützung von Betroffenen von
Menschenhandel und Arbeitsausbeutung zu stärken.“ So solle unter anderem „die
Identifizierung und Unterstützung von Opfern von Arbeitsausbeutung oder
Menschenhandel [...] als prioritäre Aufgabe im Gesetz festgelegt“ werden
(Bundestagsdrucksache 21/1930).
Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen
Gewerkschaftsbundes (DGB) kritisiert, dass „Arbeitnehmer*innen, gerade
migrantische, […] die FKS oft nicht als Behörde wahr[nehmen], die in ihrem
Sinne agiert, sondern als mögliche Bedrohung“. Und weiter: „Diese
Doppelrolle untergräbt das Vertrauen Betroffener und erschwert wirksame Hilfe“ (www.b
undestag.de/resource/blob/1114880/08-Sperling.pdf). Dem Deutschen Institut
für Menschenrechte zufolge geht mit der aktuellen Organisation der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit „die permanente Gefahr einher, Betroffene zu
sanktionieren und dem ihnen zustehenden Zugang zu Unterstützungs- bzw.
Schutzansprüchen nicht gerecht zu werden“ (www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikati
onen/detail/zum-entwurf-eines-gesetzes-zur-modernisierung-und-digitalisierun
g-der-schwarzarbeitsbekaempfung). Diese Kritik wird auch vom Bundesweiten
Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e. V. geteilt (vgl. www.ko
k-gegen-menschenhandel.de/serviceangebote/publikationen/detail/stellungnah
megesetzentwurf-zur-modernisierung-und-digitalisierung-der-schwarzarbeitsbe
kaempfung).
Die Fragestellenden möchten sich mit dieser Kleinen Anfrage einen Überblick
über die aktuelle Stellung des Betroffenenschutzes bei der FKS verschaffen.
Dabei sollen unter anderem die Zusammenarbeit mit Beratungsstellen,
Informationsangebote und die Finanzierung von Maßnahmen in den Blick
genommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern und durch welche konkreten Maßnahmen wird nach Ansicht der
Bundesregierung das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der
Schwarzarbeitsbekämpfung unmittelbar den Betroffenenschutz stärken?
2. Hat die Bundesregierung bereits die Empfehlungen des Bundesrates zur
Berücksichtigung von Indikatoren für Menschenhandel und
Arbeitsausbeutung im Rahmen des zentralen Risikomanagements als auch zur
Erlaubnis zur Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel im
Sinne des § 59 Absatz 7 Satz 1 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG)
geprüft, wie sie es in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des
Bundesrates vom 1. Oktober 2025 angekündigt hat (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1930)?
a) Wie weit sind die Prüfungen vorangeschritten?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung den entsprechenden
Anpassungsbedarf?
c) Zu welchem Schluss ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Prüfung gekommen?
3. Welche Zahlen und Schätzwerte zu der Anzahl und Dunkelziffer von
Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in Deutschland sind der
Bundesregierung für die Jahre von 2015 bis 2025 bekannt (bitte nach
Jahren und Geschlecht differenzieren)?
4. Wie viele Ermittlungsverfahren nach den §§ 232 ff., 233 ff. des
Strafgesetzbuchs (StGB), § 10 SchwarzArbG und § 15a des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) wurden in den Jahren von 2015 bis 2025 nach
Kenntnis der Bundesregierung einerseits durch die FKS und andererseits
durch andere Behörden eingeleitet bzw. abgeschlossen (bitte nach Jahren
und Straftatbeständen differenzieren)?
5. Welche Beratungsstellen, Fachberatungsstellen oder sonstigen Stellen mit
Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel sind der Bundesregierung bekannt, und mit welchen arbeitet die FKS
zusammen?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben des
Bundes und der Länder für die in Frage 5 erfragten Organisationen in den
Jahren von 2015 bis 2025 entwickelt (bitte die absoluten Zahlen jeweils
für alle erfragten Organisationen jahresweise aufschlüsseln und etwaige
Haushaltspläne für 2026 berücksichtigen)?
7. Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS für den
Betroffenenschutz nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis
2025 entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des
Zolls bzw. der FKS ausführen, etwaige Haushaltspläne für 2026
berücksichtigen und nach Jahren differenzieren)?
8. Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
konnte die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 identifizieren, und wie
viele von ihnen konnte sie an eine Beratungsstelle, eine
Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum Schutz von Opfern von
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel vermitteln (bitte nach Jahren und
Art der Beratungsstelle differenzieren)?
9. Wie viele mögliche Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
konnten andere Behörden als die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025
identifizieren, und wie viele von ihnen konnten sie an eine
Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle mit Bezug zum
Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel
vermitteln (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle differenzieren)?
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Erfolg der FKS bei der
Identifizierung möglicher Opfer von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel,
welche Herausforderungen sieht sie, und welche Lösungsansätze verfolgt
sie?
11. Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung für die
Hauptzollämter bei der Erstversorgung von potenziellen Opfern von
Arbeitsausbeutung und Menschenhandel, und welche Maßnahmen zur
Problemlösung plant die Bundesregierung, zu ergreifen?
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Verfügbarkeit der FKS über
Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel (z. B. Flyer von Fachberatungsstellen) in den passenden Sprachen
(bitte möglichen Mangel quantifizieren und angeben, in welchen Sprachen
es die Informationsmaterialien gibt)?
13. Welche Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel und jeweils in welcher Anzahl wurden nach Kenntnis
der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025 seitens der FKS
gedruckt bzw. hat sie drucken lassen?
14. Wie haben sich die Ausgaben des Zolls bzw. der FKS in Bezug auf
Informationsmaterialien für Opfer von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2015 bis 2025
entwickelt (bitte absolut sowie im Verhältnis zum Gesamtbudget des Zolls
bzw. der FKS ausführen und nach Jahren differenzieren)?
15. Nimmt die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen stets
Informationsmaterial von Beratungsstellen mit, um es bei Bedarf
auszuhändigen (wenn ja, Material welcher Beratungsstellen wird benutzt)?
16. Arbeitet die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung bei Kontrollen mit
Beratungsstellen zusammen oder wird sie bei Kontrollen von
Beratungsstellen begleitet (wenn ja, bitte ausführen, wie regelmäßig die
Zusammenarbeit ist)?
17. Wie viele Hinweise auf Arbeitsausbeutung und Menschenhandel hat die
FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 nach Kenntnis der Bundesregierung
an eine Beratungsstelle, eine Fachberatungsstelle oder eine sonstige Stelle
mit Bezug zum Schutz von Opfern von Arbeitsausbeutung und
Menschenhandel übermittelt (bitte nach Jahren und Art der Beratungsstelle
differenzieren)?
18. Wie viel Prozent der Hauptzollämter (HZÄ) haben in den Jahren von 2015
bis 2025 im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung mit einer
Beratungsstelle, einer Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf
Opferschutz (Arbeitsausbeutung und Menschenhandel)
zusammengearbeitet (bitte nach Jahren, HZÄ und Art der Beratungsstelle differenzieren und
insgesamt angeben)?
19. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass es
zu keiner Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle, einer
Fachberatungsstelle oder einer sonstigen Stelle in Bezug auf Opferschutz
(Arbeitsausbeutung und Menschenhandel) kam (bitte quantifizieren, wie häufig die
einzelnen Gründe zu einer ausbleibenden Zusammenarbeit geführt
haben)?
20. Wie viel Prozent der Hauptzollämter haben in den Jahren von 2015 bis
2025 Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
ausgestellt (bitte nach Jahren und HZÄ differenzieren und insgesamt angeben)?
21. Wie viele Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
haben die Hauptzollämter in den Jahren von 2015 bis 2025 ausgestellt (bitte
nach Jahren und HZÄ differenzieren)?
22. Welche Gründe geben Hauptzollämter an, die dazu geführt haben, dass
keine Bescheinigungen über die Bedenk- und Stabilisierungsfrist
ausgestellt wurden (bitte quantifizieren, wie häufig die einzelnen Gründe zu
einer ausbleibenden Ausstellung geführt haben)?
23. Welche Probleme bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung bei der
praktischen Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2
der Strafprozessordnung [StPO]) in Fällen der Arbeitsausbeutung und des
Menschenhandels?
24. Wie oft wurde nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund des Non-
Punishment-Prinzips (§ 154c Absatz 2 StPO) von einer Verfolgung eines
Opfers von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel in den Jahren von
2015 bis 2025 abgesehen, und wie häufig wurde von der Anwendung des
Prinzips abgesehen (bitte nach Jahren differenzieren)?
25. Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für bzw. gegen die
Verankerung des Non-Punishment-Prinzips im SchwarzArbG?
26. In wie vielen Fällen hat die FKS nach Kenntnis der Bundesregierung in
den Jahren von 2015 bis 2025 im Zuge ihrer Kontrollen Meldungen zu
Aufenthaltsgenehmigungen an die Ausländerbehörde übermittelt (bitte
nach Jahren differenzieren)?
27. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung durch die FKS in den Jahren von 2015 bis 2025 aufgrund von
Verstößen gegen § 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG
eingeleitet (bitte nach Jahren und Tatbeständen differenzieren)?
28. Wie viele Geldstrafen, Haftstrafen, Abschiebungen und Abschiebungen
mit anschließender Einreisesperre wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung infolge von Ermittlungen der FKS aufgrund
aufenthaltsrechtlicher Verstöße (§ 95 Absatz 1 Nummer 1 bis 3, § 96 und § 97 AufenthG)
in den Jahren von 2015 bis 2025 durchgeführt (bitte nach Jahren und
Tatbeständen differenzieren)?
Berlin, den 9. Februar 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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