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Schriftliche Frage 48 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und Leistungsfähigkeit der VN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) einschließlic…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 48 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und Leistungsfähigkeit der VN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) einschließlic… Frage 48 (Gökay Akbulut, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und Leistungsfähigkeit der VN-Konvention über bestimmte konventionelle Waffen (CCW) einschließlich der dortigen Gruppe der Regierungsexperten (GGE) für die Regulierung autonomer Waffensysteme – insbesondere vor dem Hintergrund, dass bislang zu diesen kein völkerrechtlich verbindliches Ergebnis erzielt wurde –, und welche konkreten diplomatischen und politischen Schritte wird sie in den Jahren 2025/2026 innerhalb der CCW sowie ergänzend auf VN-Ebene (z. B. Umsetzung einschlägiger UN-GA- Resolutionen, Koalitionsbildung mit Partnerstaaten, Vorlage von Textentwürfen, Mandatsinitiativen) priorisieren (bitte hierbei angeben, welchen Zeit- und Ressourcenplan (federführende Ressorts, Personal, Budget) die Bundesregierung hierfür vorsieht)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 2. September 2025: Die Bundesregierung beteiligt sich seit 2014 am Diskussionsprozess über Autonomie in Waffensystemen im Rahmen des VN- Waffenübereinkommens (CCW). Aus Sicht der Bundesregierung ist die Einbeziehung aller relevanten Akteure und militärischen Technologieführer für ein substanzielles und in der Praxis tragfähiges Ergebnis zentral. Dies gewährleistet der Prozess im Rahmen des CCW. Die „Group of Governmental Experts“ (GGE), die im Rahmen des CCW über den Umgang mit neuen Technologien im Bereich letaler autonomer Waffensysteme berät, soll bis 2026 Elemente eines Instruments oder anderer möglicher Maßnahmen konsentieren. Die erste Sitzung dieser GGE verlief konstruktiv, die zweite findet vom 1. bis 5. September 2025 in Genf statt. Für 2026 sind zwei weitere Sitzungen geplant. Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Frankreich und einer Gruppe von elf Staaten für einen zweistufigen Ansatz ein: Einerseits ein Verbot vollautonomer Waffensysteme, die vollständig außerhalb menschlicher Kontrolle operieren, andererseits Regulierungen für Waffensysteme mit autonomen Funktionen. Des Weiteren stimmte die Bundesregierung 2024 im ersten Ausschuss der Generalversammlung der vereinten Nationen (VN) wie im Vorjahr einer Resolution zu letalen autonomen Waffensystemen zu. Darüber hinaus trug die Bundesregierung mit einem nationalen Beitrag zu dem Bericht des VN-Generalsekretärs zu autonomen Waffensystemen bei. Gemeinsam mit ihren Partnern wird sich die Bundesregierung auch künftig in die Arbeit der Regierungsexpertengruppe des CCW und anderer zielführender multilateraler Prozesse einbringen. Federführend ist das Auswärtige Amt, das sich eng mit dem Bundesministerium der Verteidigung abstimmt. Ergänzend wird auf die Jahresabrüstungsberichte der Bundesregierung verwiesen.

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