Nationale und internationale Regulierung bei dem Einsatz von KI-Technologie, Drohnen und Loitering Munition (Antwort zu Drs. 21/4716)
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Nationale und internationale Regulierung bei dem Einsatz von KI-Technologie, Drohnen und Loitering Munition (Antwort zu Drs. 21/4716)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5169
21. Wahlperiode 01.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Udo Theodor
Hemmelgarn, Dr. Malte Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4716 –
Nationale und internationale Regulierung bei dem Einsatz von KI-Technologie,
Drohnen und Loitering Munition
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Schaffung einheitlicher Standards für autonome Waffensysteme (LAWS),
Drohnen und Loitering Munition stellt die deutsche Diplomatie vor große
Herausforderungen.
Im Rahmen der UN-Waffenkonvention (CCW) verhandelt die Group of
Governmental Experts (GGE) über die Definition von LAWS und die
Notwendigkeit strikter Verbote (https://disarmament.unoda.org/en/updates/briefing-ch
air-ccw-gge-laws-margins-first-committee). Doch der Prozess ist mühsam: Da
Entscheidungen im Konsens getroffen werden müssen, führen Blockaden
durch Staaten, die die Technologieführerschaft bei KI besitzen oder andere
strategische Schwerpunkte setzen, dazu, dass der
Entscheidungsfindungsprozess schleppend vorankommt. Im Fokus steht im Jahr 2026 die Ausarbeitung
konkreter Elemente für ein rechtliches Instrument, das der siebten
Überprüfungskonferenz vorgelegt werden soll.
Parallel dazu hat sich mit der REAIM (Responsible AI in the Military
Domain)-Serie eine agile Plattform jenseits der starren UN-Strukturen etabliert.
REAIM konzentriert sich auf die Erarbeitung von Normen und Best Practices.
Beim jüngsten Gipfel im Februar 2026 im spanischen A Coruña wurden die
sogenannten Pathways for Action weiter konkretisiert (www.exteriores.gob.e
s/en/REAIM2026/Documents/REAIM%202026Prozent20Pathways%20to%2
0Action.pdf).
Auffällig bleibt für die Fragesteller hierbei die Rolle der USA. Die aktuelle
National Defense Strategie sowie die am 9. Januar 2026 publizierte Artificial
Intelligence Strategy for the Department of War verabschieden sich
wortwörtlich von einem utopischen Idealismus und setzen an dessen Stelle einen
nüchternen Realismus (www.justsecurity.org/129936/third-reaim-summit/, hier
auch beide Dokumente).
Auf der Ebene der NATO steht weniger die Frage des Verbots als vielmehr die
operative Handlungsfähigkeit im Vordergrund. Das „Data and AI Review
Board“ (DARB) setzt verbindliche Standards für die Mitgliedstaaten, um die
Interoperabilität von KI-Systemen, Drohnenschwärmen und Loitering Muni-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung
vom 31. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
tion sicherzustellen. Ziel ist ein reibungsloser Datenaustausch im Netzwerk,
der gleichzeitig den ethischen Leitplanken des Bündnisses entspricht (www.na
to.int/en/about-us/official-texts-and-resources/official-texts/2022/10/13/
natosdata-and-artificial-intelligence-review-board).
Die wirtschaftliche Dimension der Rüstungskontrolle wird primär über das
Wassenaar Arrangement gesteuert (www.wassenaar.org). Als zentrales
Instrument der Exportkontrolle regelt es den Transfer von Dual-Use-Gütern.
Gleichwohl befindet es sich in seiner schwersten Krise seit der Gründung. Das einst
schlagkräftige Instrument zur Kontrolle von Rüstungs- und Dual-Use-Gütern
leidet unter einer gefährlichen Mischung aus diplomatischer Lähmung
(Konsensprinzip) und technologischem Zeitdruck (Forschungssprünge bei
Quantencomputing und Agentic AI). Wichtige Akteure wie die USA und die EU
warten nicht mehr auf den internationalen Konsens. Sie haben 2025 begonnen,
unilaterale Listen einzuführen (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TX
T/?uri=CELEX:32025R2003). Das Ergebnis ist nach Auffassung der
Fragesteller ein regulatorischer Flickenteppich, der Unternehmen vor enorme
bürokratische Hürden stellt.
Die Europäische Union möchte sich als moralische Instanz und Akteur
positionieren. Während die EU über den Europäischen Verteidigungsfonds (EDF)
ethische Mindeststandards für geförderte Rüstungsprojekte durchzusetzen
versucht, befindet sich der EU AI Act in der Umsetzungsphase (https://digital-str
ategy.ec.europa.eu/en/policies/regulatory-framework-ai). Dieser verpflichtet
die Mitgliedstaaten zur Wahrung von Menschenrechten und
Rechtsstaatlichkeit beim KI-Einsatz – eine Vorgabe, die zunehmend auch die Beschaffung
von Systemen für den Grenzschutz und die innere Sicherheit beeinflusst. Der
Bereich der Verteidigung wurde bewusst ausgespart.
Die kürzlich bekannt gegebene Beschaffung von Loitering Munition ist in den
Augen der Fragesteller ein bemerkenswerter Schritt, da sich die vorigen
Regierungskoalitionen über fast zwei Jahrzehnte sehr schwergetan haben, der
Bundeswehr bewaffnete Drohnen zur Verfügung zu stellen (www.hartpunk
t.de/loitering-munition-bundeswehr/). Diese Beschaffung macht es für die
Fragesteller nötig, Aspekte der deutschen KI-Strategie zu erfragen. Die
bisherige Position ist in ihren Augen von Widersprüchlichkeiten geprägt. Einerseits
strebt die Bundesregierung eine internationale Vorreiterrolle bei ethischen
Standards an, andererseits erkennt sie die militärische Notwendigkeit an, im
Wettbewerb mit Systemen aus Russland oder China nicht den technologischen
Anschluss zu verlieren. Im nationalen Diskurs geht es um das Dogma der
signifikanten menschlichen Kontrolle, also des „Human in the Loop“-Paradoxons
(ethische Pflicht zur menschlichen Kontrolle bei gleichzeitig geforderter
algorithmischer Geschwindigkeit, siehe Jeffrey Shaffer/ University of Cincinnati
www.linkedin.com/pulse/my-ai-diary-one-day-time-19-jeffrey-shaffer-uu5gc
#:~:text=The%20Paradox%20Unfolds:%20When%20Oversight,be%20more
%20detrimental%20than%20beneficial.), und einer Ethik- statt einer Counter-
AI-Fokussierung. Das, gepaart mit der bürokratischen Trägheit (im Gegensatz
zu den schnelllebigen KI-Zyklen), Forschungsengpässen (Zivilklauseln an
Universitäten, finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung) und
Datenarmut durch Datenschutz und mangelnder Digitalisierung, wird nach
Ansicht der Fragesteller mittelfristig eine große Herausforderung darstellen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis.
Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu noch bestätigt sie die
darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte.
1. Gibt es auf Bundesebene Institutionen oder sind solche geplant, die
ebenso wie in Frankreich die Agentur AMIAD (Agence ministérielle pour
l'intelligence artificielle de défense) das vorhandene Know-how bündeln,
um KI zu skalieren und für die Streitkräfte zu operationalisieren?
Ja. Es wurde im Geschäftsbereich BMVg die Stelle des Chief AI Officers
eingerichtet.
2. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in künftigen, aber heute
bereits absehbaren Szenarien (etwa dem massiven Ausbau von
Drohnenschwärmen, bei denen die signifikante menschliche Kontrolle nicht mehr
möglich ist), die Effizienz des Waffensystems zur Abwehr dieser
Bedrohungen nicht leidet, ist diese Gefahr nach Auffassung der
Bundesregierung gegeben, und wenn nein, warum nicht?
Eine Gefahr im Sinne der Fragestellung besteht nicht. Die militärische Nutzung
von KI in der Bundeswehr erfolgt stets unter Einhaltung der geltenden
nationalen und internationalen Gesetze, Vorschriften und Einsatzregeln.
3. Wie nimmt die Bundesregierung ggf. Einfluss auf das Training von KI
für Systeme, die in der Bundeswehr genutzt werden bzw. erprobt oder
eingeführt werden sollen?
Die Bundesregierung nimmt über die Ausgestaltung der Verträge mit
Vertragspartnern auch Einfluss auf das Training von Software mit KI-Anteilen. Dabei
stellt sie die Einhaltung geltender nationaler und internationaler Gesetze,
Vorschriften und Einsatzregeln sicher.
4. Wer trägt nach Ansicht der Bundesregierung die völkerrechtliche
Verantwortung, wenn ein autonom agierendes System aufgrund eines
Softwarefehlers oder „Halluzinationen“ der KI zivile Ziele angreift, ist dies nach
Kenntnis der Bundesregierung im Völkerrecht hinreichend geklärt, und
wer wird in solchen Fällen haftbar gemacht?
Eine rechtliche Bewertung kann nur im Rahmen einer konkreten
Einzelfallbetrachtung erfolgen. Zudem wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
5. Wie wird gewährleistet, dass der Deutsche Bundestag beim möglichen
künftigen Einsätzen KI-gestützter Systeme im Ausland
(Krisenmanagement etc.) nicht nur über das Budget, sondern auch über die ethischen
Einsatzregeln (Rules of Engagement) im Detail entscheidet?
Der Deutsche Bundestag sichert seinen Einfluss auf die Einsatzregeln über den
konstitutiven Parlamentsvorbehalt, da die Bundeswehr als Parlamentsarmee für
jeden bewaffneten Einsatz ein spezifisches Mandat benötigt. In diesen
Mandaten legt das Parlament den Rahmen des Einsatzes fest. Zudem wird auf die
Antwort zu Frage 2 verwiesen.
6. Verlangt die Bundeswehr von Herstellern wie Helsing oder Rheinmetall
die Offenlegung der Quellcodes, um sicherzustellen, dass keine
versteckten Funktionen oder „Backdoors“ in der KI existieren?
Die Bundesregierung und die Bundeswehr setzen bei der Zusammenarbeit mit
Unternehmen auf nationale Sicherheit und technologische Souveränität. Dazu
wird bei Schlüsseltechnologien vertraglich Vorsorge getroffen.
7. Wie verhindert Deutschland ggf., dass KI-gestützte Software für
Drohnen, die im Inland unter strengen Auflagen entwickelt wurde, durch
„Dual Use“-Lücken oder Software-Updates im Ausland ohne Kontrolle für
vollautonome Kriegsführung genutzt wird?
Über die Erteilung von Genehmigungen für exportkontrollpolitisch sensible
Güter entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der
jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage internationaler
und nationaler rechtlicher Vorgaben und im Hinblick auf den vorgesehenen
Verwendungszweck im jeweiligen Empfängerland.
8. Welche Lehren zieht die Bundesregierung aus der jahrelangen
Diskussion um die Bewaffnung von Drohnen mit Blick auf die heutigen
Herausforderungen durch KI?
Die Einführung von KI-gestützten Waffensystemen ist für die Zukunfts- und
Verteidigungsfähigkeit der Streitkräfte notwendig. Zudem wird auf die Antwort
zu Frage 2 verwiesen.
9. Nimmt die Bundeswehr regelmäßig eine Abwägung zwischen den
Risiken einer Nutzung von KI und einer Nichtnutzung von KI vor, was sind
die Leitlinien dieser Abschätzung?
Die verantwortungsvolle Nutzung von KI in der Bundeswehr unterliegt einem
Risikomanagement. Dieses berücksichtigt neben den Risiken der Nutzung von
KI-Systemen ebenfalls die Risiken deren Nicht-Nutzung. Leitlinien werden
sich aus der Konzeption „Künstliche Intelligenz“ des Geschäftsbereichs BMVg
ergeben.
10. Was sind die Eckpunkte der unverbindlichen „Best Practices“ bei der
Regulierung von LAWS?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4, 5, 8 und 9 auf
Bundestagsdrucksache 20/11452 verwiesen.
11. Welche der auf dem REAIM-Gipfel im Februar 2026 in Spanien
verabschiedeten Punkte des „Pathways for Action“ will die Bundesregierung
in nationale Gesetze oder Bundeswehr-Vorschriften überführen?
Deutschland hat die politische Abschlusserklärung „Pathways to Action“ des
3. Responsible AI in the Military Domain (REAIM) Gipfels indossiert und
bezieht deren Inhalte in sämtliche damit in sachlichem Zusammenhang stehende
Vorschriften ein.
12. Wann wird die „Governance für AI“ in der Bundeswehr vorliegen, und in
welchen Abständen wird diese Governance überprüft und aktualisiert?
Die KI-Governance zum verantwortungsvollen und rechtssicheren Umgang mit
KI im Geschäftsbereich BMVg ist etabliert. Die Überprüfung und
Aktualisierung, erfolgt bedarfsgerecht.
13. Welchen Umfang (Seiten) wird dieses Dokument („Governance für AI“)
im Vergleich zum entsprechenden US-Strategiepapier (https://media.defe
nse.gov/2026/Jan/12/2003855671/-1/-1/0/ARTIFICIAL-INTELLIGENC
E-STRATEGY-FOR-THE-DEPARTMENT-OF-WAR.PDF) haben, und
wenn es sich stark unterscheidende Umfänge geben sollte, warum dieser
auffallende Unterschied in der Seitenzahl, und welche inhaltlichen
Gründe gibt es?
Die Konzeption „Künstliche Intelligenz“ des GB BMVg hat einen Umfang von
46 Seiten zuzüglich Anlagen. Sie setzt den Rahmen für die rechtskonforme,
verantwortungsvolle, sichere und zuverlässige Erprobung und Nutzung von KI
im Geschäftsbereich BMVg und zeigt in Handlungsfeldern die notwendigen
Handlungsbedarfe entlang einer Roadmap KI auf. Dies beinhaltet explizit
Vorgaben zum rechtssicheren und verantwortungsvollen Umgang mit KI.
14. Wie bewertet die Bundesregierung das Risiko, dass durch die massive
Beschaffung von KI-unterstützter Loitering Munition durch NATO-
Staaten eine neue Rüstungs- und damit eine potenzielle Eskalationsspirale in
der ungesteuerten KI-Rüstung (z. B. mit China oder Russland) ausgelöst
wird (https://wehrtechnik.info/loitering-munitions-kamikazedrohnen/)?
Eine gesicherte Verteidigungsfähigkeit und glaubhafte Abschreckung der
NATO, auch mittels moderner Technologie wie KI-unterstützter Loitering
Munition, ist aus Sicht der Bundesregierung essenziell für unsere Sicherheit.
Die Bundesregierung setzt sich aktiv in multilateralen Formaten für einen
verantwortungsvollen Umgang mit neuen Technologien wie KI im
Verteidigungsbereich ein.
15. Werden die Trainingsdaten für KI-Algorithmen (z. B. von Helsing oder
Stark Defence), die von den deutschen Streitkräften derzeit getestet oder
künftig verwendet werden, innerhalb Deutschlands gespeichert und
kontrolliert, oder fließen diese Daten in Cloud-Strukturen von Nicht-EU-
Partnern ab?
Die Datenspeicherung im Sinne der Fragestellung erfolgt auf Servern innerhalb
Deutschlands bzw. der EU.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass durch die technische
Angleichung an US-amerikanische oder britische KI-Standards die bisher
angewandten nationalen ethischen Einsatzkriterien (z. B. das Verbot
vollautonomer Angriffe) nicht technisch „ausgehebelt“ werden?
Die in der NATO Revised Artificial Intelligence Strategy aufgestellten
Prinzipien für die verantwortungsvolle Nutzung von KI stellen sicher, dass rechtliche
und ethische Vorgaben sowie technologische Möglichkeiten während des
gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen miteinander im Einklang stehen. Diese
Prinzipien sind für alle NATO-Partnern handlungsleitend.
17. Durch wen wird Deutschland bei den Verhandlungen bei den UN (Group
of Governmental Experts) sowie bei REAIM-Gipfeln sowie auf der
NATO-Ebene vertreten, auf welcher Ebene sind diese Gespräche
angebunden?
Die Bundesrepublik Deutschland wird bei den Formaten im Sinne der
Fragestellung durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der
Verteidigung vertreten. Die Ebene der Vertretung ist abhängig von Format und Inhalt
des jeweiligen Termins.
18. Wie stellen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium der
Verteidigung ein Höchstmaß an Kohärenz sicher, wenn Deutschland in Genf
(UN) für Verbote eintritt, während man gleichzeitig auf Ebene der NATO
technische Standards für genau diese autonomen Systeme mitentwickelt?
Grundsätzlich wird zwischen Waffensystemen mit automatisierten Funktionen,
Waffensystemen mit autonomen Funktionen unter menschlicher Kontrolle
sowie vollautonomen Waffensystemen jenseits menschlicher Kontrolle
unterschieden. Die Bundesregierung lehnt vollautonome Waffensysteme, die der
Verfügungsgewalt des Menschen entzogen sind, ab und setzt sich international
für ein Verbot dieser ein. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung
international für Regelungen in Bezug auf Systeme mit autonomen Funktionen ein.
Kohärenz wird durch eine enge Arbeitsbeziehung der zuständigen
Arbeitseinheiten sichergestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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