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Schriftliche Frage 101 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Reformen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung, auch vor dem Hintergrund der von der Bundesministerin der J…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 101 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Reformen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung, auch vor dem Hintergrund der von der Bundesministerin der J… Frage 101 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung Reformen zur Verbesserung der juristischen Ausbildung, auch vor dem Hintergrund der von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig angesprochenen Herausforderung des Nachwuchsmangels in der Justiz (www.lto.de/recht/jus tiz/j/amtsuebergabe-bundesjustizministerium-bmj v-volker-wissing-stefanie-hubig-afd-verfassungss chutz-justiz), und wenn ja, welche? 2 Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/1482 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 4. September 2025: Infolge der verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsverteilung kommt die Ausgestaltung der juristischen Ausbildung im Wesentlichen den Ländern unter Beachtung der den Universitäten zukommenden Wissenschaftsfreiheit zu. Der Bund setzt mit den §§ 5 folgend des Deutschen Richtergesetzes nur den Rahmen für die juristische Ausbildung. In diesem beschränkten Handlungsrahmen hat der Bund in jüngerer Vergangenheit einige Neuregelungen erlassen, um die Attraktivität der juristischen Ausbildung zu steigern. Beispiele hierfür sind die verpflichtende Einführung eines Teilzeitreferendariats und die Möglichkeit, schriftliche Prüfungsleistungen auch in digitaler Form erbringen zu können. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beobachtet darüber hinaus die Ansätze für eine Reform der juristischen Ausbildung genau und begleitet die entsprechenden Reformdiskussionen. Dies geschieht insbesondere im Rahmen des Koordinierungsausschusses für die juristische Ausbildung, in dem sich das BMJV als Gast stets intensiv einbringt und sich auch an einer Arbeitsgruppe beteiligt. Diese beschäftigt sich mit den Fragen, wie der „Jurist und die Juristin der Zukunft“ ausgebildet werden sollen und wie die juristische Ausbildung attraktiver gestaltet werden kann. Das BMJV prüft kontinuierlich, ob und gegebenenfalls welche weiteren Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität der juristischen Ausbildung im Bereich der engen Bundeszuständigkeit in Betracht kommen könnten. Neben der Ausbildung sind insbesondere auch die personelle Ausstattung, der Grad der Digitalisierung und die Effektivität von Verfahrensordnungen wichtige Kriterien für die Attraktivität justizieller Berufe. Wichtige Impulse in allen drei Bereichen gehen von dem von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig aufgelegten Pakt für den Rechtsstaat mit den Bundesländern aus.

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