Schriftliche Frage 58 von Ulrich von Zons (AfD): Hat die Bundesregierung eine Position zu den Maßnahmen einzelner Bundesländer, die Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 12. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 58 von Ulrich von Zons (AfD): Hat die Bundesregierung eine Position zu den Maßnahmen einzelner Bundesländer, die Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt…
Frage 58 (Ulrich von Zons, AfD):
Hat die Bundesregierung eine Position zu den Maßnahmen einzelner Bundesländer, die Examensnoten als Einstellungsvoraussetzung zum Richteramt abzusenken bzw. die Überlegungen, umfangreiche Ausbildungsreformen anzustreben, um den anhaltenden und potentiell verstärkenden Nachwuchsmangel im Bereich der Justiz zu kompensieren (www.lto.de/karriere/jura-studium/stori es/detail/note-staatsexamen-jura-einstellungsvora ussetzung-richter-staatsanwaelte-uebersichtallerbundeslaender; www.lto.de/recht/justiz/j/pakt-fue r-den-rechtsstaat-millionen-euro-2000-neue-richte rstellen-staatsanwaelte-justiz-praedikatsjuristen) und wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 12. Januar 2026:
Die Auswahl neuer Richterinnen und Richter obliegt den Ländern, die auch die Auswahlkriterien festlegen. Dazu gehören auch die erforderlichen Examensnoten. Nach den Rückmeldungen der Länder übersteigt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber immer noch die Zahl der freien Richterstellen deutlich. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass die Auswahlkriterien in absehbarer Zeit so geändert werden müssen, dass Qualitätseinbußen zu befürchten sind. Dennoch ist es auch ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung, dass eine ausreichend große Anzahl junger Menschen eine juristische Ausbildung durchläuft. Nicht zuletzt auch vor diesem Hintergrund beobachtet das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) die Ansätze für eine Reform der juristischen Ausbildung genau und begleitet die entsprechenden Reformdiskussionen. Dies geschieht insbesondere im Rahmen des Koordinierungsausschusses für die juristische Ausbildung, in dem sich das BMJV als Gast stets intensiv einbringt und sich auch an einer Arbeitsgruppe beteiligt. Diese beschäftigt sich mit den Fragen, wie der „Jurist und die Juristin der Zukunft“ ausgebildet werden sollen und wie die juristische Ausbildung attraktiver gestaltet werden kann. Das BMJV prüft kontinuierlich, ob und gegebenenfalls welche weiteren Regelungen zur Erhöhung der Attraktivität der juristischen Ausbildung im Bereich der engen Bundeszuständigkeit in Betracht kommen könnten. Dabei hat die Bundesregierung auch die Reformvorschläge der Länder immer im Blick. Neben der Ausbildung sind insbesondere auch die personelle Ausstattung, der Grad der Digitalisierung und die Effektivität von Verfahrensordnungen wichtige Kriterien für die Attraktivität justizieller Berufe. Die Bundesregierung plant die Länder in allen drei Bereichen mit dem angestrebten Pakt für den Rechtsstaat zu unterstützen. Sie plant, im Rahmen des Pakts bis zum Jahr 2029 sowohl 210 Mio. Euro für die weitere Digitalisierung der Justiz als auch 240 Mio. Euro für die weitere personelle Stärkung der Justiz bereitzustellen.
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