Schriftliche Frage 108 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche konkret, benannten repräsentativen wissenschaftlichen/empirischen Studien und/oder Erhebungen (jeweils mit Quellenangabe, Jahr, E…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 108 von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Auf welche konkret, benannten repräsentativen wissenschaftlichen/empirischen Studien und/oder Erhebungen (jeweils mit Quellenangabe, Jahr, E…
Frage 108 (Helge Limburg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Auf welche konkret, benannten repräsentativen wissenschaftlichen/empirischen Studien und/oder Erhebungen (jeweils mit Quellenangabe, Jahr, Erhebungsmethode und unabhängig von Angebot und Nachfrage nach Juristen) stützt die Bundesregierung ihre in der Antwort auf meine Mündliche Frage 52 im Plenarprotokoll 21/88 getroffene Aussage „Deutschland hat eine auch im internationalen Vergleich anerkannte, qualitätsvolle juristische Ausbildung“, wenn nicht nur fast alle anderen Länder in der EU in einem anderen System als dem Deutschen ausbilden und die Forderungen nach einer Reformierung der juristischen Ausbildung nach meiner Wahrnehmung immer lauter werden und ist die Bundesregierung bereit die Formulierung einer „anerkannten, qualitätsvollen juristischen Ausbildung“ in künftigen Antworten zu relativieren, falls keine entsprechenden empirischen Daten über die Qualität und die internationaler Anerkennung der juristischen Ausbildung vorgelegt werden können?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 7. August 2026:
Es besteht weitestgehende Einigkeit im Fachdiskurs, dass sich die Grundsätze der deutschen Ausbildung von Juristinnen und Juristen bewährt haben. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Prinzip der Einheitsjuristin bzw. des Einheitsjuristen, die Zweigliedrigkeit der juristischen Ausbildung, die juristischen Staatsprüfungen sowie insbesondere auch die Vermittlung von Methodenkompetenz. Dieser grundsätzliche Konsens wird auch im Bericht des Ausschusses der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister zur Koordinierung der Juristenausbildung, Zukunft der volljuristischen Ausbildung, 2026, S. 5 f., hervorgehoben. Von besonderer Bedeutung ist dabei, dass die deutsche Ausbildung von Juristinnen und Juristen das Ziel hat, die Fähigkeit zu vermitteln, sich schnell in unterschiedliche und unbekannte Sachverhalte und Rechtsgebiete einzuarbeiten. Das deutsche System wird auch international als qualitätsvoll anerkannt. Im Rahmen von Zusammentreffen bei internationalen Organisationen wird von ausländischen Kolleginnen und Kollegen immer wieder betont, dass gerade die oben genannte strukturelle besondere Einarbeitungsfähigkeit deutscher Juristinnen und Juristen vorbildlich sei. Die Leitorientierung auf die verantwortlich entscheidungsfähige volljuristische Persönlichkeit wird dabei besonders hervorgehoben (siehe hierzu auch Burckhart, in: Juristenausbildung heute, Zwischen Berlin und Bologna, HRK, 2014, S. 10; Chiusi, in: Ordnung der Wissenschaft 1 (2023), S. 3). Darüberhinausgehende empirische Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
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