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Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835)

dip / rede 08.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Protokoll der 88. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.

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Text

Frage von Helge Limburg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/6835) Inwieweit stellt die Bundesregierung zukünftig eine empirische Überprüfung der Qualität der gesamt-(voll-)juristischen Ausbildung in den einzelnen Bundesländern sicher, insbesondere nach der Kritik diverser Organisationen und Vereine (www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/beschluss-jumiko-zukunft-volljuristische-ausbildung-koa; https://bundesfachschaft.de/stellungnahme-koa/; www.brak.de/newsroom/news/juristenausbildung-rak-berlin-fordert-reform-des-jurastudiums/; https://anwaltverein.de/newsroom/pm-dat-06-26-reform-der-juristischen-ausbildung-ran-an-die-ursachen), und was schlussfolgert die Bundesregierung bisher im Besonderen aus der Art der Umsetzung und der Durchführung hinsichtlich des Artikels 4 Nummer 3a und 4a des Gesetzes zur Modernisierung des notariellen Berufsrechts und zur Änderung weiterer Vorschriften innerhalb der juristischen Ausbildung? Antwort des Parl. Staatssekretärs Frank Schwabe: Deutschland hat eine auch im internationalen Vergleich anerkannte qualitätsvolle juristische Ausbildung. Der Bund setzt mit den §§ 5 ff. des Deutschen Richtergesetzes nur den Rahmen für die juristische Ausbildung. Die Ausfüllung obliegt ganz wesentlich den Ländern unter Beachtung der den Universitäten zustehenden Wissenschaftsfreiheit. Die hier zitierte Kritik fällt kaum in den Zuständigkeitsbereich der Bundesregierung. Das gilt insbesondere für den Ablauf des Studiums und der Prüfungen, für die Kommunikationskultur zwischen Universitäten und Studierenden sowie für Beratungs- und Unterstützungsangebote. Sofern die Dringlichkeit der Digitalisierung angesprochen wird, weise ich darauf hin, dass der Bundesgesetzgeber bereits vor fünf Jahren die Möglichkeit eines elektronischen Examens geschaffen hat. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat die Entwicklung der juristischen Ausbildung sehr genau im Blick und steht mit den Ländern, insbesondere im Ausschuss zur Koordinierung der Juristenausbildung, in einem ständigen Austausch, um die Qualität der juristischen Ausbildung weiterhin hochzuhalten. Die Neuregelung zur Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur richtet sich in erster Linie an die Universitäten und Landesjustizprüfungsämter bei der Vermittlung der Pflichtfachinhalte. Zur Unterstützung der Länder bei der Implementierung in die Ausbildungsinhalte hat das BMJV bereits eine Tagung mit Vertretern der Justizprüfungsämter organisiert und wird nächstes Jahr eine viertägige Fortbildung an der Deutschen Richterakademie anbieten. Über den Koordinierungsausschuss steht das BMJV auch in ständigem Austausch mit den Ländern. Hier zeigt sich, dass die Regelung von den Ländern sehr gut angenommen wird. Seit nun dreieinhalb Jahren besteht ein Anspruch auf die Absolvierung des Referendariats in Teilzeit, sofern Kinder oder nahe Angehörige betreut und gepflegt werden oder besondere persönliche Gründe vorliegen. Das Referendariat wird so deutlich familienfreundlicher ausgestaltet und fördert die Chancengleichheit. Bislang liegen dem BMJV keine negativen Rückmeldungen zur Umsetzung und Durchführung vor.

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