Schriftliche Frage 107 von Beatrix von Storch (AfD): Finanziert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Projekte mit den Zielen, den Lebensschutz zu st…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 107 von Beatrix von Storch (AfD): Finanziert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Projekte mit den Zielen, den Lebensschutz zu st…
Frage 107 (Beatrix von Storch, AfD):
Finanziert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) Projekte mit den Zielen, den Lebensschutz zu stärken, die Zahl der Abtreibungen zu senken und das Bewusstsein für die Menschenwürde des ungeborenen Lebens zu fördern, und wenn ja, welche, und welche Mittel stellt das Bundesministerium dafür bis zum Ende der Legislaturperiode zur Verfügung?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 3. September 2025:
Im Rahmen der Projektförderung fördert das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) keine Projekte im Sinne der Fragestellung. Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Angeboten zur Unterstützung ungewollt Schwangerer ist dem BMBFSFJ ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund finanziert das BMBFSFJ eine Vielzahl von Leistungen und Maßnahmen außerhalb der Projektförderung, die (werdenden) Eltern den Start in das Familienleben und bei der Entscheidung für ein Leben mit Kind unterstützen sollen. Mit Hilfe der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ erhalten Schwangere in Notlagen ergänzende finanzielle Unterstützung in Verbindung mit individueller Beratung. Ziel der Bundesstiftung ist es, Schwangeren die Entscheidung für ein Leben mit dem Kind und die Fortsetzung ihrer Schwangerschaft zu erleichtern. Dafür stellt der Bund jährlich Mittel zur Verfügung, die den 16 zentralen Einrichtungen in den Bundesländern zur direkten Vergabe an Schwangere in einer prekären Notlage zugewiesen werden. Hilfe und Beratung finden Schwangere auch im Rahmen der Schwangerschafts-(Konflikt-)Beratung und beim Hilfetelefon Schwangere in Not. Das Hilfetelefon bietet kostenlose, barrierefreie, anonyme Rundum-die-Uhr-Beratung in 19 Sprachen an und vermittelt Hilfesuchende an regionale Unterstützungsangebote weiter. Für Frauen, die ihre Schwangerschaft geheim halten möchten, wurde zudem die sogenannte vertrauliche Geburt eingeführt. Mit diesem Hilfsangebot können sie ihr Kind anonym und dennoch medizinisch begleitet und sicher zur Welt zu bringen. Hinzu kommen Unterstützungsleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Kinderzuschlag, welche die Familien finanziell entlasten sollen. Zudem können Eltern ab der Schwangerschaft und mit Kindern bis drei Jahre Unterstützung durch die verschiedenen Angebote der Frühen Hilfen erhalten. Eine zentrale Voraussetzung zur Verhinderung ungewollter und ungeplanter Schwangerschaften ist eine umfassende, evidenzbasierte und auf die jeweilige Alters- und Zielgruppe zugeschnittene Sexualaufklärung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit ist gemäß § 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes gesetzlich dazu verpflichtet. Dieser Auftrag wird in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und Vertretungen aller Träger von Schwangerschafts-(Konflikt-)Beratungsstellen umgesetzt. Über die Höhe der dem BMBFSFJ für seine in dieser Antwort aufgeführten Maßnahmen zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum Ende der Legislatur kann derzeit keine Aussage getroffen werden. Sie sind Gegenstand aktueller und künftiger Haushaltsberatungen.
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