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Schriftliche Frage 143 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Sind die Aussagen der Regierungsfraktion der CDU/CSU, dass die Mittel für „Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinder…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 143 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Sind die Aussagen der Regierungsfraktion der CDU/CSU, dass die Mittel für „Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinder… Frage 143 (Julia-Christina Stange, Die Linke): Sind die Aussagen der Regierungsfraktion der CDU/CSU, dass die Mittel für „Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ in Höhe von 700.000 Euro ausschließlich an den Träger donum vitae fließen (www.cducsu.de/presse/wir-staerken-die-konflikt beratung-fuer-schwangere), zutreffend, und falls ja, wie und wofür genau werden diese Mittel eingesetzt, vor dem Hintergrund, dass die Beratungstätigkeit laut § 4 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) durch die Länder geregelt ist (www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR11 3980992.html) und die Zusammenarbeit des Bundesverbandes mit dem Bundesfamilienministerium nur in Bezug auf fachliche Themen zu Schwangerschaft, Sexualität und Kinderwunsch (https://taz.de/Ueberraschung-im-Bundeshaushalt/ !6110512/) zulässig ist (bitte ausführen, welche Projekte, Vorhaben, Öffentlichkeitsarbeit o. Ä. mit dem Geld konkret gefördert werden), und falls nein, welche Träger erhalten zusätzliche Förderung? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 6. Oktober 2025: Die Aufstockung der Mittel für donum vitae e. V. ist bei den abschließenden parlamentarischen Beratungen des Haushalts 2025 (sog. Bereinigungssitzung) auf Antrag der Bundestagsfraktionen CDU/CSU und SPD mehrheitlich beschlossen worden. Somit wurde der Haushaltstitel (Kapitel 1703) 681 21 „Zuschüsse und Leistungen zur Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit sowie für den Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“ um 700.000 Euro zugunsten der Förderung von donum vitae e. V. erhöht. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) prüft aktuell, wie und in welchem Umfang diese Gelder zielführend und wirtschaftlich durch die Bundesgeschäftsstelle von donum vitae e. V. genutzt werden können, um den vom Parlament gewünschten Zweck zu erfüllen. Nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) sind die Länder dafür verantwortlich, für die allgemeine Beratung zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung und Familienplanung sowie alle eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen und die Schwangerschaftskonfliktberatung ein ausreichendes Angebot wohnortnaher Beratungsstellen unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung sicherzustellen (§§ 2, 5 SchKG). Die bundesweite Aufgabe der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung wird wesentlich durch freie Träger unterschiedlicher weltanschaulicher Ausrichtung wahrgenommen. Um die in § 3 SchKG vorgegebene Pluralität der Beratungslandschaft zu stärken, erhalten die Bundesgeschäftsstellen von donum vitae und pro familia – die weder in die finanziellen Strukturen der Wohlfahrt noch der Kirchen eingebunden sind – bei der Wahrnehmung ihrer bundeszentralen Aufgaben durch das BMBFSFJ eine jährliche Förderung. Durch die Förderung der Bundesgeschäftsstellen sollen Rahmenbedingungen für eine leistungsfähige Infrastruktur der Beratungstätigkeit auf Bundesebene geschaffen und gesichert werden.

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