Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel (Antwort zu Drs. 21/1633)
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Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel (Antwort zu Drs. 21/1633)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1958
21. Wahlperiode 02.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Doris Achelwilm, Gökay
Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/1633 –
Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In Medienberichten von „SPIEGEL“ und „ZEIT“ wird über Angaben der
Bundesregierung zu Rüstungsexporten nach Israel im Jahr 2024 berichtet.
Demgegenüber hatte die Bundesregierung zuvor erklärt, dass zwischen dem
24. Mai 2024 und dem 15. Dezember 2024 keine
Einzelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach Israel erteilt wurden (Bundestagsdrucksache
20/14661). Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daher mögliche
Widersprüche.
1. Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für
Panzerabwehrwaffen nach Israel im Jahr 2024 erteilt, und wenn ja, welche Art der
Genehmigungen wurde erteilt (bitte nach Ausfuhrlistenposition, Wert, Monat,
Art der Genehmigung, wie beispielsweise Einzel-, Sammelausfuhr-,
Reexportgenehmigung, Allgemeine Genehmigung, Bundeswehrabgabe,
sowie das Ursprungsland bei einer Reexportgenehmigung auflisten)?
3. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach
Israel erfolgt sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese
Genehmigungen, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Vorwürfe schwerer Verstöße
gegen das humanitäre Völkerrecht im Gazakrieg vorlagen und wegen
möglicher Beihilfe internationale Gerichtsverfahren gegen Deutschland
liefen?
4. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach
Israel erfolgt sind, wurden die Genehmigungen ordnungsgemäß von der
Bundesregierung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen
Bundestages dokumentiert, und wenn nein, warum nicht?
5. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach
Israel erfolgt sind, welche konkreten Vorkehrungen wurden durch die
Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, dass deutsche
Panzerabwehrwaffen nicht bei Angriffen auf zivile Ziele verwendet werden?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 30. September 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
18. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach
Israel erfolgt sind, hat die Bundesregierung geprüft, ob von ihr
genehmigte Lieferungen für Panzerabwehrwaffen völkerrechtswidrig
eingesetzt wurden, etwa gegen zivile Ziele und ohne jede militärische
Notwendigkeit?
Die Fragen 1, 3 bis 5 und 18 werden gemeinsam beantwortet.
Eine Genehmigung zur endgültigen Ausfuhr von Panzerabwehrwaffen hat die
Bundesregierung im Jahr 2024 nicht erteilt.
2. Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für Kriegswaffen nach
Israel im Jahr 2024 erteilt, und wenn ja, welche Art der Genehmigungen
wurde erteilt (bitte nach Güterart, Wert, Monat, Art der Genehmigung,
wie beispielsweise Einzel-, Sammelausfuhr-, Reexportgenehmigung,
Allgemeine Genehmigung, Bundeswehrabgabe, sowie das Ursprungsland
bei einer Reexportgenehmigung auflisten)?
Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 21 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache
20/11838. Weitere Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr im Sinne der
Fragestellung wurden im Jahr 2024 nicht erteilt.
6. Wann hat der Bundessicherheitsrat zuletzt über Ausfuhrgenehmigungen
für Rüstungsgüter nach Israel entschieden, und haben danach andere
Kabinettsausschüsse und bzw. oder Bundesministerien über
Rüstungsexporte nach Israel entschieden, wenn ja, welche, und warum hat nicht der
Bundessicherheitsrat entschieden?
7. Sind alle in der Antwort zu Frage 6 genannten Entscheidungen
dokumentiert, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet.
Es wird auf die regelmäßigen Schreiben der Bundesregierung an den
Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags zur Information über
abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrats verwiesen. Im
Übrigen unterrichtet die Bundesregierung entsprechend den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE
137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte. Hingegen
unterfallen die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb
der Bundesregierung dem vertraulichen Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung.
8. Für welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/843
(Stichtag: 26. Juni 2025) bis zum 8. August 2025 insgesamt
Ausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und
sonstigen Rüstungsgütern unter Angabe der KWL-Nummer [KWL =
Kriegswaffenliste] bzw. AL-Position [AL = Ausfuhrliste], die
Güterbeschreibung, die jeweilige Stückzahl, die jeweilige Genehmigungsart und den
jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige
Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen
angeben)?
9. Für welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit dem 9. August
2025 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen
Anfrage insgesamt Ausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt
nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unter Angabe der
KWL-Nummer bzw. AL-Position, die Güterbeschreibung, die jeweilige
Stückzahl, die jeweilige Genehmigungsart und den jeweiligen
Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den
Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von
Rüstungsgütern nach Israel im Zeitraum vom 26. Juni 2025 bis 8. August 2025 im
Gesamtwert von 530 738 Euro und im Zeitraum 9. August 2025 bis zum
22. September 2025 im Gesamtwert von 2 458 745 Euro erteilt. Hiervon
entfällt der gesamte Wert jeweils auf sonstige Rüstungsgüter.
Die erteilten Genehmigungen betreffen die Ausfuhrlisten – (AL) – Positionen
A0004, A0005, A0009, A0011, A0013, A0015, A0021 sowie A0022. Da
Ausfuhrlistenpositionen unterschiedliche Güter und Güterteile enthalten, ist eine
Angabe von Stückzahlen für eine Ausfuhrlistenposition nicht angezeigt.
Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus
Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie
hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands
aktuell bestehenden Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative
Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland
haben kann.
Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die
sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können.
10. Hat die Bundesregierung die für die Durchführung der Ausfuhr
erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das
U-Boot nach Israel erteilt, für das 2023 eine Genehmigung der
Beförderung zur Ausfuhr nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen
(KrWaffKontrG) erteilt wurde (siehe Ausschussdrucksache 20(9)336 und
Antwort auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache
20/11318), wenn ja, wann, und mit welchem Güterwert (bitte Monat und
Jahr angeben)?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der
Abgeordneten Lea Reisner auf Bundestagsdrucksache 21/1324 verwiesen.
11. Wie viele Rüstungsgüter, für die in den letzten fünf Jahren eine
Ausfuhrgenehmigung nach Israel erteilt wurde, sind nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage noch
nicht vollständig ausgeführt worden (bitte das Genehmigungsdatum
angeben)?
12. Welches finanzielle Gesamtvolumen repräsentieren die in Frage 11
erfragten, noch nicht vollständig ausgelieferten, aber laut Bundesregierung
genehmigten Rüstungsgüter an Israel (bitte nach Genehmigungsjahr,
Güterkategorien und Wert in Euro aufschlüsseln)?
13. Um welche konkreten Rüstungsgüter handelt es sich bei den in Frage 11
erfragten, noch nicht vollständig ausgelieferten, aber genehmigten
Ausfuhren nach Wissen der Bundesregierung im Einzelnen (z. B.
Waffenarten, Munitionsarten, Fahrzeuge, Kommunikationssysteme,
Überwachungstechnik; bitte nach Güterart, ggf. unter Angabe der Güterposition
nach Ausfuhrliste oder KrWaffKontrG, Verwendungszweck sowie
Bestimmungsunternehmen in Israel aufschlüsseln)?
14. Welche der in Frage 11 genannten Rüstungsgüter könnten nach
Einschätzung der Bundesregierung im Gazastreifen eingesetzt werden, und
welche konkreten Kriterien zieht die Bundesregierung dabei für ihre
Einschätzung heran (z. B. Reichweite, taktischer Einsatzbereich,
Plattformtyp)?
15. Plant die Bundesregierung, die Ausfuhr bereits genehmigter, aber bislang
nicht ausgelieferter Rüstungsgüter an Israel unter Vorbehalt zu stellen,
einzuschränken oder auszusetzen, und wenn nein, warum nicht?
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass genehmigte Rüstungsgüter,
die weiterhin geliefert werden dürfen, nicht im Gazastreifen zum Einsatz
kommen?
17. Aus welchen Erwägungen hält die Bundesregierung die israelische
Zusicherung vom Oktober 2024 für ausreichend („Wir können versichern,
dass alle aus Deutschland gelieferten Waffen oder sonstigen
Rüstungsgüter oder solche, die Teile aus Deutschland enthalten, ausschließlich im
Einklang mit dem humanitären Völkerrecht verwendet werden“)?
Die Fragen 11 bis 17 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend den Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von
weitergehenden Auskünften ab. Dies gilt auch für Fragen zu den Bewertungs-,
Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen der Bundesregierung, die dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen.
19. Welche konkreten Auswirkungen hat der am 8. August 2025 verkündete
Genehmigungsstopp auf bereits zuvor genehmigte, aber noch nicht
ausgelieferte Rüstungsexporte an Israel, und werden diese Lieferungen
weiterhin durchgeführt, vollständig ausgesetzt oder auf Einzelfallebene
überprüft?
Mit der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 8. August 2025 wurde die
Erklärung des Bundeskanzlers veröffentlicht, angesichts des vom israelischen
Sicherheitskabinett beschlossenen noch härteren militärischen Vorgehens der
israelischen Armee im Gazastreifen bis auf Weiteres keine Ausfuhren von
Rüstungsgütern zu genehmigen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können.
Auch vor diesem Hintergrund entscheidet die Bundesregierung über die
Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der
jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen sowie nach den rechtlichen Vorgaben.
Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 17 verwiesen.
Die Bundesregierung bekräftigt die Grundsätze der deutschen Israel-Politik,
insbesondere bleibt die Bundesregierung dem Schutz des Staates Israel in
besonderer Weise verpflichtet.
20. Welche politischen Bedingungen knüpfte die Bundesregierung in der
Vergangenheit an die Lieferung von U-Booten (z. B. Bekenntnis zur
Zwei-Staaten-Lösung, Stopp des Siedlungsbaus, Verbesserung der
humanitären Lage in Gaza; www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archi
v/2025/korruption-deutsche-u-boote-fuer-israel,israel-uboote-korruption-
100.html), und wurden diese Bedingungen im Laufe der Verhandlungen
abgeschwächt oder fallen gelassen?
Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des
Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,
185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende
positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von
weitergehenden Auskünften ab. Dies gilt auch für Fragen zu den Bewertungs-,
Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen der Bundesregierung, die dem
Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen.
21. Werden in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung die
erteilten Reexportgenehmigungen aufgeführt, wenn ja, in welchen Werten
sind diese enthalten, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung informiert in ihren Rüstungsexportberichten über die
erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland. Sie
informiert nicht zu Re-Exporten von Lieferungen aus anderen Ländern.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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