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Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel (Antwort zu Drs. 21/1633)

dip / drucksache 02.10.2025 · WP 21 · 21/1958 · Antwort · Original ↗

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Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel (Antwort zu Drs. 21/1633) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1958 21. Wahlperiode 02.10.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lea Reisner, Doris Achelwilm, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/1633 – Genehmigungen für Waffenlieferungen an Israel V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In Medienberichten von „SPIEGEL“ und „ZEIT“ wird über Angaben der Bundesregierung zu Rüstungsexporten nach Israel im Jahr 2024 berichtet. Demgegenüber hatte die Bundesregierung zuvor erklärt, dass zwischen dem 24. Mai 2024 und dem 15. Dezember 2024 keine Einzelausfuhrgenehmigungen für Kriegswaffen nach Israel erteilt wurden (Bundestagsdrucksache 20/14661). Aus Sicht der Fragestellenden ergeben sich daher mögliche Widersprüche.  1. Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach Israel im Jahr 2024 erteilt, und wenn ja, welche Art der Genehmigungen wurde erteilt (bitte nach Ausfuhrlistenposition, Wert, Monat, Art der Genehmigung, wie beispielsweise Einzel-, Sammelausfuhr-, Reexportgenehmigung, Allgemeine Genehmigung, Bundeswehrabgabe, sowie das Ursprungsland bei einer Reexportgenehmigung auflisten)?  3. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach Israel erfolgt sind, wie rechtfertigt die Bundesregierung diese Genehmigungen, obwohl zu diesem Zeitpunkt bereits Vorwürfe schwerer Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht im Gazakrieg vorlagen und wegen möglicher Beihilfe internationale Gerichtsverfahren gegen Deutschland liefen?  4. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach Israel erfolgt sind, wurden die Genehmigungen ordnungsgemäß von der Bundesregierung gegenüber dem Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages dokumentiert, und wenn nein, warum nicht?  5. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach Israel erfolgt sind, welche konkreten Vorkehrungen wurden durch die Bundesregierung getroffen, um sicherzustellen, dass deutsche Panzerabwehrwaffen nicht bei Angriffen auf zivile Ziele verwendet werden? Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 30. September 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 18. Wenn im Jahr 2024 Exportgenehmigungen für Panzerabwehrwaffen nach Israel erfolgt sind, hat die Bundesregierung geprüft, ob von ihr genehmigte Lieferungen für Panzerabwehrwaffen völkerrechtswidrig eingesetzt wurden, etwa gegen zivile Ziele und ohne jede militärische Notwendigkeit? Die Fragen 1, 3 bis 5 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Eine Genehmigung zur endgültigen Ausfuhr von Panzerabwehrwaffen hat die Bundesregierung im Jahr 2024 nicht erteilt.  2. Hat die Bundesregierung Exportgenehmigungen für Kriegswaffen nach Israel im Jahr 2024 erteilt, und wenn ja, welche Art der Genehmigungen wurde erteilt (bitte nach Güterart, Wert, Monat, Art der Genehmigung, wie beispielsweise Einzel-, Sammelausfuhr-, Reexportgenehmigung, Allgemeine Genehmigung, Bundeswehrabgabe, sowie das Ursprungsland bei einer Reexportgenehmigung auflisten)? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 der Kleinen Anfrage der Gruppe BSW auf Bundestagsdrucksache 20/11838. Weitere Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr im Sinne der Fragestellung wurden im Jahr 2024 nicht erteilt.  6. Wann hat der Bundessicherheitsrat zuletzt über Ausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter nach Israel entschieden, und haben danach andere Kabinettsausschüsse und bzw. oder Bundesministerien über Rüstungsexporte nach Israel entschieden, wenn ja, welche, und warum hat nicht der Bundessicherheitsrat entschieden?  7. Sind alle in der Antwort zu Frage 6 genannten Entscheidungen dokumentiert, wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die regelmäßigen Schreiben der Bundesregierung an den Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags zur Information über abschließende Genehmigungsentscheidungen des Bundessicherheitsrats verwiesen. Im Übrigen unterrichtet die Bundesregierung entsprechend den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte. Hingegen unterfallen die Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb der Bundesregierung dem vertraulichen Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung.  8. Für welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit ihrer Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/843 (Stichtag: 26. Juni 2025) bis zum 8. August 2025 insgesamt Ausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unter Angabe der KWL-Nummer [KWL = Kriegswaffenliste] bzw. AL-Position [AL = Ausfuhrliste], die Güterbeschreibung, die jeweilige Stückzahl, die jeweilige Genehmigungsart und den jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)?  9. Für welche Rüstungsgüter hat die Bundesregierung seit dem 9. August 2025 bis zum aktuellen Stichtag der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage insgesamt Ausfuhrgenehmigungen nach Israel erteilt (bitte getrennt nach Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern unter Angabe der KWL-Nummer bzw. AL-Position, die Güterbeschreibung, die jeweilige Stückzahl, die jeweilige Genehmigungsart und den jeweiligen Genehmigungswert auflisten; sofern eine endgültige Auswertung für den Zeitraum noch nicht erfolgt ist, bitte die vorläufigen Zahlen angeben)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat Genehmigungen zur endgültigen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel im Zeitraum vom 26. Juni 2025 bis 8. August 2025 im Gesamtwert von 530 738 Euro und im Zeitraum 9. August 2025 bis zum 22. September 2025 im Gesamtwert von 2 458 745 Euro erteilt. Hiervon entfällt der gesamte Wert jeweils auf sonstige Rüstungsgüter. Die erteilten Genehmigungen betreffen die Ausfuhrlisten – (AL) – Positionen A0004, A0005, A0009, A0011, A0013, A0015, A0021 sowie A0022. Da Ausfuhrlistenpositionen unterschiedliche Güter und Güterteile enthalten, ist eine Angabe von Stückzahlen für eine Ausfuhrlistenposition nicht angezeigt. Im Übrigen folgt die Bundesregierung dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185), wonach eine Auskunft aus Gründen des Staatswohls verweigert werden kann. Dies ist der Fall, sofern wie hier die Auskunft konkrete Einblicke in die auf Seiten des Empfängerlands aktuell bestehenden Güterbedarfe ermöglichen würde, da dies negative Auswirkungen auf die außenpolitischen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland haben kann. Bei den Angaben für das Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch ändern können. 10. Hat die Bundesregierung die für die Durchführung der Ausfuhr erforderliche Genehmigung nach dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) für das U-Boot nach Israel erteilt, für das 2023 eine Genehmigung der Beförderung zur Ausfuhr nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG) erteilt wurde (siehe Ausschussdrucksache 20(9)336 und Antwort auf die Schriftliche Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 20/11318), wenn ja, wann, und mit welchem Güterwert (bitte Monat und Jahr angeben)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42 der Abgeordneten Lea Reisner auf Bundestagsdrucksache 21/1324 verwiesen. 11. Wie viele Rüstungsgüter, für die in den letzten fünf Jahren eine Ausfuhrgenehmigung nach Israel erteilt wurde, sind nach Kenntnis der Bundesregierung zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage noch nicht vollständig ausgeführt worden (bitte das Genehmigungsdatum angeben)? 12. Welches finanzielle Gesamtvolumen repräsentieren die in Frage 11 erfragten, noch nicht vollständig ausgelieferten, aber laut Bundesregierung genehmigten Rüstungsgüter an Israel (bitte nach Genehmigungsjahr, Güterkategorien und Wert in Euro aufschlüsseln)? 13. Um welche konkreten Rüstungsgüter handelt es sich bei den in Frage 11 erfragten, noch nicht vollständig ausgelieferten, aber genehmigten Ausfuhren nach Wissen der Bundesregierung im Einzelnen (z. B. Waffenarten, Munitionsarten, Fahrzeuge, Kommunikationssysteme, Überwachungstechnik; bitte nach Güterart, ggf. unter Angabe der Güterposition nach Ausfuhrliste oder KrWaffKontrG, Verwendungszweck sowie Bestimmungsunternehmen in Israel aufschlüsseln)? 14. Welche der in Frage 11 genannten Rüstungsgüter könnten nach Einschätzung der Bundesregierung im Gazastreifen eingesetzt werden, und welche konkreten Kriterien zieht die Bundesregierung dabei für ihre Einschätzung heran (z. B. Reichweite, taktischer Einsatzbereich, Plattformtyp)? 15. Plant die Bundesregierung, die Ausfuhr bereits genehmigter, aber bislang nicht ausgelieferter Rüstungsgüter an Israel unter Vorbehalt zu stellen, einzuschränken oder auszusetzen, und wenn nein, warum nicht? 16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass genehmigte Rüstungsgüter, die weiterhin geliefert werden dürfen, nicht im Gazastreifen zum Einsatz kommen? 17. Aus welchen Erwägungen hält die Bundesregierung die israelische Zusicherung vom Oktober 2024 für ausreichend („Wir können versichern, dass alle aus Deutschland gelieferten Waffen oder sonstigen Rüstungsgüter oder solche, die Teile aus Deutschland enthalten, ausschließlich im Einklang mit dem humanitären Völkerrecht verwendet werden“)? Die Fragen 11 bis 17 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend den Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab. Dies gilt auch für Fragen zu den Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen der Bundesregierung, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen. 19. Welche konkreten Auswirkungen hat der am 8. August 2025 verkündete Genehmigungsstopp auf bereits zuvor genehmigte, aber noch nicht ausgelieferte Rüstungsexporte an Israel, und werden diese Lieferungen weiterhin durchgeführt, vollständig ausgesetzt oder auf Einzelfallebene überprüft? Mit der Pressemitteilung der Bundesregierung vom 8. August 2025 wurde die Erklärung des Bundeskanzlers veröffentlicht, angesichts des vom israelischen Sicherheitskabinett beschlossenen noch härteren militärischen Vorgehens der israelischen Armee im Gazastreifen bis auf Weiteres keine Ausfuhren von Rüstungsgütern zu genehmigen, die im Gazastreifen zum Einsatz kommen können. Auch vor diesem Hintergrund entscheidet die Bundesregierung über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen sowie nach den rechtlichen Vorgaben. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 17 verwiesen. Die Bundesregierung bekräftigt die Grundsätze der deutschen Israel-Politik, insbesondere bleibt die Bundesregierung dem Schutz des Staates Israel in besonderer Weise verpflichtet. 20. Welche politischen Bedingungen knüpfte die Bundesregierung in der Vergangenheit an die Lieferung von U-Booten (z. B. Bekenntnis zur Zwei-Staaten-Lösung, Stopp des Siedlungsbaus, Verbesserung der humanitären Lage in Gaza; www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama/archi v/2025/korruption-deutsche-u-boote-fuer-israel,israel-uboote-korruption- 100.html), und wurden diese Bedingungen im Laufe der Verhandlungen abgeschwächt oder fallen gelassen? Die Bundesregierung unterrichtet entsprechend der Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Urteil vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137, 185) in ihren Antworten auf Parlamentarische Fragen über abschließende positive Genehmigungsentscheidungen für Rüstungsexporte, sieht jedoch von weitergehenden Auskünften ab. Dies gilt auch für Fragen zu den Bewertungs-, Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen der Bundesregierung, die dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung unterfallen. 21. Werden in den Rüstungsexportberichten der Bundesregierung die erteilten Reexportgenehmigungen aufgeführt, wenn ja, in welchen Werten sind diese enthalten, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung informiert in ihren Rüstungsexportberichten über die erteilten Genehmigungen zur Ausfuhr von Rüstungsgütern aus Deutschland. Sie informiert nicht zu Re-Exporten von Lieferungen aus anderen Ländern. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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