Schriftliche Frage 17 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in Köln, wo laut Medienberichten die lokale Ausländerbehörde das Angebot des Land…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 24. August eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 17 von Dr. Gottfried Curio (AfD): Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in Köln, wo laut Medienberichten die lokale Ausländerbehörde das Angebot des Land…
Frage 17 (Dr. Gottfried Curio, AfD):
Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Vorgänge in Köln, wo laut Medienberichten die lokale Ausländerbehörde das Angebot des Landes Nordrhein-Westfalen zur Beschaffung von Reisepapieren für 500 Ausreisepflichtige – darunter auch Hochkriminelle – unter Verweis auf ein lokales „Bleiberechtsprogramm“ ausschlug (www.faz.net/aktuell/politik/inland/hat-koeln-abs chiebungen-von-500-migranten-aktiv-verhindertaccg-201114021.html), die Notwendigkeit von Gesetzesänderungen, um die Ausländerbehörden auf Kommunal- und Länderebene zwingend auf den Vollzug der Ausreisepflicht ohne Spielraum für lokale Abweichungen festzulegen, und hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen aus den letzten fünf Jahren, in denen Länder- oder Kommunalbehörden die angebotene Unterstützung des Bundes (z. B. bei der Beschaffung von Reisepapieren, der Identitätsklärung oder der Organisation der Überführung ins Herkunftsland) beim Vollzug der Ausreisepflicht ausgeschlagen haben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. August 2026:
Für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes und damit auch für Abschiebungen sind nach der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung die Länder zuständig. Der Bund unterstützt die Länder im Rahmen des Rückführungsprozesses unter anderem durch die Bundespolizei beispielsweise bei dem Transport oder der Begleitung von rückzuführenden Personen sowie bei der Beschaffung von Passersatzpapieren bzw. Reisedokumenten. Darüber hinaus haben die die Bundesregierung tragenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag eine Rückführungsoffensive vereinbart. Im Rahmen eines kontinuierlichen Austauschs mit den für den Vollzug des Aufenthaltsgesetzes zuständigen Behörden identifiziert das Bundesministerium des Innern aktuell diesbezüglich gegebenenfalls erforderliche Rechtsänderungen, die noch im Ressortkreis abgestimmt werden müssen. Bund und Länder stehen in einem beständigen Austausch über Unterstützungsmaßnahmen, die dann in jeweiligem Einvernehmen entschieden werden.
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