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Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer

dip / drucksache 24.09.2026 · WP 21 · 21/8210 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer Deutscher Bundestag Drucksache 21/8210 21. Wahlperiode 24.09.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias Peterka, Peter Bonhof, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Martina Kempf, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig hat im Zusammenhang mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung in Sachsen-Anhalt auf das „Prinzip der Bundestreue“ sowie die Möglichkeit verwiesen, dass der Bund bei Rechtsverstößen eines Bundeslandes das Bundesverfassungsgericht anrufen könne. Zudem forderte sie Beamte auf, sich rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersetzen (www. t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101432374/afd-sieg-justiz ministerin-stefanie-hubig-ruft-beamte-zu-widerstand-auf.html). Wir fragen die Bundesregierung: 1. In wie vielen Fällen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat der Bund von dem in Artikel 37 GG geregelten Instrument des Bundeszwangs tatsächlich Gebrauch gemacht bzw. dessen Anwendung eingeleitet, und in welchen Fällen wurde dies lediglich erwogen, aber nicht umgesetzt (bitte einzeln auflisten)? 2. In wie vielen Bund-Länder-Streitverfahren nach Artikel 93 Absatz 1 Nr. 3 GG seit 1949 war der Bund Antragsteller gegen ein Land, und um welche konkreten Fälle handelt es sich jeweils (bitte mit Jahr, betroffenem Land und Streitgegenstand aufführen)? 3. Wie viele dieser möglichen Verfahren (vgl. Vorfragen) endeten mit einer Feststellung eines Verfassungsverstoßes des jeweiligen Landes zulasten des Landes? 4. Welche weiteren rechtlichen Instrumente stehen dem Bund nach Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen vermeintlich rechtswidriges Verhalten einer Landesregierung vorzugehen, und wie oft wurden diese seit 1949 jeweils angewendet? 5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die genannten Instrumente in der Verfassungspraxis der Bundesrepublik bislang eine sehr hohe Eingriffsschwelle hatten und faktisch die absolute Ausnahme blieben? 6. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung der Bundesjustizministerin, wonach sich Beamte rechtswidrigen Weisungen einer Landesregierung widersetzen müssten, im Verhältnis zum Weisungsrecht der Länder gegen- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. über ihren Landesbeamten und der Eigenstaatlichkeit der Länder nach Artikel 20 Absatz 1 GG? 7. Sieht die Bundesregierung in der öffentlichen Ankündigung möglicher Bundesinterventionsinstrumente gegen eine demokratisch gewählte, aber politisch seitens der Bundesregierung unerwünschte Landesregierung eine Gefährdung des Grundsatzes der Bundestreue durch den Bund selbst? 8. Auf welche konkreten Tatsachen, Erkenntnisse oder Anhaltspunkte stützt die Bundesjustizministerin ihre öffentliche Aussage, wonach eine mögliche AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt rechtswidrige Weisungen an Beamte erteilen könnte, und welche Landesbehörde oder welcher konkrete Sachverhalt liegt dieser Einschätzung zugrunde? 9. In wie vielen und welchen Fällen haben Beamte nach Kenntnis der Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ihre Bedenken aufgrund von aus ihrer Sicht verfassungswidrigen, verfassungs- oder rechtswidrigen Weisungen intern geäußert, und wie wurde in diesen Fällen jeweils verfahren? Berlin, den 16. September 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333 Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt.

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