Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer
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Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Hubig zum Einsatz von Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8210
21. Wahlperiode 24.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Brandner, Knuth Meyer-Soltau, Tobias Matthias
Peterka, Peter Bonhof, Ulrich von Zons, Dr. Christoph Birghan, Martina Kempf,
Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Äußerungen der Bundesjustizministerin Dr. Hubig zum Einsatz von
Bundeszwang und Bund-Länder-Streitverfahren gegen Bundesländer
Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig
hat im Zusammenhang mit einer möglichen AfD-geführten Landesregierung in
Sachsen-Anhalt auf das „Prinzip der Bundestreue“ sowie die Möglichkeit
verwiesen, dass der Bund bei Rechtsverstößen eines Bundeslandes das
Bundesverfassungsgericht anrufen könne. Zudem forderte sie Beamte auf, sich
rechtswidrigen Weisungen einer möglichen AfD-Landesregierung zu widersetzen (www.
t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_101432374/afd-sieg-justiz
ministerin-stefanie-hubig-ruft-beamte-zu-widerstand-auf.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In wie vielen Fällen seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland hat der
Bund von dem in Artikel 37 GG geregelten Instrument des Bundeszwangs
tatsächlich Gebrauch gemacht bzw. dessen Anwendung eingeleitet, und in
welchen Fällen wurde dies lediglich erwogen, aber nicht umgesetzt (bitte
einzeln auflisten)?
2. In wie vielen Bund-Länder-Streitverfahren nach Artikel 93 Absatz 1
Nr. 3 GG seit 1949 war der Bund Antragsteller gegen ein Land, und um
welche konkreten Fälle handelt es sich jeweils (bitte mit Jahr, betroffenem
Land und Streitgegenstand aufführen)?
3. Wie viele dieser möglichen Verfahren (vgl. Vorfragen) endeten mit einer
Feststellung eines Verfassungsverstoßes des jeweiligen Landes zulasten des
Landes?
4. Welche weiteren rechtlichen Instrumente stehen dem Bund nach
Auffassung der Bundesregierung zur Verfügung, um gegen vermeintlich
rechtswidriges Verhalten einer Landesregierung vorzugehen, und wie oft wurden
diese seit 1949 jeweils angewendet?
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die
genannten Instrumente in der Verfassungspraxis der Bundesrepublik bislang eine
sehr hohe Eingriffsschwelle hatten und faktisch die absolute Ausnahme
blieben?
6. Wie bewertet die Bundesregierung die Äußerung der
Bundesjustizministerin, wonach sich Beamte rechtswidrigen Weisungen einer Landesregierung
widersetzen müssten, im Verhältnis zum Weisungsrecht der Länder gegen-
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
über ihren Landesbeamten und der Eigenstaatlichkeit der Länder nach
Artikel 20 Absatz 1 GG?
7. Sieht die Bundesregierung in der öffentlichen Ankündigung möglicher
Bundesinterventionsinstrumente gegen eine demokratisch gewählte, aber
politisch seitens der Bundesregierung unerwünschte Landesregierung eine
Gefährdung des Grundsatzes der Bundestreue durch den Bund selbst?
8. Auf welche konkreten Tatsachen, Erkenntnisse oder Anhaltspunkte stützt
die Bundesjustizministerin ihre öffentliche Aussage, wonach eine mögliche
AfD-geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt rechtswidrige Weisungen
an Beamte erteilen könnte, und welche Landesbehörde oder welcher
konkrete Sachverhalt liegt dieser Einschätzung zugrunde?
9. In wie vielen und welchen Fällen haben Beamte nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland ihre Bedenken
aufgrund von aus ihrer Sicht verfassungswidrigen, verfassungs- oder
rechtswidrigen Weisungen intern geäußert, und wie wurde in diesen Fällen
jeweils verfahren?
Berlin, den 16. September 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
Vorabfassung - w
ird durch die lektorierte Version ersetzt.
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