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Schriftliche Frage 35 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die Erfrischungsgelder für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemäß § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung und § 50 Absa…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 35 von Maren Kaminski (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, die Erfrischungsgelder für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemäß § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung und § 50 Absa… Frage 35 (Maren Kaminski, Die Linke): Plant die Bundesregierung, die Erfrischungsgelder für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gemäß § 10 Absatz 2 der Bundeswahlordnung und § 50 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes an die gestiegenen Lebenshaltungs- und Mobilitätskosten anzupassen, um dem zunehmenden Mangel an freiwilligen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern entgegenzuwirken und eine bundesweit einheitliche, tragfähige Lösung zur Finanzierung durch den Bund zu schaffen, und wenn ja, wann? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 5. August 2025: Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich und tragen durch ihren Einsatz maßgeblich zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen bei. Das sog. Erfrischungsgeld soll dabei neben der allgemeinen politisch-gesellschaftlichen Anerkennung dieses ehrenamtlichen Engagements auch eine darüber hinausgehende konkrete Anerkennung und eine Art von Entschädigung für ggf. mit der Tätigkeit verbundenen Aufwand darstellen. Die Festlegung des Erfrischungsgeldes soll natürlich diesem Gedanken Rechnung tragen, unterliegt damit aber anderen Kriterien als „Entlohnungssysteme“, die sich an Preissteigerungen und Kostenentwicklungen orientieren. Im Zuge der rechtzeitig vor jeder Bundestagswahl stattfindenden Anpassungen der Bundeswahlordnung wird jedoch auch die Höhe des Erfrischungsgeldes geprüft. Hierbei muss aber die jeweilige Haushaltslage berücksichtigt werden.

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