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Schriftliche Frage 157 von Stefan Schröder (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Kommunen bei der Bewältigung der gestiegenen Ausgaben im Sozialbereich zu unterstützen…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 157 von Stefan Schröder (AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Kommunen bei der Bewältigung der gestiegenen Ausgaben im Sozialbereich zu unterstützen… Frage 157 (Stefan Schröder, AfD): Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die Kommunen bei der Bewältigung der gestiegenen Ausgaben im Sozialbereich zu unterstützen, und wie berücksichtigt sie dabei die Auswirkungen von politischen Maßnahmen auf Bundesebene sowie auf Ebene der Europäischen Union? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. Oktober 2025: Der Bund unterhält keine direkten Finanzbeziehungen zu den Kommunen. Verfassungsrechtlich sind die Kommunen Bestandteil der Länder, für die Finanzausstattung der Kommunen sind deshalb die Länder verantwortlich. Sofern der Bund den Kommunen finanzielle Unterstützungen gewähren will, ist dieser folglich auf die Länder angewiesen. Bei der Gestaltung der Sozialpolitik, wie in allen anderen Politikfeldern, gilt grundsätzlich das Prinzip der Veranlassungskonnexität. Der Bund unterstützt die Kommunen im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten in erheblichem Umfang bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dies gilt auch für den Bereich der Sozialausgaben, hier gewährt der Bund den Kommunen erhebliche dauerhafte Entlastungen. Beispielhaft wird auf folgende Erstattungen verwiesen: • Seit 2014 erstattet der Bund vollumfänglich die Ausgaben für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Im Bundeshaushalt 2025 sind hierfür 11,75 Mrd. Euro veranschlagt (Ist 2024: rd. 11,1 Mrd. Euro). • Von besonderer Bedeutung für die Kommunen ist auch die Beteiligung des Bundes an den Ausgaben für die Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Diese ist in den vergangenen Jahren mehrfach aufgestockt worden – zuletzt im Jahr 2020 um weitere 25 Prozentpunkte. Diese dauerhafte Erhöhung der Bundesbeteiligung führt zu einer zusätzlichen Entlastung der Kommunen von jährlich ca. 4 Mrd. Euro. Die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft (KdU) nach SGB II beläuft sich damit im Jahr 2025 auf 13,0 Mrd. Euro (Ist 2024: rd. 12,4 Mrd. Euro). Damit beteiligt sich der Bund derzeit zu 71,8 Prozent an den KdU. Dies kommt insbesondere finanz- und strukturschwachen Kommunen zugute, die häufig mit hohen KdU-Ausgaben belastet sind. • Aufgrund des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023 beteiligt sich der Bund derzeit mit einer Flüchtlingspauschale in Höhe von 7.500 Euro pro Asylerstantrag an den Ausgaben der Länder für die Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten. • Aufgrund des Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Kosten der Integration und zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen entlastet der Bund die Kommunen seit 2018 um 5 Mrd. Euro pro Jahr. Die Entlastung erfolgte auch im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz.

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