Schriftliche Frage 46 von Sascha Lensing (AfD): Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg, insbesondere aus Griechenland (vgl.
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern sowie in verschiedenen Organisationseinheiten der Zollverwaltung, für denkbar. Hierbei wird ausgehend von dem fachlichen Bedarf die Geeignetheit eines Produkts und seiner Anwendung unter Berücksichtigung aller relevanten Aspekte geprüft und bewertet, wie zum Beispiel der Aspekt des Geheim- und Datenschutzes, des Ziels der digitalen Souveränität und der verfassungsrechtlichen Vorgaben..
Text
Schriftliche Frage 46 von Sascha Lensing (AfD): Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg, insbesondere aus Griechenland (vgl.
Frage 46 (Sascha Lensing, AfD):
Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, die innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg, insbesondere aus Griechenland (vgl.
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 10. Juli 2025:
Die Bundespolizei bewertet die aktuelle Migrationslage fortlaufend und passt ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen unter Beachtung europarechtlicher und nationaler Bestimmungen an die aktuelle Lageentwicklung an. Dies gilt insbesondere auch für Befragungen und etwaige Kontrollmaßnahmen – unterhalb der Schwelle der vorübergehenden Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen – im Intra-Schengen-Flugverkehr. Derzeit gibt es von Seiten des Bundesministeriums des Innern keine konkreten Überlegungen, über die an den deutschen Landgrenzen vorübergehend wiedereingeführten und zwischenzeitlich verlängerten Binnengrenzkontrollen hinauszugehen. Hinsichtlich der weiteren Maßnahmen im Sinne der Fragestellung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 28, auf Bundestagsdrucksache 21/396 verwiesen. Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen richtet sich nach Artikel 25 ff. der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex). Die Binnengrenzkontrollen können auch auf einzelne Verkehrswege (Land, Luft und/oder See) beschränkt werden. Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen ist stets die Ultima Ratio.
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