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Schriftliche Frage 28 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung angedacht, um die illegale innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg (h…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMI betroffen (bitte auflisten)?.

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Schriftliche Frage 28 von Sascha Lensing (AfD): Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung angedacht, um die illegale innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg (h… Frage 28 (Sascha Lensing, AfD): Welche konkreten Maßnahmen sind seitens der Bundesregierung angedacht, um die illegale innereuropäische Sekundärmigration auf dem Luftweg (hier insbesondere aus Griechenland, vgl. www.bild.de/politik/migration-geheimbericht-ueb er-neue-illegale-fluchtrouten-682c92d1ec379e3ea 5194332) von bereits in einem anderen EU-Land zuvor registrierten Asylbewerbern zu unterbinden, z. B. in Form von Sanktionen gegen betroffene Fluggesellschaften (bitte in diesem Zusammenhang angeben, wie viele zuvor in einem anderen EU-Land registrierte Asylbewerber seit 2024 und bisher im Jahr 2025 über diesen Weg nach Deutschland eingereist sind, differenziert nach Jahr, den EU-Ländern Griechenland, Italien, Spanien und Bulgarien sowie der jeweiligen Anzahl)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. Juni 2025: Die Bundespolizei analysiert die aktuelle Migrationslage fortlaufend und richtet ihre grenzpolizeilichen Maßnahmen im Intra-Schengen- Flugverkehr unter Beachtung europarechtlicher und nationaler Bestimmungen anhand der aktuellen Lageentwicklung aus. Dies betrifft gegenwärtig insbesondere den Binnenflugverkehr aus griechischen Abflughäfen. Dabei werden die eingesetzten Beamten fortlaufend zum Phänomen irregulärer Sekundärmigration auf dem Luftweg sensibilisiert. Gemäß der Polizeilichen Eingangsstatistik der Bundespolizei (PES) erfasste die Bundespolizei an den luftseitigen deutschen Binnengrenzen im Zeitraum 2024 11.441 und im Zeitraum Januar 2025 bis April 2025 2.876 Asylgesuche, die gegenüber der Bundespolizei geäußert wurden. Die entsprechende statistische Aufschlüsselung kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden. Dabei ist anzumerken, dass sich die Anzahl der Eurodac-Treffer auf die jeweilige Flugverbindung bzw. auf den Abflugstaat bezieht und nicht auf einen etwaigen Mitgliedstaat, der die mögliche Registrierung vorgenommen hat. Statistische Daten der PES für den Zeitraum Mai 2025 liegen gegenwärtig noch nicht vor. Weitere differenzierte Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. Asylnachsuchende deutsche Luftbinnengrenzen Abflugstaat 2024 Januar bis April 2025 gesamt davon Eurodac-Treffer gesamt davon Eurodac-Treffer Gesamt 11.441 7.189 2.876 2.004 Bulgarien      4     1     4     0 Griechenland 10.335 6.977 2.728 1.980 Italien    195    29    29     3 Spanien    532    92    61    10 sonstige EU    375    90    54    11 Auf Grundlage bilateraler Vereinbarungen entsendet die Bundespolizei auch grenzpolizeiliche Experten als sogenannte Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland (GUA) u. a. an grenzpolizeilich bedeutsame Flughäfen europäischer Mitgliedstaaten, um die jeweiligen Grenzbehörden sowie Luftfahrtunternehmen vor Ort in grenzpolizeilichen Themen beratend zu unterstützen. In diesem Zusammenhang werden GUA u. a. auch an griechischen Flughäfen beratend eingesetzt. Weiterhin ist die Bundesregierung fortlaufend auf verschiedenen Ebenen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und der Europäischen Kommission zur Thema Sekundärmigration nach Deutschland im Austausch. Im Übrigen ist eine Sanktionierung von etwaigen Fluggesellschaften im Intra-Schengen-Verkehr mittels Zwangsgeldern nach § 63 des Aufenthaltsgesetzes nicht zulässig.

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