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Grenzkontrollen durch Polen und EU-Zusammenarbeit in der Migrationspolitik (Antwort zu Drs. 21/930)

dip / drucksache 21.08.2025 · WP 21 · 21/1337 · Antwort · Original ↗

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Grenzkontrollen durch Polen und EU-Zusammenarbeit in der Migrationspolitik (Antwort zu Drs. 21/930) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1337 21. Wahlperiode 21.08.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Christian Görke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/930 – Grenzkontrollen durch Polen und EU-Zusammenarbeit in der Migrationspolitik V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Reaktion auf die Grenzkontrollen der Bundesregierung kontrolliert die Republik Polen seit dem 7. Juli 2025 mithilfe stationärer Grenzkontrollen die Grenze zu Deutschland (www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/grenzkontroll en-polen-104.html). Die Bundesregierung betont regelmäßig die Bedeutung einer gemeinsamen europäischen Migrationspolitik, die sich an rechtsstaatlichen und solidarischen Grundsätzen orientiert. Die Fragestellenden beurteilen das nach Auffassung des Berliner Verwaltungsgerichts (VG; www.berlin.de/g erichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1 565917.php) rechtswidrige Vorgehen der Bundesregierung an den Grenzen als gefährlich für den europäischen Zusammenhalt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung macht sich die in der Kleinen Anfrage inklusive der Vorbemerkung zum Ausdruck gebrachten Wertungen und Aussagen nicht zu eigen. Die Fragestellenden nehmen hier Bezug auf die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin vom 2. Juni 2025. Hierbei handelt es sich um Einzelfallentscheidungen. In diesen Beschlüssen hat das Verwaltungsgericht Berlin nicht generell Zurückweisungen von Asylsuchenden im Rahmen der derzeitig vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen für rechtswidrig erklärt.  1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung zu den stationären Grenzkontrollen seit dem 7. Juli 2025 durch die Republik Polen vor (z. B. zu Umfang, Zielrichtung und Dauer der Maßnahme)? Die Republik Polen hat zur Eindämmung illegaler Migration seit dem 7. Juli 2025 Binnengrenzkontrollen an den Grenzen zu Deutschland und Litauen vorübergehend bis zum 5. August 2025 auf Grundlage von Artikel 25 ff. des Schengener Grenzkodexes eingeführt und diese anschließend bis zum 4. Oktober 2025 verlängert. Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen seitens der Republik Polen richtet sich nach den Vorgaben des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 20. August 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Schengener Grenzkodex und wird stichprobenartig an 52 Übergängen entlang der deutsch-polnischen Grenze durchgeführt.  2. Welche Informationen hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der Grenzkontrollen durch die polnischen Behörden (z. B. zu Zurückweisungen, Staubildungen, Auswirkungen auf den Pendlerverkehr und Weiterem)? Die Bundesregierung steht auf allen Ebenen in regelmäßigem Austausch mit den polnischen Partnerbehörden, insbesondere mit dem polnischen Grenzschutz. Die Bundespolizei und der polnische Grenzschutz koordinieren ihre Maßnahmen im Rahmen einer abgestimmten Zusammenarbeit, die auf die Wahrung der beiderseitigen Kontrollinteressen ausgerichtet ist. Nach Kenntnis der Bundesregierung verläuft der Verkehrsfluss an den relevanten Grenzübergängen derzeit weitgehend störungsfrei. Verkehrsbedingte Beeinträchtigungen oder Auswirkungen auf die bundespolizeiliche Aufgabenwahrnehmung sind, bis auf punktuelle und temporäre Beeinträchtigungen des grenzüberschreitenden Verkehrs u. a. im Bereich der Bundesautobahnen 4 und 12, nach derzeitigem Stand nicht zu verzeichnen. Die polnischen Behörden haben zudem verkehrstechnische Maßnahmen im Bereich ihrer Grenzkontrollen auf der Bundesautobahn 12 am Grenzübergang Swiecko ergriffen, die zu einer erkennbaren Staureduzierung in diesem Bereich geführt haben. In der Anfangsphase der polnischen Binnengrenzkontrollen kam es auf polnischer Seite zu medialer Begleitung und zu punktuellen Protestbewegungen. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben diese seit Einführung der Maßnahmen jedoch deutlich abgenommen. Mit Stand 6. August 2025 sind dem Auswärtigen Amt 134 Zurückweisungen durch Polen bekannt (Quelle: Polnischer Grenzschutz). In Bezug auf einreiseverhindernde Maßnahmen sind keine Beeinträchtigungen festzustellen.  3. Wurde die Bundesregierung vorab durch die polnische Regierung zu den geplanten Maßnahmen konsultiert, wenn ja, wann, zwischen wem fanden diese Konsultationen statt, und welchen Inhalt hatten sie (ggf. bitte einzelne Termine auflisten; bitte möglichst konkret ausführen)?  4. Wurde die Bundesregierung vorab durch die polnische Regierung über die geplanten Maßnahmen informiert, wenn ja, wann, von wem, und mit welchem Inhalt? Die Fragen 3 und 4 werden zusammenfassend beantwortet. Der polnische Innenminister hat den Bundesminister des Innern am 30. Juni 2025 über die Einführung von Binnengrenzkontrollen an der polnischen Grenze unterrichtet.  5. Hat die polnische Regierung der Bundesregierung angeboten, keine Kontrollen einzuführen, wenn auch Deutschland auf die Kontrollen verzichtet, und wie hat die Bundesregierung darauf reagiert (bitte möglichst konkret ausführen und die Reaktion der Bundesregierung begründen)? Ein Angebot im Sinne der Fragstellung ist nicht bekannt.  6. In welchem Umfang fanden nach Kenntnis der Bundesregierung Abstimmungen zwischen der Republik Polen und den zuständigen Institutionen der Europäischen Union, insbesondere der Europäischen Kommission, zur geplanten Maßnahme statt? Der polnische Innenminister hat die EU-Kommission mit Schreiben vom 4. Juli 2025 über die Einführung der vorübergehenden Binnengrenzkontrollen mit Angabe der betroffenen Grenzübergangsstellen informiert. Über die Verlängerung dieser temporären Binnengrenzkontrollen hat die Republik Polen mit Schreiben vom 4. August 2025 informiert.  7. Hat die Europäische Union nach Kenntnis der Bundesregierung vorab ihr Einverständnis zu den Maßnahmen der Republik Polen erklärt, wenn ja wann, und durch wen? Informationen im Sinne der Fragestellung sind nicht bekannt.  8. Welche Einschätzung hat die Bundesregierung hinsichtlich der Auswirkungen der polnischen Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Alltag, insbesondere im deutsch-polnischen Grenzraum, welche Einschätzung hat die Bundesregierung zu den Auswirkungen der deutschen Grenzkontrollen auf den grenzüberschreitenden Alltag, insbesondere im Grenzraum auf polnischer Seite (in Bezug auf Staus usw.; bitte jeweils so ausführlich wie möglich ausführen)? Die intensivierten vorübergehend wiedereingeführten deutschen Binnengrenzkontrollen werden weiterhin lageabhängig durchgeführt. Die Bundespolizei ist bestrebt, etwaige Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr, d. h. auf Pendler, Handwerker, Lieferanten, den Güterverkehr, die Wirtschaft und den übrigen Reiseverkehr, so gering wie möglich zu halten. Die Bundespolizei monitort Auswirkungen auf den grenzüberschreitenden Verkehr bereits fortlaufend und hält Auswirkungen so gering wie möglich. Bislang sind nur temporäre und an einzelnen Kontrollstellen punktuelle, sowie kurzzeitige Beeinträchtigungen bekannt. Stausituationen werden unmittelbar kommuniziert und Maßnahmen zur Erleichterung des Verkehrsflusses ergriffen. Auch gemeinsame Vor- Ort-Besichtigungen mit den Partnerbehörden der Nachbarstaaten dienen diesem Zweck. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.  9. Inwiefern interpretiert die Bundesregierung das Vorgehen Polens als eine Reaktion auf das einseitige Vorgehen der Bundesrepublik Deutschland bei der Einführung von Binnengrenzkontrollen an der Grenze zu Polen und der seit dem 7. Mai 2025 zusätzlich geltenden (nach Auffassung des VG Berlin rechtswidrigen) Zurückweisungsvorgabe in Bezug auf Schutzsuchende (bitte begründen), sieht die Bundesregierung die Gefahr einer allmählichen Auflösung des Schengen-Raums und einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der unkontrollierten Reisefreiheit in der EU infolge der von ihr (und anderen Mitgliedstaaten) ausgerufenen und immer wieder verlängerten Binnengrenzkontrollen, und inwieweit sieht sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt, auch angesichts der vergleichsweise überschaubaren Zahl von Zurückweisungen von Schutzsuchenden (bitte begründen)? Die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen seitens der Republik Polen ist eine Entscheidung in dortiger nationaler Souveränität. Die Voraussetzungen und Modalitäten für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen sind im Schengener Grenzkodex normiert. Über die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen entscheiden die Schengenstaaten in nationaler Souveränität. Mit den derzeitig vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen einiger Schengenstaaten geht nach Auffassung der Bundesregierung keine Gefahr einer allmählichen Auflösung des Schengenraums und einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der unkontrollierten Reisefreiheit in der EU einher. Die Zurückweisung von Asylbegehrenden im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Binnengrenzen erfolgt unter Anwendung der Regelungen des § 18 Absatz 2 des Asylgesetzes (AsylG) und bilateraler Verträge mit den Nachbarstaaten in Verbindung mit Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls. Die von deutscher Seite vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen und Zurückweisungen von nicht vulnerablen Schutzsuchenden sind nach Auffassung der Bundesregierung verhältnismäßig. 10. Welche unterschiedlichen Bedrohungslagen wurden seitens der Bundesregierung angeführt, um die Grenzkontrollen vor der Europäischen Kommission zu begründen (bitte einzeln für jede halbjährige Verlängerung der Grenzkontrollen seit Beginn der Kontrollen an der Grenze zu Polen angeben; bitte ausführlichere Angaben als in Anlage 2 zu Frage 39d auf Bundestagsdrucksache 21/301 machen)? Die Binnengrenzkontrollen erfolgen aus sicherheits- und migrationsbedingten Gründen, deren Schwerpunktsetzung im Umfang und in der Intensität variiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 39d auf Bundestagsdrucksache 21/820, verwiesen. 11. Plant die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung von Green Lanes, Fast-Lanes bzw. Sonderspuren für Lastkraftwagen an den Grenzübergängen, wenn ja, wann werden diese Sonderspuren nach Kenntnis der Bundesregierung eingeführt (Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/612; bitte einzeln für die Autobahn 12 [A 12] sowie die Stadtbrücke angeben), und wenn nein, warum nicht? 13. Welche Möglichkeiten zur Verbesserung der Verkehrssituation haben die Bundespolizei und die Autobahn GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung geprüft, und welche wurden tatsächlich umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 20c auf Bundestagsdrucksache 21/612, bitte einzeln nach Prüfung und Umsetzung für die A 12 südlich von Frankfurt (Oder) sowie die Bundesstraße 5 [B 5]-Stadtbrücke angeben)? Die Fragen 11 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Die Prüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kontrollsituation und des Verkehrsflusses ist ein fortlaufender Prozess, in dessen Rahmen alle Beteiligten vor Ort eingebunden werden und zustimmen müssen. Die Einrichtung von so genannten Green Lanes ist maßgeblich abhängig von der örtlichen verkehrlichen Infrastruktur und setzt neben umfangreichen Abstimmungen in der Regel tiefgreifende bauliche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der Autobahn GmbH des Bundes voraus. Vor diesem Hintergrund liegen derzeit noch keine abschließenden Planungen für eine umfassende Umsetzung entsprechender Maßnahmen vor. 12. Plant die Bundespolizei nach Kenntnis der Bundesregierung die Einführung von Passierscheinen für einen reibungslosen Grenzübergang, wenn ja, wann werden diese Passierscheine nach Kenntnis der Bundesregierung eingeführt, und wenn nein, warum nicht? Die Bundespolizei evaluiert fortlaufend die Lageentwicklungen an der deutschpolnischen Landgrenze und deren Auswirkungen. Eine Ausstellung eines sogenannten „Passierscheins“ wurde bereits geprüft. Das Ziel der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen ist die Verhinderung der unerlaubten Einreise von Personen nach Deutschland sowie die Bekämpfung der Schleusungskriminalität. Dazu wird der Personen- und Fahrzeugverkehr zumindest einer Sichtkontrolle zugeführt. Die damit verbundenen Aufwände werden so gering wie möglich gehalten. Die Ausstellung von „Passierscheinen“ würde diese Aufwände nicht reduzieren; zudem könnten „Passierscheine“ missbräuchlich verwandt werden. 14. Auf welchen Datensatz bzw. welche Datensätze oder welche sonstigen, empirisch nachvollziehbaren Informationen bezieht die Bundesregierung die ihr fehlenden „Hinweise zu wesentlichen Beeinträchtigungen des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels an den deutschen Grenzen“ (siehe Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/612)? Die Kenntnis des Bundesministeriums des Innern zur Intensität etwaiger Beeinträchtigungen im Sinne der Fragestellung stützt sich insbesondere auf aktuelle Berichte des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM) zu vermehrten Grenzkontrollen sowie auf Meldungen der Bundespolizei. Neben Ad-hoc- Informationen aus dem allgemeinen Verwaltungsvollzug und der Presse finden Informationen des Unternehmens Transporeon zu Lkw-Wartezeiten an europäischen Grenzen Berücksichtigung (abrufbar unter: https://freightperspectives.su bstack.com/p/border-waiting-times-europe). Eine belastbare Kausalität zwischen den Binnengrenzkontrollen und flächendeckenden oder strukturellen Verkehrsbeeinträchtigungen ergibt sich aus den vorliegenden Informationen nicht. 15. Hat die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels die ADAC-Staubilanz (ADAC = Allgemeiner Deutscher Automobil- Club) 2024 mit einbezogen, in der sich die „Staumeldungen zwischen Berliner Ring und Deutschlands Nachbarland […] mehr als verdreifacht haben“ (presse.adac.de/regionalclubs/berlin-brandenburg/ein-maeuselebe n-im-stau.html), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 16. Hat die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels die Bewertung des Leiters des Geschäftsbereichs Wirtschaftspolitik bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ostbrandenburg, Dr. Knuth Thiel, mit einbezogen, der die Auswirkungen auf die Wirtschaft als „erheblich“ beschreibt (oderwelle.de/ihk-grenzkontrollen-loesen-probleme-f uer-unternehmen-und-pendler-aus/), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? 17. Hat die Bundesregierung bei ihrer Bewertung der Beeinträchtigung des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels auch die Bewertung von Norma Groß von der IHK Ostbrandenburg einbezogen, die den „Warenaustausch und die Geschäftsbeziehungen über die Grenze“ als durch die Grenzkontrollen „gestört“ bezeichnet (Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, WD 5 - 3000 - 144/24, S. 11), wenn ja, inwiefern, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 15 bis 17 werden zusammenfassend beantwortet. Die Bewertung etwaiger Beeinträchtigungen des Personen- und Warenverkehrs oder des grenzüberschreitenden Handels im Kontext der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen stützt sich vornehmlich auf fortlaufende Erkenntnisberichte und Datenerhebungen der zuständigen Bundesbehörden, insbesondere der Bundespolizei. Diese ermöglichen eine belastbare Einschätzung der Verkehrssituation auf Grundlage amtlicher Informationen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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