Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
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Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4885
21. Wahlperiode 23.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, Sebastian Maack,
Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in
ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen,
zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu
formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen
zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57
Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV
unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformationen/Verbaende
abfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvorschlaege.pdf?__
blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge.
Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt
wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen
gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge.
Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen
Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikati
onen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf
?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19107 –
„Vereinheitlichtes Meldewesen für IT-Vorfälle und physische Vorfälle im
Rahmen des anstehenden KRITIS-Dachgesetzes“ eine Anpassung der KRITIS
(Kritische Infrastrukturen)-Gesetzgebung gefordert. Mit einem einheitlichen
Meldewesen werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihren
Meldeverpflichtungen, die sich aus den verschiedenen juristischen Bestimmungen
ergeben, mit einer einzigen Meldung nachzukommen. Auf die gemeldeten Daten
können dann alle zuständigen Behörden und Institutionen auf Bundes-, Länder-
und kommunaler Ebene nach dem „Need-to-Know-Prinzip“ zugreifen. Für
Nach- oder Folgemeldungen sollte den Unternehmen die Möglichkeit
eingeräumt werden, auf die bereits bestehenden Meldungen zuzugreifen, um diese
anzupassen und korrigieren zu können (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Bue
rokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage.
pdf?__blob=publicationFile; S. 244).
Die damalige Bundesregierung prüfte den Vorschlag 19107 und formulierte die
nachfolgende Antwort: „Die Meldewege sollen im Zuge der Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS‑2-Richtlinie) mit dem geplanten NIS‑2-
Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie der
Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (sog. CER-Richtlinie) mit dem
geplanten KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DAchG) im Sinne des Vorschlags
vereinheitlicht werden. Weitere Vereinheitlichungen sind in einem weiteren Schritt
zu prüfen, nachdem erste Erfahrungen mit dem neuen Meldewesen gesammelt
werden konnten. Die weiteren Vorschläge werden im Rahmen der Umsetzung
der NIS‑2-Richtlinie bzw. CER-Richtlinie geprüft“ (www.destatis.de/DE/Them
en/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verba
endeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publicationFile; S. 120).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19107 der
Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von
Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung
aufgenommen bzw. umgesetzt?
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19107 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
3. Wurden die NIS (Netz- und Informationssysteme)-2-Richtlinie im NIS‑2-
Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) bzw.
CER (Critical Entities Resilience)-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz
(KRITIS-DachG) bereits von der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, wie,
und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen?
4. Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Novellierung durch das NIS‑2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13184) im Sinne des Vorschlages 19107
umgesetzt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
5. Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch den vom
Bundeskabinett beratenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der
Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer
Anlagen (Bundestagsdrucksache 20/13961) im Sinne des Vorschlages 19107
umgesetzt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
6. Welche Ergebnisse zur weitergehenden Umsetzung eines einheitlichen
Meldeverfahrens ergab die Prüfung der Bundesregierung im Rahmen der
Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie und der CER-Richtlinie?
Berlin, den 19. März 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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