polradar

Schriftliche Frage 100 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie schätzt die Bundesregierung bei einer erneuten Verlängerung der Treuhandschaft des Bundes für die Rosneft-Anteile an der PCK-Raffinerie…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 100 von Christian Görke (DIE LINKE): Wie schätzt die Bundesregierung bei einer erneuten Verlängerung der Treuhandschaft des Bundes für die Rosneft-Anteile an der PCK-Raffinerie… Frage 100 (Christian Görke, Die Linke): Wie schätzt die Bundesregierung bei einer erneuten Verlängerung der Treuhandschaft des Bundes für die Rosneft-Anteile an der PCK-Raffinerie in Schwedt das rechtliche Risiko zum Beispiel in Form einer Klage durch Rosneft oder durch die russische Regierung vor dem Bundesverwaltungsgericht bzw. einem anderen Gericht bzw. einer (internationalen) Schiedsstelle ein (bitte ggf. einzeln für die jeweiligen Fälle einschätzen)? Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Juli 2025: Grundsätzlich besteht immer das Risiko, dass Betroffene die Maßnahmen der Bundesregierung gerichtlich überprüfen lassen. In der Vergangenheit haben die Mutterunternehmen von Rosneft Deutschland mehrfach den Klageweg vor deutsche Gerichten gewählt. Daher muss damit gerechnet werden, dass auch etwaige künftige Maßnahmen bezüglich Rosneft beklagt würden. Auch Klagen vor Schiedsgerichten können nicht ausgeschlossen werden. Ein Klagerecht der russischen Regierung ist jedoch nicht erkennbar. Generell geht die Bundesregierung mit großer Sorgfalt vor und prüft die ihr vorliegenden Sachverhalte sehr genau, um stets rechtssichere Verwaltungsentscheidungen herbeizuführen. Die einzige bisher vom Bundesverwaltungsgericht ergangene Entscheidung zur Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter stützt diese Einschätzung. Darüber hinaus kann das rechtliche Risiko vor den einzelnen Gerichten oder Schiedsstellen nicht quantifiziert werden.

Relationen