polradar

Schriftliche Frage 189 von Kay Gottschalk (AfD): Inwiefern wird sich die Bundesregierung an der Aufklärung der Vorwürfe beteiligen, , dass Klagen gegen Kohlekraftwerke und Kampagnen gegen d…

dip / schriftliche_frage 11.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 189 von Kay Gottschalk (AfD): Inwiefern wird sich die Bundesregierung an der Aufklärung der Vorwürfe beteiligen, , dass Klagen gegen Kohlekraftwerke und Kampagnen gegen d… Frage 189 (Kay Gottschalk, AfD): Inwiefern wird sich die Bundesregierung an der Aufklärung der Vorwürfe beteiligen, , dass Klagen gegen Kohlekraftwerke und Kampagnen gegen den Freihandel von der EU-Kommission mit deutschem Steuergeld über sogenannte Umweltorganisationen bezahlt wurden (www.welt.de/ wirtschaft/plus256221718/geheime-vertraege-offe ngelegt-eu-kommission-bezahlte-aktivisten-fuer-k limalobbyismus.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 8. Juli 2025: Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung gemeinnütziger Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen der Gesellschaft. Sie ist davon überzeugt, dass verstärkt in die Wehrhaftigkeit der Demokratie investiert werden muss. Es ist die Verantwortung des Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Hierzu zählt auch die aktive und passive Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Engagements. Das vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union am 29. April 2021 verabschiedete LIFE-Programm hat u. a. zum Ziel, die Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der relevanten Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zum Schutz der Umwelt, einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz, unter anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen, insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und die Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu fördern (vgl. Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe b Verordnung (EU) 2021/783). Das LIFE-Programm wird von der Europäischen Kommission verwaltet. Sie hat, ebenso wie der Europäische Rechnungshof, zu den von Ihnen angesprochenen Fragen öffentlich Stellung genommen. Das Europäische Parlament hat sich u. a. im Haushaltskontrollausschuss damit befasst. Auf die laufende Berichterstattung der Ständigen Vertretung bei der EU wird verwiesen.

Relationen