Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in den Bundeshaushalten
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Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in den Bundeshaushalten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1081
21. Wahlperiode 30.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Raimond Scheirich, Leif-Erik Holm, Dr. Malte Kaufmann und
der Fraktion der AfD
Fördermittel für Umwelt- und Klimaschutzorganisationen in den
Bundeshaushalten
Nichtstaatliche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen nehmen in der
politischen Meinungs- und Entscheidungsbildung der Bundesrepublik Deutschland
eine zunehmend einflussreiche Rolle ein. Sie sind regelmäßig an
Gesetzgebungsverfahren beteiligt (beispielsweise im Rahmen von
Sachverständigenanhörungen in parlamentarischen Ausschüssen), beraten Bundesministerien und
wirken durch Gutachten, Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit auf politische
Prozesse ein (www.welt.de/wirtschaft/article230760047/Greenpeace-WWF-BU
ND-Die-unterschaetzte-Macht-der-gruenen-Lobby.html). Zugleich erhalten
viele dieser Organisationen in erheblichem Umfang öffentliche Fördermittel
aus dem Bundeshaushalt. Zum Beispiel werden aus dem Haushaltstitel 0903
686 03 explizit „Zuschüsse an Vereine der Energiewende“ finanziert.
Vor diesem Hintergrund stellt sich den Fragestellern die Frage, ob bei der
Vergabe dieser Mittel ausreichende Transparenz, Kontrolle und politische
Neutralität gewährleistet sind. Insbesondere ist nach Auffassung der Fragesteller zu
prüfen, inwieweit Organisationen sowohl aus Bundes- als auch aus EU-Mitteln
Zuwendungen für dieselben Projekte erhalten (Doppelfinanzierung), welche
Bedingungen an diese Mittelvergabe geknüpft sind und ob gegebenenfalls
intransparente Nebenabsprachen oder Vertraulichkeitsvereinbarungen bestehen,
die eine politische Einflussnahme über den offiziellen Förderrahmen hinaus
ermöglichen.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, die haushaltsmäßige Förderung
ausgewählter Organisationen im Umwelt- und Klimabereich für die Jahre 2026 und 2027
offenzulegen, deren institutionelle Einbindung in Entscheidungsprozesse der
Bundesregierung zu erfassen sowie mögliche strukturelle oder politische
Verflechtungen und intransparente Absprachen zu identifizieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Sind in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Fördermittel für folgende
Organisationen vorgesehen, und wenn ja, in welcher Höhe, und wie
verteilen sich die Fördermittel jeweils auf Projektförderung, institutionelle
Förderung sowie Sach- und Strukturförderung (bitte in Euro angeben):
a) Deutsche Umwelthilfe e. V.,
b) Greenpeace e. V.,
c) Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),
d) Stiftung WWF Deutschland,
e) Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung e. V. (PIK),
f) Germanwatch e. V.,
g) Naturschutzbund Deutschland e. V. (NABU),
h) Deutscher Naturschutzring (DNR) e. V.,
i) Klima-Allianz Deutschland,
j) Öko-Institut e. V.,
k) adelphi research gGmbH,
l) Ecologic Institut gGmbH,
m) Forum Umwelt & Entwicklung e. V.,
n) NaturFreunde Deutschlands e. V.,
o) Green Legal Impact Germany e. V.,
p) Fridays for Future,
q) Letzte Generation
(bitte auch vollständigen Haushaltstitel samt Einzelplan und Kapitel
angeben)?
2. Welche Bundesministerien oder nachgeordneten Behörden sind ggf.
jeweils für die Bewilligung und Abwicklung der in Frage 1 erfragten
Fördermittel zuständig?
3. Welche konkreten Maßnahmen, Programme oder Projekte sind im
Rahmen dieser ggf. vorgesehenen Förderungen jeweils geplant oder wurden
bereits beantragt (bitte mit Projekttitel, geplanter Laufzeit und Förderhöhe
angeben)?
4. Bestehen zur Kontrolle der Mittelverwendung bei laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Vorgaben und
Instrumente (z. B. Berichterstattungspflichten, Evaluierungen, Prüfverfahren),
und wenn ja, welche?
5. Welche tatsächlichen Zahlungen (bitte in Euro angeben) sind in den
Haushaltsjahren 2020 bis 2025 an die laut Antwort der Bundesregierung zu
Frage 1 geförderten Organisationen erfolgt, jeweils differenziert nach
Haushaltsjahr und Förderart?
6. Welchen prozentualen Anteil am Gesamtvolumen der Bundesfördermittel
für nichtstaatliche Umwelt- und Klimaschutzorganisationen nehmen die
laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen
im Bundeshaushalt 2026 und 2027 voraussichtlich ein?
7. Sind die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten
Organisationen in die Ausarbeitung, Bewertung oder Beratung von politischen
Vorhaben der Bundesregierung eingebunden (z. B. durch Beiräte,
Anhörungen, Projektbeiratstätigkeit, Konsultationen), und wenn ja, inwieweit?
8. Haben Vertreterinnen oder Vertreter der laut Antwort der Bundesregierung
zu Frage 1 geförderten Organisationen im Zeitraum 2020 bis 2025 an
parlamentarischen Anhörungen oder Veranstaltungen mit Bundesministerien
teilgenommen, und wenn ja, in welcher Funktion?
9. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgt die Vergabe der laut Antwort
der Bundesregierung zu Frage 1 genannten Fördermittel, und inwieweit
kommen wettbewerbliche Verfahren, Ausschreibungen oder
Einzelentscheidungen ohne Konkurrenz zum Einsatz?
10. Gab es im Zusammenhang mit der Förderung der laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen seit 2020
Beanstandungen durch den Bundesrechnungshof oder andere Prüfinstanzen bzw.
Rückforderungen oder Nichtverwendungsfeststellungen (bitte mit Jahr,
Organisation und Anlass angeben)?
11. Enthielten die Zuwendungsbescheide an die laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen Auflagen oder
Nebenbestimmungen im Hinblick auf politische Neutralität, Zweckbindung oder
Transparenzanforderungen?
12. Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten
Organisationen nach Kenntnis der Bundesregierung im selben Zeitraum
(von 2020 bis 2027) auch Fördermittel aus EU-Fonds, Länderhaushalten
oder kommunalen Mitteln erhalten (soweit bekannt, bitte aufschlüsseln)?
13. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung personelle, organisatorische
oder finanzielle Verflechtungen zwischen den in Frage 1 genannten
Organisationen und politischen Parteien, parteinahen Stiftungen oder
politischen Aktionsgruppen?
14. Hat die Bundesregierung Gutachten, Wirkungsanalysen oder Fördermittel-
Evaluierungen in Auftrag gegeben, die sich auf die laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 genannten Organisationen oder deren
Förderungen beziehen (bitte mit Titel, Jahr und Auftragnehmer nennen)?
15. Werden Fördermittel an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
geförderten Organisationen mit inhaltlichen Vorgaben zur
Öffentlichkeitsarbeit, politischen Kommunikation oder Positionierung verbunden, und
wenn ja, inwiefern?
16. Verlangt die Bundesregierung bei den von ihr in ihrer Antwort zu Frage 1
genannten Organisationen vor Bewilligung der Fördermittel schriftliche
Erklärungen zur politischen Neutralität, Unabhängigkeit und
Nichtbindung an parteipolitische Zielsetzungen, und wenn ja, von welchen dieser
Organisationen?
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass die laut
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen
Förderzusagen (EU- oder Drittmittel) unter Bedingungen erhalten haben,
wonach sie sich verpflichten, bestimmte politische Positionen oder
Gesetzgebungsvorhaben aktiv zu unterstützen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art
der Vereinbarung und Finanzierungsquelle angeben)?
18. Prüft die Bundesregierung beim Zuwendungsverfahren, ob für identische
Projekte bereits EU-Mittel bewilligt wurden (Stichwort
„Doppelfinanzierung“), und wenn ja, in welcher Weise, und wie viele Fälle einer solchen
Doppelfinanzierung wurden seit 2020 bei den laut Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ggf. festgestellt?
19. Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten
Organisationen in den Jahren 2020 bis 2025 Mittel aus EU-Programmen
erhalten, bei denen die Europäische Kommission eine inhaltliche
Abstimmung oder Verpflichtung zu Lobby- bzw. Öffentlichkeitsarbeit in
Deutschland als Förderbedingung formuliert hat (bitte ggf. nach
Organisation, Programm, Jahr und Fördersumme aufschlüsseln)?
20. Bestehen innerhalb der Bundesregierung interministerielle Richtlinien
oder Handreichungen, um sicherzustellen, dass Bundesfördermittel nicht
für Maßnahmen verwendet werden, die bereits ganz oder teilweise aus
EU-Mitteln finanziert wurden, und wenn ja, welche sind dies (bitte ggf.
Fundstellen bzw. Dokumenttitel nennen)?
21. Stehen der Bundesregierung Prüf- oder Sanktionsmechanismen für den
Fall zur Verfügung, dass nachträglich festgestellt wird, dass eine der laut
Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten Organisationen ihre
Fördermittel entgegen den Bewilligungsauflagen zur parteipolitischen
Einflussnahme oder unter Verletzung von Neutralitätsklauseln eingesetzt
hat, und wenn ja, welche?
22. Haben die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten
Organisationen seit 2020 mit Bundesministerien, nachgeordneten
Behörden oder der Europäischen Kommission Vertraulichkeitsvereinbarungen
oder Memoranda of Understanding (MoU) geschlossen oder sonstige
Absprachen getroffen, die nicht öffentlich zugänglich sind und sich auf
finanzielle Zuwendungen, strategische Kooperationen oder politische
Unterstützung beziehen (wenn ja, bitte Organisation, Vertragspartner, Datum,
Zweck und Laufzeit nennen)?
23. Enthalten die seit 2020 erteilten Zuwendungsbescheide oder
Förderverträge mit den laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten
Organisationen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungsklauseln, die die
Offenlegung von Projektdokumenten, Verwendungsnachweisen oder
Kommunikationsinhalten gegenüber dem Deutschen Bundestag oder der
Öffentlichkeit einschränken (bitte ggf. Fundstellen und betroffene
Organisationen angeben)?
24. Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, um sicherzustellen, dass bei
Förderungen an die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1
geförderten Organisationen keine stillen Nebenabsprachen (Side Letters)
getroffen werden, die über den offiziellen Zuwendungsbescheid hinaus
zusätzliche politische Verpflichtungen oder Lobbytätigkeiten vorsehen, und
wenn ja, welche?
25. Wurden der Bundesregierung seit 2020 Fälle bekannt, in denen eine der in
Frage 1 genannten Organisationen Fördermittel erhalten hat und
gleichzeitig durch vertrauliche Vereinbarungen dazu verpflichtet war, bestimmte
politische Positionen öffentlich zu vertreten oder Lobbyaktivitäten im
Inoder Ausland durchzuführen (bitte ggf. Organisation, Jahr, Art der
Vereinbarung und Reaktion der Bundesregierung schildern)?
26. Sind für die laut Antwort der Bundesregierung zu Frage 1 geförderten
Organisationen in den Bundeshaushalten 2026 und 2027 Mittel
vorgesehen, mit denen diese Organisationen Naturschutzflächen erwerben
sollen, bzw. sind direkte Übertragungen von Flächen aus Bundesbesitz an
diese Organisationen vorgesehen, und wenn ja, welche (bitte ggf.
ebenfalls Höhe der Mittel je Organisation angeben)?
Berlin, den 23. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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