EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen (Antwort zu Drs. 21/710)
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EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen gegen Unternehmen - Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen (Antwort zu Drs. 21/710)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/890
21. Wahlperiode 14.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Moosdorf, Peter Boehringer,
Micha Fehre, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/710 –
EU-Finanzierung klimapolitischer Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen
gegen Unternehmen – Verwendung deutscher Mittel und Konsequenzen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Gemäß Berichten der „Bild“-Zeitung und der „Welt am Sonntag“ (www.bil
d.de/politik/ausland-und-internationales/geheime-vertraege-eu-bezahlte-aktivi
sten-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e8f4710ff28d490; abgerufen am
11. Juni 2025; www.welt.de/wirtschaft/plus256221718/geheime-vertraege-off
engelegt-eu-kommission-bezahlte-aktivisten-fuer-klimalobbyismus.html;
abgerufen am 11. Juni 2025) soll die EU-Kommission im Jahr 2022 auf
Grundlage vertraulicher Verträge Fördermittel an Umweltorganisationen
vergeben haben, mit dem Ziel, Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen
durchzuführen und die öffentliche Meinung zugunsten der EU-Klimapolitik zu
beeinflussen. So erhielt die Nichtregierungsorganisation (NGO) ClientEarth
laut Angaben rund 350 000 Euro, um juristische Schritte gegen deutsche
Kohlekraftwerke einzuleiten und damit das „finanzielle und rechtliche Risiko“ für
deren Betreiber zu erhöhen (www.bild.de/politik/ausland-und-internationales/
geheime-vertraege-eu-bezahlte-aktivisten-fuer-klima-lobbyismus-6843e6966e
8f4710ff28d490; abgerufen am 11. Juni 2025). Die NGO Friends of the Earth
soll beauftragt worden sein, Kampagnen gegen das Mercosur-
Freihandelsabkommen durchzuführen. Weitere Organisationen erhielten demnach Mittel
für Lobby-Aktivitäten, Social-Media-Aktionen sowie Treffen mit Mitgliedern
des Europäischen Parlaments (www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-kommis
sion-bezahlung-umweltverbaende-100.html?utm; abgerufen am 11. Juni
2025). Einzelne NGOs sollen bis zu 700 000 Euro erhalten haben; insgesamt
seien „Millionenbeträge“ geflossen – teilweise auch unter Mitverwendung
deutscher Steuergelder (Tagesschau online, s. o.).
In Deutschland waren offenbar insbesondere Betreiber von Kohlekraftwerken
betroffen – beispielhaft genannt wird Datteln 4 (brusselssignal.eu/2025/06/ec-f
unding-fuelled-green-ngos-litigation-against-european-companies/?utm;
abgerufen am 11. Juni 2025). Auch Unternehmen aus dem Agrar- und
Chemiehandel sowie Industrieunternehmen seien ins Visier der Kampagnen
geraten (www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/klima-klagen-gegen-deutsche-fi
rmen-eu-soll-ngos-bezahlt-haben,UnPrz8O?utm; abgerufen am 11. Juni 2025).
Die EU-Kommission hat den Vorwurf geheimer Absprachen zurückgewiesen.
Es handle sich um transparente Förderungen im Rahmen des „LIFE“-Pro-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 14. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
gramms (www.euronews.com/my-europe/2025/06/07/european-commission-g
oes-on-the-offensive-in-ngo-accusations-case?utm; abgerufen am 11. Juni
2025). Die NGOs agierten unabhängig und legten ihre Arbeitsprogramme
selbst fest. Die Kommission prüfe lediglich formal, ob diese mit den
Programmbestimmungen im Einklang stünden. Im Januar 2025 räumte
Haushaltskommissar Piotr Serafin allerdings ein, dass einzelne Vereinbarungen
„unangemessen spezifische“ Lobbytätigkeiten enthalten hätten. Dies sei zwar nicht
illegal, aber aus seiner Sicht problematisch (Euronews, s. o.).
Trotz der politischen Brisanz und wirtschaftlichen Tragweite dieser Vorgänge
hat sich die Bundesregierung bislang weder zur Rolle deutscher Steuergelder
noch zur Legitimität der geförderten Maßnahmen öffentlich geäußert (Stand:
12. Juni 2025). Auch bleibt unklar, ob sie betroffene deutsche Unternehmen
informiert, unterstützt oder geschützt hat. Ebenso offen ist, ob sie gegenüber
der EU-Kommission auf eine Revision der Förderrichtlinien hingewirkt oder
entsprechende Reformvorschläge unterbreitet hat.
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
erhebliches öffentliches Interesse an einer transparenten Aufarbeitung der politischen
Haltung und der konkreten Maßnahmen der Bundesregierung in dieser
Angelegenheit.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung unterstreicht die Bedeutung gemeinnütziger
Organisationen, engagierter Vereine und zivilgesellschaftlicher Akteure als zentrale Säulen
unserer Gesellschaft. Sie ist davon überzeugt, dass verstärkt in die
Wehrhaftigkeit unserer Demokratie investiert werden muss. Es ist die Verantwortung des
Staates, im Rahmen einer wehrhaften Demokratie für den Erhalt der
freiheitlichen demokratischen Grundordnung einzutreten. Hierzu zählt auch die aktive
und passive Förderung bürgerschaftlichen und zivilgesellschaftlichen
Engagements.
Zur Rolle und Bedeutung einer pluralistischen und lebendigen Zivilgesellschaft
für ein friedliches und respektvolles Zusammenleben wird im Übrigen auch auf
die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der
CDU/CSU auf Bundestagsdrucksache 20/15101 verwiesen.
Das vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union am
29. April 2021 verabschiedete LIFE-Programm hat u. a. zum Ziel, die
Entwicklung, Durchführung, Überwachung und Durchsetzung der relevanten
Rechtsvorschriften und politischen Strategien der EU zum Schutz der Umwelt,
einschließlich der Natur und der biologischen Vielfalt, sowie zum Klimaschutz
und zum Übergang zu erneuerbarer Energie bzw. mehr Energieeffizienz, unter
anderem durch Verbesserung der Politikgestaltung auf allen Ebenen,
insbesondere durch den Ausbau der Kapazitäten öffentlicher und privater Akteure und
die Einbeziehung der Zivilgesellschaft zu fördern (vgl. Verordnung (EU)
2021/783 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur
Einrichtung des Programms für die Umwelt- und Klimapolitik (LIFE) und zur
Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1293/2013, Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe
b; im Folgenden: LIFE-Verordnung).
Das parlamentarische Fragerecht der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
dient der politischen Kontrolle der Bundesregierung. Dabei erstreckt sich der
parlamentarische Informationsanspruch nur auf Gegenstände, die einerseits
einen Bezug zum Verantwortungsbereich der Bundesregierung gegenüber dem
Deutschen Bundestag haben. Andererseits müssen diese in der Zuständigkeit
der Bundesregierung liegen.
Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der
parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare
Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich
aufbereiten zu lassen.
Die aufgeführten Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand im
Rahmen der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage vorgesehenen kurzen
Fristen ermittelbaren Informationen. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit
erhoben.
1. Hat sich die Bundesregierung zu den Medienberichten (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller), wonach die EU-Kommission mittels „geheimen
Verträgen“ Umwelt-NGOs finanziert haben soll (www.welt.de/wirtschaf
t/plus256234338/ngo-affaere-das-steckt-hinter-dem-ablenkungsmanoeve
r-der-eu-kommission.html; abgerufen am 12. Juni 2025), um gezielt
Kampagnen gegen bestimmte Unternehmen (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller) oder politische Positionen (z. B. Freihandelsabkommen) zu
betreiben, eine Meinung gebildet, und wenn ja, welche Meinung hat sich
die Bundesregierung dazu gebildet?
2. Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der in der
Vorbemerkung der Fragesteller genannten Medienberichte Kenntnis über Art und
Umfang dieser EU-Förderprogramme, und wenn ja, welcher Art waren
diese Kenntnisse?
Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antwort zu Frage 10 wird
verwiesen.
3. Hat die Bundesregierung gegen diese EU-Förderprogramme interveniert
bzw. will sie intervenieren, und wenn nein, warum hat die
Bundesregierung nicht interveniert?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
4. In welcher Höhe werden und wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung aus dem Bundeshaushalt über Beiträge zum EU-Haushalt oder
direkt Mittel bereitgestellt, die potenziell in diese NGO-Förderungen
geflossen sind (bitte ggf. die Mittel, die in die NGO-Förderungen geflossen
sind, genau aufstellen)?
5. Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass deutsche Steuergelder nicht
für Kampagnen gegen deutsche Unternehmen oder demokratisch
legitimierte Gesetzgebungsverfahren verwendet werden?
a) Wenn ja, welche Maßnahmen genau kommen hier ggf. zum Tragen?
b) Wenn nein, warum ist die Bundesregierung hier nicht aktiv
geworden?
6. Gibt es Mechanismen zur Ex-ante- oder Ex-post-Prüfung der inhaltlichen
Verwendung deutscher Beiträge zum EU-Haushalt durch NGOs?
a) Wenn ja, welcher Art sind diese Mechanismen (bitte im Einzelnen
darstellen und erläutern)?
b) Wenn nein, warum gibt es keine derartigen Mechanismen?
Die Fragen 4 bis 6b werden gemeinsam beantwortet.
Nach dem Grundsatz der Gesamtdeckung dienen alle Einnahmen im EU-
Haushalt zur Deckung der gesamten Mittel für Zahlungen (vgl. Artikel 6 in
Verbindung mit Artikel 20 der Verordnung (EU, Euratom) 2024/2509 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2024 über die
Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union (Neufassung); im Folgenden:
EU-Haushaltsordnung).
Die aus dem Bundeshaushalt zu entrichtenden Beiträge werden diesem
Grundsatz folgend ohne Zweckbindung in den EU-Haushaltsplan eingesetzt. Der
deutsche Finanzierungsanteil am EU-Haushalt beträgt im laufenden
Mehrjährigen Finanzrahmen 2021 bis 2027 rund 22,62 Prozent. Es erfolgt grundsätzlich
keine Zuordnung von Einnahmen zu Ausgaben, mit Ausnahme von
zweckgebundenen Einnahmen. Im Rahmen des LIFE-Programms gelten lediglich
Beiträge assoziierter Drittländer und Mittel aus der Rückerstattung von zu Unrecht
gezahlten Beträgen aus Vorgängerprogrammen des aktuellen LIFE-Programms
als zweckgebundene Einnahmen (vgl. Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe d und
Artikel 25 Absatz 5 LIFE-VO).
Die Europäische Kommission führt den EU-Haushalt eigenverantwortlich aus.
Bei geteilter Mittelverwaltung überträgt die Kommission den Mitgliedstaaten
Haushaltsvollzugsaufgaben. Die Kommission und die Mitgliedstaaten beachten
die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung, der Transparenz
und der Nichtdiskriminierung und sorgen bei der Verwaltung von
Unionsmitteln für eine angemessene Sichtbarkeit des Handelns der Union. Zu diesem
Zweck erfüllen die Kommission und die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen
Kontroll- und Prüfungspflichten sowie die damit verbundenen Aufgaben.
Zusätzliche Bestimmungen werden in sektorspezifischen Vorschriften festgelegt.
Wenn die Mitgliedstaaten Haushaltsvollzugsaufgaben wahrnehmen, ergreifen
sie sämtliche zum Schutz der finanziellen Interessen der Union erforderlichen
Maßnahmen, einschließlich Rechts- und Verwaltungsvorschriften (vgl.
Artikel 63 EU-Haushaltsordnung).
Das LIFE-Programm unterliegt der direkten Mittelverwaltung durch die
Europäische Kommission (vgl. Artikel 62 EU-Haushaltsordnung).
Der Europäische Rechnungshof, der für die externe Haushaltskontrolle
zuständig ist, prüft gemäß Artikel 287 AEUV die Rechtmäßigkeit und
Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben des EU-Haushalts.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
7. Auf welchen Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU basieren die
betreffenden Förderungen von NGOs wie das „LIFE“-Programm nach
Kenntnis der Bundesregierung (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)
(bitte diese Rechtsgrundlagen und Programmlinien der EU im Einzelnen
aufführen)?
Die Rechtsgrundlage der LIFE-Verordnung ist Artikel 192 Absatz 1 des
Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
In Art. 3 der LIFE-Verordnung sind die spezifischen Ziele des LIFE-
Programms festgelegt. Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
8. Welche konkreten NGOs mit Sitz oder Tätigkeitsbereich in Deutschland
haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf
Jahren Förderungen aus diesen EU-Programmen erhalten (vgl.
Vorbemerkung der Fragesteller, bitte mit Förderbetrag und Projektbeschreibung
auflisten)?
Gemäß der EU-Haushaltsordnung ist die Europäische Kommission verpflichtet,
Informationen über Empfänger von EU-Mitteln im Rahmen der direkten
Mittelverwaltung zu veröffentlichen. Diese Informationen sind auf der Website des
Finanztransparenzsystems der Europäischen Kommission öffentlich zugänglich
(https://ec.europa.eu/budget/financial-transparency-system/index_de.html;
abgerufen am 4. Juli 2025).
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
9. Enthalten die Fördervereinbarungen zwischen der EU und NGOs nach
Kenntnis der Bundesregierung Klauseln zur politischen Neutralität bzw.
zu parteipolitischer Unabhängigkeit?
a) Wenn ja, welche Klauseln sind dies (bitte ausführlich erläutern)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde auf derartige Klauseln
verzichtet?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
10. Hatte die Bundesregierung vor Veröffentlichung der o. g. Medienberichte
Kenntnis über den Inhalt von EU-finanzierten NGO-Kampagnen, die
sich u. a. gegen deutsche Kohlekraftwerke, Industrieunternehmen oder
Freihandelsabkommen richteten (siehe Vorbemerkung der Fragesteller),
und wenn ja, welcher Art waren diese Kenntnisse (bitte ausführlich
darlegen)?
Während die in der Vorbemerkung der Kleinen Anfrage referenzierten
Medienberichte der „Bild“-Zeitung bzw. der „Welt am Sonntag“ vom 7. und 10. Juni
2025 datieren, berichtete Politico (ebenfalls Axel Springer SE) bereits am
28. November 2024 über den Sachverhalt, auf den sich die Kleine Anfrage
bezieht (www.politico.eu/article/european-commission-ngos-lobbying-environme
ntal-advocacy-green-funds-life-program/?utm_source=email&utm_medium=al
ert&utm_campaign=Commission%20tells%20NGOs%20EU%20money%20is
%20not%20for%20lobbying; abgerufen am 4. Juli 2025). Politico hat am
4. Februar 2025 zudem einen Fakten-Check dazu veröffentlicht (www.politic
o.eu/article/fact-check-european-commission-ngo-lobby-green-deal-activist/?ut
m_source=email&utm_medium=alert&utm_campaign=Fact-check%3A%20Di
d%20the%20EU%20Commission%20really%20pay%20NGOs%20to%20lobb
y%20for%20the%20Green%20Deal%3F; abgerufen am 4. Juli 2025).
Die Bundesregierung informiert sich im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung
durch unterschiedlichste Quellen, darunter z. B. auch öffentliche
Stellungnahmen von EU-Institutionen, Berichte des Europäischen Rechnungshofs und die
Berichterstattung der Ständigen Vertretung bei der EU sowie Medienberichte.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
11. Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die
Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung der Fragesteller beschriebenen
indirekt mit deutschen Steuergeldern finanzierten Zielsetzung, durch
Drittorganisationen wie NGOs indirekt politische Positionen in
nationalen Debatten (z. B. zur Energie- oder Handelspolitik) zu stärken oder zu
delegitimieren (bitte die Haltung der Bundesregierung hierzu erläutern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Veröffentlichung der
o. g. Medienberichte Hinweise auf koordinierte Aktionen zwischen
NGO-Kampagnen und politischen Entscheidungsprozessen innerhalb
von EU-Institutionen, und wenn ja, welche Hinweise gab es, und welche
Konsequenzen hat die Bundesregierung aus diesen Hinweisen gezogen
(bitte diese Konsequenzen erläutern)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 10
wird verwiesen.
13. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass EU-finanzierte NGO-
Projekte im Einklang mit demokratischen Grundprinzipien wie
Gewaltenteilung und Neutralität der Verwaltung stehen (bitte darlegen, welche
Vorkehrungen die Bundesregierung hier ggf. getroffen hat)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu den
Fragen 4 bis 6 wird verwiesen.
14. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten zur Verbesserung der
Transparenz bei NGO-Finanzierungen auf EU-Ebene, und wenn ja, welche (bitte
ggf. auch darlegen, ob die Bundesregierung ggf. Maßnahmen getroffen
hat, diesen Möglichkeiten mit entsprechenden Initiativen auf EU-Ebene
Nachdruck zu verleihen)?
Die Bundesregierung setzt sich für Transparenz in der Ausführung des EU-
Haushalts ein, z. B. hat sie dies im Rahmen der Überarbeitung der EU-
Haushaltsordnung getan.
Die Bundesregierung verweist auf die öffentlich verfügbaren Antworten der
Europäischen Kommission auf den Sonderbericht des Europäischen
Rechnungshofs zur Transparenz der EU-Förderung von nichtstaatlichen
Organisationen, in denen die Kommission die Empfehlungen des Hofes zur Transparenz
ganz oder teilweise annimmt.
Was den Erhalt von EU-Mitteln angeht, unterscheiden sich NGO nicht von
anderen Antragstellern. Sie sind an die Erfüllung der entsprechenden
Fördervoraussetzungen gebunden.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
15. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung gebildet zu den
Berichten über die NGO-Finanzierung durch die EU-Kommission durch
externe Prüfinstanzen wie den Europäische Rechnungshof, und wenn ja,
welche (www.eca.europa.eu/de/news/news-sr-2025-11#:~:text=Zwische
n%202021%20und%202023%20hätten,Milliarden%20Euro%20von%20
den%20Mitgliedstaaten; abgerufen am 12. Juni 2025) (bitte die Position
der Bundesregierung in dieser Frage erläutern und ggf. auch die
Konsequenzen darlegen, die die Bundesregierung in dieser Frage gezogen hat)?
Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag gemäß § 6 Absatz 1 des
Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem
Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG) mittels
Berichtsbogen über den Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs
Nr. 11/2025 zur Transparenz der EU-Finanzierung für nichtstaatliche
Organisationen informiert. Der Sonderbericht über die Finanzierung der NGO durch die
EU dient der Absicherung der Rechenschaftspflicht der Kommission sowie der
Transparenz.
Bei der dem vorliegenden Sonderbericht zugrunde liegenden Prüfung wurde
die Transparenz der EU-Mittel bewertet, die in den internen Politikbereichen
der EU an NGO vergeben werden, wobei insbesondere untersucht wurde, ob
die Kommission, ihre Durchführungspartner und die Mitgliedstaaten
zuverlässige Daten über die NGO gewährten EU-Mittel erhoben und offenlegten; auf
angemessene Weise überprüften, ob NGO, die EU-Mittel erhielten, die
zentralen Transparenzanforderungen erfüllten und die Werte der EU achteten.
Die Schlussfolgerungen des Rates der Europäischen Union vom 16. Juni 2025
(abrufbar unter: https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10238-202
5-INIT/de/pdf, abgerufen am 8. Juli 2025) begrüßen den Sonderbericht und die
Antworten der Europäischen Kommission. Die Bundesregierung verfolgt
etwaige weitere Entwicklungen dazu interessiert und konstruktiv.
16. Sieht die Bundesregierung mit Blick auf das Subsidiaritätsprinzip und
die nationale Souveränität ein Spannungsverhältnis, wenn EU-Gelder für
Einflussnahme auf nationale öffentliche Debatten verwendet werden, und
wenn ja, inwiefern?
a) Wenn die Bundesregierung hier ein Spannungsverhältnis sieht,
welche Maßnahmen wurden bisher ggf. ergriffen, um dieses
Spannungsverhältnis zu entschärfen (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen
anführen und erläutern)?
b) Wenn die Bundesregierung hier kein Spannungsverhältnis sieht,
warum nicht?
17. Hält die Bundesregierung es für vereinbar mit dem Demokratieprinzip,
wenn über NGOs indirekt Einfluss auf Gesetzgebungsverfahren oder
wirtschaftliche Tätigkeiten genommen wird, ohne dass diese
Organisationen selbst demokratisch legitimiert sind?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen (bitte darlegen)?
b) Wenn nein, welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ggf.
ergriffen, um dieser Unvereinbarkeit mit dem Demokratieprinzip
entgegenzuwirken (bitte diese Maßnahmen im Einzelnen anführen und
erläutern)?
18. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung gebildet zu der NGO-
Förderpraxis der EU-Kommission im Hinblick auf deren politische
Unabhängigkeit, und wenn ja, bitte die Haltung der Bundesregierung in dieser
Frage darstellen?
Die Fragen 16 bis 18 werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
19. Wird sich die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union oder auf
anderen Gremienebenen für eine Reform der NGO-Förderpraxis
einsetzen?
a) Wenn ja, mit welchen konkreten Vorschlägen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 19 bis 19b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die dem Bundestag am
13. Juni 2025 übermittelte Position der Bundesregierung zum Mehrjährigen
Finanzrahmen ab 2028 wird verwiesen.
Hinsichtlich des nächsten Mehrjährigen Finanzrahmens der EU spricht sich die
Bundesregierung dafür aus, dass Bürokratie durch schlankere Strukturen,
weniger Programme und konkrete Vereinfachungen für die Begünstigten abgebaut
werden muss. Gleichzeitig muss die Governance gestärkt werden.
20. Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der NGO-Förderpraxis,
das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die sachorientierte und
neutrale Arbeit der EU-Institutionen zu stärken?
a) Wenn ja, wie (bitte entsprechende Maßnahmen erläutern)?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 20 bis 20b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
21. Plant die Bundesregierung, im Zuge der Medienberichterstattung über
die NGO-Förderung durch die EU-Kommission Informationen für den
Deutschen Bundestag und die Öffentlichkeit bereitzustellen?
a) Wenn ja, welcher Art sind diese Informationen?
b) Wenn nein, warum wird die Bundesregierung keine Informationen
bereitstellen?
Die Fragen 21 bis 21b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung sowie auf die Antwort zu Frage 8
wird verwiesen.
22. Gab es innerhalb der Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts
interne Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU, die
seit 2022 erstellt wurden, und wenn ja, welcher Art waren diese
Bewertungen oder Vermerke zur NGO-Förderpraxis der EU (bitte deren Inhalte
darstellen)?
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht
ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu
gehört die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der
Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und
Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen
Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Regierung,
parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht,
wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen
kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen (BVerfGE 124, 78
[125]; 137, 185 [234]). Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich
daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht
die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen
einzugreifen (BVerfGE 124, 78 [120 f.]).
23. Steht die Bundesregierung mit betroffenen Unternehmen oder
Interessenvertretungen in Kontakt, die sich durch die EU-geförderten NGO-
Kampagnen benachteiligt oder diffamiert sehen?
a) Wenn ja, welcher Art ist dieser Kontakt (bitte ausführlich erläutern)?
b) Wenn nein, warum steht die Bundesregierung nicht mit betroffenen
Unternehmen oder Interessenvertretungen in Kontakt?
Die Fragen 23 bis 23b werden gemeinsam beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Die Bundesregierung weist darüber hinaus darauf hin, dass es nicht ihre
Aufgabe ist, allgemeine Informationen über die Aktivitäten und Kontakte von
Organisationen zu sammeln, zu überwachen oder zu bewerten. Die
Bundesregierung sieht davon ab, das Tun oder Unterlassen einzelner Personen oder
Organisationen positiv oder negativ zu kommentieren.
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