Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (Einzelplan 06 Bundesministerium des Innern)
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-045
Vermischte Einnahmen 100
100
296
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen für Projekte sind wegen
rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden
Titeln: Tgr. 02.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen für Aus- und Fortbildung............................................... 100
2. Einnahmen für Projekte bei Aufträgen Dritter.................................. -
Zusammen............................................................................................ 100
132 01
-045
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 10
10
400
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass die im Rahmen
der Neukonzeption des Katastrophenschutzes im Zivilschutz
entbehrlich gewordenen Fahrzeuge des ergänzenden Katastrophenschutzes
und Ausstattungsgegenstände unentgeltlich den Trägern des
Katastrophenschutzes überlassen werden.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
ausgesonderte Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände des ergänzenden
Katastrophenschutzes unentgeltlich an die Hilfsorganisationen abgegeben
werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass vorhandenes
Sanitätsmaterial im Rahmen humanitärer Hilfsaktionen unentgeltlich
an die Hilfsorganisationen und an die Länder abgegeben wird.
Erläuterungen:
Veräußerung von unbrauchbar oder entbehrlich gewordenen Geräten und
Ausstattungsgegenständen sowie von Altmaterial und dergleichen.
Übrige Einnahmen
272 09
-045
Einnahmen aus Zuschüssen der Europäischen Union -
-
2 899
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen bindender Vorgaben der EU
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
Tgr. 02.
- 195 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
281 01
-045
Sonstige Erstattungen aus dem Inland 6 339
6 339
15 167
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 2 der Erläuterungen sind wegen
gesetzlicher Regelung zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: 514 02 und 525 01.
2. Es wird zugelassen, dass mit Einwilligung des Bundesministeriums
der Finanzen auf die Erstattung der Kosten der Personalausgaben für
das fliegende Personal verzichtet werden kann.
3. Es wird zugelassen, dass auf die Geltendmachung der Ansprüche
des Bundes verzichtet wird, wenn ein Totalschaden oder ein
sonstiger Schaden an einem Hubschrauber des Katastrophenschutzes
ohne Verschulden eines Dritten entstanden ist.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstattungen aus Nutzung der BABZ durch Dritte........................... -
2. Nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz (ZSKG)
stehen die für den Verteidigungsfall beschafften Hubschrauber auch
bei friedensmäßigen Katastrophen und im Rettungsdienst zur
Verfügung. Die dabei entstehenden Kosten (einschließlich der
Kosten für Fortbildungen zu Einsätzen in
Zivilschutzhubschraubern für Notärzte und Rettungsassistenten) sind dem Bund
gemäß § 29 Abs. 4 ZSKG von den Trägern zu erstatten.................... 6 339
Zusammen............................................................................................ 6 339
381 01
-890
Leistungen von Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(211)
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen verbindlicher Vereinbarungen mit anderen
Bundesbehörden zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der
Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Ausgenommen ist Tgr. 02.
2. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0628 mit Ausnahme der Titel
518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
981 01.
§ 7 Abs. 9 HG findet Anwendung.
3. Einsparungen bei folgenden Titeln: Kap. 0628 mit Ausnahme der Titel
518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgenden Titeln:
531 01, 532 04, 532 06, 547 01, 632 01, 632 02, 681 02 und 684 03.
§ 7 Abs. 9 HG findet Anwendung.
- 196 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Sächliche Verwaltungsausgaben
514 02
-045
B Haltung von Luftfahrzeugen 5 881
5 881
14 624
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 01.
2. Die Mittel dürfen zur Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Zu den Haltungsausgaben zählen die Ausgaben für Betrieb, Wartung und
Instandhaltung der Hubschrauber einschließlich der Reisekosten für Pilotinnen und
Piloten.
Diesen stehen Einnahmen durch Erstattungen aus dem Einsatz im Rettungsdienst
und bei friedensmäßigen Katastrophen in gleicher Höhe gegenüber.
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 8 746 T€.
518 02
-045
B Mieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
5 499
5 499
5 767
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 81 515 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 529 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2032 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2033 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2034 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2035 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2036 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2037 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2038 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2039 bis zu................................................. 5 499 T€
im Haushaltsjahr 2040 bis zu................................................. 5 499 T€
Haushaltsvermerk:
Minderausgaben dürfen nicht zur Deckung von Mehrausgaben bei
anderen Titeln oder zur Erbringung von Globalen Minderausgaben in den
Ressorteinzelplänen herangezogen werden.
531 01
-045
B Rückbau von Anlagen der unabhängigen Löschwasserversorgung -
-
-
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
Erläuterungen:
Aufgrund der Entwidmung der Anlagen vom öffentlichen Zivilschutzzweck besteht
gemäß § 1004 Abs. 1 BGB sowie § 19 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. §§ 26, 28 des
Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg und den Zusammenbruch
des Deutschen Reiches entstandener Schäden (AKG) ein Anspruch der
Kommunen/Länder als Grundstückseigentümer gegenüber dem Bund auf Erstattung von
Beseitigungskosten für alle nach 1945 auf Veranlassung des Bundes instandge-
- 197 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 531 01
setzten oder neu errichteten Löschwasseranlagen. Der Anspruch ist auf die
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands beschränkt.
532 04
-045
B Vorbereitung und Durchführung von länderübergreifenden
Krisenmanagementübungen
300
300
226
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 280 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu...................................................... 70 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 70 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 70 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 70 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
532 05
-045
B Bewirtschaftung und Unterhaltung sowie Rückabwicklung von
öffentlichen Schutzräumen
3 056
3 056
1 556
Erläuterungen:
Die Gemeinden haben gemäß § 7 Abs. 1 ZSKG die öffentlichen Schutzräume
zu verwalten und zu unterhalten. Mit Ausnahme der persönlichen und sächlichen
Verwaltungsausgaben trägt der Bund nach Maßgabe allgemeiner
Verwaltungsvorschriften die den Gemeinden für die Erhaltung der Verkehrssicherheit öffentlicher
Schutzräume entstehenden Ausgaben.
532 06
-045
B Schutz kritischer Infrastruktur 400
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
532 07
-045
B Aufbau des digitalisierten 360-Grad-Lagebilds für den Bevölkerungs- und
Zivilschutz
-
-
2 046
562
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
546 01
-045
B Internationale Zusammenarbeit im Bevölkerungsschutz 80
80
21
547 01
-045
B Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben 1 192
1 192
992
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 356 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 452 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 452 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 452 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
- 198 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 547 01
Erläuterungen:
Ausgaben für die Bewirtschaftung, Unterhaltung, Ersatz, Ergänzung für die
Einrichtungen zur Einlagerung der Sicherungsfilme sowie Erwerb von
Einlagerungsbehältern und Ausstattungsgegenständen, für Vorarbeiten zur Einlagerung der
Sicherungsfilme und zur Duplizierung von Sicherungsfilmen
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-045
B Auslandseinsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für
Katastrophenschutz auf europäischer Ebene und im besonderen Interesse
des Bundes
-
-
7
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
632 02
-045
B Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut 2 663
2 663
2 706
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
Erläuterungen:
Entgelte einschl. tariflicher Zulagen und Zuwendungen sowie Arbeitgeberanteil zur
Sozialversicherung und Umlage zur zusätzlichen Altersversorgung der tariflichen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Vermischte Personalausgaben
(Trennungsgeld u.a.). Im Auftrag des Bundes werden bei den Ländern die
Sicherungsverfilmung und sonstige Maßnahmen (insbeondere Erfassung) zum Schutz
beweglichen und unbeweglichen nicht bundeseigenen Kulturgutes durchgeführt. Die
Ausgaben trägt der Bund gemäß Gesetz zu der Konvention vom 14. Mai 1954 zum
Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten.
681 02
-045
B Erstattung von Schadenersatzleistungen an Dritte sowie Erstattung von
Unfallversicherungsleistungen
202
202
243
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
Erläuterungen:
Erstattung von Schadensersatzleistungen an Dritte aufgrund rechtlicher
Verpflichtung (Art. 104 a Abs. 2 GG i. V. m. §§ 812 ff BGB) insbesondere aus der Haltung
und dem Betrieb der bundeseigenen Kraftfahrzeuge, aus sonstigen
Schadensfällen bei Verschulden der Verwaltung, eines Verwaltungsangehörigen oder eines
Helfers in der Durchführung des ZSKG sowie Erstattung von Leistungen, die nach
den Vorschriften des SGB VII vom zuständigen gesetzlichen
Unfallversicherungsträger erbracht werden.
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundeseigene Verwaltung............................................................... 2
2. Bundesauftragsverwaltung.............................................................. 200
Zusammen............................................................................................ 202
684 01
-045
B Umsetzung der Konzeption Zivile Verteidigung zur Unterstützung der
Länderkapazitäten im Rahmen der Betreuung von Bürgern in
Krisensituationen
3 000
5 050
45 187
2 690
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
- 199 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
684 02
-045
B Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz 3 450
3 450
2 491
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 5 910 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 2 660 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 870 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 1 380 T€
Erläuterungen:
Unterstützung des Ehrenamts als Grundlage des Zivil- und Katastrophenschutzes
gemäß § 20 ZSKG, insbesondere durch gezielte Maßnahmen zur Steigerung der
öffentlichen Anerkennung und Wertschätzung des freiwilligen Engagements im
Bevölkerungsschutz.
684 03
-045
B Förderung des Selbstschutzes 2 000
2 000
1 645
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 1 600 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 1 200 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Kosten für Werk- und
Dienstverträge, Honorare, Aufwandsentschädigungen, Sachkosten,
Kosten für Tagungen, Veranstaltungen, Publikationen, sonstige
Öffentlichkeitsarbeit oder wissenschaftliche Expertisen geleistet
werden.
684 04
-045
B Ausbildung der Bevölkerung in Selbsthilfemaßnahmen 3 982
3 982
1 895
5 715
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 15 928 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 3 982 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 3 982 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 3 982 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 3 982 T€
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Es handelt sich um Ausgaben für die Aus- und Fortbildung der Bevölkerung in
Erster Hilfe mit Selbstschutzinhalten nach § 24 ZSKG. Zur Stärkung der Resilienz
der Bevölkerung im Zivilschutz- oder Katastrophenfall finanziert der Bund für
Personen ab 7 Jahren Ausbildungsmaßnahmen in medizinischer Erstversorgung mit
Selbstschutzinhalten.
684 05
-045
B Projektförderung Malteser Hilfsdienst e. V. 2 125
2 125
2 287
2 540
Erläuterungen:
Die Mittel dienen der Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen im Ehrenamt des
Malteser Hilfsdienstes e.V..
- 200 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
684 06
-045
B Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen
-
-
150
Besondere Finanzierungsausgaben
981 01
-890
Leistungen an Bundesbehörden zur Durchführung von Aufträgen -
-
(108)
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei folgenden
Titeln geleistet werden: Kap. 0628.
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(-)
Titelgruppe 02
Tgr. 02 Durchführung von Aufträgen anderer Bundesbehörden und Dritter (600)
(-)
(1 136)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehrausgaben bei folgenden Titeln: Tgr. 02 mit Ausnahme
folgendes Titels: 532 22 dürfen bis zur Höhe der
zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgenden Titeln geleistet werden: 119 99,
272 09 und 381 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus bestehenden
Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender
Einnahmen geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden
Haushaltsjahr nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie
in den folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
427 29
-045
Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
-
-
175
641
525 21
-045
Aus- und Fortbildung -
-
687
56
532 22
-045
Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 600
Haushaltsvermerk:
Die Ausgaben sind übertragbar.
Erläuterungen:
Die Ausgaben dienen der Erbringung verbindlicher vorhabenbezogener
Finanzierungsanteile des Bundes.
544 21
-045
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches -
-
274
2 235
- 201 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 02
632 21
-045
Auslandseinsätze im Rahmen des Gemeinschaftsverfahrens für
Katastrophenschutz auf europäischer Ebene und im besonderen Interesse
des Bundes
-
-
1 775
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4.................................................................................. 50 408 42 165 37 101
2 693
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 99 809 48 052 79 362
65 538
Aus Hauptgruppe 6.................................................................................. 4 4 49
Aus Hauptgruppe 7.................................................................................. - - 4 331
2 122
Aus Hauptgruppe 8.................................................................................. 151 210 42 508 69 761
137 047
Zusammen............................................................................................... 301 431 132 729 190 604
207 400
422 01
-045
BF Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und
Beamten
24 603
24 603
12 478
427 09
-045
BF Entgelte für Arbeitskräfte mit befristeten Verträgen, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie Aufwendungen für
nebenberuflich und nebenamtlich Tätige
2 671
2 671
3 567
428 01
-045
BF Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer 23 067
14 824
20 939
453 01
-045
BF Trennungsgeld, Fahrtkostenzuschüsse sowie Umzugskostenvergütungen 67
67
117
511 01
-045
BF Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände, Software,
Wartung
2 521
2 521
2 206
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Software an
Bundesbehörden und Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
abgegeben wird.
514 01
-045
BF Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dgl. 222
222
203
517 01
-045
BF Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 5 660
4 660
4 260
Erläuterungen:
Die Ausgaben umfassen auch die Kosten für die Unterbringung der Bundesanstalt
Technisches Hilfswerk (Liegenschaft Provinzialstraße Bonn).
- 202 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
518 01
-045
BF Mieten und Pachten 7 848
2 500
5 804
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 16 000 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 4 000 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 4 000 T€
Erläuterungen:
Mietkosten für das Modulare Warnsystem (MoWas)
525 01
-045
BF Aus- und Fortbildung 3 812
2 312
3 406
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 281 01.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
3. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und
Unterrichtsmaterial zu Nr. 1 der Erläuterungen an Lehrgangsteilnehmer
zu Schulungszwecken unentgeltlich abgegeben wird.
4. Die Mittel zu Nr. 1 der Erläuterungen für Verpflegung an der
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung dürfen zur
Selbstbewirtschaftung zugewiesen werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
(BABZ)............................................................................................. 2 000
2. Einsatznachsorgezentrum (ENZ).................................................... 1 500
3. Sonstige Aus- und Fortbildung........................................................ 312
Zusammen............................................................................................ 3 812
Bis zum 31.12.2023 nicht verbrauchte Selbstbewirtschaftungsmittel: 148 T€.
527 01
-045
BF Dienstreisen 561
561
624
532 01
-045
BF Aufträge und Dienstleistungen im Bereich Informationstechnik 41 464
14 555
31 863
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 67 435 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 29 971 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 22 478 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 14 986 T€
Erläuterungen:
Mehr wegen zusätzlicher Mittel für die Warnung der Bevölkerung.
- 203 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
532 02
-045
BF Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 190
190
1 747
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden u. a. die Erstellung und der Vertrieb adressatengerechter
Informationen der Bevölkerung über geeignete und zielgruppenspezifische Kanäle
geleistet. Die Informationen dienen durch offensive Risiko- und
Krisenkommunikation dazu, Bewusstsein für Bedrohungen zu schaffen, Ängste zu mindern und
dadurch Potenzial zum Selbstschutz und zur Selbsthilfefähigkeit zu stärken.
539 09
-045
BF Vermischte Verwaltungsausgaben 663
663
930
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus dem Ansatz werden u. a. Ausgaben für die Unterstützung der Bedarfsträger
bei der Organisation des Selbstschutzes, für Aufwendungen für die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie und für Betreuungsmaßnahmen bei
Großschadensereignissen im Ausland geleistet.
Die Ausgaben umfassen die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücke,
bauliche Anlagen und auch für die Unterbringung der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk.
544 01
-045
BF Forschung, Untersuchungen und Ähnliches 2 080
2 480
1 815
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 843 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 755 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 256 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 832 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt
oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gemäß § 44 BHO
gewährt werden.
684 09
-045
BF Mitgliedsbeiträge und sonstige Zuschüsse an Verbände, Vereine und
ähnliche Institutionen geringeren Umfangs
4
4
49
- 204 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
711 01
-045
BF Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten -
-
4 306
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 200 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 600 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€
712 01
-045
BF Baumaßnahmen von mehr als 6 000 000 € im Einzelfall -
-
25
Erläuterungen:
Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck)
Gesamtausgaben
des
Bundes
1 000 €
Verausgabt
bis
2023
1 000 €
Bewilligt
2024
1 000 €
Nach 2024
übertragene
Ausgabereste
1 000 €
Veranschlagt
2025
1 000 €
Vorbehalten
für
2026 ff
1 000 €
1 2 3 4 5 6 7
4. Konferenzzentrum/Wirtschaftsgebäude................................... 9 135 9 077 - 58 - -
811 01
-045
BF Erwerb von Fahrzeugen 331
167
96
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Neubeschaffung
1 Pkw.................................................................................................... 29
Ersatzbeschaffung
6 Pkw.................................................................................................... 302
Zusammen............................................................................................ 331
811 02
-045
BF Erwerb von Luftfahrzeugen -
-
-
812 01
-045
BF Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
8 236
1 236
665
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 940 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 490 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 490 T€
Erläuterungen:
Drahtgebundene Fernmeldeeinrichtungen, besondere technische Einrichtungen
und Funkeinrichtungen.
- 205 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
812 02
-045
BF Erwerb von Anlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen sowie Software im Bereich Informationstechnik
5 386
1 386
4 760
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 3 300 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 550 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 550 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Software an
Bundesbehörden und Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
abgegeben wird.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Erstbeschaffung.............................................................................. 5 266
2. Ersatzbeschaffung........................................................................... 120
Zusammen............................................................................................ 5 386
812 03
-045
BF Erwerb von Sanitätsmitteln und Sanitätsmaterial 6 099
99
1 428
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 234 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu...................................................... 39 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu...................................................... 39 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu...................................................... 39 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu...................................................... 39 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu...................................................... 39 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu...................................................... 39 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
Sanitätsmaterial, das sechs Monate vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums
ungenutzt ist, an Dritte gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
abgegeben wird.
Erläuterungen:
Es muss gewährleistet sein, dass vor der vorzeitigen Entnahme zur Abgabe an
Dritte eine schnellstmögliche Ersatzbeschaffung sichergestellt ist.
821 01
-045
BF Einrichtung eines Einsatznachsorgezentrums -
1 500
-
- 206 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu flexibilisierte Ausgaben
883 01
-045
BF Wasserwirtschaftliche Vorsorgemaßnahmen 15 800
1 800
7 514
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 484 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 404 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 360 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 720 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus dem Vorteilsausgleich nach § 10 WaSG fließen den
Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Vorbereitende Maßnahmen zur Deckung lebensnotwendigen Bedarfs an
Trinkwasser, Betriebs- und Löschwasser im Rahmen des
Wassersicherstellungsgesetzes. Im Vordergrund steht die Erhaltung von netzunabhängigen Einzelbrunnen
und Quellfassungen zur Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Ausgaben des ergänzenden Katastrophenschutzes (150 146)
(53 708)
(127 356)
Erläuterungen:
Planmäßige fahrzeug- und helferbezogenen Ausgaben des ergänzenden
Katastrophenschutzes im Rahmen des § 29 ZSKG.
532 12
-045
BF Behördenspezifische fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) 34 788
17 388
26 504
Verpflichtungsermächtigung....................................................... 41 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu................................................. 6 950 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu................................................. 6 950 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu................................................. 6 950 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu................................................. 6 950 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu................................................. 6 950 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu................................................. 6 950 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Lehr- und
Ausbildungsmaterial an Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu
Ausbildungszwecken unentgeltlich abgegeben wird.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Ausgaben auf Standortebene.......................................................... 12 600
2. Wartung und Instandsetzung.......................................................... 10 000
3. Prüfung und Erprobung von Maßnahmen und Geräten zum
CBRN-Schutz und für den medizinischen Katastrophenschutz...... 360
4. Ergänzende Zivilschutzausbildung.................................................. 11 828
Zusammen............................................................................................ 34 788
Zu 1.
Pauschale Erstattung der Ausgaben für die Unterbringung der
Einsatzfahrzeuge des ergänzenden Katastropfenschutzes sowie der persönlichen CBRN-
Schutzausrüstung, für ärztliche Untersuchungen der Helferinnen und Helfer und für die
Gewährleistung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft der Analytischen Task For-
- 207 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titel 532 12 (Titelgruppe 01)
ces zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung mit Spezialtechnik bei
komplexen CBRN-Lagen.
Zu 2.
Ausgaben für die Wartung und Instandsetzung der ergänzenden Ausstattung.
Zu 4.
Ausgaben für die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung der Einheiten und
Einrichtungen des Katastrophenschutzes nach Landesrecht, für die Durchführung
von Übungen sowie Ausbildungsunterlagen, Verwaltungsvorschriften, Merkblätter
und technische Handreichungen.
811 11
-045
BF Erwerb von Fahrzeugen 93 950
34 912
42 777
Verpflichtungsermächtigung..................................................... 110 199 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu............................................... 15 402 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu............................................... 13 897 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu............................................... 20 225 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu............................................... 20 225 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu............................................... 20 225 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu............................................... 20 225 T€
Erläuterungen:
Mehr wegen zusätzlicher Mittel für den ergänzenden Katastrophenschutz.
812 11
-045
BF Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen für
Verwaltungszwecke (ohne IT)
21 408
1 408
12 521
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 792 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 275 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 277 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 560 T€
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 560 T€
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 560 T€
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................................... 560 T€
- 208 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Vorbemerkung
Das Technische Hilfswerk (THW) ist eine nicht
rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im
Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über das Technische Hilfswerk
(THW-Gesetz), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. April
2020 (BGBl. I S. 808), leistet das THW technische
Unterstützung
1. im Zivilschutz,
2. bei Einsätzen und Maßnahmen im Ausland im Auftrag der
Bundesregierung,
3. bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen
Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf
Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen sowie
4. bei Unterstützungsleistungen und Maßnahmen im Sinne
der Nummern 1 bis 3, die das Technische Hilfswerk durch
Vereinbarung übernommen hat.
In 668 ehrenamtlich organisierten Ortsverbänden stellt das
THW rund 86 000 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer zur
Verfügung. Diese werden von rund 2 200 hauptamtlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der THW-Leitung, acht
Landesverbandsdienststellen (LV), 66 Regionalstellen, einem
Logistikzentrum, vier Logistikzentren in vier LV und dem Aus-
und Fortbildungszentrum (AFZ) mit den drei
Ausbildungszentren unterstützt.
Überblick zum Kapitel 0629
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 349 349 - 6 544
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 8 888
Gesamteinnahmen.................................................. 349 349 - 15 432
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 156 083 143 987 +12 096 133 123
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 216 631 187 856 +28 775 26 620 220 382
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 043 4 568 -525 3 423
Ausgaben für Investitionen...................................... 69 630 65 157 +4 473 99 160 130 354
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 446 387 401 568 +44 819 125 780 487 282
davon flexibilisiert.................................................... 270 751 245 682 +25 069 120 291 322 573
davon nicht flexibilisiert........................................... 175 636 155 886 +19 750 5 489 164 709
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 440 637 - +440 637 120 291 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 58 200
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 15 700
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 15 000
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 11 950
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 8 550
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 7 000
- 209 -
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk 0629
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-045
Vermischte Einnahmen 77
77
838
Haushaltsvermerk:
1. Mehreinnahmen zu Nr. 1, 2, 3, 4 und 5 der Erläuterungen sind
wegen rechtsverbindlicher Verwendungsauflage bei Aufträgen Dritter
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: Tgr. 01.
2. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass mit Einwilligung
des Bundesministeriums der Finanzen bewegliche Sachen und
Leistungen des THW aus Anlass von Katastrophen, größeren
Unglücksfällen und Notständen unentgeltlich überlassen werden, wenn die
Überlassung zur Abwendung oder Milderung einer nicht
vorhergesehenen Notlage erfolgt.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
1. Einnahmen aus Aufträgen Dritter.................................................... -
2. Erstattungen Dritter für technische Unterstützungen ..................... -
3. Schadenersatzleistungen Dritter .................................................. -
4. Einnahmen aus Abgabe von Betriebsstoffen.................................. -
5. Einnahmen aus dem Verkauf von Pandemieausstattung................ -
6. Sonstiges......................................................................................... 77
Zusammen............................................................................................ 77
In diesem Titel werden in erster Linie die Mittel vereinnahmt, die Dritte (außer
Bundesbehörden, vgl. Tit. 381 01) dem THW zur Durchführung humanitärer
Auslandseinsätze im Auftrag der Bundesregierung und für die Durchführung von
Forschungsvorhaben zuwenden (vgl. Tgr. 01).
124 01
-045
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung 16
16
133
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass der Geschäftsstelle
der Helfer und Förderer des Technischen Hilfswerks e. V. und der
THW-Jugend e. V. Büroräume und Einrichtungsgegenstände in
Liegenschaften der BA-THW unentgeltlich überlassen werden.
2. Nach § 63 Abs. 4 BHO wird zugelassen, dass Unterkünfte im THW
an Bedienstete des THW, Helferinnen und Helfern sowie deren
Angehörigen gegen ein ermäßigtes Entgelt zur Verfügung gestellt werden.
Erläuterungen:
Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung von Grundstücken,
Gebäuden und Wohnungen.
132 01
-045
Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen 256
256
5 573
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass
ausgesonderte Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände des Technischen Hilfs-
- 210 -
0628 Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
Leerstellenübersicht
Bes.-/
E.-Gr. 2025 2024 lfd. Nr. Erläuterung
1 2 3 4 5
Zu Titel 422 01
1. Sonstige Beurlaubungen
A 13 g................ 2,0 2,0 1.1 Wichtiger Grund analog § 46 BBG
2. Langfristige Beurlaubungen
Zusammen......... 14,0 14,0 2.1 gemäß §§ 90, 92, 95 BBG, § 7 DBeglG, § 6 MuSchEltZV, § 24 GAD
3. Beurlaubung wegen Tätigkeit außerhalb der Bundesverwaltung bei:
A 14................... 1,0 1,0 3.1 Verwendung als Abgeordnete/r (Bund/Land) oder kommunale/r Wahlbeamtin/ Wahlbeamter
Insgesamt.......... 17,0 17,0
Zu Titel 428 01
1. Langfristige Beurlaubungen
Zusammen......... 12,0 8,0 1.1 gemäß § 28 TVöD, § 9 UmzugsTV, § 15 BEEG, § 24 GAD
2. Sonstige Beurlaubungen
E 3..................... - 2,0 2.1 Befristete Rente gemäß § 33 Abs. 2 TVöD
Insgesamt.......... 12,0 10,0
Übersicht der ku- und kw- Vermerke
Bes.-/
E.-Gr.
2025
2024
Soll lfd. Nr. Inhalt des Vermerks Erläuterung der Veränderung
gegenüber dem VorjahrSoll Ersatz-
(plan)st.
1 2 3 4 5 6 7
Zu Titel 422 01
ku
1. ku mit Ausscheiden der
Planstelleninhaber /innen
1.2 in Bes.-Gr. A 10
A 13 g............... 1,0 - 1,0 1.2.1 - -
- 295 -
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und
Katastrophenhilfe
0628
Planstellen-/Stellenübersicht
Besoldungs-/
Entgeltgruppen
2025 2024
Ist-
Besetzung
am
1. Oktober
2024
Erläuterung der Veränderung gegenüber dem Vorjahr
Neue Stellen, Stellenwegfall
Wirksamwerden von
ku- und kw-
Vermerken
Hebungen,
Herabstufungen
Umwandlungen,
Umsetzungenohne ku/
kw-Vermerke
und
Umsetzungen mit ku/
kw-Vermerken
+ - + - + - + - + -
1 2 3 4 5 6 7 8 9
Titel 422 01
Beamtinnen und Beamte
B 8...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 5...................... 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
B 2...................... 8,0 8,0 5,0 - - - - - - - - - -
A 16.................... 6,0 6,0 2,0 - - - - - - - - - -
A 15.................... 18,0 18,0 3,9 - - - - - - - - - -
A 14.................... 24,0 24,0 16,9 - - - - - - - - - -
A 13 h................. 32,0 32,0 20,3 - - - - - - - - - -
A 13 g+Z............. 7,0 7,0 5,7 - - - - - - - - - -
A 13 g................. 31,0 31,0 8,9 - - - - - - - - - -
A 12.................... 44,0 44,0 31,5 - - - - - - - - - -
A 11.................... 55,0 55,0 35,1 - - - - - - - - - -
A 10.................... 42,0 42,0 33,5 - - - - - - - - - -
A 9 g................... 11,0 11,0 7,6 - - - - - - - - - -
A 9 m+Z.............. 2,0 2,0 2,0 - - - - - - - - - -
A 9 m.................. 100,0 100,0 60,8 - - - - - - - - - -
A 8...................... 101,0 101,0 49,4 - - - - - - - - - -
A 7...................... 69,0 69,0 23,2 - - - - - - - - - -
A 6 m.................. 1,0 1,0 1,0 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 553,0 553,0 308,8 - - - - - - - - - -
Titel 428 01 - Erläuterungen
Außertarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
AT (B 2).............. - - 3,0 - - - - - - - - - -
AT B.................... 1,0 1,0 2,0 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 1,0 1,0 5,0 - - - - - - - - - -
Tarifliche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
E 15.................... 5,0 5,0 19,0 - - - - - - - - - -
E 14.................... 29,0 29,0 29,8 - - - - - - - - - -
E 13.................... 22,0 22,0 51,9 - - - - - - - - - -
E 12.................... 110,0 110,0 112,2 - - - - - - - - - -
E 11.................... 354,0 354,0 355,6 - - - - - - - - - -
E 10.................... 243,0 243,0 238,5 - - - - - - - - - -
E 9c.................... 15,0 15,0 14,8 - - - - - - - - - -
E 9b.................... 11,0 11,0 11,0 - - - - - - - - - -
E 9a.................... 321,0 321,0 348,0 - - - - - - - - - -
E 8...................... 178,5 178,5 211,6 - - - - - - - - - -
E 7...................... 371,0 371,0 400,8 - - - - - - - - - -
E 5...................... 24,0 24,0 22,7 - - - - - - - - - -
E 4...................... 3,0 3,0 3,0 - - - - - - - - - -
E 3...................... 5,6 5,6 5,5 - - - - - - - - - -
Zusammen.......... 1 692,1 1 692,1 1 824,4 - - - - - - - - - -
Insgesamt........... 1 693,1 1 693,1 1 829,4 - - - - - - - - - -
Erläuterungen:
Zu Titel 422 01
Zu Spalte 4:
Daneben werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf freien Planstellen folgender Bes.-Gr. geführt:
3,0 B2; 2,0 A16; 14,0 A15; 6,0 A14; 7,9 A13h; 1,0 A13g+Z; 22,0 A13g; 10,0 A12; 16,5 A11; 5,0 A10; 2,0 A9g; 35,9 A9m; 42,9 A8; 37,3 A7
(Zusammen: 205,5).
Zu Titel 428 01
Zu Spalte 4:
Davon werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer folgender Entgeltgruppen auf freien Planstellen geführt:
3,0 AT(B2); 2,0 ATB; 14,0 E15; 6,0 E14; 30,9 E13; 10,0 E12; 16,5 E11; 5,0 E10; 2,0 E9c; 35,9 E9a; 42,9 E8; 37,3 E7 (Zusammen: 205,5).
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